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Hierauf wird der Etat genehmigt. (Geseß vom 27. März 1906.)

13. März. Ein fünfter Nachtragsetat, wodurch 188700 Mark an Beihilfen für Kriegsteilnehmer bereitgestellt werden sollen, die im Jahre 1905 zwar als berechtigt anerkannt worden sind, aber wegen Mangels an Mitteln nicht berücksichtigt werden konnten, wird in zweiter Lesung unverändert angenommen.

16. März. Dritte Lesung. (Gesez vom 27. März 1906.)

VII.

Garantie des Reichs in bezug auf eine Eisenbahn von Duala nach den Manengubabergen.

18. Januar. Fortseßung der am 25. Mai v. J. wegen Beschlußunfähigkeit des Reichstags unterbrochnen zweiten Beratung, in der die Kommission die Genehmigung der Vorlage beantragt hatte. (Band 1 von 1905, S. 67.)

Sie erfordert die Uebernahme einer dreiprozentigen Zinsgarantie für 11 Millionen Mark des Baukapitals; für die weitern 6 Millionen Mark Kapital wird keine Zinsgarantie verlangt. Der Bahnbau wird durch die Kamerun-Eisenbahngesellschaft ausgeführt, der der Bahnbetrieb auf neunzig Jahre konzessioniert werden soll.

Der Leiter der Kolonialabteilung, Erbprinz von Hohenlohe-Langenburg, verliest zunächst die Urteile über die Häuptlinge in Kamerun zu langjährigem Gefängnis und Zwangsarbeit. Die Urteile seien aber noch nicht bestätigt, sondern würden noch einer genauen Nachprüfung unterzogen werden, sobald die Protokolle der Verhandlungen vorliegen. Am 1. Februar erwarten wir das Eintreffen des Gouverneurs von Puttkamer und von ihm Aufklärung über die Verhältnisse in Kamerun. Es lief ein Bericht ein, daß die Unruhen in Südwestafrika auch auf die Bevölkerung Kameruns eingewirkt haben, sodaß die Verhältnisse dort keineswegs als vollständig ruhig zu betrachten seien. Es läßt sich nicht verkennen, daß daher für die deutsche Herrschaft Kameruns eine Gefahr nicht unbedingt ausgeschlossen war. Das veranlaßte die Verwaltung, die Häuptlinge nicht wieder auf freien Fuß zu sehen.

19. Januar. Der Erbprinz von Hohenlohe verbessert seine Bemerkung dahin, daß er nicht von einem in Kamerun drohenden Aufstande gesprochen, sondern nur darauf habe hinweisen wollen, daß die Kolonialverwaltung die mögliche Rückwirkung der jeßigen Aufstände habe in Berechnung ziehen müssen.

19. März. Die Vorlage wird mit der Aenderung genehmigt, daß 360000 Mark Abfindung für die Abtretung der Konzession an das zweite Syndikat von dem Vorzugskapital von 6 Millionen Mark abgesetzt werden.

27. März. Dritte Lesung. (Gesetz vom 4. Mai 1906.)

VIII.

Ordnung des Reichshaushalts und die Tilgung der Reichsschuld mit den Anlagen:

Novelle zum Brausteuergeseke, Novelle zum Tabaksteuergesete, Zigarettensteuergesek, Novelle zum Reichsstempelgeseke, Erbschaftssteuergesek.

Erste Beratung.

9. Januar. Die Beratung wird eingeleitet durch den Staatssekretär des Reichsschazamts von Stengel. Er ersucht die Abgeord= neten, sich zuerst klar zu werden über den Gesamtumfang und die Gesamtbedeutung, über die Finanznot des Reichs. Die Klagen über die Höhe des Deckungsbedarfs des Reichs werden sich nach den Verhandlungen in der Kommission heben. Dort wird die Regierung das Material zustellen, das zu einem abschließenden Urteile notwendig ist. Ich kann es vollständig nachempfinden, wenn man sich nur mit schwerem Herzen und nicht ohne Bedenken für diese Steuervorlagen erklärt. Sobald man aber die Ueberzeugung gewonnen hat, daß es eben in der bisherigen Weise unmöglich weiter gehn kann, daß es eine Notwendigkeit ist, neue Einnahme= quellen für das Reich zu erschließen, dann haben die Bedenken zur Seite zu treten, und das Bestreben muß hauptsächlich darauf ge= richtet sein, die Steuern so wenig wie möglich drückend zu gestalten. Den Regierungen ist es ungemein schwer gefallen, eine Erbschaftssteuer vorzuschlagen. Sie haben sich aber zu diesem Opfer ent= schlossen, weil sie sich eben sagten, die Notwendigkeit zwingt uns, das Opfer zu bringen.

Speck (Zentr.): Wir haben die Ueberzeugung, daß es einen andern bessern Weg gibt, dem Reich die nötigen Einnahmen zu verschaffen. Noch wissen wir nicht, wieviel Mehreinnahmen die neuen Tarifverträge ergeben; der Augenblick ist also für neue Steuer= vorlagen nicht gut gewählt.—Singer (Soz.): Unfre steuerpolitische Ansicht geht dahin, daß die Reichsausgaben durch eine Reichs einkommen, Reichsvermögens- und Reichserbschaftssteuer gedeckt werden müssen. Diese drei Steuern zusammen müssen alle indirekten Steuern überflüssig machen. Wollen wir jet direkte Steuern machen, dann wollen wir auch ganze Arbeit tun, und nicht nur die lächerliche Summe von 80 Millionen Mark aus einer Erbschaftssteuer herausziehn. Die Befreiung der Gatten und direkten Nachkommen von der Erbschaftssteuer bedeutet die Steuerfreiheit von 75 v. H. aller Erbschaften. Wir verlangen eine Erbschaftssteuer, die die Erbschaften unter 1000 Mark freiläßt, dann

mit 1 v. H. einseßt und in langsamer Progression bis zu 20 v. H. anhebt, übrigens selbstredend neben der Höhe der Erbschaft auch die größere oder geringere Nähe der Verwandtschaft berücksichtigt. Auf das allerentschiedenste müssen wir uns gegen die Bestimmung der Vorlage wenden, daß die regierenden Fürsten von der Reichserbschaftssteuer befreit werden sollen. Ebenso wenden wir uns gegen das Privilegium, das die Vorlage kirchlichen und wohltätigen Stiftungen zuwenden will. Schließlich schlägt Redner noch die Besteuerung der Mitgiften vor. Büsing (natl.): Eine plan= mäßige Tilgung der Reichsschuld ist unabweisbar. Wir haben das Aktivum von 5 Milliarden, das wir mit in das Reich brachten, aufgezehrt und außerdem noch drei Milliarden Schulden gemacht. Das ist ein geradezu verhängnisvoller Zustand. Unbillig erscheint uns das Anfinnen an den Reichstag, fünf Steuervorlagen mit acht neuen Steuern als ein einheitliches Werk zu betrachten. Der Reichstag ist mit den Regierungen gleichberechtigt; sein wichtigstes Recht ist das Budgetrecht. Er ist der Vertreter des deutschen Volkes, das die 230 Millionen neuer Steuern zahlen soll, er darf sich deshalb einer genauen Prüfung der einzelnen Steuern nicht entziehn, er wird einzelne ablehnen, andre annehmen.

10. Januar. Rettich (kons.) sieht die Vorlagen nicht als ein Ganzes an, hat schwere Bedenken gegen die Tabaksteuer und ist für Steuer auf Fahrkarten wie auch einen Teil der Kraftwagen. Die Konservativen sind grundsägliche Gegner der Erbschaftssteuer. — Wiemer (freis. Vp.) ist für Reform der Branntweinsteuer sowie gegen Bewilligung von Steuern auf Vorrat und freut sich, daß auch das Reich direkte Steuern erheben soll. - von Kardorff (Rp.) fordert Bemessung der Matrikularbeiträge nach der Leistungsfähigkeit der Einzelstaaten, geringere Belastung der Immobilien bei der Erbschaftssteuer, eine regelrechte Reichsschuldentilgung, Berücksichtigung der kleinen Brauer und Vermeidung einer Verschiebung der Tabakfabrikation. - Pachnicke (freis. Vereinig.) ist gegen eine Erhöhung der Braufteuer. Raab (W. V.) vermißt im Finanzprogramm die großen sozialen und sozialpolitischen Gesichtspunkte, empfiehlt eine Wehrsteuer und wünscht eine Reichswarenhaussteuer. Gegen diese wendet sich Südekum (Soz.), der auch sagt, die norddeutschen Brauereien würden die Mehrbelastung nicht tragen können und auf die Wirte abwälzen, während der Verbrauch von Bier in Süddeutschland weit größer sei, so groß, daß eine Menge Leute ihren ganzen Bedarf an Flüssigkeit durch Bier deckten und das Wasser nur zum Waschen gebrauchten. Durch Bewilligung der Brausteuer würde der Reichstag sich ein Denkmal ärgfter volksfeindlicher Gesinnung setzen.

11. Januar. Staatssekretär von Stengel: Die Erbschaftssteuer stellt in der vorgeschlagnen Form, wonach bis zu zwei Dritteln des Ertrages in die Reichskaffe fließen soll, eine Art Matrikularbeitrag dar, der abgestuft wird nach Maßgabe des Wohlstandes der Bevölkerung. Sollte der Reichstag diese zwei Drittel für das Reich festlegen wollen, so werden die Regierungen nichts dagegen einzuwenden haben. Die Brausteuer ist im Verhältnis zu andern Staaten bei uns sehr gering, sie beträgt im Durchschnitt auf der Erde 3,60 Mark, in der norddeutschen Braufteuergemeinschaft aber nur 73 Pfennige. Auch die Befürchtungen bezüglich der Erhöhung der Tabaksteuer halte ich für unbegründet. Troß der Steuer und des Zolles ist der Tabakkonsum seit 1860 von 1,3 auf 1,6 Kilogramm auf den Kopf der Bevölkerung gestiegen. Pakig wirft die Frage der Erhebung einer Abgabe vom Reingewinn aller Eisenbahnen auf. Minister von Rheinbaben spricht sich im Interesse der einzelnen Staaten hiergegen aus. — Graf Kanik hält den Sozialdemokraten vor, in wie viel stärkerm Maße als bei uns andre Länder, namentlich Republiken mit stark sozialistischer Färbung, wie Australien und Frankreich, den Massenkonsum durch Zölle und indirekte Abgaben belasten, und wie ungerechtfertigt das Schlagwort von der Verteue= rung der Lebensmittel gerade in Deutschland ist. Im übrigen mißfällt dem Redner die Erbschaftssteuer, dagegen empfiehlt er einen Ausfuhrzoll auf Kohle und Kali sowie eine Reichsweinsteuer.

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12. Januar. Werner (Antisem.) preist eine Wehr-, Wein- und erhöhte Börsensteuer. Osel (Zentr.) aus Pafing hält Wein- und Tabaksteuer für unannehmbar. Geyer (Soz.) und Lichtenberger (natl.) sträuben sich gegen eine Tabaksteuer, Riff und Held reden gegen Ausdehnung der Erbschaftssteuer.

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13. Januar. Der Staatssekretär von Stengel bittet, für die Kommissionsverhandlungen folgendes festzuhalten: Die Finanzreform soll nur den einen großen Zweck der Wiederherstellung der Ordnung im Reichshaushalt verfolgen. Jeder aus Interessentenkreisen unternommene Versuch, die Notlage des Reichs zum Vorteil eines einzelnen Industriezweigs ausnußen zu wollen, ist auf das entschiedenste zurückzuweisen. Meist (Soz.) spricht sich grundsäßlich gegen indirekte Steuern aus. Vogt aus Hall empfiehlt eine Wehr-, Kali- und Kohlensteuer, sträubt sich aber sehr gegen eine Weinsteuer. Gothein möchte die Erbschaftssteuer bald eingeführt sehen, bevor noch andre Einzelstaaten sich ihrer bemächtigen. - Graf Kanit meint, die vorgeschlagne Weinsteuer werde den Weinbauer nicht belasten. — Wolff bittet, von der allgemeinen Reichsweinsteuer abzusehen, und schlägt eine Steuer auf Qualitätsweine vor. Endlich wird die Vorlage an eine Kommission gewiesen.

Zweite Beratung.

1.

Novelle zum Brausteuergeseke.

30. April. Nach der Vorlage soll die bisher fakultative Besteuerungsart nach dem Gewichte des auf die Schrotmühle gebrachten noch ungebrochnen Malzes (Vermahlungssteuer) obligatorisch werben für alle am 1. April 1906 bestehenden Brauereien, in denen der Verbrauch an Malz und Malzersatzstoffen in den Rechnungsjahren 1904 und 1905 den Steuerwert von 8000 Mark überstiegen hat oder in spätern Jahren das Gewicht von 2000 Doppelzentnern übersteigen wird, und für alle nach dem 1. April 1906 errichteten Brauereien, in denen das Gesamtgewicht der in einem Jahre steuerpflichtig werdenden Braustoffe 500 Doppelzentner übersteigt. Die Vorlage läßt die Steuer mit 7 Mark beginnen und auf 12,50 Mark nach der Masse des Malzverbrauchs steigen; die Kommission sett statt 7 Mark 4 Mark an und statt 12,50 Mark nur 10 Mark, und zwar erst bei 7000 Doppelzentnern Braustoffen. Speck will als höchsten Saz statt 10 nur 9 Mark festseßen, und zwar erst beim Verbrauch von 14000 Doppelzentnern Braustoffen. Die Sozialdemokraten und die Freisinnigen stüßen ihre Opposition auf den Paragraphen 6 des Flottengefeßes, wonach zur Aufbringung der Mittel der Flotte keine indirekte Steuer eingeführt werden soll, die auf die Volksmaffen abgewälzt werden kann. Sie behaupten, daß die Biersteuer von den Brauern und Restaurateuren auf die Biertrinker abgewälzt würde. Es besteht aber in Bayern diese Biersteuer, die jezt auch für Norddeutschland eingeführt werden soll, schon seit vielen Jahren, ohne daß das Bier für das Publikum teurer geworden wäre, und die bayrischen Brauer befinden sich wohl dabei. -Der preußische Minister von Rheinbaben weist nach, daß die Biersteuer in Norddeutschland auf den Kopf der Bevölkerung 0,84 Mark, in Bayern 5,29 Mark, in England 6,82 Mark, in Desterreich 3,6 Mark, in Amerika 3,43 Mark beträgt. Und dabei gebe das deutsche Volk jährlich 1300 Millionen für Bier aus! Auch die Zucker und Spiritussteuer bringen die Opponenten vor und verlangen eher eine Erhöhung derselben als eine Erhöhung der Brausteuer. von Rheinbaben sagt, daß die Zuckersteuer dem Reiche jezt schon 130 Millionen und die Branntweinsteuer 140 Millionen einbringe, während die norddeutsche Biersteuer nur 31 Mill. bringe. Nach dem Speckschen Antrage würde die Steuer nur 231, Mill. bringen.

1. Mai. Es wird die von der Kommission vorgeschlagne Staffelung von 4 bis 10 M. angenommen, infolgedeffen der Antrag Specks hinfällig wird.

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