Die grund- und freiheitsrechte im geltenden preussischen recht ...Buchdr. R. Noske, 1908 - 160 |
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Strona v
... Gesetz 31 · 222 228 20 21 30 32 33 5. Das Recht , überall Gemeindebürgerrecht zu gewinnen § 7. Die Abschaffung der Strafe des bürgerlichen Todes 8. Die Auswanderungsfreiheit . Zweites Kapitel . Die Gleichheit vor dem Geseß mit Aufhebung ...
... Gesetz 31 · 222 228 20 21 30 32 33 5. Das Recht , überall Gemeindebürgerrecht zu gewinnen § 7. Die Abschaffung der Strafe des bürgerlichen Todes 8. Die Auswanderungsfreiheit . Zweites Kapitel . Die Gleichheit vor dem Geseß mit Aufhebung ...
Strona ix
... Gesetz über das Postwesen des Deutschen Reiches v . 28. 10. 1871 . Geses betr . die Beschränkungen des ... Gesetz über die Presse v . 7. 5. 1874 . Gefeß über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung v . 6. 2. 1875 ...
... Gesetz über das Postwesen des Deutschen Reiches v . 28. 10. 1871 . Geses betr . die Beschränkungen des ... Gesetz über die Presse v . 7. 5. 1874 . Gefeß über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung v . 6. 2. 1875 ...
Strona x
... Gesetz betr . die Wehrpflicht der Geistlichen v . 8. 2. 1890 . Gesez betr . die Gewerbegerichte v . 29. 7. 1890 in der Fassung der Bekanntmachung b . 29. 9. 1901 . Patentaesez v . 7. 4. 1891 . Gesetz betr . den Schuß von ...
... Gesetz betr . die Wehrpflicht der Geistlichen v . 8. 2. 1890 . Gesez betr . die Gewerbegerichte v . 29. 7. 1890 in der Fassung der Bekanntmachung b . 29. 9. 1901 . Patentaesez v . 7. 4. 1891 . Gesetz betr . den Schuß von ...
Strona xi
... Gesetz wegen Anordnung der Provinzialstände v . 5. 6. 1823 . Kabinettsorder betr . die Aufsicht des Staates über Privatanstalten und -Personen , die sich mit dem Unterricht und der Erziehung der Jugend beschäftigen b . 10. 6. 1834 ...
... Gesetz wegen Anordnung der Provinzialstände v . 5. 6. 1823 . Kabinettsorder betr . die Aufsicht des Staates über Privatanstalten und -Personen , die sich mit dem Unterricht und der Erziehung der Jugend beschäftigen b . 10. 6. 1834 ...
Strona xii
... Gesetz über die Enteignung von Grundeigentum v . 11. 6. 1874 . Gesetz betr . die Verhältnisse der Mennoniten v . 12. 6. 1874 . Geseg betr . die geistlichen Orden und ordensähnlichen Kongregationen der katho- lischen Kirche v . 31. 5 ...
... Gesetz über die Enteignung von Grundeigentum v . 11. 6. 1874 . Gesetz betr . die Verhältnisse der Mennoniten v . 12. 6. 1874 . Geseg betr . die geistlichen Orden und ordensähnlichen Kongregationen der katho- lischen Kirche v . 31. 5 ...
Kluczowe wyrazy i wyrażenia
32 der Grundrechte allerdings allgemeinen alſo anerkannt Arndt a. a. D. S. Artikel aufgehoben Aufhebung Aufl Ausnahme Ausübung Beamten Behörden Beschränkungen besonderen Bestimmung bezw Briefgeheimnis bürgerlichen darf Deutsche Reich deutschen Sprache dieſe Eigentum Einschränkung Endlich Enteignung enthält Entschädigung Fällen festgesezt Fideikommisse Forderung der Grundrechte Freiheit Gemeinde Genehmigung Gerichte Gerichtsverfassungsgesetz Gesetzgebung Gesez betr Gewerbe Gewerbeordnung GewO Grund Grundeigentum Grundrechte bestimmt grundsäglich Grundstücke heutige Recht hinsichtlich Hue de Grais indes Interesse iſt Jagdbezirk Jagdrechts jezt läßt lichen Militärperſonen muß oben öffentlichen Paragraphen Personen Petitionsrecht politischen Polizei Polizeiaufsicht Preßfreiheit preuß Preußen preußischen Reichsgesetz Religionsfreiheit Religionsgesellschaften religiösen Richter Romen a. a. D. S. Rönne a. a. schränkungen Schule Schuß Schwarz a. a. D. S. ſelbſt selbstverständlich ſie ſind soll Staat staatlichen Staatsangehörigkeit staatsbürgerlichen StGB StPO Strafe übrigens Unterricht Urheberrecht uſw Vereine Vereinsfreiheit Verfaſſung Verfassungsurkunde Verordn Versammlungen Versammlungsfreiheit Verwaltung voll verwirklicht Vorschriften Zivilprozeßordnung Zweck
Popularne fragmenty
Strona 80 - Jeder Deutsche hat das Recht, durch Wort, Schrift, Druck und bildliche Darstellung seine Meinung frei zu äußern.
Strona 44 - Die Freiheit der Person ist unverletzlich. Die Verhaftung einer Person soll, außer im Falle der Ergreifung auf frischer Tat, nur geschehen in Kraft eines richterlichen, mit Gründen versehenen Befehls. Dieser Befehl muß im Augenblicke der Verhaftung oder innerhalb der nächsten vierundzwanzig Stunden dem Verhafteten zugestellt werden.
Strona 104 - Eltern und deren Stellvertreter dürfen ihre Kinder oder Pflegebefohlenen nicht ohne den Unterricht lassen, welcher für die öffentlichen Volksschulen vorgeschrieben ist.
Strona 55 - Die Beschlagnahme von Briefen und Papieren darf, außer bei einer Verhaftung oder Haussuchung, nur in Kraft eines richterlichen, mit Gründen versehenen Befehls vorgenommen werden, welcher sofort oder innerhalb der nächsten vier und zwanzig Stunden dem Betheiligten zugestellt werden soll.
Strona 79 - Durch das religiöse Bekenntnis wird der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte weder bedingt noch beschränkt.
Strona 126 - Die Deutschen haben das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln; einer besonderen Erlaubnis dazu bedarf es nicht. Volksversammlungen unter freiem Himmel können bei dringender Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit verboten werden.
Strona 117 - Die öffentlichen Lehrer haben die Rechte der Staatsdiener. Der Staat stellt unter gesetzlich geordneter Beteiligung der Gemeinden aus der Zahl der Geprüften die Lehrer der Volksschulen an.