Entscheidungen des Königlichen Ober-Tribunals, Tom 631870 |
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Strona 5
... muß der Gläubiger entweder deren Revenüen in Be- schlag nehmen , sofern nicht klar erhellt , daß seine Befriedigung aus den Revenüen innerhalb Jahresfrist nicht zu erlangen sei ; oder er muß den gerichtlichen Verkauf der Grundstücke und ...
... muß der Gläubiger entweder deren Revenüen in Be- schlag nehmen , sofern nicht klar erhellt , daß seine Befriedigung aus den Revenüen innerhalb Jahresfrist nicht zu erlangen sei ; oder er muß den gerichtlichen Verkauf der Grundstücke und ...
Strona 12
... muß ; weiset der Schuldner nicht sofort bei der Auspfändung ein zureichendes Ver- mögen nach , so tritt das Anfechtungsrecht des Gläubigers in volle Wirksamkeit . Und auch für den Dritten ist ge- forgt , sofern er bona fide mit dem ...
... muß ; weiset der Schuldner nicht sofort bei der Auspfändung ein zureichendes Ver- mögen nach , so tritt das Anfechtungsrecht des Gläubigers in volle Wirksamkeit . Und auch für den Dritten ist ge- forgt , sofern er bona fide mit dem ...
Strona 13
... muß , und das ist hier nicht der Fall . Schon das ältere Gesez vom 26. April 1835. stellt verschiedene Präsumtionen auf , darunter im § . 11. die für die Vermögensunzulänglichkeit des Schuldners , welche mit geringen , hier nicht in ...
... muß , und das ist hier nicht der Fall . Schon das ältere Gesez vom 26. April 1835. stellt verschiedene Präsumtionen auf , darunter im § . 11. die für die Vermögensunzulänglichkeit des Schuldners , welche mit geringen , hier nicht in ...
Strona 14
... muß den Erfordernissen einer Klage entsprechen und durch den Nachweis der Vermögens- zulänglichkeit begründet werden . Es ist nicht denkbar , daß das Geseß hierin den Schuld- ner und den betreffenden Dritten , zu dessen Gunsten die an ...
... muß den Erfordernissen einer Klage entsprechen und durch den Nachweis der Vermögens- zulänglichkeit begründet werden . Es ist nicht denkbar , daß das Geseß hierin den Schuld- ner und den betreffenden Dritten , zu dessen Gunsten die an ...
Strona 15
... muß man doch den Gegenbeweis gestatten und damit wird derselbe auch dem Schuldner selbst bewilligt . Und ferner gestattet der Schlußfaß des § . 3. dem Gläubiger einen anderweiten Beweis der Vermögensunzulänglichkeit des Schuldners ...
... muß man doch den Gegenbeweis gestatten und damit wird derselbe auch dem Schuldner selbst bewilligt . Und ferner gestattet der Schlußfaß des § . 3. dem Gläubiger einen anderweiten Beweis der Vermögensunzulänglichkeit des Schuldners ...
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Kluczowe wyrazy i wyrażenia
allegirten Allg Allgemeinen Landrechtes Anfechtung Anfechtungsklage Anspruch Antrag Appellations Appellations-Richter April ausdrücklich Ausgedinges Band 63 Befugniß Besißer Besizer Bestimmungen Beweis cedirt Cession Conc.-Ordn Concurs-Ordnung Concurses daher Darlehn December Declaration deſſen dieſe dritte Senat Ehemann Eigenthum eingetragenen Enterbung Entschädigung Entscheidung erachtet Erben Erbschaft Erkenntniß erste Senat Falle Forderung Frachtführer gedachten Gefeßes gemäß gemeinen Rechte Gemeinschuldners gerichtlichen Gesezes Gläubiger Grund Grundsäßen Grundsteuer Grundstücke Handlung heißt Hypothek Hypothekenbuche Illaten Imploranten Instanz iſt Juli Kenntniß Kinder Kläger Klägerin Kreisgericht läßt leßten lichen Mark Brandenburg März Mennoniten mündliche Verhandlung muß müſſen Nachlaß Nichtigkeits Nichtigkeitsbeschwerde nothwendig November Observanz October Parochie Parteien Pfandrecht Präjudiz Provinzialrechtes Purifications-Reſolutionen Recht Rechtshandlungen rechtskräftig Rechtsmittel Rechtsnachfolger resp Richter Sache Schuldner ſei ſein Senat des Ober-Tribunals soll Testators Thatsache Theil Thlr Thlrn überlebende Ehegatte Urtel Valuta Vaters Verkauf Verklagten Vermögens Vermögensunzulänglichkeit Verpflichtung Vertrag verurtheilt vierten Senates vorliegenden Vorschriften Wechsel wechselseitigen Testamente Zahlung Zinsen zweiten
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Strona 255 - Wechsels sind : 1. die in den Wechsel selbst aufzunehmende Bezeichnung als Wechsel , oder , wenn der Wechsel in einer fremden Sprache ausgestellt ist , ein jener Bezeichnung entsprechender Ausdruck in der fremden Sprache ; 2.
Strona 269 - Pfande sofort bezahlt machen, ohnedafses einer Klage gegen den Schuldner bedarf. Der Gläubiger hat die Bewilligung hierzu unter Vorlegung der erforderlichen Bescheinigungsmittel bei dem für ihn zuständigen Handelsgerichte nachzusuchen, von welchem hierauf ohne Gehör des Schuldners und auf Gefahr des Gläubigers der Verkauf der verpfändeten Gegenstände oder eines Theils derselben verordnet wird.
Strona 255 - Auslande ausgestellten Wechselerklärung, werden nach den Gesetzen des Ortes beurtheilt, an welchem die Erklärung erfolgt ist. Entsprechen jedoch die im Auslande geschehenen Wechselerklärungen den Anforderungen des inländischen Gesetzes, so kann daraus, daß sie nach ausländischen Gesetzen mangelhaft sind, kein Einwand gegen die Rechtsverbindlichkeit der später im Inlande auf den Wechsel gesetzten Erklärungen entnommen werden.
Strona 35 - Darlehns bedungen werden, sind für Darlehne, zu deren Sicherheit nicht unbewegliches Eigenthum verpfändet wird, aufgehoben. Dergleichen Darlehne kann der Schuldner, auch wenn ein späterer Zahlungstermin verabredet ist, jederzeit kündigen und...
Strona 286 - Der Frachtführer hat wegen aller durch den Frachtvertrag begründeten Forderungen, insbesondere der Fracht- und Liegegelder, der Zollgelder und anderer Auslagen, sowie wegen der auf das Gut geleisteten Vorschüsse, ein Pfandrecht an dem Gute.
Strona 134 - Wem die Gesetze ein Recht geben, dem bewilligen sie auch die Mittel, ohne welche dasselbe nicht ausgeübt werden kann...
Strona 286 - Frachtführer hat wegen aller durch den Frachtvertrag begründeten Forderungen, insbesondere der Fracht- und Liegegelder, sowie wegen der Zollgelder und anderer Auslagen ein Pfandrecht an dem Frachtgute.
Strona 276 - Bei Handelsgeschäften, ingleichen in allen Fällen, in welchen in diesem Gesetzbuche eine solidarische Verpflichtung auferlegt wird, steht einem Solidarschuldner die Einrede der Theilung oder der Vorausklage nicht zu. Dasselbe gilt von Bürgen, wenn die Schuld aus einem Handelsgeschäfte auf Seiten des Hauptschuldners hervorgeht, oder wenn die Bürgschaft selbst ein Handelsgeschäft ist.
Strona 320 - Wo in Ansehung der Kosten zum Bau und zur Unterhaltung der Kirchengebäude durch Verträge, rechtskräftige Erkenntnisse, ununterbrochene Gewohnheiten oder besondere Provinzialgesetze gewisse Regeln bestimmt sind, da hat es auch ferner dabei sein Bewenden.
Strona 177 - Ueberlebende,) die Erbschaft aus dem Testamente an: so kann er auch von seinen eigenen Verordnungen nicht wieder abgehen; insofern aus der Fassung oder aus den Umständen erhellet, daß der Erstverstorbene ihm seinen 'Nachlaß in Rücksicht auf diese Verfügungen zugewendet habe.