Handbuch für das preussische Herrenhaus, Część 1 |
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Strona 8
... Landes für den Abschluß des Verfassungswerkes und dessen Beei- digung aus , worauf der Präsident der Zweiten Kam- mer ein Hoch auf Se . Majestät ausbrachte , in welches die Versammlung laut und freudig einstimmte . Des Königs Majestät ...
... Landes für den Abschluß des Verfassungswerkes und dessen Beei- digung aus , worauf der Präsident der Zweiten Kam- mer ein Hoch auf Se . Majestät ausbrachte , in welches die Versammlung laut und freudig einstimmte . Des Königs Majestät ...
Strona 12
... Menschen , die Verfassung Meines Landes und Reiches fest und unverbrüchlich zu halten und in Uebereinstimmung mit ihr und den Geseßen ― zu regieren . Ja ! Ja ! Das will 12 Rede Sr. Maj . d . Königs vor der Eidesleistung .
... Menschen , die Verfassung Meines Landes und Reiches fest und unverbrüchlich zu halten und in Uebereinstimmung mit ihr und den Geseßen ― zu regieren . Ja ! Ja ! Das will 12 Rede Sr. Maj . d . Königs vor der Eidesleistung .
Strona 14
... Landes - Ver- tretungen in den süddeutschen Staaten erfolgt . Durch Gesez , betr . die Verf . des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 ( BGBl . S. 63 ff . ) wurde die in einigen Punkten durch die vorangeführten Verträge abgeänderte ...
... Landes - Ver- tretungen in den süddeutschen Staaten erfolgt . Durch Gesez , betr . die Verf . des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 ( BGBl . S. 63 ff . ) wurde die in einigen Punkten durch die vorangeführten Verträge abgeänderte ...
Strona 29
... Landes - Konsistorium . Die Bezirks- Konsistorien zu Hannover , Osnabrück , Stade , Aurich u . Otterndorf sind demselben , jedoch mit Ausnahme ihrer Zuständigkeit f . d . reformirte Kirche und für das Volksschulwesen , untergeordnet ...
... Landes - Konsistorium . Die Bezirks- Konsistorien zu Hannover , Osnabrück , Stade , Aurich u . Otterndorf sind demselben , jedoch mit Ausnahme ihrer Zuständigkeit f . d . reformirte Kirche und für das Volksschulwesen , untergeordnet ...
Strona 55
... Landes . Die Gesammtzahl der unter a . bis c . ges nannten Mitglieder darf die Zahl der unter d . und e . bezeichneten nicht übersteigen . Eine Auflösung der ersten Kammer bezieht sich nur auf die aus Wahl hervorgegangenen Mitglieder ...
... Landes . Die Gesammtzahl der unter a . bis c . ges nannten Mitglieder darf die Zahl der unter d . und e . bezeichneten nicht übersteigen . Eine Auflösung der ersten Kammer bezieht sich nur auf die aus Wahl hervorgegangenen Mitglieder ...
Kluczowe wyrazy i wyrażenia
Abänderung Allerh Anmerk April Artikel Ausführung AVBI Baden Bayern Beamten Beaufsichtigung Seitens Behörden Bekanntm besonderen Bestimmungen betr Betreff Bezug bezw BGBI BGBl Bundesgebiet Bundesrathe Bundesstaaten Deutschen Bundes Deutschen Reiches Dezbr dieſes eingeführt Eisenbahnen ELGBI ELGBl Elsaß Elsaß-Lothringen ergangen Erlaß erlassenen ersten Kammer f. d. Preuß Febr festgesezt gebung desselben unterliegen Gerichte gesammte Gesetzgebung Gesez Grund Gültigkeit Heer Herrenhaus Hohenzollernschen Lande iſt Jahre Januar Juli Juni Kaiser Kaiserl König konstit Kontingente Konvention Kraft getreten Landes lichen Lothringen Marine März Maßgabe Militär Mitglieder MVBI Nordd Norddeutschen Bundes Novbr Oktbr P.u.TABI PABI Post Postverwaltung Preuß Preußen Preußischen PrGS Provinzen RCBI Recht Reichsbeamten Reichskanzleramt Reichskanzlers Reichstage StBKR RGBI RGBl RGes RVerf RVerfaſſ schen Schluß Septbr Sigung sowie Staaten Südhessen Tage Telegraphen Theil Ueber Uebereinkunft vereinbarten Verf Verf.-Urk Verfaſſung vergl Verkehr Verordn Vertr Vertrag Verwaltung Vorlage Vorschriften vorstehenden Württemberg Ziffer Zoll
Popularne fragmenty
Strona 182 - Wir übernehmen die kaiserliche Würde in dem Bewußtsein der Pflicht, in deutscher Treue die Rechte des Reiches und seiner Glieder zu schützen, den Frieden zu wahren, die Unabhängigkeit Deutschlands, gestützt auf die geeinte Kraft seines Volkes, zu verteidigen.
Strona 115 - Für ganz Deutschland besteht ein gemeinsames Indigenat mit der Wirkung, daß der Angehörige (Unterthan, Staatsbürger) eines jeden Bundesstaates in jedem anderen Bundesstaate...
Strona 260 - Telegraphenverwaltung an. Dasselbe hat die Pflicht und das Recht, dafür zu sorgen, daß Einheit in der Organisation der Verwaltung und im Betriebe des Dienstes, sowie in der Qualifikation der Beamten hergestellt und erhalten wird.
Strona 205 - Wenn ein Mitglied des Reichstages ein besoldetes Reichsamt oder in einem Bundesstaat ein besoldetes Staatsamt annimmt oder im Reichs- oder Staatsdienste in ein Amt eintritt, mit welchem ein höherer Rang oder ein höheres Gehalt verbunden ist, so verliert es Sitz und Stimme in dem Reichstag und kann seine Stelle in demselben nur durch neue Wahl wieder erlangen.
Strona 311 - Die Kosten und Lasten des gesammten Kriegswesens des Reichs sind von allen Bundesstaaten und ihren Angehörigen gleichmäßig zu tragen, so daß weder Bevorzugungen, noch Prägravationen einzelner Staaten oder Klassen grundsätzlich zulässig sind.
Strona 200 - Der Reichstag geht aus allgemeinen und direkten Wahlen mit geheimer Abstimmung hervor. Bis zu der gesetzlichen Regelung, welche im §. 5. des Wahlgesetzes vom 31. Mai 1869.
Strona 178 - Ausschüssen werden die zu ihren Arbeiten nöthigen Beamten zur Verfügung gestellt. Art. 9. Jedes Mitglied des Bundesrathes hat das Recht, im Reichstage zu erscheinen und muß daselbst auf Verlangen jederzeit gehört werden, um die Ansichten seiner Regierung zu vertreten, auch dann, wenn dieselben von der Majorität des Bundesrathes nicht adoptirt worden sind. Niemand kann gleichzeitig Mitglied des Bundesrathes und des Reichstages sein.
Strona 59 - Seelen der Bevölkerung ist ein Wahlmann zu wählen. Die Urwähler werden nach Maßgabe der von ihnen zu entrichtenden direkten Staatssteuern in drei Abteilungen geteilt, und zwar in der Art, daß auf jede Abteilung ein Dritteil der Gesamtsumme der Steuerbeträge aller Urwähler fällt.
Strona 114 - Staatsbürgerrechtes und zum Genusse aller sonstigen bürgerlichen Rechte unter denselben Voraussetzungen wie der Einheimische zuzulassen, auch in Betreff der Rechtsverfolgung und des Rechtsschutzes demselben gleich zu behandeln ist.
Strona 182 - Beziehungen und Angelegenheiten des Deutschen Reiches führen und hoffen zu Gott, daß es der Deutschen Nation gegeben sein werde, unter dem Wahrzeichen ihrer alten Herrlichkeit das Vaterland einer segensreichen Zukunft entgegenzuführen.