Archiv für katholisches Kirchenrecht, Tom 5Verlag Kirchheim, 1860 |
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Strona 3
... einzelnen kirchlichen Vermögensinstitate gestaltet sich auch der Kreis der Rechte und Pflichten ihrer nächsten Vertreter . Wie schon oben ( S. 2 ) ausge führt , hatten sie ihren Ausgang von den bischöflichen Oeconomen , und gestalteten ...
... einzelnen kirchlichen Vermögensinstitate gestaltet sich auch der Kreis der Rechte und Pflichten ihrer nächsten Vertreter . Wie schon oben ( S. 2 ) ausge führt , hatten sie ihren Ausgang von den bischöflichen Oeconomen , und gestalteten ...
Strona 7
... einzelnen Pfarreien der Hohenselleraschen Lande " ) bestehende Kinchenvermögen , einschliesslich der bei den Kinoben und Kapellen , so wie der für Bruderschaften vorhandenen besonderen Stif- tungen , wird , soweit nicht für die ...
... einzelnen Pfarreien der Hohenselleraschen Lande " ) bestehende Kinchenvermögen , einschliesslich der bei den Kinoben und Kapellen , so wie der für Bruderschaften vorhandenen besonderen Stif- tungen , wird , soweit nicht für die ...
Strona 12
... einzelnen Vermögensinstitute haben die Verwaltungsräthe und Stiftungspflegen die allgemeinen , Kirchen- , Pfarr- oder Caplanei- , Beneficien- und Stiftungs - Fonds , sofern dieselben ,, wegen ihrer Güter , ihres Vermögens und ihrer ...
... einzelnen Vermögensinstitute haben die Verwaltungsräthe und Stiftungspflegen die allgemeinen , Kirchen- , Pfarr- oder Caplanei- , Beneficien- und Stiftungs - Fonds , sofern dieselben ,, wegen ihrer Güter , ihres Vermögens und ihrer ...
Strona 13
... einzelnen kirchlichen Institute am Kirchenvermögen su Grunde . S. 11 . Die Sorge des Stiftungsvorslands ( Heiligenpflege ) für die Erhaltung und Bewahrung der Urkunden und Effecten . Ein besonderes Augenmerk hat die Kirche stets auf die ...
... einzelnen kirchlichen Institute am Kirchenvermögen su Grunde . S. 11 . Die Sorge des Stiftungsvorslands ( Heiligenpflege ) für die Erhaltung und Bewahrung der Urkunden und Effecten . Ein besonderes Augenmerk hat die Kirche stets auf die ...
Strona 19
... einzelnen Gesetze sind citirt bei Zöpfl . Staatsrecht § . 539 not . 19. Ver- ordnung der oberrhein . Regierungen vom 3. März 1853 § . 5 . 4 ) Breslauer Verordn . - Bl . 25 V. * ) Hohenzollernsche Vereinbarung v . 5. Januar 1859 § . 2 ...
... einzelnen Gesetze sind citirt bei Zöpfl . Staatsrecht § . 539 not . 19. Ver- ordnung der oberrhein . Regierungen vom 3. März 1853 § . 5 . 4 ) Breslauer Verordn . - Bl . 25 V. * ) Hohenzollernsche Vereinbarung v . 5. Januar 1859 § . 2 ...
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Kluczowe wyrazy i wyrażenia
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Strona 175 - ... sicque in praemissis per quoscumque Judices ordinarios, et delegatos, etiam Causarum Palatii Apostolici Auditores...
Strona 421 - Ich wünsche, dass der gleiche Grundsatz auch auf anderen Gebieten des Staatslebens fruchtbar werde, um alle Theile des Ganzen zu dem Einklange zu vereinen, in welchem die gesetzliche Freiheit ihre segenbringende Kraft bewähren kann. || An den erprobten Patriotismus und ernsten Bürgersinn Meines Volkes richte Ich nun die Mahnung, alle Trennungen zu vergessen, welche die jüngste Zeit hervorgerufen hat, damit unter den verschiedenen Confessionen und ihren Angehörigen Eintracht und Duldung herrsche,...
Strona 172 - Omnis anima potestatibus sublimioribus subdita sit. Non est enim potestas nisi a Deo ; quae autem sunt, a Deo ordinatae sunt. Itaque qui resistit potestati, Dei ordinationi resistit. Qui autem resistunt, ipsi sibi damnationem acquirunt : nam principes non sunt timori boni operis sed mali.
Strona 398 - Unser unverausserlicb.es obersthoheitliches Schutz- und Aufsichtsrecht nicht beeinträchtigt, unter dem Vorbehalte der ständischen Zustimmung zur Aenderung der der Vereinbarung entgegenstehenden Gesetzesbestimmungen Unsere höchste Genehmigung ertheilt haben. Nachdem die Bulle, mit welcher nach der getroffenen Verabredung die abgeschlossene Convention als das Hauptstück der gesammten Vereinbarung verkündet werden soll, unter dem 10. October d. J. [recte 22. Sept.] von dem päpstlichen Stuhle erlassen...
Strona 421 - Confessionen und ihren Angehörigen Eintracht und Duldung herrsche, wie sie die christliche Liebe uns Alle lehrt Manche Gefahren können Unser Vaterland bedrohen. Das Einzige, was stark macht, ist Einigkeit. || Ohne Hass über Gegensätze, welche der Vergangenheit angehören müssen, stehet fest in dem Vertrauen zu einer Zukunft, die Niemand verletzen will, weil sie gegen Alle gerecht sein will.
Strona 420 - Irrungen mit dem Oberhirten der katholischen Kirche des Landes bewogen mich, durch unmittelbare Verhandlungen mit dem päpstlichen Stuhle eine Ausgleichung anzubahnen, von dem innigen Wunsche beseelt, an die Stelle des Streites Eintracht und an die Stelle gegenseitiger Erbitterung Wohlwollen und Frieden treten zu lassen. Nach langen und mühevollen Unterhandlungen wurde eine Übereinkunft abgeschlossen, welche zur Erreichung dieses Zieles Hoffnung gab.
Strona 141 - Vater unser, der du bist im Himmel, geheiligt werde dein Name, zu uns komme dein Reich, dein Wille geschehe wie im Himmel also auch auf Erden...
Strona 262 - Die bisherige Religionsübung eines jeden Landes soll gegen Aufhebung und Kränkung aller Art geschützt sein; insbesondere jeder Religion der Besitz und ungestörte Genuß ihres eigentümlichen Kirchenguts auch Schulfonds nach der Vorschrift des Westfälischen Friedens ungestört verbleiben; dem Landesherrn steht jedoch frei, andere Religionsverwandte zu dulden und ihnen den vollen Genuß bürgerlicher Rechte zu gestatten.
Strona 421 - Es ist mein entschiedener Wille, daß der Grundsatz der Selbständigkeit der katholischen Kirche in Ordnung ihrer Angelegenheiten zur vollen Geltung gebracht werde. Ein Gesetz, unter dem Schutz der Verfassung stehend, wird der Rechtsstellung der Kirche eine sichere Grundlage verbürgen. In diesem Gesetze und den darauf zu bauenden weiteren Anordnungen wird der Inhalt der Übereinkunft seinen berechtigten Ausdruck finden. So wird meine Regierung begründeten Forderungen der katholischen Kirche auf...
Strona 237 - Gerechtigkeiten ruhiglich und friedlich bleiben lassen, und soll die streitige Religion nicht anders dann durch Christliche, freundliche, friedliche Mittel und Wege zu einhelligem, Christlichem Verstand und Vergleichung gebracht werden, alles bey Kayserl.