Die grund- und freiheitsrechte im geltenden preussischen recht ...Buchdr. R. Noske, 1908 - 160 |
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Strona 5
... land Elsaß - Lothringen , das kein Staat ist und in dem es daher auch keine Staatsangehörigkeit geben kann , gibt es nur eine Reichsangehörigkeit , 1 ) und ebenso ist es nach § 6 des Reichsgesezes v . 15. 3. 1888 in den Schußgebieten.2 ...
... land Elsaß - Lothringen , das kein Staat ist und in dem es daher auch keine Staatsangehörigkeit geben kann , gibt es nur eine Reichsangehörigkeit , 1 ) und ebenso ist es nach § 6 des Reichsgesezes v . 15. 3. 1888 in den Schußgebieten.2 ...
Strona 13
... Land- streicherei bestraft worden sind , kann der Aufenthalt in jedem anderen Bundesstaate1 ) von der Landespolizei verweigert werden “ . Abs . 1 dieses Paragraphen weist auf die Landesgeseze als fort- bestehend hin ; es fommen also an ...
... Land- streicherei bestraft worden sind , kann der Aufenthalt in jedem anderen Bundesstaate1 ) von der Landespolizei verweigert werden “ . Abs . 1 dieses Paragraphen weist auf die Landesgeseze als fort- bestehend hin ; es fommen also an ...
Strona 19
... lands , aufgehoben . Der aufgehobene Paragraph enthielt eine Einschränkung von dem Grundsaß der Freizügigkeit durch die Bestimmung , daß Jesuiten und Angehörigen verwandter Orden . oder ordensähnlicher Kongregationen , wenn sie Inländer ...
... lands , aufgehoben . Der aufgehobene Paragraph enthielt eine Einschränkung von dem Grundsaß der Freizügigkeit durch die Bestimmung , daß Jesuiten und Angehörigen verwandter Orden . oder ordensähnlicher Kongregationen , wenn sie Inländer ...
Strona 27
... Land- und Forstwirtschaft , Bienenzucht , Jagd und Fischerei , hiervon befreit , ) andrerseits kann für den ambulanten Gewerbebetrieb innerhalb des Gemeindebezirks des Wohnorts durch den Regierungspräsidenten eine besondere Er- laubnis ...
... Land- und Forstwirtschaft , Bienenzucht , Jagd und Fischerei , hiervon befreit , ) andrerseits kann für den ambulanten Gewerbebetrieb innerhalb des Gemeindebezirks des Wohnorts durch den Regierungspräsidenten eine besondere Er- laubnis ...
Strona 32
... Land durch Nichtaufnahme in das Reichsstrafgesetzbuch in Verbindung mit der Bestimmung , daß nur auf die im Strafgesetzbuch ent- haltenen Strafarten erkannt werden darf , abgeschafft . ) Der zweite Teil des § 5 der Grundrechte hat sich ...
... Land durch Nichtaufnahme in das Reichsstrafgesetzbuch in Verbindung mit der Bestimmung , daß nur auf die im Strafgesetzbuch ent- haltenen Strafarten erkannt werden darf , abgeschafft . ) Der zweite Teil des § 5 der Grundrechte hat sich ...
Kluczowe wyrazy i wyrażenia
32 der Grundrechte allerdings allgemeinen alſo anerkannt Arndt a. a. D. S. Artikel aufgehoben Aufhebung Aufl Ausnahme Ausübung Beamten Behörden Beschränkungen besonderen Bestimmung bezw Briefgeheimnis bürgerlichen darf Deutsche Reich deutschen Sprache dieſe Eigentum Einschränkung Endlich Enteignung enthält Entschädigung Fällen festgesezt Fideikommisse Forderung der Grundrechte Freiheit Gemeinde Genehmigung Gerichte Gerichtsverfassungsgesetz Gesetzgebung Gesez betr Gewerbe Gewerbeordnung GewO Grund Grundeigentum Grundrechte bestimmt grundsäglich Grundstücke heutige Recht hinsichtlich Hue de Grais indes Interesse iſt Jagdbezirk Jagdrechts jezt läßt lichen Militärperſonen muß oben öffentlichen Paragraphen Personen Petitionsrecht politischen Polizei Polizeiaufsicht Preßfreiheit preuß Preußen preußischen Reichsgesetz Religionsfreiheit Religionsgesellschaften religiösen Richter Romen a. a. D. S. Rönne a. a. schränkungen Schule Schuß Schwarz a. a. D. S. ſelbſt selbstverständlich ſie ſind soll Staat staatlichen Staatsangehörigkeit staatsbürgerlichen StGB StPO Strafe übrigens Unterricht Urheberrecht uſw Vereine Vereinsfreiheit Verfaſſung Verfassungsurkunde Verordn Versammlungen Versammlungsfreiheit Verwaltung voll verwirklicht Vorschriften Zivilprozeßordnung Zweck
Popularne fragmenty
Strona 80 - Jeder Deutsche hat das Recht, durch Wort, Schrift, Druck und bildliche Darstellung seine Meinung frei zu äußern.
Strona 44 - Die Freiheit der Person ist unverletzlich. Die Verhaftung einer Person soll, außer im Falle der Ergreifung auf frischer Tat, nur geschehen in Kraft eines richterlichen, mit Gründen versehenen Befehls. Dieser Befehl muß im Augenblicke der Verhaftung oder innerhalb der nächsten vierundzwanzig Stunden dem Verhafteten zugestellt werden.
Strona 104 - Eltern und deren Stellvertreter dürfen ihre Kinder oder Pflegebefohlenen nicht ohne den Unterricht lassen, welcher für die öffentlichen Volksschulen vorgeschrieben ist.
Strona 55 - Die Beschlagnahme von Briefen und Papieren darf, außer bei einer Verhaftung oder Haussuchung, nur in Kraft eines richterlichen, mit Gründen versehenen Befehls vorgenommen werden, welcher sofort oder innerhalb der nächsten vier und zwanzig Stunden dem Betheiligten zugestellt werden soll.
Strona 79 - Durch das religiöse Bekenntnis wird der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte weder bedingt noch beschränkt.
Strona 126 - Die Deutschen haben das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln; einer besonderen Erlaubnis dazu bedarf es nicht. Volksversammlungen unter freiem Himmel können bei dringender Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit verboten werden.
Strona 117 - Die öffentlichen Lehrer haben die Rechte der Staatsdiener. Der Staat stellt unter gesetzlich geordneter Beteiligung der Gemeinden aus der Zahl der Geprüften die Lehrer der Volksschulen an.