Mittheilungen des Instituts für Oesterreichische Geschichtsforschung, Tom 12Wagner'sche Universitätsbuchhandlung, 1891 |
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Strona vii
... Ludwig dem Baiern ( A. Huber ) • VII Seite 343 345 350 Wilhelm Heyd , Beiträge zur Geschichte des deutschen Handels . Die grosse Ravensburger Gesellschaft ( Ed . Heyck ) 351 Archivlehre . Grundzüge der Geschichte , Aufgaben und ...
... Ludwig dem Baiern ( A. Huber ) • VII Seite 343 345 350 Wilhelm Heyd , Beiträge zur Geschichte des deutschen Handels . Die grosse Ravensburger Gesellschaft ( Ed . Heyck ) 351 Archivlehre . Grundzüge der Geschichte , Aufgaben und ...
Strona 33
... Ludwig und sich . Nach dem Text der zweiten Urkunde des Traditionsbuches ist Ludwig bereits als verstorben anzunehmen . Judith wiederholt darin die Schenkung , überlässt aber das Gut sofort an S. Emmeram , verzichtet also jetzt auf den ...
... Ludwig und sich . Nach dem Text der zweiten Urkunde des Traditionsbuches ist Ludwig bereits als verstorben anzunehmen . Judith wiederholt darin die Schenkung , überlässt aber das Gut sofort an S. Emmeram , verzichtet also jetzt auf den ...
Strona 46
... Ludwig III . er- theilte ( Mühlbacher , Regesten der Karolinger Nr . 1512 ) , liegt im Original vor1 ) ; dagegen sind jene Karl des Grossen , Arnolfs , Heinrich I. und Otto III . ( Reg . 380 , 1753 und Mon. Germ . DH . 26 , DO . III ...
... Ludwig III . er- theilte ( Mühlbacher , Regesten der Karolinger Nr . 1512 ) , liegt im Original vor1 ) ; dagegen sind jene Karl des Grossen , Arnolfs , Heinrich I. und Otto III . ( Reg . 380 , 1753 und Mon. Germ . DH . 26 , DO . III ...
Strona 47
... Ludwig III . im J. 877 dem Kloster Königsschutz und Immunität , befreite es von dem in Neuss zu entrichtenden Zoll und verlieh den Mönchen das Recht , nach dem Tode Hildegrims den Abt aus ihrer Mitte zu erwählen . Soweit lassen die ...
... Ludwig III . im J. 877 dem Kloster Königsschutz und Immunität , befreite es von dem in Neuss zu entrichtenden Zoll und verlieh den Mönchen das Recht , nach dem Tode Hildegrims den Abt aus ihrer Mitte zu erwählen . Soweit lassen die ...
Strona 48
... Ludwig III . der Kanzlei Arnolfs vorgelegt worden ist , unterliegt keinem Zweifel , denn die über Gerichtsbarkeit des Vogtes und Befreiung vom Zoll handelnden Sätze sind , wenn auch in etwas verbesserter Fassung 1 ) , doch fast wörtlich ...
... Ludwig III . der Kanzlei Arnolfs vorgelegt worden ist , unterliegt keinem Zweifel , denn die über Gerichtsbarkeit des Vogtes und Befreiung vom Zoll handelnden Sätze sind , wenn auch in etwas verbesserter Fassung 1 ) , doch fast wörtlich ...
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Popularne fragmenty
Strona 479 - In nomine sancte et individue trinitatis patris et filii et Spiritus sancti, amen.
Strona vii - Actenstücke zur Geschichte des Deutschen Reiches unter den Königen Rudolf I. und Albrecht I.
Strona 682 - Regesta Imperii. VIII. Die Regesten des Kaiserreichs unter Kaiser Karl IV. 1346-1378. Aus dem Nachlasse Johann Friedrich Böhmer's herausgegeben und ergänzt von Alfons Huber, Innsbruck 1877.
Strona 684 - Der Streit des Cardinais Nicolaus von Cusa mit dem Herzoge Sigmund von Oesterreich als Grafen von Tirol. Ein Bruchstück aus den Kämpfen der weltlichen und kirchlichen Gewalt nach dem Concil von Basel.
Strona 263 - Qui Me confessus fuerit coram hominibus, confitebor et Ego eum coram Patre Meo».
Strona 359 - Nagl, lieber eine Algorismus-Schrift des XII. Jahrhunderts und über die Verbreitung der indischarabischen Rechenkunst und Zahlzeichen im christl.
Strona vii - Documenti di storia italiana pubblicati a cura della R. Deputazione sugli studi di storia patria per le provincie di Toscana, dell'Umbria e delle Marche, Firenze, 1869, voi.
Strona 665 - Weise in unmittelbaren Austausch mit auswärtigen Bibliotheken treten. So sind auch im verflossenen Jahre die Arbeiten in allen von uns begonnenen Richtungen rüstig fortgesetzt worden; aber das Arbeitsfeld selbst ist unabsehbar gross und eine Erweiterung oder Beschleunigung unserer Thätigkeit, für welche es an geeigneten Kräften nicht fehlen dürfte, würde reichere Mittel als die bisher verfügbaren erfordern.
Strona 526 - ... erst dem Jahre 1338 an. Die eigentliche Blütezeit dieser partikularkirchenrechtlichen Praxis aber ist das 15. Jahrhundert. Mit dem 16. beginnt die rückläufige Bewegung. 1534 wurde in Portugal das Excommuniciren und Exorcisiren von Thieren verboten. 1585 gibt der Generalvikar von Valence anf den...
Strona 664 - Dr. Hübner, die Vorarbeit einer künftigen Ausgabe, wird als Beilageheft der Zeitschrift der Savignystiftung soeben gedruckt. Die Sammlung der Reichsgesetze, für welche noch manche Vergleichungen nachzutragen waren, hofft Prof.