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Griechen gar nicht ungewöhnlich und wurde auch von den Juden gebraucht 1), so daß man auf die etymologische Bedeutung desfelben gar kein Gewicht legen darf 2).

Die Argumente gegen die Authentie der Unterredung im engern oder weitern Sinne, welche aus der Unterredung selbst ausgehoben werden, sind im Wesentlichen schon in der voranstehenden Erklärung derselben beiseitiget. Man legt in die Antwort des Nikodemus V. 4. ein grobes Mißverständniß und erklärt es sodann für undenkbar, daß ein Lehrer Israels bei dem Ausbrucke ανωθεν γεννηθηναι an eine wiederbolte phyfifde Geburt ges dacht haben soll; man läßt ihn auch auf die weitere Rede des Herrn V. 5 ff. nicht zum richtigen Verständnisse kommen und findet es sofort mit der Lehrweisheit Jesu im Widerstreite, daß er zum Schwerern fortschreite, da doch das Leichtere nicht bes griffen werde. Es ist aber jenes Miß- und Nichtverständniß bei Nikodemus nicht vorhanden, er versteht den Herrn gut und glaubt nur nicht an seine Worte; es kann also Jesus wohl zu einem andern Gegenstande fortschreiten, ohne daß er mit den Geseßen der praktischen Lehrweisheit in Widerstreit kömmt; der Gegenstand, auf welchen er übergeht, stellt sich im Texte zum vorauss gehenden auch nicht in das Verhältniß der schwerern Verständlichkeit, sondern er wird als ein Lehrgegenstand vorgetragen, von welchem bei Nikod. und seinen Geistesverwandten oder bei den Juden im Allgemeinen noch weniger gläubige Aufnahme zu erwarten ist, als vom erstern 3). - Es wird ferner nur nach einer falschen Erklärung des Lertes behauptet, daß die Rede des Herrn in einigen Punkten einen spätern Standpunkt verrathe. V. 5. spricht nicht ein Bewußtsein aus, in welchem die Einseßung des Sakramentes der christlichen Laufe als ein schon vergangener Akt liegt, denn das Wasser ist nicht im eigentlichen Sinne zu verstehen, es ist vielmehr hier nur Symbol, wie es oben gedeutet wurde. Eben so unwahr ist das Vorgeben, daß V. 13. ein Bes wußtsein ausdrücke, das die bereits erfolgte Rückkehr des Sohnes zum Vater in sich schließe; das Sein des Menschensohnes im Himmel, o wv ev t. ovo., ist freilich auch ein reales Sein,

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1) S. Wetstein z Joh. 3, 1.

2) S. Lücke Comm. I. S. 512 f.

3) Vgl. Schweizer a. a. D. S. 31 ff.

ein Dasein mit dem Wesen, nicht bloß mit dem Denken, aber es findet dieses reale Dasein des Herrn im Himmel nach einer richtigen Anschauung seiner Natur und seines Verhältnisses zum Vater auch während seines irdischen Lebens Statt; das Eival εν τ. ουρ. nötiget alio night, αναβαινειν auf bie Simmel fahrt des Herrn zu beziehen, aber diese Auffassung wird auch dadurch nicht nothwendig, daß xɑtaßaivɛiv im andern Saßgliede auf das Herabkommen des Gottessohnes bei der Menschwerdung geht; denn es geschieht ja öfters, daß die Vorstellungsweise oder der eigentliche und uneigentliche Sinn in nebeneinander stehenden verwandten Ausdrücken wechselt. Wenn man ferner in der Lodesverkündigung V. 14. ein späteres Bewußtsein sprechen läßt, weil es unglaublich sein soll, daß Jesus so frühe seinen Lod und zwar in der bestimmten Form als Kreuzestod vorausgewußt habe, . so ist nur auf den verkehrten Standpunkt der Kritik hinzuweisen, welche von vorneherein sich das Gebiet des Möglichen bestimmt und nach subjektiven Anschauungen über die Geschichte entscheidet, anstatt auf dem Wege der historischen Forschung das Mögliche und Wirkliche zu suchen.

Weitere Beweise gegen die Authentie dieses Gespräches nimmt die destruktive Kritik aus den ff. Vv. 16.-22.; sie tritt nämlich der ältern Ansicht bei, daß der Evangelist dieses Lehrstück als Fortsetzung der Rede des Herrn mittheile, und da nun hier wirklich Merkmale begegnen, welche dasselbe dem Evangelisten zus eignen, so sind ihr diese auch Argumente gegen die Authentie des vorausgehenden Abschnittes, als des einen Theiles der Unterredung. Es ist unleugbar, daß das folg. Lehrstück ein späteres Bewußtsein ausdrückt; der Erlösungstod wird V. 16. als ein schon erfülltes Faktum in Betrachtung gezogen und V. 19. wird die ganze Erscheinung des Herrn nach ihrem Erfolge bei den Menschen als eine bereits vorübergegangene überblickt, was den spätern geschichtlichen Standpuukt des Evangelisten offenbart und ihn als Auktor dieser Verse kenntlich macht; auch der Ausdruck μovoyerηs V. 16., der niemals in den Reden Jesu vorkommt (s. z. 1, 14. S. 179) läßt ihn als solchen erkennen ). Aber gerade der Gebrauch dieses Wortes am Eingange dieses Lehrstückes deutet darauf hin, daß der Auktor desselben auch als solcher gelten will,

1) Vgl. Olshausen z. V. 16.

daß der Evanglist es seinen Lesern nicht als Lehrvortrag des Herrn hingibt. Würde er den Herrn seine Anrede an Nikod. fortsetzen lassen, so ließe sich auch erwarten, daß er dem Vortrage eine bestimmte Beziehung auf Nikod. gegeben und daß er weitere Gegen- und Zwischenreden von Seite desselben eingefügt hätte. Zwar verbindet Johannes V. 16. den Vortrag aufs engste mit dem Vorausgehenden, ohne durch eine besondere Wendung bemerklich zu machen, daß er selbst jetzt das Wort nehme; allein solche unmittelbare Anknüpfungen von Betrachtungen an einen gegebenen Lert machen sich von selbst, weil sich im Geiste des Betrachtenden das Gegebene und seine eigenen Gedanken aufs innigste verbinden. Ist nun aber dieses Lehrstück von dem Evangelisten selbst als sein Eigenthum mitgetheilt, nicht als Rede des Herrn, so kann aus seinem Ursprunge keine Folgerung gegen die Authentie des vorausgehenden Gespräches gemacht werden 1).

Betrachtungen des Evangelisten, V. 16.-21. V. 16. Die Betrachtungen werden als Erläuterungen des nächst Vorhergehenden durch das explicative ya o 2) angeknüpft. Der Grund der göttlichen Beschließung und Veranstaltung des Erlösungstodes ist die Liebe Gottes, und es offenbart sich in der Hingabe seines Eingebornen in den Tod eine unermeßliche, unvergleichbare Liebe; die Liebe Gottes umfaßt die Menschheit ohne Beschränkung und sein Werk der Liebe ist darum auch für das ganze Geschlecht bestimmt. Kooμos ist die Menschheit überhaupt, s. z. 1, 10.; die Ausdehnung der Bestimmung des messianischen Heiles auf das ganze Geschlecht steht dem jüdischen Particularismus entgegen, welcher die Nichtjuden wenigstens nur mittelbar, durch den Uebertritt zum Judenthume, am messianischen Heile Theil nehmen läßt. Edwxev geht auf vwdyvai V. 14. zurück, und ist also soviel als πagedwxɛv scil. Javatæ, Röm. 8, 32., vgl. Joh. 6, 51. Luf. 22, 19. Gal. 1, 4. und nicht = ɑñeotɑdnɛv nach V. 17. und 1 Joh. 4, 9.; wore mit dem Indicat., wie Gal. 2, 13. und häufig bei den Classikern 3); der Evang. sagt mit Nachdruck

1) Vgl. Kühnöl z. V. 16. und Tholuck Einltg. 3. Comment S. 35 f. Kling in den Studd. und Kritt 1836. 1. S. 137 f.

2) S. Winer Gramm. S. 417.

3) Ebendas. S. 277.

τον υιον αύτου τον μονογενη, um bas Maaf bet Liebe Gottes hervorzuheben 1).

V. 17. 18. Gott gab seinen Eingebornen, den er in die Welt fandte, aus Liebe zur Menschheit in den Tod, um ihr das ewige Leben zu bereiten, um sie zu retten vom ewigen Lode; der Zweck seiner Sendung war nicht, daß er Gericht halte über das Geschlecht, daß er es verurtheile und dem Verderben übergebe; doch aber vollzieht sich mit der Erschei nung des Gottessohnes auf Erden ein Gericht unter den Menschen, welches während der ganzen irdischen Weltperiode fortdauert, nämlich eine faktische Scheidung für Leben und Lod; denn während die Einen jezt schon zum Leben gelangen und keinen Ausschluß mehr von demselben zu befürchten haben, fallen die Andern für das zeitliche und ewige Dasein dem Verderben anheim, sie überliefern sich selbst dem ewigen Lode; es vollzieht sich dieses Gericht im Glauben und Unglauben der Menschen; vgl. Einltg. §. 8. S. 129 ff.

Ουκ απεστ.

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iva . V. 17. gilt vom Zwecke der Sendung vgl. 12, 47., wogegen Jesus 9, 39. sagt: ɛis nqiua εγω εις τον κοσμον τουτον ηλθον λ., was vom Erfolge feiner Erscheinung zu verstehen ist; das Gericht über die Menschen im Zustande der Sündhaftigkeit und Schuld könnte nur ein verurtheis lendes, verdammendes Gericht sein, wornach givεiv hier = κατακρίνειν if; σωθηναι scil. εκ του θανατου per εκ της απωλειας entfpright bem μη απολεσθαι . 16., bemt ne gativen ausbruce für ζωην εχειν; δι' αυτου vom Sphne, welcher das Erlösungswerk ausführt, das en tov tatoos, von dem Vater beschlossen und veranstaltet ist, s. z. 1, 3. S. 147 f.

Das durch den Tod des Herrn zubereitete Heil, die owrygia oder Swn, wird erlangt von den Menschen durch die πɩoтis, durch den Glauben; durch den Glauben erlangen sie Sündenvergebung und es beginnt mit und in demselben ein neues Leben, das wahre Leben, die Swŋ, vgl. 5, 24.; wer das Leben hat, hat es auf immer, ὁ πιστ. εχει ζωην αιωνιον, er unter= liegt keinem Gerichte mehr, das ihn von demselben ausschlösse;

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1) Theophylact.: Πολλη ή της αγαπης του θεου προς τον κοσμον επιτασις, καὶ τοσαυτη, ώστε ουκ αγγελον, ου προφητην δούναι, αλλα τον υἱον αυτου και τουτον μονογενη.

nach diesem Verhältnisse zwischen wiōris und owrygia oder Swn kommt also der Gläubige V. 18. in fein verdammendes Gericht, - ὁ πιστεύων εις αυτόν, ου κρίνεται. Dagegen heißt es von dem Ungläubigen, er sei schon gerichtet, -ó de un δε πιστ., ηδη κεκριται = κατακέκριται. Gr hat fic name lich durch den Unglauben von der Swn, wie sie jetzt schon bes ginnt, ausgeschlossen, und bleibt in dem Tode, Javatos, in dem Zustande der Sündhaftigkeit und Schuld, welcher subjektiv Unfeligkeit ist; er hat sich ausgeschloffen auf ewig, und es wird also sein unseliger Zustand auch im künftigen Dasein fortdauern, ja er wird sich in diesem, wie anderseits die Swn, erst vollenden. Die Vollendung dieses Zustandes geschieht mit der Scheidung des Reiches Gottes von dem Reiche des Bösen nach der Auferstehung der Todten und ist mit einem äußern formellen Gerichte verbun den, mit einem Urtheitsspruche, in welchem der ewige unselige Zustand als die Folge des Widerstrebens gegen Gott und seine Wege öffentlich zuerkannt wird, vgl. 5, 29. Matth. 25, 31 ff. Der Ungläubige ist also schon gerichtet, in wieferne er jetzt schon dem Verderben faktisch angehört, ihm angehört auf ewig, und in wieferne ganz gewiß beim leßten Gerichte das Urtheil über ihn ergehen wird, das den ewigen Lod als Strafe des Unglaus bens zuspricht 1). Der Sat: ori un nεnioT. 2. hebt den Grund der Verdammung, der schon in der Subjektsbezeichnung o un π i otε v Wv ausgedrückt ist, noch bestimmter hervor; über εις ονομα Γ. . 1, 12.

Der folg. V. 19. betrachtet das von dem Leben ausschließende Gericht, wie es sich bereits an einem Theile der Menschen vollzogen hat, und zwar als ihre eigene That, als ein Selbstgericht; zugleich gibt er den fubjektiven Grund der Selbstverurtheilung der Menschen an. Koiois = natangiois vgl. V. 17.; avrŋ geht auf die folgenden Säße, welche die bereits eingetretene giσis erklären, d. i. darstellen,

1) Chrysost. Homil. 27. πως δ μη πιστευων ήδη κεκριται, ει μηδεπω παρεστι της κρίσεως o& καιρος, η τουτο ουν φησιν, ὅτι αυτό το απιστειν αμετανοητα κολασις εστι το γαρ εκτος ειναι του φωτος, και κατ' αυτο με γιστην έχει την τιμωριαν' η το μελλον προαναφωνει· καθαπερ γαρ δ φονεύων, και μη τη ψηφῳ του κρίνοντος καταδικασθη, τη του πραγματος καταδεδι κασται φύσει, αύτω και ὁ απιστός beides ist zu verbinden; vgl. Theophylact. i. d. St.

Maier, Evang. Joh.

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