Die grund- und freiheitsrechte im geltenden preussischen recht ...Buchdr. R. Noske, 1908 - 160 |
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... erwähnt , noch eingeschränkt werden nach §§ 38 , 39 StGB . § 38 bestimmt , daß in den durch das Gesetz vorgesehenen Fällen neben einer Freiheitsstrafe auf die Zulässigkeit von Polizeiaufsicht erkannt werden kann . Die höhere ...
... erwähnt , noch eingeschränkt werden nach §§ 38 , 39 StGB . § 38 bestimmt , daß in den durch das Gesetz vorgesehenen Fällen neben einer Freiheitsstrafe auf die Zulässigkeit von Polizeiaufsicht erkannt werden kann . Die höhere ...
Strona 22
... erwähnt werden , da diese Vorschriften tatsächlich den Gewerbebetrieb Be- schränkungen unterwerfen , indes sind solche Vorschriften Be- schränkungen der allgemeinen Handlungsfreiheit , von der die Ge- werbefreiheit nur ein ...
... erwähnt werden , da diese Vorschriften tatsächlich den Gewerbebetrieb Be- schränkungen unterwerfen , indes sind solche Vorschriften Be- schränkungen der allgemeinen Handlungsfreiheit , von der die Ge- werbefreiheit nur ein ...
Strona 28
... erwähnt sind . Für den Marktverkehr endlich gelten folgende Einschränkungen.® ) Der Besuch der Messen , Jahr- und Wochenmärkte , sowie der Kauf und Verkauf auf ihnen ist frei , doch kann unter bestimmten Voraussetzungen der Verkauf ...
... erwähnt sind . Für den Marktverkehr endlich gelten folgende Einschränkungen.® ) Der Besuch der Messen , Jahr- und Wochenmärkte , sowie der Kauf und Verkauf auf ihnen ist frei , doch kann unter bestimmten Voraussetzungen der Verkauf ...
Strona 46
... erwähnt , Einschrän- kungen der persönlichen Freiheit im Interesse und zur Aufrecht- erhaltung der öffentlichen Sittlichkeit , Sicherheit und Ruhe bezw . zum Schuße des Festzunehmenden , die sich entweder auf § 6 d . 1 ) vgl . § 127 ...
... erwähnt , Einschrän- kungen der persönlichen Freiheit im Interesse und zur Aufrecht- erhaltung der öffentlichen Sittlichkeit , Sicherheit und Ruhe bezw . zum Schuße des Festzunehmenden , die sich entweder auf § 6 d . 1 ) vgl . § 127 ...
Strona 47
... erwähnt , spätestens im Laufe des folgenden Tages in Freiheit gesezt , oder es muß in dieser Zeit das Erforderliche veranlaßt werden , um sie der zuständigen Behörde zu überweisen . Endlich können Cholera- und Pockenkranke oder ...
... erwähnt , spätestens im Laufe des folgenden Tages in Freiheit gesezt , oder es muß in dieser Zeit das Erforderliche veranlaßt werden , um sie der zuständigen Behörde zu überweisen . Endlich können Cholera- und Pockenkranke oder ...
Kluczowe wyrazy i wyrażenia
32 der Grundrechte allerdings allgemeinen alſo anerkannt Arndt a. a. D. S. Artikel aufgehoben Aufhebung Aufl Ausnahme Ausübung Beamten Behörden Beschränkungen besonderen Bestimmung bezw Briefgeheimnis bürgerlichen darf Deutsche Reich deutschen Sprache dieſe Eigentum Einschränkung Endlich Enteignung enthält Entschädigung Fällen festgesezt Fideikommisse Forderung der Grundrechte Freiheit Gemeinde Genehmigung Gerichte Gerichtsverfassungsgesetz Gesetzgebung Gesez betr Gewerbe Gewerbeordnung GewO Grund Grundeigentum Grundrechte bestimmt grundsäglich Grundstücke heutige Recht hinsichtlich Hue de Grais indes Interesse iſt Jagdbezirk Jagdrechts jezt läßt lichen Militärperſonen muß oben öffentlichen Paragraphen Personen Petitionsrecht politischen Polizei Polizeiaufsicht Preßfreiheit preuß Preußen preußischen Reichsgesetz Religionsfreiheit Religionsgesellschaften religiösen Richter Romen a. a. D. S. Rönne a. a. schränkungen Schule Schuß Schwarz a. a. D. S. ſelbſt selbstverständlich ſie ſind soll Staat staatlichen Staatsangehörigkeit staatsbürgerlichen StGB StPO Strafe übrigens Unterricht Urheberrecht uſw Vereine Vereinsfreiheit Verfaſſung Verfassungsurkunde Verordn Versammlungen Versammlungsfreiheit Verwaltung voll verwirklicht Vorschriften Zivilprozeßordnung Zweck
Popularne fragmenty
Strona 80 - Jeder Deutsche hat das Recht, durch Wort, Schrift, Druck und bildliche Darstellung seine Meinung frei zu äußern.
Strona 44 - Die Freiheit der Person ist unverletzlich. Die Verhaftung einer Person soll, außer im Falle der Ergreifung auf frischer Tat, nur geschehen in Kraft eines richterlichen, mit Gründen versehenen Befehls. Dieser Befehl muß im Augenblicke der Verhaftung oder innerhalb der nächsten vierundzwanzig Stunden dem Verhafteten zugestellt werden.
Strona 104 - Eltern und deren Stellvertreter dürfen ihre Kinder oder Pflegebefohlenen nicht ohne den Unterricht lassen, welcher für die öffentlichen Volksschulen vorgeschrieben ist.
Strona 55 - Die Beschlagnahme von Briefen und Papieren darf, außer bei einer Verhaftung oder Haussuchung, nur in Kraft eines richterlichen, mit Gründen versehenen Befehls vorgenommen werden, welcher sofort oder innerhalb der nächsten vier und zwanzig Stunden dem Betheiligten zugestellt werden soll.
Strona 79 - Durch das religiöse Bekenntnis wird der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte weder bedingt noch beschränkt.
Strona 126 - Die Deutschen haben das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln; einer besonderen Erlaubnis dazu bedarf es nicht. Volksversammlungen unter freiem Himmel können bei dringender Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit verboten werden.
Strona 117 - Die öffentlichen Lehrer haben die Rechte der Staatsdiener. Der Staat stellt unter gesetzlich geordneter Beteiligung der Gemeinden aus der Zahl der Geprüften die Lehrer der Volksschulen an.