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dici potest, damnatorum infinita numero peccata esse; quoniam per totam æternitatem in peccando perseverant. Quare si æterna sunt peccata, justum est, ut æternæ etiam sint pœnæ. Nempe homines mali se ipsos damnant, ut recte dictum est a sapientibus, perpetua scilicet impœnitentia et a Deo aversione. Nihil igitur hic Deo, quasi ultra mensuram peccati severo, imputari potest.

Und das ist sie ganz diese sogenannte Vorrede. Man wird hoffentlich von mir nicht erwarten, daß ich nun auch die Schrift des Sonerus selbst beifügen werde. Zwar ist sie, als gedrucktes Buch, noch immer eben so selten, als sie zu den Zeiten des Leibnik war, weil ich nicht wüßte, daß sie irgend nachher wieder wäre aufgelegt worden. Allein der Inhalt hat nicht mehr das Verdienst, welches er damals bei denen haben konnte, die eine freie Untersuchung in Glaubenssachen liebten. Er ist in hundert Bücher seitdem übergetragen worden, die in aller Händen sind. Denn da man besonders den Freunden der Wiederbringung es neuerer Zeit nicht schwer gemacht hat, ihre Meinung so laut zu sagen, als sie nur gewollt: so ist theils von ihnen, theils auf ihre Veranlassung, die unter der Wiederbringung vornehmlich begriffene Lehre von der Endlichkeit der Höllenstrafen eben so oft mit allen Arten von Gründen, als mit allen Arten von Eifer und Schwärmerei vertheidigt und bestritten worden. Kurz, Soners Demonstration ist, bis auf einige Spißfindigkeiten vielleicht, nun verlegene Waare.

Aber, wird man denken, hätte ich nicht aus eben diesem Grunde, auch die Vorrede des Leibniz im Verborgenen lassen können und müssen? Denn was er Sonern darin entgegen= seßt, ist jeßt nicht weniger bekannt, indem es auch von ihm selbst anderwärts vorgetragen worden. — Ich weiß dieses sehr

wohl. Doch meine Absicht geht bei Bekanntmachung derselben, auch nicht sowohl auf die vertheidigte Wahrheit, als auf den Vertheidiger, als auf dessen Gesinnungen und Gründe bei seiner Vertheidigung. Beide sind mißgedeutet und verkaunt worden.

Mosheim selbst, der es doch sehr wohl wissen konnte, was die Vorrede des Leibnik eigentlich enthalte, verleitet noch jezt seine Leser, sich einen ganz falschen Begriff davon zu machen. Als er ihrer zuerst erwähnte, 1 geschah es in so allgemeinen Ausdrücken, daß der gute Pagenkopen sich einbildete, da Leibniß die Demonstration des Soner habe herausgeben wollen, so müsse er sie gebilligt haben. Um ihm nun das Verständniß näher zu eröffnen, erwiederte Mosheim hierauf: 2 „Der Herr von Leibniß hat nicht darum diese Bogen wollen „drucken lassen, weil er sie für wichtig gehalten und Soners Meinung angenommen. Er hat vielmehr dieselben mit einer Vorrede begleiten wollen, die in meinen Händen ist, worin ‚er Sonern selbst aus Aristotelis Grundlehren widerlegt und die Blöße seiner Beweisthümer aufdeckt. Sein Vorhaben ,,war, der Welt den schlechten Werth seiner Schrift zu zeigen, ,,die man deßwegen für unwiderleglich hielt, weil sie felten ,war, und wenigen zu Gesichte kam." Aber wenn Mosheim Anfangs zu wenig gesagt hatte, so sagt er offenbar nun zu viel; und seine Gegner dürften ihn nicht ohne Grund mit dem Verdachte belegen, daß er vorsäßlich das Ansehen des Leibniß mißbrauchen wollen. Denn hier ist sie nun, diese Vorrede, und wahrlich, man muß in sehr wenigen sehr vieles zu sehen wissen, wenn man alles darin finden will, was Mosheim

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1 Angeführtermaßen vor dem 1sten Theile seiner heiligen Reden.

2 In dem Sendschreiben über unterschiedliche Dinge, hinter dem zweiten Theile der heiligen Reden.

darin gefunden zu haben vorgiebt. Leibnik soll Sonern aus Aristoteles Grundlehren widerlegen? Er soll die Blöße seiner Beweisthümer aufdecken? seiner Beweisthümer? Sind seine Beweisthümer denn das einzige Dilemma? Und welches wären sie denn, jene Aristotelische Grundlehren? Ich kann in Leibnizens Vorrede dergleichen eben so wenig finden, als in Soners Schrift selbst, von welcher Mosheim gleichfalls sagt, daß sie sich auf Grundsäße des Aristoteles beziehe. Alles Aristotelische, was Soners Schrift hat, ist dieses, daß sie in lauter schulgerechten Schlüssen abgefaßt ist. Denn die Prä

missen dieser Schlüsse sind nichts als Säße des gesunden Menschenverstandes, und keineswegs dem Aristoteles eigen= thümliche Lehren. Also auch, wenn durch die Bemerkung des Leibnik das Dilemma des Soner wirklich seine Kraft ver= liert, so geschieht es ja wohl ohne alles Zuthun des Aristoteles. Doch mit oder ohne Zuthun des Aristoteles: ist es denn auch nur wahr, daß sie so siegend, so entscheidend ist, diese einzige Bemerkung des Leibniz? Aufrichtig zu reden, ich glaube nichts weniger. Denn es sey immerhin unwidersprech= lich, daß die menschlichen Sünden auch der Zahl nach unendlich werden können, ja werden müssen: was ging Sonern diese eine noch mögliche Art ihrer Unendlichkeit an? was hatte er nöthig, sich darauf einzulassen? und gegen wen sollte er sich darauf einlassen? Wenn sie von einigen seiner Gegner auch angenommen wird, diese Unendlichkeit, wird sie deßwegen als der vornehmste, oder gar als der einzige Grund ihrer Lehre angenommen? Hören sie darum auf zu behaupten, was Soner eigentlich bestreitet? Nämlich, daß, wenn sie auch nicht Statt hätte, diese Unendlichkeit der Sünden, dennoch auf die bloß endlichen Sünden dieses Lebens eine unendliche Strafe warte? daß schon eine einzige dieser Sünden diese unendliche

Strafe verdiene? In der That verändert auch die Einwen dung des Leibniß die ganze Streitfrage. Diese ging bei Sonern lediglich auf die Sünden dieses Lebens, welche der Zahl nach nicht anders als endlich seyn können. Und Leibnik will, daß er auch die Sünden des künftigen Lebens mit in Rechnung bringen sollen, die für sich allein schon, wenn sie nothwendig unaufhörlich geschehen müßten, eine unaufhörliche Strafe verdienen würden.

Es könnte also leicht seyn, daß Leibniß selbst sich dieses bei einer zweiten Erwägung nicht bergen können, und eben deßwegen die ganze Vorrede zurückbehalten hätte. Denn da sie einmal geschrieben war, warum hätte er sie sonst nicht sollen drucken lassen? Wenigstens kann man hiergegen nicht einwenden, daß er gleichwohl das Wesentliche davon viele Jahre nachher an einem andern Orte angebracht habe, nämlich in seiner Theodicee. Eben derselbe Gedanke kann an einem andern Orte einen ganz andern Werth haben. Was Leibnik dort für eine ungültige Widerlegung erkannte, das konnte er hier zur Erläuterung einer andern Frage ja wohl mit beibringen. Dort sollten alle Einwürfe des Soner damit zu Schanden gemacht, und die bezweifelte Lehre darauf gegründet werden, und dazu taugte es schlechterdings nicht. Hier aber in der Theodicee, wo er, was er damit nicht erweisen konnte, als anderweitig erwiesen vorausseßen durfte, sollte es bloß dienen, das größte physikalische Uebel, das er sonach in seiner besten Welt zu seyn bekennen mußte, desto unmittelbarer aus dem Uebel der Schuld herleiten zu können, ohne dabei auf die Unendlichkeit desjenigen zu sehen, gegen den diese Schuld geschehen, weil diese Unendlichkeit doch nicht mit in den Zusammenhang der Dinge verwebt seyn konnte.

Und das würde es alles seyn, was ich hier hinzuzufügen

hätte, wenn mir nicht eben dieses Weges einer unserer neuesten Schriftsteller begegnet wäre. Herr Eberhard in seiner Apo= logie des Sokrates, einem in vieler Absicht sehr vortreffli= chen Buche, worin er die Lehre von der Seligkeit der Heiden untersucht, hat auch die von der Unendlichkeit der Strafen mit in seine Prüfung ziehen zu müssen geglaubt. Nun hat es zwar seine ganz besondere Ursache, warum ich wünschen könnte, daß er sich wenigstens nicht in einer Apologie des Sokrates dagegen erklärt hätte. Aber doch würde mich bloß diese schwerlich vermögen können, mir die geringste Anmerkung dagegen zu erlauben, wenn er nicht zugleich, indem ihn seine Materie auch auf das brachte, was Leibniß darüber geäußert hatte, gegen diesen und dessen Aeußerung verschiedenes erinnert hätte, was ich hier in Erwägung zu ziehen einen so nahen Anlaß finde. Ich will, was ich zu sagen habe, so kurz zu fassen suchen, als möglich, und meine Gedanken wo nicht ordnen, doch zählen.

I. Ich fange von dem allgemeinen Urtheile an, welches Herr Eberhard von Leibnizen in Absicht seines Betragens gegen angenommene Religionsfäße fällt. Nachdem er nämlich nun auch auf denjenigen Beweis der ewigen Strafen gekommen, von welchem hier die Rede gewesen, zeigt er sehr wohl, daß man mit demselben nicht über die Gränzen der Möglichkeit gelangen könne, und fährt fort: „Die scharfsinnigsten Verfechter dieser Sache, wie Leibnik, haben es wohl gefühlt, „daß ein solcher Beweis nicht weiter reicht. Leibniz argumentirte also nur bloß für die, welche von der wirklichen ,,Ewigkeit höllischer Qualen aus der Schrift schon überführt waren. Da ihm so viel daran gelegen war, seine Philosophie „allgemein zu machen, so sucht er sie den herrschenden Lehr„säßen aller Parteien anzupassen, sie ihnen allen für ihre

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