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mögens, ihrer Kirchen, ihrer Gebäude, ihrer Stiftungen und schaffe die Gehaltszahlungen ab, die der Staat den Dienern des Kultus zu leisten schuldig sei, einmal aus Gründen der Gerechtigkeit, denn sie stellten eine gerechte Entschädigung für die während der ersten französischen Revolution vollzogne Aneignung von Kirchengütern durch den Staat dar, dann aber auch wegen der im Konkordat festgelegten formellen Verpflichtungen. Sodann spricht der Papst sein Bedauern darüber aus, daß das Trennungsgesetz auch der Eintracht und dem innern Frieden Frankreichs sehr schaden werde, das namentlich bei den gegenwärtigen Verhältnissen Europas der Einigung aller seiner Söhne bedürfe. Nach der Aufzählung all dieser Gründe folgt in feierlicher Form die Verdammung: „Wir verdammen das in Frankreich angenommne Gesez über die Trennung von Kirche und Staat. Wir protestieren aus allen Kräften gegen die Annahme und die Verkündigung dieses Geseßes, wir erklären, daß es nie wird angewandt werden können gegen die unveränderlichen Rechte der Kirche." Schließlich richtet das Rundschreiben in warmen Worten die Mahnung an den Episkopat, die Geistlichkeit und die Bevölkerung Frankreichs, sich in Eintracht und Mut zur Verteidigung der Religion zusammenzuschließen, die man völlig aus Frankreich vertreiben möchte. Es fordert die Katholiken auf, einig um die Geistlichen, die Bischöfe und den Apoftolischen Stuhl geschart zu bleiben, ihr öffentliches und privates Verhalten nach den Lehren des Glaubens und der christlichen Moral einzurichten, zu beten und auf Gott zu vertrauen, der auf die Fürbitte der unbefleckten Jungfrau Frankreich Ruhe und Frieden geben möge.

21. Februar. In einer im Konsistorium gehaltnen Rede verurteilt der Papst nach kurzer Zusammenfassung der in dem obigen Rundschreiben vom 11. Februar enthaltnen Schlußfolgerungen und Gründe wiederum vor dem Kollegium der Kardinäle das Trennungsgesez in Frankreich. Es beleidige den Gottesgedanken, sei entgegen der göttlichen Verfassung der Kirche, verleße die Freiheit und das Recht der Kirche und verstoße gegen den Heiligen Stuhl, das Episkopat, die Geistlichkeit, das französische katholische Volk und verlege auch infolge des Bruches des Konkordats das Völkerrecht. Die Ansprache schließt mit der Aufforderung an die katholischen Franzosen, die Religion zu verteidigen, in der Hoffnung auf bessere Zeiten für ihr Vaterland.

28. Februar. Der Papst erteilt eine scharfe Rüge gegen den Bischof Bonomelli von Cremona wegen seines obigen Hirtenbriefs vom 10. Februar. Die Rüge ist enthalten in der Antwort auf ein von den in Mailand versammelt gewesnen lombardischen Bischöfen an ihn gerichtetes Huldigungsschreiben. Der Papst sagt in bezug

auf den Brief Bonomellis: „Großes Unheil wird dadurch unter der Maffe derer angerichtet, die für die Ansichten des modernen Liberalismus empfänglich find, aber nicht genau zu trennen und zu unterscheiden wissen und lediglich den Ursprung gewisser Schriften ins Auge faffen, den sie für maßgebend halten, sodaß sie unter Mitwirkung einer verruchten Presse das tödliche Gift gewisser Grundsäße in sich aufnehmen, die von der Kirche nie und nimmer anerkannt werden können.“

Ende April. Der Papst bestimmt, daß Geistliche nur nach vorher eingeholter Erlaubnis ihrer Bischöfe sich um ein italienisches Deputiertenmandat sollen bewerben dürfen. Durch Schreiben des Kardinalstaatssekretärs Merry del Val wird im Namen des Papstes das Statut gebilligt, das die in einer Versammlung zu Florenz zu einer Organisation vereinigten katholischen politischen Vereine sich gegeben haben, die sich unter die kirchliche Autorität stellten.

27. Mai. Der „Osservatore Romano“ veröffentlicht ein Rundschreiben des Papstes an die polnischen Bischöfe betreffend die Mariavitische Vereinigung, die schon durch Dekret der Inquisition vom 4. September 1904 verdammt worden ist. Das Rundschreiben bestätigt das Dekret der Inquisition, erklärt die Vereinigung der Mariaviten für aufgehoben und verdammt. Der Papst fordert die Bischöfe auf, alle Mittel anzuwenden, um die verirrten Priester und Gläubigen auf den rechten Weg zurückzuführen, damit er nicht ge= zwungen sei, schärfere Maßnahmen anzuwenden.

Spanien.

i.

Die königliche Familie.

12. Januar. Vermählung der Infantin Maria Theresia, Schwester des Königs Alfons, mit dem Prinzen Ferdinand, Sohne des Prinzen Ludwig Ferdinand von Bayern.

11. Februar. König Alfons, geboren 1886, teilt dem Papste mit, daß er die Prinzessin Ena von Battenberg zur Gemahlin er= wählt habe. (Diese achtzehnjährige Prinzessin ist die Tochter der Prinzessin Beatrice, der Tochter der verstorbnen Königin Viktoria von England, und des verstorbnen Prinzen Heinrich von Battenberg, Sohnes des verstorbnen Prinzen Alexander von Hessen-Darmstadt und der polnischen Gräfin Hauke.) Der Papst erwidert mit heißen

Wünschen, segnet die Prinzessin und wünscht dem Könige „Beharr= lichkeit in den heiligen Gesinnungen“.

7. März. Die Prinzessin von Battenberg tritt von der protestantischen zur katholischen Kirche über und nimmt die Namen Vittoria Eugenie Christine an.

11. März. König Alfons besucht in Biarriß den König Eduard von England, Oheim seiner Braut.

13. März. König Alfons erhält den Besuch des Königspaares von Portugal.

31. Mai. Bombenanschlag gegen den Hochzeitszug des Königspaares in Madrid, das unversehrt bleibt.

9. Juni. Auf eine Ansprache des Kammerpräsidenten beim Empfang erwidert König Alfons, es sei beklagenswert, daß die Bemühungen, das Los der Bedürftigen zu verbessern, mit unverständlichen strafbaren Handlungen zusammenfielen. In diesen Bemühungen werde man sich aber nicht aufhalten lassen durch die Verirrungen gewisser Verbrecher, und die Weisheit des Parlaments werde ohne Zweifel eine Lösung finden, die den Spaniern volle Gewähr der Sicherheit bieten und ihre Existenz vor den Irrungen einiger ge= störter Geister beschüßen werde. Hierzu sei ein Zusammenwirken mit den öffentlichen Gewalten der andern Völker erforderlich.

II.

Cortes.

18. März. Der Senat berät einen vom Ministerpräsidenten Moret vorgelegten Gefeßentwurf über die Zuständigkeit der Militärgerichte bei Vergehn gegen das Vaterland und das Heer. — In der zweiten Kammer beschließen zahlreiche Abgeordnete eine Verwahrung gegen die die Beschränkung der Freiheit der Presse betreffenden Artikel dieser Vorlage.

III.

Ministerium.

16. Juni. Das am 1. Dezember vorigen Jahres ins Amt getretne Ministerium Moret wird neu zusammengeseßt. Die Regierungspresse versichert, daß es dem Ministerium Moret mit seinem radikalen Programm diesmal ernst sei, und daß es weiter gehn würde bis zur Verweltlichung der Schule und bis zur Trennung von Staat und Kirche.

Deutscher Geschichtskalender 1906. I.

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Portugal.

6. Jannar. In den Kammern stellt sich ein neues und liberales Ministerium de Castro vor, das von der Opposition mit großer Feindseligfeit aufgenommen wird.

20. März. An Stelle dieses Ministeriums tritt ein Ministerium HinßeRibeiro.

20. April. Ein Ministerium unter dem Vorsiße von Franco tritt ins Amt.

Ende April. Eine portugiesische Expedition gegen die Ovambo s bricht von Lissabon aus auf, um das Gebiet zwischen_den deutsch-portugiesischen Grenzflüssen Runane und Okavango in Besiß zu nehmen und dort Ruhe und Ordnung herzustellen. Die Expedition steht unter dem Befehl eines portugiesischen Obersten; seinem Stabe wird auch ein englischer Major auf Ersuchen der englischen Regierung beigegeben.

Anfang Juni. Auflösung der Cortes.

Belgien.

I.

Die Kammern.

1.

Weber die Befestigung Antwerpens.

12. Januar. Die Regierungsvorlage wegen der Neubefestigung Antwerpens, für die sich zwar der Ausschuß der Zweiten Kammer im Juni vorigen Jahres ausgesprochen hatte, die dann aber am 26. Juli v. J. von der Regierung vertagt worden war, wird von der Zweiten Kammer aufs neue in Beratung gezogen. Sie nimmt den ersten Teil des Artikels 1 über die Erweiterung des Scheldelaufes unterhalb von Antwerpen und Ausdehnung der Hafenanlagen an, lehnt jedoch den zweiten Teil, Ablenkung des MaasScheldekanals und Durchführung des Teils der Befestigungen, die an dieser Stelle die gegenwärtige Umwallung erseßen sollen, ab.

13. Januar. Nachträglich bewilligt die Kammer doch den neuen engern Antwerpner Gürtel und die äußere Fortlinie.

18. Januar. Nunmehr genehmigt die Kammer auch die Instandsetzung der vorgeschobnen Befestigungen, ferner die Gewährung eines Kredits von 12300 000 Franken für die Arbeiten in der zweiten Befestigungslinie sowie die Bildung eines besondern Fonds von 63 Millionen und die vorläufige Erhebung von 15 Millionen, und zwar mit dem Zusaße, daß die Niederlegung der gegenwärtigen Umwallung vor Ablauf des Jahres 1909 begonnen werden muß.

24. Januar. In dieser Gestalt wird die ganze Antwerpner Kreditvorlage angenommen.

2.

Aeber den Kongofstaat.

20. Februar. In der Zweiten Kammer stellt der Sozialist Van der Velde eine Anfrage bezüglich des Kongostaats und sagt:

Es handle sich darum, ob die gegenwärtige Verwaltungsmethode des Kongostaats dem Interesse Belgiens zuwiderlaufe. Nicht nur in England, sondern überall in der Welt hätten sich Stimmen erhoben gegen die unmenschliche Ausbeutung des Negers am Kongo. Der Bericht des Untersuchungsausschusses habe die Richtigkeit der bisherigen Anklagen bestätigt. Der im Kongostaate vollbrachten Erschließung sei Anerkennung zu zollen, aber von jenen, die sie betrieben, seien Maßnahmen des Schußes und der Zivilisation zu verlangen. Die Verwaltungsform sei jedoch auf Landraub und Zwangsarbeit gegründet. Redner wendet sich heftig gegen die Fronen. Das System der Zwangslieferungen stachele die Eingebornen zum Widerstande auf. Die eingebornen Wächter versähen ihren Dienst in der brutalsten Weise. Redner führt zahlreiche Stellen aus dem Berichte des Untersuchungsausschusses zur Unterstüßung seiner Behauptungen auf und erklärt, der Kongostaat habe den Sklavenhandel wieder gestattet, um Polizeimannschaften zu erhalten, aber die schwarze Bande hätte schnell begriffen, daß es angenehmer sei, Jäger zu sein als Wild, und sei von selbst zur Polizeitruppe gekommen. Der Kongostaat sei verantwortlich für das Ausbeutungssystem, dessen Hauptstüße der Staat selbst, die konzessionierten Gesellschaften und die Krondomänen seien. Redner wirft dem Kongostaat vor, daß er ein Preßbureau unterhalte, das Zeitungen und Journalisten besteche und von einem Brüffeler Richter geleitet werde. Statt für das Kongobudget würden die Gelder der Krondomänen für Luxusausgaben verwandt. Der Kongostaat nehme seine Zuflucht zu Anleihen, deren jezige Höhe 130 Millionen betrage, und die Belgien eines Tages zurückzahlen müsse.

Der Minister des Aeußern de Faverau erwidert, der Interpellant schließe sich dem elenden Verleumdungsfeldzuge in dem Augenblicke an, wo der Untersuchungsausschuß sich dahin ausgesprochen habe, daß der Kongostaat den Willen gezeigt habe, Reformen vor= zunehmen und volles Licht zu verbreiten. Selbst entschiedne Gegner des Kongostaats hätten der Unparteilichkeit des Untersuchungsausschusses Gerechtigkeit widerfahren lassen, der erklärt habe, daß der Kongostaat ein großes Werk vollbracht habe. Hinsichtlich der Presse meint der Minister, daß es eine patriotische Tat sei, das Land gegen Angriffe des Auslandes zu verteidigen.

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27. Februar. Bei der Fortsetzung dieser Beratung verteidigt der Liberale Verhaegen den Kongostaat gegen die Angriffe Vanderveldes. Er bringt Zeugnisse von Offizieren und Missionaren herbei und spricht sich gegen die Einsetzung einer parlamentarischen Kommission aus. Der Sozialist Bertrand kritisiert die Finanzwirtschaft des Kongostaats, der mit einem Fehlbetrage von mehr als 100 Millionen Frank arbeite. Ein Gegenantrag fordert die Uebergabe alles kongostaatlichen Aktenmaterials an eine parlamentarische Zentralkommission zwecks eingehender Prüfung für den Fall einer Annexion des Staats

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