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A. Allerhöchste Botschaft vom 31. Januar 1850.

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen 2c. 2c.

haben aus den Uns vorgelegten lezten Beschlüssen der Kammern mit Befriedigung ersehen, daß dieselben der großen Mehrzahl Unserer auf die Verfassungs - Revision bezüglichen Propositionen vom 7. d. M. beigetreten sind. In Ansehung der die Aufhebung der Familien- Fideikommisse betreffenden Vorlage ist zu Unserem Bedauern eine gleiche Uebereinstimmung nicht zu erreichen gewesen; Wir werden daher, im Sinne dieser Vorlage, dem in der Verfassungs-Urkunde verheißenen Gesetze über die Familien- Fideikommisse sowohl die Wahrung der erworbenen Rechte der Anwärter, als auch die Erhaltung einer der verfassungsmäßig gesicherten fünftigen Bildung der Ersten Kammer entsprechenden Grundlage vorbehalten.

Die in der Verfassungs-Urkunde vom 5. Dezember 1848 vorbehaltene Revision derselben sehen Wir jetzt als beendigt an, haben die Verfassung mit sämmtlichen von beiden Kammern übereinstimmend beschlossenen Zusäßen und Abänderungen vollzogen und deren Publikation durch die Geseß - Sammlung angeordnet. Der Schluß-Bestimmung der Verfassung gemäß, wer

den Wir nunmehr das in derselben vorgeschriebene eidliche Gelöbniß in Gegenwart der vereinigten Kammern ablegen und zugleich den Eid Unserer Minister und der Mitglieder beider Kammern entgegen nehmen. Zu dieser feierlichen Handlung haben Wir den nächsten Mittwoch, den 6. Februar d. J., bestimmt und fordern die Kammern auf, an diesem Tage um 11 Uhr Vormittags zu dem angegebenen Zwecke in Unserem Residenzschlosse zu Berlin zusammenzutreten.

Gegeben Charlottenburg, den 31. Januar 1850.

Friedrich Wilhelm.

Graf von Brandenburg. von Ladenberg. v. Manteuffel. v. Strotha. v. d. Heydt. v. Rabe. Simons. v. Schleiniß.

B. Protokoll vom 6. februar 1850

über die

Beeidigung der Verfassungs-Urkunde vom 31. Januar.

Geschehen im Königlichen Schloffe zu
Berlin am 6. Februar 1850.

Nachdem die in der Verfassungs-Urkunde für den Preußischen Staat vom 5. Dezember 1848 vorbehal tene Revision derselben beendigt und die nach den Ergebnissen dieser Revision umgearbeitete VerfassungsUrkunde unter dem 31. Januar 1850 von des Kö

nigs Majestät vollzogen worden, haben Allerhöchst Dieselben den heutigen Tag dazu bestimmt, das nach Artikel 54. und 119. der revidirten VerfassungsUrkunde zu leistende eidliche Gelöbniß in Gegenwart der vereinigten Kammern abzulegen und gleichzeitig von Allerhöchst Ihren Ministern und von den Mitgliedern beider Kammern den, im Artikel 108. der Verfassungs-Urkunde vorgeschriebenen Eid entgegen zu nehmen. Zu diesem Zweck hatten sich, nach Beendigung des zur Vorbereitung auf die feierliche Handlung angeordneten Vormittags - Gottesdienstes, die Minister Seiner Majestät, mit Ausnahme der durch Krankheit behinderten Staats-Minister v. Ladenberg und Frhrn. v. Schleinig, so wie beide Kammern im Rittersaale des Königlichen Schloffes versammelt.

Um 11 Uhr nahm der Minister-Präsident, Graf von Brandenburg das Wort, erinnerte die Versammlung an den Zweck des heutigen Tages und erklärte die Handlung für eröffnet.

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Die Führung des Protokolls wurde von Seiten des Staats-Ministeriums dem vortragenden Rath im Staats Ministerium, Geheimen Ober Finanzrath Costenoble, von Seiten der Ersten Kammer dem Schriftführer Abgeordneten v. Bockum-Dolffs, und von Seiten der Zweiten Kammer dem Schriftführer Abgeordneten Geßler übertragen.

Nachdem hierauf durch die anwesenden Mitglieder des Staats-Ministeriums Sr. Majestät dem Könige gemeldet war, daß alles zu der bevorstehenden feierlichen Handlung vorbereitet sei, begaben Sich, unter Vorantritt des Staats- Ministeriums, Se. Majestät

mit Allerhöchst Ihrem Gefolge, in Begleitung Ihrer Königlichen Hoheiten der hier anwesenden Prinzen des Königlichen Hauses in den Rittersaal und nahmen auf dem Thronseffel Plaz. Die Königlichen Prinzen stellten sich zur Rechten, die Mitglieder des Staats-Ministeriums zur Linken des Thrones auf.

Des Königs Majestät legten hierauf, nach einer huldvollen Anrede an die Versammlung, das verfas= sungsmäßige eidliche Gelöbniß stehend und unter Aufhebung der Schwurfinger der rechten Hand mit fol= genden Worten ab:

Jetzt aber, indem Jch die VerfassungsUrkunde kraft Königlicher Machtvollkommenheit hiermit bestätige, gelobe Ich feierlich, wahrhaftig und ausdrücklich vor Gott und Menschen, die Verfassung Meines Landes und Reiches fest und unverbrüchlich zu halten und in Uebereinstimmung mit ihr und den Gesetzen zu regieren. Ja, ja, das will Jch, so Gott Mir helfe!

Der Minister-Präsident richtete sodann an die anwesenden Mitglieder des Staats-Ministeriums und beider Kammern die Aufforderung, in Gegenwart Sr. Majestät den in der Verfassungs - Urkunde vorgeschriebenen Eid der Treue und des Gehorsams gegen den König und der gewissenhaften Beobach= tung der Verfassung zu leisten. Die Eidesformel wurde durch den Protokollführer des Staats- Ministeriums mit folgenden Worten vorgelesen:

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