Mittheilungen des Instituts für Oesterreichische Geschichtsforschung, Tom 12Wagner'sche Universitätsbuchhandlung, 1891 |
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Strona 47
... Recht , nach dem Tode Hildegrims den Abt aus ihrer Mitte zu erwählen . Soweit lassen die Worte der Originalurkunde Ludwig III . keinen Zweifel über den Vorgang , schliessen somit auch die Echtheit des Karl dem Grossen zugeschriebenen ...
... Recht , nach dem Tode Hildegrims den Abt aus ihrer Mitte zu erwählen . Soweit lassen die Worte der Originalurkunde Ludwig III . keinen Zweifel über den Vorgang , schliessen somit auch die Echtheit des Karl dem Grossen zugeschriebenen ...
Strona 48
... Recht des Klosters erscheinen zu lassen . Dass das D. Ludwig III . der Kanzlei Arnolfs vorgelegt worden ist , unterliegt keinem Zweifel , denn die über Gerichtsbarkeit des Vogtes und Befreiung vom Zoll handelnden Sätze sind , wenn auch ...
... Recht des Klosters erscheinen zu lassen . Dass das D. Ludwig III . der Kanzlei Arnolfs vorgelegt worden ist , unterliegt keinem Zweifel , denn die über Gerichtsbarkeit des Vogtes und Befreiung vom Zoll handelnden Sätze sind , wenn auch ...
Strona 49
... Recht , mit freien Leuten Gut und Hörige zu tauschen . Auf diesen Punkt scheint man in wenn nicht etwa ein Versehen der Kanzleibeamten vorliegt - - Corvei besonderen Werth gelegt zu haben ; denn dasselbe Recht wird mit den gleichen ...
... Recht , mit freien Leuten Gut und Hörige zu tauschen . Auf diesen Punkt scheint man in wenn nicht etwa ein Versehen der Kanzleibeamten vorliegt - - Corvei besonderen Werth gelegt zu haben ; denn dasselbe Recht wird mit den gleichen ...
Strona 56
... recht genügenden Form , nicht in förmlichen und feierlichen Urkunden ; erst 1278 seien „ for- mell beglaubigte und von der königlichen Kanzlei regelmässig ausge- fertigte , mit dem königlichen Siegel versehene Urkunden " ausgestellt ...
... recht genügenden Form , nicht in förmlichen und feierlichen Urkunden ; erst 1278 seien „ for- mell beglaubigte und von der königlichen Kanzlei regelmässig ausge- fertigte , mit dem königlichen Siegel versehene Urkunden " ausgestellt ...
Strona 62
... recht greifbar merken : im Lauf des Jahres 1277 waren die ausgedehnten Kirchenlehen von Salzburg , Freising und Passau , welche die babenbergischen Herzoge innegehabt , den Söhnen des Kö- nigs übertragen worden . Und ein Herzog im Lande ...
... recht greifbar merken : im Lauf des Jahres 1277 waren die ausgedehnten Kirchenlehen von Salzburg , Freising und Passau , welche die babenbergischen Herzoge innegehabt , den Söhnen des Kö- nigs übertragen worden . Und ein Herzog im Lande ...
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Popularne fragmenty
Strona 479 - In nomine sancte et individue trinitatis patris et filii et Spiritus sancti, amen.
Strona vii - Actenstücke zur Geschichte des Deutschen Reiches unter den Königen Rudolf I. und Albrecht I.
Strona 682 - Regesta Imperii. VIII. Die Regesten des Kaiserreichs unter Kaiser Karl IV. 1346-1378. Aus dem Nachlasse Johann Friedrich Böhmer's herausgegeben und ergänzt von Alfons Huber, Innsbruck 1877.
Strona 684 - Der Streit des Cardinais Nicolaus von Cusa mit dem Herzoge Sigmund von Oesterreich als Grafen von Tirol. Ein Bruchstück aus den Kämpfen der weltlichen und kirchlichen Gewalt nach dem Concil von Basel.
Strona 263 - Qui Me confessus fuerit coram hominibus, confitebor et Ego eum coram Patre Meo».
Strona 359 - Nagl, lieber eine Algorismus-Schrift des XII. Jahrhunderts und über die Verbreitung der indischarabischen Rechenkunst und Zahlzeichen im christl.
Strona vii - Documenti di storia italiana pubblicati a cura della R. Deputazione sugli studi di storia patria per le provincie di Toscana, dell'Umbria e delle Marche, Firenze, 1869, voi.
Strona 665 - Weise in unmittelbaren Austausch mit auswärtigen Bibliotheken treten. So sind auch im verflossenen Jahre die Arbeiten in allen von uns begonnenen Richtungen rüstig fortgesetzt worden; aber das Arbeitsfeld selbst ist unabsehbar gross und eine Erweiterung oder Beschleunigung unserer Thätigkeit, für welche es an geeigneten Kräften nicht fehlen dürfte, würde reichere Mittel als die bisher verfügbaren erfordern.
Strona 526 - ... erst dem Jahre 1338 an. Die eigentliche Blütezeit dieser partikularkirchenrechtlichen Praxis aber ist das 15. Jahrhundert. Mit dem 16. beginnt die rückläufige Bewegung. 1534 wurde in Portugal das Excommuniciren und Exorcisiren von Thieren verboten. 1585 gibt der Generalvikar von Valence anf den...
Strona 664 - Dr. Hübner, die Vorarbeit einer künftigen Ausgabe, wird als Beilageheft der Zeitschrift der Savignystiftung soeben gedruckt. Die Sammlung der Reichsgesetze, für welche noch manche Vergleichungen nachzutragen waren, hofft Prof.