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de Trente", sowie die Documente, welche kurz darauf Le Laboureur in seiner Ausgabe der ,,Mémoires de Castelnau" von 1659 bekannt machte, all dieses verschaffte der Sarpi'schen Darstellung neues Gewicht und verstärkte das Vertrauen auf ihre Zuverlässigkeit.

Endlich, seit dem Jahre 1656, erschien, im päpstlichen Auftrag und mit Benützung des ganzen in Rom aufbewahrten Apparates geschrieben, das grosse Werk des Jesuiten Sforza Pallavicini. Der General des Ordens hatte ihn, nach Pallavicini's eigenem Ausdruck, wie einen Condottiere, einen Soldaten, dazu auserwählt. Und in dem dieser Stellung entsprechenden Geiste, als Sachwalter der päpstlichen Curie und als dienstbares Werkzeug seines Ordens, hat er diese Aufgabe gelöst. Glänzend gelöst, wenn man erwägt: die Vorzüge seines italienischen Styls, den Fleiss in der Bewältigung des überreichen Materials, die Kunst im Verschweigen wie im zweckdienlichen Gruppiren, die Emsigkeit in der Aufspürung von Fehlern bei Sarpi.

Indess ist er mehr Rhetor als Historiker, seine Berichtigungen bedürfen oft selbst wieder einer Correctur und in dem Verzeichnisse der 361 Fehler und Irrthümer, die er bei dem Gegner entdeckt haben will, findet sich eine Menge von ganz unbedeutenden Dingen und Kleinigkeiten. So geschicht es, dass der Eindruck, den diese geräuschvolle Polemik in ihren breiten Ergüssen über Irrthümer in Namen, Daten und untergeordneten Nebenumständen macht, vielfach ein dem erstrebten entgegengesetzter ist: Sarpi erscheint schwach, fehlerhaft, ganz unzureichend in der poli

tischen oder überhaupt in der allgemeinen und vorbereitenden Geschichte, wo er auf Jovius, Adriani, Thuanus, Sleidan bauend ihnen nacherzählt; aber die eigentliche Concilsgeschichte, die er aus guten Urkunden geschöpft, ist in den Hauptsachen durch Pallavicini weit mehr bestätigt als erschüttert worden. Und die neueren Publikationen haben weit häufiger Blössen, Fehltritte, Entstellungen, berechnete Verschweigungen in dem Werke des Jesuiten als in dem des Serviten aufgedeckt. Grosse Freiheiten, wie sie damals noch bei einem Geschichtschreiber für zulässig galten, haben sich beide genommen, so z. B. wenn Sarpi, wie Ranke bereits hervorgehoben, das, was in den Instructionen von Legaten stand, in die Unterredungen dieser Legaten mit den Fürsten, an die sie gesandt waren, verwebt hat. Kurz ausgedrückt mag das Urtheil lauten: Pallavicini's Werk ist in noch weit höherem Grade eine Advokatenschrift als Sarpi's Buch eine Anklageschrift. Und obgleich Pallavicini, wie sich nicht anders erwarten liess, die Motive, welche Sarpi den handelnden Personen unterlegt, meist zornig zurückweist, so hat er doch in verschiedenen Stellen seines Werkes allgemeine Principien über die Leitung und Beherrschung der Kirche, über die Stellung der Päpste, Bischöfe und des Clerus aufgestellt, aus denen ein französischer Theologe, Le Noir, im Jahre 1676 ein ganzes kirchenpolitisches System zusammengestellt hat mit dem Titel: Les nouvelles lumières pour le gouvernement de l'Eglise ou le Concile nouveau du Card. Pallavicin" ein System, in welchem Sarpi gerade jene Maximen und Ansichten erkannt haben würde,

nach welchen er die Hauptpersonen seiner Geschichte handeln lässt Ansichten und Absichten, welche in Sarpi's Augen unedel und verwerflich, in denen des Cardinals aber vortrefflich und vor Allem für das Papstthum unentbehrlich sind.

Nicht lange nach Pallavicini erschien theilweise in englischer, vollständiger in französischer Uebersetzung, jedoch öfter mit Anführung des spanischen Textes eine neue Quelle in den Briefen spanischer Geschäftsträger, Bischöfe und Theologen an den kaiserl. Staatsminister Granvella, Bischof von Arras. Sie betreffen nur die Zeit vom Ende des Jahres 1551 bis Ende 1552, d. h. die zweite Versammlung des Concils unter Julius III., und sind von um so grösserem Werthe, als gerade für diese Zeit das bisher veröffentlichte Material besonders dürftig ist. Die meisten Briefe hat Franz Vargas, des Kaisers Gesandter und später Philipp's II. Staatsrath, der sein Leben in einem Kloster beschloss, geschrieben. Vargas war, wie seine Schriften beweisen, ganz in dem Gedankenkreise des strengen Papalsystems befangen, wie es in Spanien seit der Aufrichtung der neuen Inquisition herrschte und allein bekannt werden. durfte, aber als Zeuge der Vorgänge und als spanischer, die Interessen und Absichten seines Herrn zu vertreten berufener Diplomat hatte er Dinge zu berichten und Urtheile zu fällen, die zum Theil noch düsterer lauten als Sarpi's Darstellung. Bezüglich der Aechtheit dieser Sammlung hat zwar Le Plat einen Zweifel geäussert, aber doch wohl nur, weil er eines Vorwandes für die Ausschliessung derselben

aus seiner grossen Sammlung bedurfte, denn ausgeschlossen sollte sie werden aus Rücksichten auf die Censur und die amtliche Stellung des Mannes. Die französischen Jesuiten in ihrer Zeitschrift, den ,,Mémoires de Trevoux" (1721, p. 46 ff.), haben kein Bedenken getragen, die jedem Kenner einleuchtende Aechtheit anzuerkennen, und urtheilen über Vargas: „Il voulait sincèrement le bien de la religion, mais il le voulait en ministre de prince qui allait à ses fins." Für die dritte thatenreichste Periode des Concils, die Versammlung von 1562 und 1563, wurde eine sehr ergiebige Quelle erschlossen durch die Publication der Briefe des Carl Visconti, nachher Bischofs von Ventimiglia, der als päpstlicher Nuntius und geheimer Berichterstatter von dem päpstlichen Nepoten Cardinal Borromeo dahin geschickt wurde. Eine, jedoch sehr unvollständige Sammlung dieser Briefe in vielfach fehlerhaftem Texte veröffentlichte zuerst Aymon in Amsterdam im Jahre 1724. In grösserer Zahl und besserem Texte lieferte sie Mansi im dritten Bande seiner Ausgabe der Baluze'schen Miscellanea. Aber auch hier reichen sie nur vom 10. Dezember 1562 bis zum 24. August 1563. In demselben Sammelwerke, im vierten Bande, hat Mansi eine andere Sammlung brieflicher Relationen über den Gang und die Begebnisse des Concils mitgetheilt, nämlich 233 Briefe (vom 3. Oktober 1561 bis zum 6. December 1563), welche Muzio Calino aus Brescia, Erzbischof von Zara und dann Bischof von Terni, an den Cardinal Cornaro nach Rom geschrieben hat; sie bilden ein ununterbrochen fortlaufendes Tagebuch des Concils.

Neben den Publicationen Mansi's hat die Sammlung der Briefe des Cardinals und Concils-Legaten Reginald Pole, welche Cardinal Quirini in Brescia 1752 veröffentlicht hat, durch die im vierten Bande gebrachten Documente die Geschichte der Anfänge des Concils und seines Verlaufs bis zur Verlegung wesentlich bereichert. Freilich würden die vollständigen Briefe der Legaten aus den Manuscripten des Cardinals Cervini statt der hier bloss gegebenen Auszüge viel erwünschter gewesen sein. Reichere Ausbeute für die Geschichte des Concils gewährt die kurz vorher im Jahre 1743 von Ernst Salomo Cyprian herausgegebene Correspondenz des Cardinal-Legaten Hosius, Bischofs, von Ermeland, die unter dem Titel: Tabularium Ecclesiae Romanae sacculi XVI." erschien.

Unter Benedict XIV., der endlich einmal

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her kaum erhörter Fall als Papst kirchengeschichtliche Forschungen und Publicationen ermunterte und unterstützte, erschien 1757 eine von dem Jesuiten Lagomarsini besorgte und mit zahlreichen Erläuterungen versehene Sammlung, welche die Briefe des Giulio Poggiani, Secretärs des Cardinals Borromeo, darunter aber viele Briefe von Cardinälen enthält und besonders im dritten Band für die Zeit von 1562 und 1563 viele mit den. Concils-Angelegenheiten im Zusammenhang stehende Stücke mittheilt. Der Herausgeber hat in den Noten Manches aus den Briefen der Legaten in Trient an den Cardinal-Nepoten ausgehoben.

Jene Documente, die früher schon in den Sammlungen des Carl Ludwig Hugo und des Martene erschienen waren,

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