Erz» und Bischöfe , welche dem Papste nach der Wahl des Provineial- oder Diöeesan-Synods, oder mit Beyrath ihrer Dom-Capitel für die dritte Instanz tüchtige Richter vorgeschlagen haben, oder vorschlagen werden , kräftigst schützen, daß jede geistliche... Critisches archiv der neuesten juridischen litteratur und rechtspflege in ... - Strona 30 1802 Pełny widok -
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