Die Freiheit des religiösen Bekenntnisses, der Vereinigung zu Religionsgesellschaften (Art. 30 und 31) und der gemeinsamen häuslichen und öffentlichen Religionsübung wird gewährleistet. Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte... Deutscher Geschichtskalender - Strona 1021907Pełny widok - Informacje o książce
| Ignaz Beidtel - 1849 - Liczba stron: 354
...religiösen Bekenntnisses und der gemeinsamen öffentlichen Religionsübung ist Gewähr geleistet. Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist unabhängig von dem religiösen Bekenntnlsse und der Theilnahme an irgend einer Religionsgesellschaft. Den bürgerlichen und staatsbürgerlichen... | |
| Prussia (Kingdom) - 1850 - Liczba stron: 678
...3l>. und 3l.) und der gemeinsamen häuslichen und öffentlichen Religionsübung wird gewährleistet. Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen...Den bürgerlichen und staatsbürgerlichen Pflichten darf durch die Ausübung der Religionsfreiheit kein Abbruch geschehen. Artikel 13. Die Religionsqesellschaften... | |
| 1850 - Liczba stron: 930
...Neligionsgescllschaften (Art. 28 und 29) und der gemeinsamen öffentlichen Religionsübung wird gewährleistet. Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen...unabhängig von dem religiösen Bekenntnisse. Den staatsbürgerlichen Pflichten darf durch die Ausübung der Religionsfreiheit kein Abbruch geschehen.... | |
| Guido Görres, George Phillips - 1850 - Liczba stron: 832
...die Berliner Debatten, DaS Endergebniß war, daß durch Beschluß beider Kammern die Worte blieben: „Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist unabhängig von dem religiösen Bekenntniß," Gestrichen wurden nur die Worte: „und die Theilnahme an irgend einer Religionsgesellschaft."... | |
| 1875 - Liczba stron: 408
...30. und 31.) und der gemeinsamen häuslichen und öffentlichen Religionsübung wird gewährleistet. Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen...Den bürgerlichen und staatsbürgerlichen Pflichten darf durch die Ausübung der Religionsfreiheit kein Abbruch geschehen, die vorstehend gedachten Grundsätze... | |
| Johann Georg Krünitz - 1851 - Liczba stron: 760
...Religionsgesellschaften (Art. 28. und 29.) md der gemeinsamen öffentlichen Religionsübung wird gewährleistet. Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen...Rechte ist unabhängig von dem religiösen Bekenntnisse und derTheilnahme an irgend einer Neiigiönsgesellschaft. Den bürgerlichen und staatsbürgerlichen... | |
| 1852 - Liczba stron: 688
...Verfassung und sodann von der Verfassungsurkunde vom 31. Januar vorigen Jahrs in folgenden Worten recipirt: »der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist unabhängig von dem religiösen Belenntniß" Diese Fassung, namentlich der Ausdruck Genuß bezeichnet offenbar nur die Berechtigungen... | |
| 1853 - Liczba stron: 542
...Rcligionsgesellschaften und der gemeinsamen häuslichen und öffentlichen Ncligionsübung, wird gewährleistet. Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen...Den bürgerlichen und staatsbürgerlichen Pflichten darf durch die Ausübung der Religionsfreiheit kein Abbruch geschehen. Indessen giebt schon dieser... | |
| Heinrich Friedrich Jacobson - 1854 - Liczba stron: 246
...(Art. 30 und 31) und der gemeinsamen häuslichen und öffentlichen Religionsübung wird gewährleistet. Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen...Bekenntnisse. Den bürgerlichen und staatsbürgerlichen Pslichten darf durch die Ausübung der Religionsfreiheit kein Abbruch geschehen. Art. 13: Die Religionsgesellschaften... | |
| Christian Carl Josias Bunsen - 1855 - Liczba stron: 718
...Religionsgesellschaften und der gemeinsamen häuslichen und öffentlichen Religionsübung wird gewährleistet. Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen...Bekenntnisse. Den bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechten darf durch die Ausübung der Religionsfreiheit kein Abbruch geschehen. Art. XIII. Die Religionsgesellschaften,... | |
| |