Die grund- und freiheitsrechte im geltenden preussischen recht ...Buchdr. R. Noske, 1908 - 160 |
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Strona ix
... Beziehung v . 3. 7. 1869 . Gesez wegen Beseitigung der Doppelbesteuerung v . 13. 5. 1870 . Strafgesetzbuch v . 31. 5. 1870 in der Fassung des Gesetzes v . 26. 2. 1876 . Gesez über die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und ...
... Beziehung v . 3. 7. 1869 . Gesez wegen Beseitigung der Doppelbesteuerung v . 13. 5. 1870 . Strafgesetzbuch v . 31. 5. 1870 in der Fassung des Gesetzes v . 26. 2. 1876 . Gesez über die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und ...
Strona 17
... Beziehung für den Betroffenen öffentlichrechtliche Nachteile hat ( vgl . z . B. § 104 Abs . 2 StPO . ) , die mit der Hauptstrafe nicht verbunden sind . Der Gnadenakt darf aber dem Begnadigten niemals eine Mehrleistung , sei es auch in ...
... Beziehung für den Betroffenen öffentlichrechtliche Nachteile hat ( vgl . z . B. § 104 Abs . 2 StPO . ) , die mit der Hauptstrafe nicht verbunden sind . Der Gnadenakt darf aber dem Begnadigten niemals eine Mehrleistung , sei es auch in ...
Strona 22
... Beziehung auf die durch sie festgesezten polizeilichen Beschränkungen der Ge- werbefreiheit drei Arten des Gewerbebetriebes : das stehende Ge = werbe , den Gewerbebetrieb im Umherziehen und den Marktver- fehr . " ) 1 ) So Laband a . a ...
... Beziehung auf die durch sie festgesezten polizeilichen Beschränkungen der Ge- werbefreiheit drei Arten des Gewerbebetriebes : das stehende Ge = werbe , den Gewerbebetrieb im Umherziehen und den Marktver- fehr . " ) 1 ) So Laband a . a ...
Strona 51
... Beziehung auf die Todesstrafe ist denn auch die Forde- rung des § 9 der Grundrechte nicht erfüllt , 1 ) wohl aber in Be- ziehung auf die anderen genannten Strafen durch deren Nicht- erwähnung im Strafgesetzbuch in Verbindung mit § 6 EG ...
... Beziehung auf die Todesstrafe ist denn auch die Forde- rung des § 9 der Grundrechte nicht erfüllt , 1 ) wohl aber in Be- ziehung auf die anderen genannten Strafen durch deren Nicht- erwähnung im Strafgesetzbuch in Verbindung mit § 6 EG ...
Strona 53
... Beziehung auf Wohnungen von Personen , die unter Polizeiaufsicht stehen , sowie auf Räume , welche und solange sie zur Nachtzeit jedermann zu- gänglich oder die der Polizei als Herbergen oder Versammlungs- orte bestrafter Personen , als ...
... Beziehung auf Wohnungen von Personen , die unter Polizeiaufsicht stehen , sowie auf Räume , welche und solange sie zur Nachtzeit jedermann zu- gänglich oder die der Polizei als Herbergen oder Versammlungs- orte bestrafter Personen , als ...
Kluczowe wyrazy i wyrażenia
32 der Grundrechte allerdings allgemeinen alſo anerkannt Arndt a. a. D. S. Artikel aufgehoben Aufhebung Aufl Ausnahme Ausübung Beamten Behörden Beschränkungen besonderen Bestimmung bezw Briefgeheimnis bürgerlichen darf Deutsche Reich deutschen Sprache dieſe Eigentum Einschränkung Endlich Enteignung enthält Entschädigung Fällen festgesezt Fideikommisse Forderung der Grundrechte Freiheit Gemeinde Genehmigung Gerichte Gerichtsverfassungsgesetz Gesetzgebung Gesez betr Gewerbe Gewerbeordnung GewO Grund Grundeigentum Grundrechte bestimmt grundsäglich Grundstücke heutige Recht hinsichtlich Hue de Grais indes Interesse iſt Jagdbezirk Jagdrechts jezt läßt lichen Militärperſonen muß oben öffentlichen Paragraphen Personen Petitionsrecht politischen Polizei Polizeiaufsicht Preßfreiheit preuß Preußen preußischen Reichsgesetz Religionsfreiheit Religionsgesellschaften religiösen Richter Romen a. a. D. S. Rönne a. a. schränkungen Schule Schuß Schwarz a. a. D. S. ſelbſt selbstverständlich ſie ſind soll Staat staatlichen Staatsangehörigkeit staatsbürgerlichen StGB StPO Strafe übrigens Unterricht Urheberrecht uſw Vereine Vereinsfreiheit Verfaſſung Verfassungsurkunde Verordn Versammlungen Versammlungsfreiheit Verwaltung voll verwirklicht Vorschriften Zivilprozeßordnung Zweck
Popularne fragmenty
Strona 80 - Jeder Deutsche hat das Recht, durch Wort, Schrift, Druck und bildliche Darstellung seine Meinung frei zu äußern.
Strona 44 - Die Freiheit der Person ist unverletzlich. Die Verhaftung einer Person soll, außer im Falle der Ergreifung auf frischer Tat, nur geschehen in Kraft eines richterlichen, mit Gründen versehenen Befehls. Dieser Befehl muß im Augenblicke der Verhaftung oder innerhalb der nächsten vierundzwanzig Stunden dem Verhafteten zugestellt werden.
Strona 104 - Eltern und deren Stellvertreter dürfen ihre Kinder oder Pflegebefohlenen nicht ohne den Unterricht lassen, welcher für die öffentlichen Volksschulen vorgeschrieben ist.
Strona 55 - Die Beschlagnahme von Briefen und Papieren darf, außer bei einer Verhaftung oder Haussuchung, nur in Kraft eines richterlichen, mit Gründen versehenen Befehls vorgenommen werden, welcher sofort oder innerhalb der nächsten vier und zwanzig Stunden dem Betheiligten zugestellt werden soll.
Strona 79 - Durch das religiöse Bekenntnis wird der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte weder bedingt noch beschränkt.
Strona 126 - Die Deutschen haben das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln; einer besonderen Erlaubnis dazu bedarf es nicht. Volksversammlungen unter freiem Himmel können bei dringender Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit verboten werden.
Strona 117 - Die öffentlichen Lehrer haben die Rechte der Staatsdiener. Der Staat stellt unter gesetzlich geordneter Beteiligung der Gemeinden aus der Zahl der Geprüften die Lehrer der Volksschulen an.