Lehrbuch des katholischen und evangelischen Kirchenrechts: mit besonderer Rücksicht auf deutsche ZuständeB. Tauchnitz, 1853 - 789 |
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Strona viii
... verschiedenen Richtungen in der Entwicklung der Verfassung . a . Sächsische Reformation . 1. Die An- fänge der Verfassung bis zum Speyer'schen Reichsabschiede . § . 29a . 2 . Die Verfassungsbildungen seit dem Speyer'schen ...
... verschiedenen Richtungen in der Entwicklung der Verfassung . a . Sächsische Reformation . 1. Die An- fänge der Verfassung bis zum Speyer'schen Reichsabschiede . § . 29a . 2 . Die Verfassungsbildungen seit dem Speyer'schen ...
Strona ix
... verschiedenen Kirchen . § . 61. 1. Der confessionelle und der paritätische Staat . § . 62. 2. Der Kirchenfriede . ZWEITES BUCH . Die Quellen des Kirchenrechts . Cap . I. Die gemeinsamen Quellen des Rechts . § . 63. I. Die heilige ...
... verschiedenen Kirchen . § . 61. 1. Der confessionelle und der paritätische Staat . § . 62. 2. Der Kirchenfriede . ZWEITES BUCH . Die Quellen des Kirchenrechts . Cap . I. Die gemeinsamen Quellen des Rechts . § . 63. I. Die heilige ...
Strona 4
... verschiedenen Modificationen vor- kommt , ist schief und verwirrend . Das Recht der Kirche ist in ihr selbst und für ihre Glieder schlechthin öffentliches Recht.2 ) 1. ) Vergl . über diese Eintheilung Jacobson , a . a . O. Zweiter Beitr ...
... verschiedenen Modificationen vor- kommt , ist schief und verwirrend . Das Recht der Kirche ist in ihr selbst und für ihre Glieder schlechthin öffentliches Recht.2 ) 1. ) Vergl . über diese Eintheilung Jacobson , a . a . O. Zweiter Beitr ...
Strona 54
... verschiedenen Nationen über die Abstellung einzelner Missbräuche und über eine Verminderung seiner eigenen Rechte unterhandelte , ' ) enthält das Zugeständ- niss , dass der Primat sich in seiner historischen Gestaltung auf das ...
... verschiedenen Nationen über die Abstellung einzelner Missbräuche und über eine Verminderung seiner eigenen Rechte unterhandelte , ' ) enthält das Zugeständ- niss , dass der Primat sich in seiner historischen Gestaltung auf das ...
Strona 60
... verschiedenen Richtungen in der Entwicklung der Verfassung . " ) a . Sächsiche Reformation . ** ) 1. ) Die Anfänge der Verfassung bis zum Speyer'schen Reichsabschiede . Die Reformation hat die Oeffnung des Weges zum Heil durch den ...
... verschiedenen Richtungen in der Entwicklung der Verfassung . " ) a . Sächsiche Reformation . ** ) 1. ) Die Anfänge der Verfassung bis zum Speyer'schen Reichsabschiede . Die Reformation hat die Oeffnung des Weges zum Heil durch den ...
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Lehrbuch des Katholischen und Evangelischen Kirchenrechts Aemilius Ludwig Richter Ograniczony podgląd - 2023 |
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Kluczowe wyrazy i wyrażenia
Abendmahl Abth allgemeinen angef apostolicae Archidiakonen atque Aufl Ausg Benedict besonders bestimmt Beziehung Bischof canonischen Rechts Capitel Censur christlichen conc Concilien Concilium von Trient Concordate Congr Consistorien Const Decl Decretalen deutschen Diöcesen dioec dioecesi Dispensation Dist eccl ecclesiae Endlich episcopo ersten ertheilt Erzbischof etiam evang evangelischen Kirche Exemtionen Fällen Geistlichen Gemeinde Gesch Geschichte Gesetze Gesetzgebung Gratian Grundsatz h. t. in VIto Helfert Jahre Jahrhundert jetzt jure juris Jurisdiction K.-Verf katholischen Kirche Kirchenrecht kirchlichen Kurhessen landesherrlichen Lehre Leipz letzteren lichen Longner mandamus Maynz neueren Oesterreich omnibus Ordination Papst päpstlichen Pertz Pfarrer Pfründen Presbyterium Preussen Pseudoisidor quae quam quod Richter römischen rücksichtlich Sächs Sacramente Sammlung schen Sess soll später Staat Standpuncte Stolgebühren Superintendenten Synode Theil Thomassin Trid Trient Ueber Uebung Verfassung Vergl Verhältnisse vero Verordn verschiedenen Verwaltung weltlichen wiewohl XXIV zuweilen
Popularne fragmenty
Strona 104 - Die evangelische und die römisch-katholische Kirche sowie jede andere Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig und bleibt im Besitz und Genuß der für ihre Kultus-, Unterrichts- und Wohltätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und Fonds.
Strona 249 - Petri adjutor eis ero ad retinendum et defendendum salvo meo ordine contra omnem hominem ; legatum Apostolicae Sedis in eundo et redeundo honorifice tractabo et in suis necessitatibus adjuvabo.
Strona 79 - Hinc Apostolicae potestatis usum moderandum per Canones Spiritu DEI conditos et totius mundi reverentia consecratos : valere etiam regulas , mores et instituta a regno et ecclesia Gallicana recepta, Patrumque terminos manere inconcussos ; atque id pertinere ad amplitudinem apostolicae Sedis, ut statuta et consuetudines tantae Sedis et ecclesiarum consensione firmatae, propriam stabilitatem obtineant.
Strona 62 - Daß eine christliche Versammlung oder Gemeine Recht und Macht habe, alle Lehre zu urteilen und Lehrer zu berufen, ein- und abzusetzen, Grund und Ursach aus der Schrift.
Strona 35 - Ad hanc enim Ecclesiam, propter potentiorem principalitatem, necesse est omnem convenire Ecclesiam ; hoc est, eos qui sunt undique fideles : in qua semper, ab his qui sunt undique, conservata est ea quae est ab Apostolis traditio.
Strona 249 - Neque ero in consilio vel facto seu tractatu, in quibus contra ipsum Dominum nostrum vel eandem Romanam ecclesiam aliqua sinistra vel praejudicialia personarum , Juris , honoris , Status et potestatis eorum machinentur.
Strona 46 - Verträge hierüber errichtet, oder ist in jenen über die religiöse Erziehung der Kinder nichts verordnet worden, so folgen die Söhne der Religion des Vaters ; die Töchter werden in dem Glaubensbekenntnisse der Mutter erzogen.
Strona 48 - Gerichtsbarkeit in rein geistlichen Sachen ; nämlich des Gewissens oder der Erfüllung der Religions und Kirchen-Pflichten einer Kirche nach ihren Dogmen, symbolischen Büchern und darauf gegründeten Verfassung.
Strona 57 - In keinem Falle können kirchliche Streitigkeiten der Katholiken ausserhalb der Provinz und vor auswärtigen Richtern verhandelt werden. Es wird daher in dieser Beziehung in der Provinz die nöthige Einrichtung getroffen werden.
Strona 43 - Duo quippe sunt, imperator auguste, quibus principaliter mundus hic regitur: auctoritas sacrata pontificum et regalis potestas. In quibus tanto gravius est pondus sacerdotum, quanto etiam pro ipsis regibus hominum in divino reddituri sunt examine rationem.