Handbuch für das preussische Herrenhaus, Część 1 |
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Strona 22
... Fällen und Formen ge- stattet . Vergl .: Gesetz zum Schuße der persönlichen Frei- heit vom 12. Febr . 1850 ( GS . 1850 S. 45 ) und die Anm . zu Art . 5 ; in Betreff der hier einschlägigen Be- stimmungen der ReichsStrafprozeßordnung vom ...
... Fällen und Formen ge- stattet . Vergl .: Gesetz zum Schuße der persönlichen Frei- heit vom 12. Febr . 1850 ( GS . 1850 S. 45 ) und die Anm . zu Art . 5 ; in Betreff der hier einschlägigen Be- stimmungen der ReichsStrafprozeßordnung vom ...
Strona 23
... Fällen zeit- und ortsweise aufgehoben werden . Artikel 8. Strafen können nur in Gemäßheit des Gesetzes angedroht oder verhängt werden . Artikel 9. Das Eigenthum ist unverleßlich . Es kann nur aus Gründen des öffentlichen Wohles gegen ...
... Fällen zeit- und ortsweise aufgehoben werden . Artikel 8. Strafen können nur in Gemäßheit des Gesetzes angedroht oder verhängt werden . Artikel 9. Das Eigenthum ist unverleßlich . Es kann nur aus Gründen des öffentlichen Wohles gegen ...
Strona 43
... fällen sind noch nicht ergangen . Artikel 34. Alle Preußen sind wehrpflichtig . Den Umfang und die Art dieser Pflicht bestimmt das Gesetz . Artikel 35. Das Heer begreift alle Abthei = lungen des stehenden Heeres und der Landwehr . Im ...
... fällen sind noch nicht ergangen . Artikel 34. Alle Preußen sind wehrpflichtig . Den Umfang und die Art dieser Pflicht bestimmt das Gesetz . Artikel 35. Das Heer begreift alle Abthei = lungen des stehenden Heeres und der Landwehr . Im ...
Strona 62
... Fällen find die bisherigen Mitglieder wieder wählbar . Die Bestimmungen dieses Artikels haben jezt nur noch Bedeutung für das Haus der Abgeordneten , da das Herrenhaus keine Wahlkammer mehr ist und in Folge seiner Zusammenseßung aus ...
... Fällen find die bisherigen Mitglieder wieder wählbar . Die Bestimmungen dieses Artikels haben jezt nur noch Bedeutung für das Haus der Abgeordneten , da das Herrenhaus keine Wahlkammer mehr ist und in Folge seiner Zusammenseßung aus ...
Strona 73
... Fällen kann die Oeffentlichkeit nur durch Geseze beschränkt werden . Vergl . zu den Bestimmungen dieses Artikels die §§ 170-175 des deutschen Gerichtsverfassungsgesezes vom 27. Januar 1877 ( RGB 1877 S. 72 ) . Artikel 94. Bei Verbrechen ...
... Fällen kann die Oeffentlichkeit nur durch Geseze beschränkt werden . Vergl . zu den Bestimmungen dieses Artikels die §§ 170-175 des deutschen Gerichtsverfassungsgesezes vom 27. Januar 1877 ( RGB 1877 S. 72 ) . Artikel 94. Bei Verbrechen ...
Kluczowe wyrazy i wyrażenia
Abänderung Allerh Anmerk April Artikel Ausführung AVBI Baden Bayern Beamten Beaufsichtigung Seitens Behörden Bekanntm besonderen Bestimmungen betr Betreff Bezug bezw BGBI BGBl Bundesgebiet Bundesrathe Bundesstaaten Deutschen Bundes Deutschen Reiches Dezbr dieſes eingeführt Eisenbahnen ELGBI ELGBl Elsaß Elsaß-Lothringen ergangen Erlaß erlassenen ersten Kammer f. d. Preuß Febr festgesezt gebung desselben unterliegen Gerichte gesammte Gesetzgebung Gesez Grund Gültigkeit Heer Herrenhaus Hohenzollernschen Lande iſt Jahre Januar Juli Juni Kaiser Kaiserl König konstit Kontingente Konvention Kraft getreten Landes lichen Lothringen Marine März Maßgabe Militär Mitglieder MVBI Nordd Norddeutschen Bundes Novbr Oktbr P.u.TABI PABI Post Postverwaltung Preuß Preußen Preußischen PrGS Provinzen RCBI Recht Reichsbeamten Reichskanzleramt Reichskanzlers Reichstage StBKR RGBI RGBl RGes RVerf RVerfaſſ schen Schluß Septbr Sigung sowie Staaten Südhessen Tage Telegraphen Theil Ueber Uebereinkunft vereinbarten Verf Verf.-Urk Verfaſſung vergl Verkehr Verordn Vertr Vertrag Verwaltung Vorlage Vorschriften vorstehenden Württemberg Ziffer Zoll
Popularne fragmenty
Strona 182 - Wir übernehmen die kaiserliche Würde in dem Bewußtsein der Pflicht, in deutscher Treue die Rechte des Reiches und seiner Glieder zu schützen, den Frieden zu wahren, die Unabhängigkeit Deutschlands, gestützt auf die geeinte Kraft seines Volkes, zu verteidigen.
Strona 115 - Für ganz Deutschland besteht ein gemeinsames Indigenat mit der Wirkung, daß der Angehörige (Unterthan, Staatsbürger) eines jeden Bundesstaates in jedem anderen Bundesstaate...
Strona 260 - Telegraphenverwaltung an. Dasselbe hat die Pflicht und das Recht, dafür zu sorgen, daß Einheit in der Organisation der Verwaltung und im Betriebe des Dienstes, sowie in der Qualifikation der Beamten hergestellt und erhalten wird.
Strona 205 - Wenn ein Mitglied des Reichstages ein besoldetes Reichsamt oder in einem Bundesstaat ein besoldetes Staatsamt annimmt oder im Reichs- oder Staatsdienste in ein Amt eintritt, mit welchem ein höherer Rang oder ein höheres Gehalt verbunden ist, so verliert es Sitz und Stimme in dem Reichstag und kann seine Stelle in demselben nur durch neue Wahl wieder erlangen.
Strona 311 - Die Kosten und Lasten des gesammten Kriegswesens des Reichs sind von allen Bundesstaaten und ihren Angehörigen gleichmäßig zu tragen, so daß weder Bevorzugungen, noch Prägravationen einzelner Staaten oder Klassen grundsätzlich zulässig sind.
Strona 200 - Der Reichstag geht aus allgemeinen und direkten Wahlen mit geheimer Abstimmung hervor. Bis zu der gesetzlichen Regelung, welche im §. 5. des Wahlgesetzes vom 31. Mai 1869.
Strona 178 - Ausschüssen werden die zu ihren Arbeiten nöthigen Beamten zur Verfügung gestellt. Art. 9. Jedes Mitglied des Bundesrathes hat das Recht, im Reichstage zu erscheinen und muß daselbst auf Verlangen jederzeit gehört werden, um die Ansichten seiner Regierung zu vertreten, auch dann, wenn dieselben von der Majorität des Bundesrathes nicht adoptirt worden sind. Niemand kann gleichzeitig Mitglied des Bundesrathes und des Reichstages sein.
Strona 59 - Seelen der Bevölkerung ist ein Wahlmann zu wählen. Die Urwähler werden nach Maßgabe der von ihnen zu entrichtenden direkten Staatssteuern in drei Abteilungen geteilt, und zwar in der Art, daß auf jede Abteilung ein Dritteil der Gesamtsumme der Steuerbeträge aller Urwähler fällt.
Strona 114 - Staatsbürgerrechtes und zum Genusse aller sonstigen bürgerlichen Rechte unter denselben Voraussetzungen wie der Einheimische zuzulassen, auch in Betreff der Rechtsverfolgung und des Rechtsschutzes demselben gleich zu behandeln ist.
Strona 182 - Beziehungen und Angelegenheiten des Deutschen Reiches führen und hoffen zu Gott, daß es der Deutschen Nation gegeben sein werde, unter dem Wahrzeichen ihrer alten Herrlichkeit das Vaterland einer segensreichen Zukunft entgegenzuführen.