Entscheidungen des Königlichen Ober-Tribunals, Tom 631870 |
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Strona vii
... Kinder am Nach- lasse ihres Vaters , im Herzogthume Westphalen . S. 255 . = 30 . - 26. Mark Brandenburg . Wahlrecht des überlebenden Ehegatten , bei vorhandenem wechselseitigen Testa- mente = 29 . - 31 . S. 214 . S. 245 . Mark ...
... Kinder am Nach- lasse ihres Vaters , im Herzogthume Westphalen . S. 255 . = 30 . - 26. Mark Brandenburg . Wahlrecht des überlebenden Ehegatten , bei vorhandenem wechselseitigen Testa- mente = 29 . - 31 . S. 214 . S. 245 . Mark ...
Strona 17
... Kinder am Nach- lasse ihres Vaters , im Herzogthume Westphalen . S. 255 . = 26. Mark Brandenburg . Wahlrecht des überlebenden Ehegatten , bei vorhandenem wechselseitigen Testa- mente S. 214 . S. 245 . - 29 . Mark Brandenburg . Enterbung ...
... Kinder am Nach- lasse ihres Vaters , im Herzogthume Westphalen . S. 255 . = 26. Mark Brandenburg . Wahlrecht des überlebenden Ehegatten , bei vorhandenem wechselseitigen Testa- mente S. 214 . S. 245 . - 29 . Mark Brandenburg . Enterbung ...
Strona 22
... Kinder , eingeleitet , und die Grundstücke wurden dem Kauf- manne F. für das Meistgebot von 4497. Thlrn . mittelst Adjudicationsbescheides vom 8. November 1867. zugeschlagen . Besage der Notariatsurkunde vom 15. November 1867 . cedirte ...
... Kinder , eingeleitet , und die Grundstücke wurden dem Kauf- manne F. für das Meistgebot von 4497. Thlrn . mittelst Adjudicationsbescheides vom 8. November 1867. zugeschlagen . Besage der Notariatsurkunde vom 15. November 1867 . cedirte ...
Strona 75
... Kinder haben die Erbschaft unter dem Beneficium des Inventars ange- treten , und auf Anordnung des Vormundschaftsgerichtes ist der Buchhalter P. zum Verwalter der zum Nachlasse gehö- rigen , nach Beschluß des Gerichtes einstweilen ...
... Kinder haben die Erbschaft unter dem Beneficium des Inventars ange- treten , und auf Anordnung des Vormundschaftsgerichtes ist der Buchhalter P. zum Verwalter der zum Nachlasse gehö- rigen , nach Beschluß des Gerichtes einstweilen ...
Strona 113
... Kinder des Lehrers G. zu Erben ernannt und außer anderen Legaten auch dem Lehrer G. selbst einige Zuwendungen ausgeseßt . Dieses Testament ist von den Intestaterben der Erblasserin - ihren Geschwistern und Geschwisterkindern angefochten ...
... Kinder des Lehrers G. zu Erben ernannt und außer anderen Legaten auch dem Lehrer G. selbst einige Zuwendungen ausgeseßt . Dieses Testament ist von den Intestaterben der Erblasserin - ihren Geschwistern und Geschwisterkindern angefochten ...
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allegirten Allg Allgemeinen Landrechtes Anfechtung Anfechtungsklage Anspruch Antrag Appellations Appellations-Richter April ausdrücklich Ausgedinges Band 63 Befugniß Besißer Besizer Bestimmungen Beweis cedirt Cession Conc.-Ordn Concurs-Ordnung Concurses daher Darlehn December Declaration deſſen dieſe dritte Senat Ehemann Eigenthum eingetragenen Enterbung Entschädigung Entscheidung erachtet Erben Erbschaft Erkenntniß erste Senat Falle Forderung Frachtführer gedachten Gefeßes gemäß gemeinen Rechte Gemeinschuldners gerichtlichen Gesezes Gläubiger Grund Grundsäßen Grundsteuer Grundstücke Handlung heißt Hypothek Hypothekenbuche Illaten Imploranten Instanz iſt Juli Kenntniß Kinder Kläger Klägerin Kreisgericht läßt leßten lichen Mark Brandenburg März Mennoniten mündliche Verhandlung muß müſſen Nachlaß Nichtigkeits Nichtigkeitsbeschwerde nothwendig November Observanz October Parochie Parteien Pfandrecht Präjudiz Provinzialrechtes Purifications-Reſolutionen Recht Rechtshandlungen rechtskräftig Rechtsmittel Rechtsnachfolger resp Richter Sache Schuldner ſei ſein Senat des Ober-Tribunals soll Testators Thatsache Theil Thlr Thlrn überlebende Ehegatte Urtel Valuta Vaters Verkauf Verklagten Vermögens Vermögensunzulänglichkeit Verpflichtung Vertrag verurtheilt vierten Senates vorliegenden Vorschriften Wechsel wechselseitigen Testamente Zahlung Zinsen zweiten
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Strona 255 - Wechsels sind : 1. die in den Wechsel selbst aufzunehmende Bezeichnung als Wechsel , oder , wenn der Wechsel in einer fremden Sprache ausgestellt ist , ein jener Bezeichnung entsprechender Ausdruck in der fremden Sprache ; 2.
Strona 269 - Pfande sofort bezahlt machen, ohnedafses einer Klage gegen den Schuldner bedarf. Der Gläubiger hat die Bewilligung hierzu unter Vorlegung der erforderlichen Bescheinigungsmittel bei dem für ihn zuständigen Handelsgerichte nachzusuchen, von welchem hierauf ohne Gehör des Schuldners und auf Gefahr des Gläubigers der Verkauf der verpfändeten Gegenstände oder eines Theils derselben verordnet wird.
Strona 255 - Auslande ausgestellten Wechselerklärung, werden nach den Gesetzen des Ortes beurtheilt, an welchem die Erklärung erfolgt ist. Entsprechen jedoch die im Auslande geschehenen Wechselerklärungen den Anforderungen des inländischen Gesetzes, so kann daraus, daß sie nach ausländischen Gesetzen mangelhaft sind, kein Einwand gegen die Rechtsverbindlichkeit der später im Inlande auf den Wechsel gesetzten Erklärungen entnommen werden.
Strona 35 - Darlehns bedungen werden, sind für Darlehne, zu deren Sicherheit nicht unbewegliches Eigenthum verpfändet wird, aufgehoben. Dergleichen Darlehne kann der Schuldner, auch wenn ein späterer Zahlungstermin verabredet ist, jederzeit kündigen und...
Strona 286 - Der Frachtführer hat wegen aller durch den Frachtvertrag begründeten Forderungen, insbesondere der Fracht- und Liegegelder, der Zollgelder und anderer Auslagen, sowie wegen der auf das Gut geleisteten Vorschüsse, ein Pfandrecht an dem Gute.
Strona 134 - Wem die Gesetze ein Recht geben, dem bewilligen sie auch die Mittel, ohne welche dasselbe nicht ausgeübt werden kann...
Strona 286 - Frachtführer hat wegen aller durch den Frachtvertrag begründeten Forderungen, insbesondere der Fracht- und Liegegelder, sowie wegen der Zollgelder und anderer Auslagen ein Pfandrecht an dem Frachtgute.
Strona 276 - Bei Handelsgeschäften, ingleichen in allen Fällen, in welchen in diesem Gesetzbuche eine solidarische Verpflichtung auferlegt wird, steht einem Solidarschuldner die Einrede der Theilung oder der Vorausklage nicht zu. Dasselbe gilt von Bürgen, wenn die Schuld aus einem Handelsgeschäfte auf Seiten des Hauptschuldners hervorgeht, oder wenn die Bürgschaft selbst ein Handelsgeschäft ist.
Strona 320 - Wo in Ansehung der Kosten zum Bau und zur Unterhaltung der Kirchengebäude durch Verträge, rechtskräftige Erkenntnisse, ununterbrochene Gewohnheiten oder besondere Provinzialgesetze gewisse Regeln bestimmt sind, da hat es auch ferner dabei sein Bewenden.
Strona 177 - Ueberlebende,) die Erbschaft aus dem Testamente an: so kann er auch von seinen eigenen Verordnungen nicht wieder abgehen; insofern aus der Fassung oder aus den Umständen erhellet, daß der Erstverstorbene ihm seinen 'Nachlaß in Rücksicht auf diese Verfügungen zugewendet habe.