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Arabischen und Persischen Handschrr. und Ausgaben, in der Aethiop., Paläst.-Syr., Slavisch., Angelsächs. Uebers., in den meisten Handschrr. der Itala, in der Vulgata 2c.; 3) in den apostolischen Constitutionen, (L. II. c. 24. ist nämlich Joh. 8, 11. citirt,) bei dem Verf. der Synops. script. sacræ, bei Hieronymus, Ambrosius, Augustinus, Sedulius, Leo, Chrysologus, Cassiodorus, Euthymius 1). Es ist ferner zu erinnern, daß die oben genannten Väter nicht alle als Zeugen gegen diesen Abschnitt gelten können. Im Commentar des Drigenes mangeln die tomi XIV.-XVIII. über Joh. K. 5-8.; auch von tom. XIX., der mit Joh. 8, 19. beginnt, fehlt der Anfang und N. 4. dieses Abschnittes (Opp. Edit, de la Rue. Tom. IV. p. 299. sqq.) enthält nicht eine Rekapitulation des Inhaltes von Joh. 8, 40. 8, 12., wie unrichtig bemerkt wurde 2), sondern es werden daselbst aus dem Vorausgehenden nur einige Stellen angeführt; man kann also aus dem auf uns gekommenen Commentar sein Urtheil über diesen Abschnitt oder die Beschaffenheit seiner Handschrr. nicht erkennen. Chrysostomus übergeht in seinen Homilien auch andere Stellen des vierten Evang., welche nie bestritten wurden; ebenso fehlt bei ihm der Abschnitt Matth. 23, 16-23., welcher durchaus kritisch unverdächtig ist; die Auslaffung unserer Stelle ist also kein sicheres Zeugniß gegen dies selbe, sie kann von kritischen Ursachen unabhängig sein. tullian, Cyprian, Juvencus, auch Basilius, hatten keine direkte Veranlassung oder Aufforderung, diesen Abschnitt anzus führen oder zu gebrauchen; es ist also ihre Stellung zu demselben ungewiß.

Zers

Es sind aber immerhin noch so viele Zeugen gegen diesen Abschnitt übrig, daß es nach diesen höchst zweifelhaft bleiben müßte, ob er ursprünglich dem Evang. angehörte, wenn sich das Fehlen desselben nicht auf eine genügende Weise erklären ließe. Nun sehen wir aber bei Augustinus, daß die Geschichte von der Ehebrecherin zu seiner Zeit Anstoß erregte und aus diesem Grunde von Einigen aus den Handschrr. ausgestrichen wurde; es war diesen, meint er, das milde Verfahren des Herrn gegen die Sünderin anstößig, indem sie Mißverständniß und Mißbrauch

1) S. 1. Ausg. des N. T. von Scholz z. d. Abschn.

2) Lücke Comment. I. S. 173.

befürchteten. Er sagt 1): Hoc infidelium sensus exhorret, ita, ut nonnulli modicæ fidei, vel potius inimici veræ fidei, metuentes peccandi impunitatem dari mulieribus suis, illud, quod de adulteræ indulgentia dominus fecit, auferrent de codicibus suis, quasi permissionem peccandi tribuerit, qui dixit: jam deinceps noli peccare. Auch Ambrosius findet diese Geschichte gefährlich; er bemerkt 2): Profecto, si quis ea auribus otiosis accipiat, erroris incentivum incurrit. Von den Armeniern berichtet der Polemiker Nikon 3), daß sie dieselbe eben darum hinweggelassen haben: βλαβεραν ειναι λεγοντες τοις πολλοις την τοιαυτην axgoaσiv. Berücksichtigt man diese Bemerkungen, so gewinnen die Zeugnisse für diesen Abschnitt Ansehen gegen die entgegens stehenden. Nach dem strengen Geiste der ersten Jahrhunderte, wie er insbesondere im Orient herrschte, ist es aber gar nicht unwahrscheinlich, daß, abgesehen von Mißverständniß und Mißbrauch, die in dem Verfahren Jesu liegende Milde selbst schon fehr frühe die Erzählung Einigen anstößig und sowohl in Ansehung ihres apostolischen Ursprunges, als ihrer Glaubwürdigkeit verdächtig machte *), daß sich dadurch schon jezt Einige bestimmen ließen, dieselbe aus dem Evang. auszutilgen; so erklärt es sich sehr einfach, warum dieselbe, obschon ursprünglich ein Bestands theil des Evang., doch in so vielen Handschrr. ¿c. fehlt. Dagegen ist nicht auf so leichte Weise einzusehen, wie diese Geschichte, wenn sie ursprünglich dem Evang. nicht angehört hätte, eine Aufnahme in den kirchlichen Handschriften finden konnte. Man hat vermuthet, daß sie aus dem Hebräer-Evangelium herübergekommen sei; in diesem und bei Papias fand sich nämlich nach Eusebius) eine Erzählung von einer Frau vor, die bei dem Herrn wegen vieler Sünden angeklagt wurde. Allein diese Erzählung scheint sich auf einen ganz andern Vorfall zu beziehen; denn diese Frau ist ja nicht wegen einer, sondern wegen vieler

1) De conjugiis adulterinis II. 7. vgl. contra Faustum XXII. 25. 2) Apologia Davidis secunda.

3) Bei Coteler. PP. App. I. p. 233.

4) Bretschneider Probabilia de evang. et epistt. Joannis apostoli indole et origine etc. p. 73.

5) H. E. III. 39: Εκτεθειται δε (ὁ Παπιας) και αλλην ἱστοριαν περι γυναικός επι πολλαις ἁμαρτιαις διαβληθείσης επι του κυριον, ἣν το καθ' Εβραιους ευαγγελιον περιέχει.

Sünden bei dem Herrn angeklagt; aber wenn auch die Erzählung im Hebräer-Evang. denselben Vorfall berichtete, welchen das vierte Evang. mittheilt, so kann daraus doch keineswegs eine Uebertragung gefolgert werden.

Was die innern Gründe gegen die Integrität dieses Abschnittes anbelangt, so ist bereits von Gegnern desselben aners kannt worden, daß er von Seite seines Inhaltes und seiner Stellung oder wenigstens von ersterem aus nicht füglich angegriffen werden könne 1). (S. die Erklärg. im Comment.). Das gegen wird in den stylistischen Eigenheiten dieses Abschnittes immer noch ein starker Beweis gegen denselben gefunden. Wenn aber hier von Abweichungen in Sprache und Ausdruck von dem Style des Evangelisten die Rede ist, so sollte man vor Allem bedenken, daß die Lesearten der Handschrr. so sehr variren 2), daß der ursprüngliche Tert nicht überall mit Sicherheit ausges mittelt werden kann, die Vergleichung des Styles darum in einis gen Punkten eine nicht ganz sichere Grundlage hat. Es beweist aber diese Beschaffenheit des Tertes für sich nichts gegen diesen Abschnitt; denn wenn er das Schicksal hatte, in vielen Handschriften ausgestrichen zu werden, so fiel er dadurch bei den Abs schreibern und Lesern, welche verschiedene Bibeleremplare vor sich hatten, mehr dem subjektiven Urtheile anheim, woraus sich die vielen Varianten leicht erklären. Wenn aber auch der Zert, nach welchem die stylistischen Differenzen bestimmt werden, als der ursprüngliche vorausgesezt wird (, die Leseart dɩDoßolɛiodai V. 5. statt lidahɛw wird aber jedenfalls auszunehmen sein), so ist die Zahl der wirklichen stylistischen Abweichungen doch nicht gar greß. Es sind nämlich von den sprachlichen Erscheinungen, welche gewöhnlich als stylistische Abweichungen bezeichnet werden, viele wieder nicht als solche anzuerkennen. Einige derselben kommen auch sonst wieder vor; dahin gehören: 7, 53. und 8, 1. επορεύθη, - im Evang. dafür zwar öfters aлηldɛv, aber auch πogɛvɛσdɑι im Sinne von „weggehen“ kurz vorher V. 37., vgl. 14, 2. 3, 28; überhaupt ist das Verb. лogɛvɛodai dem Evangelisten ganz geläufig; 8, 1 ff. de öfters wiederholt, so aber auch anderwärts, z. B. im vorausgehenden Kap. V. 2. 6.

1) Credner Einltg. I. 1. S. 231. Neudecker Einltg. S. 333. 2) S. die Ausgabe von Scholz.

dem Evang. nicht

7. 9. 10. 14. 18. 27. 31. 37. 39. 44., so oft als die Partikel logisch gesezt werden kann; V. 2. πageɣeveto, — das Verb. auch 3, 23.; ebendas. yozɛro, — zwar nirgends sonst das Imperf. dieses Verb., aber hier ist dieses Temp. nothwendig wegen der Gleichzeitigkeit der Handlung, vgl. Winer a. a. D. S. 245.; V. 6. das Imperf. eygɑgev, häufig im Evang. das erzä Lende Imperf. statt des Aor. Andere Ausdrücke und Formeln kommen nur hier vor, weil dieselbe Sache oder derselbe Gedanke sonst nirgends auszudrücken war, und sie können deßhalb nicht als stylistische Abweichungen bezeichnet werden; sie sind: 8, 1. ορος των ελαίων; 2. 3. μοιχεία, oder die ganze Formel εν μοιχεια κατειλημμένη; 3. 4. επαυτοφωρο κατειλ. μηδ μοιχευομενη; 2. 6. κατω κύψας; 23. 9. συνειδησις, womit aber das im Evang. geläufige Verb. ɛlɛyzɛw verbunden ist; ebenbaf. εξέρχοντο αρξαμενοι απο των πρεσβυτερων έως των ɛozatwv (s. den Commentar). Nun sind noch einige Ausdrücke übrig, welche mehr oder weniger von der sonst gewöhnlichen Sprachweise der Joh. Schriften abweichen: 7, 53. oixos, gewöhnlich idia, doch ist das Wort oixos fremde, vgl. 9, 20.; 8, 2. 009oov, лowïas yεvouεvys, aber Offenb. 22, 16. geleitete og9qwos; ebendas. ñas o laos, font όχλος, οχλος Tolvs, hier aber vielleicht absichtlich das erstere, um die ganze am Festtage im Tempel versammelte Gemeinde Israels zu bez zeichnen, wozu der Ausdruck oɣlos nicht paßte; ebendas. xadiσas edidασxev avtovs; die ganze Formel nur hier, sonst καθισας εδίδασκεν einfach edidαone, aber das Verb. xadisei ist dem Evang. geläufig, ebenso findet sich auch didɑonɛiv in Verbindung mit einem Accusat. 7. 35. 1 Joh. 2, 27.; 2. 3. oi yoapuaтεis xαι oi φαρισαιοι, — fonft αρχιερεις και φαρισαιοι, over φαρισαιοι allein, αρχοντες, meiftens aber οἱ Ιουδαιοι; vielleicht if ser Gelehrtenname yoɑμμatɛis hier darum absichtlich beigeseßt, weil eine Rechtsfrage vorgelegt wird; ebendas. ev μɛow, statt dessen 20, 19. und 26. εis peσov, wo aber die Bewegung nach der Mitte hin ausgedrückt wird, während hier ev uɛow aussagen soll, wo die Frau hingestellt wurde; V. 5. evetɛilato, — sonst έγραψεν (Μωσης), γεγραπται, γεγραμμενον εστι; δοch mir nur hier ein geseßliches Gebot citirt, das Verbum evrɛlled Fαι findet sich aber öfters im Evang.; V. 7. εñεμεvov εqwt.,

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κατακρίνειν,

sonst nahev, doch soll hier nicht bloß eine Wiederholung auss gedrückt werde, was πalıv aussagt, sondern das zudringliche Fordern einer Antwort; V. 7. avaμagtηtos, dafür 1 Joh. 1, 8. 10. αμαρτιαν ουκ εχειν, ουχ ήμαρτηκεναι, wogegen ber gewählte Ausdruck hier offenbar mehr zusagt; V. 10. und 11. natangivɛiv, - statt des einfachen xoivɛiv; sonst ist aber immer vom Gerichte überhaupt die Rede, welches freilich nach Umständen ein verurtheilendes ist; hier aber soll nach V. 5. unmittelbar der Begriff „verurtheilen“ ausgedrückt werden. Diesen Bemerkungen zufolge bleiben sehr wenige sprachliche Eigenheiten übrig, welche Bedenklichkeit erregen könnten; aber es sind auch diese so beschaffen, daß man keinen Grund hat anzunehmen, der Evangelist hätte nicht so sich ausdrücken können; es kommen auch in andern Abschnitten einige Ausdrücke vor, die er sonst nicht wieder gebraucht, z. B. Kap. 9. nach einander V. 21. ixia exeiv, 23. 22. συντιθεσθαι, 3. 28. λοιδορειν, 23. 34. εν αμαρτίαις συ εγεννήθης όλος, unb es fann baber in ben vorliegenden fprads lichen Eigenheiten dieses Abschnittes keine Berechtigung zur Entscheidung gegen denselben gefunden werden. Da nun auch das Fehlen dieses Abschnittes in den Handschrr. 2. sich auf eine so wahrscheinliche Weise erklären läßt, daß die äußern Gründe desselben nicht Stand halten, so fehlt also in jeder Hinsicht der Kritik das Recht, diesen Abschnitt dem Verfasser des ganzen Evang. abzusprechen 1).

Es hat sich also die Frage in Ansehung der Ursprünglichkeit des vierten Evang. überhaupt dahin beantwortet, daß diese den Kritikern gegenüber, welche sie in einem größern oder gringern Umfange leugnen, festgehalten werden muß. Nur die Schlußverse

1) Vgl. die Vertheidiger dieses Abschn.: Osiander De historia mulieris adulterae non adulterina; Michaelis Einltg. I. S. 336 ff. und Mosaisch. Recht V. S. 20 ff.; Storr Ueber den Zweck der evang. Gesch. und der Brr. Joh. (2. Aufl. 1810.) S. 216 ff.; Dettmers Vindiciae avdevrias textus Graeci peric. ev. Johann. VII. 53 sqq. Francf. ad Viadr. P. I. 1793. Stäudlin Prolusio, qua pericopes de adultera veritas et authentia defenditur. Part. I. II. Gotting. 1806. Hug Commentat. de conjungii christiani vinculo indissol. Frib. 1816. p. 22 sqq. Kühnöl Comment. z. d. St. Schultheß Ueber die Perikope von der Ehebrecherin ›c. in Winer's und Engelhardt's Neuem krit. Journal der theol. Literat. V. St. 3. Ihrg. 1826. S. 260 ff. Klee Comment. u. A.

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