Die Grund- und Freiheitsrechte im geltenden preußischen Recht |
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Kluczowe wyrazy i wyra¿enia
abgeſehen Abſ allerdings allgemeinen alſo Ämter anerkannt Anſicht Anwendung Artikel aufgehoben Aufhebung Aufl Ausführungen Ausnahme Ausübung Beamten Behörden beiden Beſchränkungen beſonderen Beſtimmung betr betreffenden Beziehung bezw bürgerlichen darf deſſen deutſchen dieſe dieſes Paragraphen dürfen ebenſo Eigentum Einſchränkung einzelnen Endlich enthält erfüllt ergibt erwähnt Fällen faſt Ferner finden Folge folgende Forderung Freiheit ganze gegenüber Gemeinde Genehmigung Gerichte Geſ Geſek Geſeß Geſetz Gewerbe GewO gibt gilt gleich Grund Grundeigentum Grundrechte beſtimmt Grundſaß Handlungen heutige Recht hinſichtlich indes Intereſſe iſt jeßt Kirche König Land Lehrer lichen liegt Mitglieder muß natürlich neue oben öffentlichen Paragraphen Perſonen Polizei Preußen preußiſchen Recht Reich Richter Rönne a. a. ſchon Schule ſehr ſei ſein ſeiner ſelbſt ſich ſie ſind ſoll ſollen ſondern ſoweit ſowie Sprache Staat Staatsangehörigkeit ſteht StGB Strafe Teil übrigens Unterricht uſw Vereine Verfaſſung Verfaſſungsurkunde Verordn Verſammlungen Verwaltung verwirklicht voll Vorſchriften Weiſe weiteren wieder wohl Zweck
Popularne fragmenty
Strona 80 - Jeder Deutsche hat das Recht, durch Wort, Schrift, Druck und bildliche Darstellung seine Meinung frei zu äußern.
Strona 44 - Die Freiheit der Person ist unverletzlich. Die Verhaftung einer Person soll, außer im Falle der Ergreifung auf frischer Tat, nur geschehen in Kraft eines richterlichen, mit Gründen versehenen Befehls. Dieser Befehl muß im Augenblicke der Verhaftung oder innerhalb der nächsten vierundzwanzig Stunden dem Verhafteten zugestellt werden.
Strona 104 - Eltern und deren Stellvertreter dürfen ihre Kinder oder Pflegebefohlenen nicht ohne den Unterricht lassen, welcher für die öffentlichen Volksschulen vorgeschrieben ist.
Strona 55 - Die Beschlagnahme von Briefen und Papieren darf, außer bei einer Verhaftung oder Haussuchung, nur in Kraft eines richterlichen, mit Gründen versehenen Befehls vorgenommen werden, welcher sofort oder innerhalb der nächsten vier und zwanzig Stunden dem Betheiligten zugestellt werden soll.
Strona 79 - Durch das religiöse Bekenntnis wird der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte weder bedingt noch beschränkt.
Strona 126 - Die Deutschen haben das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln; einer besonderen Erlaubnis dazu bedarf es nicht. Volksversammlungen unter freiem Himmel können bei dringender Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit verboten werden.
Strona 117 - Die öffentlichen Lehrer haben die Rechte der Staatsdiener. Der Staat stellt unter gesetzlich geordneter Beteiligung der Gemeinden aus der Zahl der Geprüften die Lehrer der Volksschulen an.