Die grund- und freiheitsrechte im geltenden preussischen recht ...Buchdr. R. Noske, 1908 - 160 |
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Strona 7
... voll und ohne Einschränkungen verwirklicht ist . Auch die weitere Forderung des § 2 der Grundrechte ist er- füllt . Die Ausübung des aktiven Reichstagswahlrechts , ebenso wie die Befugnis , Schöffe oder Geschworener zu werden , ist zwar ...
... voll und ohne Einschränkungen verwirklicht ist . Auch die weitere Forderung des § 2 der Grundrechte ist er- füllt . Die Ausübung des aktiven Reichstagswahlrechts , ebenso wie die Befugnis , Schöffe oder Geschworener zu werden , ist zwar ...
Strona 31
... voll verwirklicht durch das Bürger- liche Gesetzbuch , Strafgeseßbuch , die beiden Prozeßordnungen und das Gerichtsverfassungsgesetz und eine Reihe anderer Reichsgesetze , welche die Materien einheitlich für sämtliche Reichsangehörigen ...
... voll verwirklicht durch das Bürger- liche Gesetzbuch , Strafgeseßbuch , die beiden Prozeßordnungen und das Gerichtsverfassungsgesetz und eine Reihe anderer Reichsgesetze , welche die Materien einheitlich für sämtliche Reichsangehörigen ...
Strona 33
... So Laband a . a . D. Bd . 4 S. 128f . § 15 d . Ges . v . 1. 6. 1870 über den Erwerb und den Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit . Wehrpflichtigen im Alter vom vollendeten 17. bis zum voll- endeten 33 Die Auswanderungsfreiheit.
... So Laband a . a . D. Bd . 4 S. 128f . § 15 d . Ges . v . 1. 6. 1870 über den Erwerb und den Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit . Wehrpflichtigen im Alter vom vollendeten 17. bis zum voll- endeten 33 Die Auswanderungsfreiheit.
Strona 34
Hans Georg freiherr von Münchhausen. Wehrpflichtigen im Alter vom vollendeten 17. bis zum voll- endeten 25. Lebensjahr , die noch nicht ausgehoben sind , darf die Entlassung nur gewährt werden auf Grund eines Zeugnisses der ...
Hans Georg freiherr von Münchhausen. Wehrpflichtigen im Alter vom vollendeten 17. bis zum voll- endeten 25. Lebensjahr , die noch nicht ausgehoben sind , darf die Entlassung nur gewährt werden auf Grund eines Zeugnisses der ...
Strona 40
... Zusaz „ unter Einhaltung der von den Gesezen festgestellten Bedingungen " in Art . 4 VU . aufgenommen und damit voll verwirklicht , denn der Zusatz der Verfassungsurkunde enthält keine Einschränkung des Rechts . — 40.
... Zusaz „ unter Einhaltung der von den Gesezen festgestellten Bedingungen " in Art . 4 VU . aufgenommen und damit voll verwirklicht , denn der Zusatz der Verfassungsurkunde enthält keine Einschränkung des Rechts . — 40.
Kluczowe wyrazy i wyrażenia
32 der Grundrechte allerdings allgemeinen alſo anerkannt Arndt a. a. D. S. Artikel aufgehoben Aufhebung Aufl Ausnahme Ausübung Beamten Behörden Beschränkungen besonderen Bestimmung bezw Briefgeheimnis bürgerlichen darf Deutsche Reich deutschen Sprache dieſe Eigentum Einschränkung Endlich Enteignung enthält Entschädigung Fällen festgesezt Fideikommisse Forderung der Grundrechte Freiheit Gemeinde Genehmigung Gerichte Gerichtsverfassungsgesetz Gesetzgebung Gesez betr Gewerbe Gewerbeordnung GewO Grund Grundeigentum Grundrechte bestimmt grundsäglich Grundstücke heutige Recht hinsichtlich Hue de Grais indes Interesse iſt Jagdbezirk Jagdrechts jezt läßt lichen Militärperſonen muß oben öffentlichen Paragraphen Personen Petitionsrecht politischen Polizei Polizeiaufsicht Preßfreiheit preuß Preußen preußischen Reichsgesetz Religionsfreiheit Religionsgesellschaften religiösen Richter Romen a. a. D. S. Rönne a. a. schränkungen Schule Schuß Schwarz a. a. D. S. ſelbſt selbstverständlich ſie ſind soll Staat staatlichen Staatsangehörigkeit staatsbürgerlichen StGB StPO Strafe übrigens Unterricht Urheberrecht uſw Vereine Vereinsfreiheit Verfaſſung Verfassungsurkunde Verordn Versammlungen Versammlungsfreiheit Verwaltung voll verwirklicht Vorschriften Zivilprozeßordnung Zweck
Popularne fragmenty
Strona 80 - Jeder Deutsche hat das Recht, durch Wort, Schrift, Druck und bildliche Darstellung seine Meinung frei zu äußern.
Strona 44 - Die Freiheit der Person ist unverletzlich. Die Verhaftung einer Person soll, außer im Falle der Ergreifung auf frischer Tat, nur geschehen in Kraft eines richterlichen, mit Gründen versehenen Befehls. Dieser Befehl muß im Augenblicke der Verhaftung oder innerhalb der nächsten vierundzwanzig Stunden dem Verhafteten zugestellt werden.
Strona 104 - Eltern und deren Stellvertreter dürfen ihre Kinder oder Pflegebefohlenen nicht ohne den Unterricht lassen, welcher für die öffentlichen Volksschulen vorgeschrieben ist.
Strona 55 - Die Beschlagnahme von Briefen und Papieren darf, außer bei einer Verhaftung oder Haussuchung, nur in Kraft eines richterlichen, mit Gründen versehenen Befehls vorgenommen werden, welcher sofort oder innerhalb der nächsten vier und zwanzig Stunden dem Betheiligten zugestellt werden soll.
Strona 79 - Durch das religiöse Bekenntnis wird der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte weder bedingt noch beschränkt.
Strona 126 - Die Deutschen haben das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln; einer besonderen Erlaubnis dazu bedarf es nicht. Volksversammlungen unter freiem Himmel können bei dringender Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit verboten werden.
Strona 117 - Die öffentlichen Lehrer haben die Rechte der Staatsdiener. Der Staat stellt unter gesetzlich geordneter Beteiligung der Gemeinden aus der Zahl der Geprüften die Lehrer der Volksschulen an.