Die grund- und freiheitsrechte im geltenden preussischen recht ...Buchdr. R. Noske, 1908 - 160 |
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... bestimmt der § 1 der Grundrechte : „ Das deutsche Volk besteht aus den Angehörigen der Staaten , welche das Deutsche Reich bilden “ . Dieser schon an sich selbstverständliche Saß ist heute für das Reich verwirklicht durch das ...
... bestimmt der § 1 der Grundrechte : „ Das deutsche Volk besteht aus den Angehörigen der Staaten , welche das Deutsche Reich bilden “ . Dieser schon an sich selbstverständliche Saß ist heute für das Reich verwirklicht durch das ...
Strona 18
Hans Georg freiherr von Münchhausen. 1867 für das ganze Reich gilt und nichts darüber bestimmt ... bestimmt , daß eine Gemeinde einen neu Anziehenden dann zurückweisen kann ... Grundrechte die Auswanderungsfreiheit noch in einem be- sonderen ...
Hans Georg freiherr von Münchhausen. 1867 für das ganze Reich gilt und nichts darüber bestimmt ... bestimmt , daß eine Gemeinde einen neu Anziehenden dann zurückweisen kann ... Grundrechte die Auswanderungsfreiheit noch in einem be- sonderen ...
Strona 31
... Grundrechte bestimmt : „ Kein deutscher Staat darf zwischen seinen Angehörigen und anderen Deutschen einen Unterschied im bürgerlichen , peinlichen und Prozeßrecht machen , welcher die letteren als Ausländer zurückseßt “ . Nachdem diese ...
... Grundrechte bestimmt : „ Kein deutscher Staat darf zwischen seinen Angehörigen und anderen Deutschen einen Unterschied im bürgerlichen , peinlichen und Prozeßrecht machen , welcher die letteren als Ausländer zurückseßt “ . Nachdem diese ...
Strona 32
... Grundrechte bestimmt : „ Die Strafe des bürgerlichen Todes soll nicht stattfinden und da , wo sie bereits ausgesprochen ist , in ihren Wirkungen aufhören , soweit nicht hierdurch erworbene Privatrechte verlegt werden " . Diese Strafe ...
... Grundrechte bestimmt : „ Die Strafe des bürgerlichen Todes soll nicht stattfinden und da , wo sie bereits ausgesprochen ist , in ihren Wirkungen aufhören , soweit nicht hierdurch erworbene Privatrechte verlegt werden " . Diese Strafe ...
Strona 33
Hans Georg freiherr von Münchhausen. § 8 . Die Auswanderungsfreiheit . § 6 der Grundrechte bestimmt : „ Die Auswanderungsfreiheit ist von Staats wegen nicht beschränkt , Abzugsgelder dürfen nicht erhoben werden . Die ...
Hans Georg freiherr von Münchhausen. § 8 . Die Auswanderungsfreiheit . § 6 der Grundrechte bestimmt : „ Die Auswanderungsfreiheit ist von Staats wegen nicht beschränkt , Abzugsgelder dürfen nicht erhoben werden . Die ...
Kluczowe wyrazy i wyra¿enia
32 der Grundrechte allerdings allgemeinen alſo anerkannt Arndt a. a. D. S. Artikel aufgehoben Aufhebung Aufl Ausnahme Ausübung Beamten Behörden Beschränkungen besonderen Bestimmung bezw Briefgeheimnis bürgerlichen darf Deutsche Reich deutschen Sprache dieſe Eigentum Einschränkung Endlich Enteignung enthält Entschädigung Fällen festgesezt Fideikommisse Forderung der Grundrechte Freiheit Gemeinde Genehmigung Gerichte Gerichtsverfassungsgesetz Gesetzgebung Gesez betr Gewerbe Gewerbeordnung GewO Grund Grundeigentum Grundrechte bestimmt grundsäglich Grundstücke heutige Recht hinsichtlich Hue de Grais indes Interesse iſt Jagdbezirk Jagdrechts jezt läßt lichen Militärperſonen muß oben öffentlichen Paragraphen Personen Petitionsrecht politischen Polizei Polizeiaufsicht Preßfreiheit preuß Preußen preußischen Reichsgesetz Religionsfreiheit Religionsgesellschaften religiösen Richter Romen a. a. D. S. Rönne a. a. schränkungen Schule Schuß Schwarz a. a. D. S. ſelbſt selbstverständlich ſie ſind soll Staat staatlichen Staatsangehörigkeit staatsbürgerlichen StGB StPO Strafe übrigens Unterricht Urheberrecht uſw Vereine Vereinsfreiheit Verfaſſung Verfassungsurkunde Verordn Versammlungen Versammlungsfreiheit Verwaltung voll verwirklicht Vorschriften Zivilprozeßordnung Zweck
Popularne fragmenty
Strona 80 - Jeder Deutsche hat das Recht, durch Wort, Schrift, Druck und bildliche Darstellung seine Meinung frei zu äußern.
Strona 44 - Die Freiheit der Person ist unverletzlich. Die Verhaftung einer Person soll, außer im Falle der Ergreifung auf frischer Tat, nur geschehen in Kraft eines richterlichen, mit Gründen versehenen Befehls. Dieser Befehl muß im Augenblicke der Verhaftung oder innerhalb der nächsten vierundzwanzig Stunden dem Verhafteten zugestellt werden.
Strona 104 - Eltern und deren Stellvertreter dürfen ihre Kinder oder Pflegebefohlenen nicht ohne den Unterricht lassen, welcher für die öffentlichen Volksschulen vorgeschrieben ist.
Strona 55 - Die Beschlagnahme von Briefen und Papieren darf, außer bei einer Verhaftung oder Haussuchung, nur in Kraft eines richterlichen, mit Gründen versehenen Befehls vorgenommen werden, welcher sofort oder innerhalb der nächsten vier und zwanzig Stunden dem Betheiligten zugestellt werden soll.
Strona 79 - Durch das religiöse Bekenntnis wird der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte weder bedingt noch beschränkt.
Strona 126 - Die Deutschen haben das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln; einer besonderen Erlaubnis dazu bedarf es nicht. Volksversammlungen unter freiem Himmel können bei dringender Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit verboten werden.
Strona 117 - Die öffentlichen Lehrer haben die Rechte der Staatsdiener. Der Staat stellt unter gesetzlich geordneter Beteiligung der Gemeinden aus der Zahl der Geprüften die Lehrer der Volksschulen an.