Obrazy na stronie
PDF
ePub

ruhig und schläft gleichsam zwischen seinen Wächtern, zählend auf das Gebet der Kirche und wohl wissend, dass der Herr bei seiner Kirche sein wird, bis an das Ende der Tage und dass die Pforten der Hölle sie nicht überwältigen werden. Die Kirche betet, sie betet ohne Unterlass, und je mehr alle Aussicht auf menschliche Hilfe schwindet, desto inbrünstiger wird sie beten und desto näher und gewisser ist ihr die Hilfe von Gott.

Herodes war aufgebracht wider die Tyrier und Sidonier, die grossen Handels- und Seemächte jener Zeit in seiner Nachbarschaft. Da kamen sie einmüthig zu ihm und gewannen den Blastus, der des Königs Kämmerer war, und baten um Frieden; denn ihre Landschaften zogen ihre Nahrungsmittel von ihm. Da setzte sich Herodes, mit königlichem Gewande angethan, an einem bestimmten Tage auf seinen Thron und hielt eine Rede an sie. Das Volk aber rief ihm zu: Eines Gottes Stimme, und nicht eines Menschen! Sogleich aber schlug ihn ein Engel des Herrn darum, dass er Gott nicht die Ehre gegeben hatte: und von Würmern zerfressen gab er den Geist auf. (Apostelg. Cap. 12.) Auch die Tyrier und Sidonier unserer Zeit suchen den Herodes, der den Papst bedrängt, für sich zu gewinnen. Sie wollen um jeden Preis Frieden mit ihm, weil ihre Landschaften ihre Nahrungsmittel von ihm ziehen, und seitdem er gegen die weltliche Herrschaft des Papstes, d. h. gegen die volle Freiheit und Unabhängigkeit der kathol. Kirche sich ausgesprochen und ihnen Handelsfreiheit in seinem Reiche verheissen hatte, hörte man auch sie wie trunken gleichsam ihm zurufen: Eines Gottes Stimme und nicht eines Menschen!

Aber der Engel des Herrn wird auch nicht auf sich warten lassen, und wir sehen schon das Gewürmn sich regen, das seinen Leib zerfressen wird, dass er den Geist aufgibt.

Oh! wird Mancher denken, das sind fanatische Uebertreibungen und vermessene Hoffnungen. Was hat die weltliche Herrschaft des Papstes mit den Verheissungen gemein, die Christus seiner Kirche gegeben? Was hat der Glauben mit der Politik zu schaffen?

So sagt auch Napoleon: allein er lügt, und jeder gläubige Christ, der es ihm nachsagt, der irrt und belüget sich selbst.

Die Politik ist die Klugheit, womit man die su Gebote stehenden Kräfte und die Zeitumstände benützt, um einen Staat zu erhalten, die ihn bedrohenden Gefahren abzuwenden und sein Gedeihen zu fördern. Man kann dieses mit gerechten und mit ungerechten Mitteln zu erreichen suchen, mit anderen Worten: es gibt eine gerechte und eine ungerechte Politik. Der Maassstab der Gerechtigkeit ist aber das Gewissen, der Leitstern des Gewissens ist der Glauben. mit der Politik zu schaffen? Eben das

Was hat also der Glauben was die Religion mit der

Gerechtigkeit. Und das ist eben der Vorzug der christlichen Zeit, dass auf Petri Stuhl ein Mann, ein Fürst sitzt, der zu allen Zeiten und unter allen Umständen für Wahrheit und Gerechtigkeit seine Stimme erhebt, stets des Sieges gewiss, sobald er das Märtyrthum auf sich zu nehmen bereit ist. Die Verheissungen unseres Herrn gelten allerdings zunächst nur dem Glauben und der Kirche als solchen; allein der Glauben, den uns die Kirche verkündet, ist kein todter Glauben, sondern ein von der Liebe erfüllter, der sich in Werken der Gerechtigkeit äussern muss. Mit der Gerechtigkeit steht also und fällt auch unser Glauben, und wir werden der Segnungen des letzteren verlustig, wenn wir zu Werken der Ungerechtigkeit unsere Hand bieten. Ein Werk der höchsten Ungerechtigkeit ist es aber, den Papst seiner Herrschaft über den Kirchenstaat zu berauben.

Keine Herrschaft in der Welt ist so rechtmässig, wie die des Papstes über den Kirchenstaat 1) Keine wird gerechter und milder gehandhabt. Das eben ist ihr Fehler: sie ist viel zu milde und su sanft für ihre heutigen entarteten Unterthanen. In sofern haben die Romagnolen und die Bewohner der Marken recht; sie haben nicht, was ihnen gebührt. Ihnen gebührt eine eiserne Hand, die sie unerbittlich behandle, wie sie es verdienen. Sie wird ihnen werden, es wird recht an ihnen geschehen; am sichersten, wenn sie eine Zeit lang die Herrschaft von ihres Gleichen zu kosten bekommen.

Das wäre aber ein Triumph der Ungerechtigkeit, der die Welt aus ihren Angeln heben würde, wenn er von Dauer wäre. Viel eher wollen wir hoffen, dass Gott der Christenheit wieder einen Kaiser gewähre im alten Sinne des Wortes, der seine Macht dazu verwende und seinen Ruhm darin suche, der Kirche und ihren Dienern ein treuer Beschützer und Vertheidiger zu sein, und dessen allgebietendes Ansehen nie schmerzlicher vermisst wurde als in dieser erbärmlichen Zeit, wo die Gewaltthätigkeit mit der Lüge im Bunde der menschlichen Verträge, wie der göttlichen Gesetze mit gleicher Vermessenheit spottet, und der Verrath jeden Arm lähmt, der sich für das Recht erheben möchte, weil die Wahrheit gemindert ist unter den Menschenkindern (Psalm 11, 2.) Die päpstliche Herrschaft im Kirchenstaate ist die Frucht der Wohlthaten, die die Päpste gespendet. Sie ist nicht durch Waffengewalt, nicht mit Verrath und auf Kosten fremder Rechte gegründet worden.

Als die Kirche, vor den Verfolgungen sicher, aus den Katakomben hervortrat, hatte sie bereits ihre eigene, auch auf die bürgerlichen Verhältnisse der Gläubigen sich ausdehnende Verfassung, entwickelt. Die Diacone besorgten das Armenwesen und die ganze Polizei der christ

1) De Maistre, du Pape, Livr. II. chap. VI.

lichen Versammlungen; vor dem Bischof (in der episcopalis audientia 1) wurden die Streitigkeiten der Gläubigen unter einander geschlichtet; denn schon der heil. Paulus hatte es für unziemlich erklärt, dass ein Gläubiger mit seinem Bruder streite und noch dazu vor einem ungläubigen Richter (I. Cor. VI. 1.-3. besond. 6.) Die Vergehungen der Christen, auch die bürgerlichen, welche zugleich gegen das christliche Sittengesetz verstiessen, wurden von der Kirche geahndet und vielfältig strenger bestraft, als es nach den weltlichen Gesetzen geschehen wäre. Aus den freiwilligen Beiträgen der Gläubigen hatte sich ein kirchliches Vermögen gebildet, das die Bischöfe durch die Diaconen verwalten liessen und zu den kirchlichen Zwecken des Gottesdienstes, des eigenen Unterhalts und des Unterhalts der Geistlichen und endlich der Armenund Krankenpflege verwendeten. Ueber das Ehewesen, über das Verhalten der Gläubigen in und ausser dem Hause, zwischen Eltern und Kindern, zwischen Herren und Sclaven, über den Besuch der Schauspiele, die Beobachtung der Fastengebote, die Heiligung der Festtage, die Enthaltung von allem Wucher in bürgerlichen Geschäften hatte sich nicht nur eine feste Sitte, sondern zum Theil eine förmliche Gesetzgebung im Schoosse der Kirche gebildet und der Einfluss derselben hatte sich, durch die Macht der überströmenden Liebe auf die Nothleidenden aller Art, auch ausser dem Kreise der Ihrigen, namentlich die Gefangenen, die Fremdlinge, die Kranken und Altersschwachen ausgedehnt.

Diese Verfassung und Wirksamkeit erkannten die seit Constantin zum Christenthum sich bekennenden Kaiser an und unterstützten und entwickelten sie durch ihre Gesetze. Den Bischöfen wurde dadurch eine höchst einflussreiche Stellung im Staate zu Theil und ihre gesetzliche Thätigkeit bereitete sich über eine Menge wichtiger Zweige der öffentlichen Verwaltung aus. Nicht nur alle Vergehen der Geistlichen und alle Streitsachen der Geistlichen unter sich, auch alle Klagen der Laien gegen Geistliche gehörten vor ihren Richterstuhl, and selbst in Sachen der Laien unter einander konnten sie rechtskräftige Entscheidungen fällen, die von den weltlichen Gerichten vollstreckt wurden. Sie selbst aber konnten nur von ihres Gleichen auf kirchlichen Synoden gerichtet werden. Das kirchliche Busswesen bestand fort und gab ihnen auch über die zur Kirche gehörigen Laien ohne Unterschied des Ranges eine solche Gewalt, dass selbst Theodosius der Grosse sich der vom Erzbischof von Mailand über ihn verhängten Kirchenstrafe wegen eines Missbrauchs der Staatsgewalt, des an den Thessalonichern

1) Aixaσteqiov xoitizov Const. Apostol. II. 47. cf. Kreuser, der christliche Kirchenbau, II. Aufl. I. Bd. S. 139.

verübten Blutbades, unterwarf. Sehr bald machte sich ihr Einfluss auch auf die weltlichen Gerichte fühlbar. Den Bischöfen wurde die oberste Aufsicht über die Gefängnisse anvertraut, damit hier den Unordnungen einerseits, der unnöthigen Härte andererseits gesteuert und zum Troste sowohl als zur Besserung der Gefangenen der Stimme der Religion der Zugang gesichert werde. (Cod. Theod. Lib. IX. Tit. III. L. 7. cf. L. 3 eod.) Die kirchlichen Fest- und Fastenzeiten mussten auch von den weltlichen Gerichten geachtet werden; denn Streit und Verfolgung sollten in diesen Zeiten so viel wie möglich ruhen. Beide mussten vor den Gotteshäusern stillestehen, die Schuldnern und Verbrechern eine sichere Zufluchtsstätte boten, von wo aus sie nochmals an die Gerechtigkeit oder die Milde ihrer Verfolger appelliren konnten. (Cod. Theod. Lib. IX. Tit. 45). Der Bischof selbst aber war die Zuflucht aller Unglücklichen, Sclaven, Schauspieler, Gladiatoren u. s. w., denen das nun vom Geiste des Christenthums erfüllte Gesetz mancherlei Erleichterung ihres Looses und Schutz gegen grausame Willkür gewährte; denn ihm, dem Bischof, kam es zu, über die Vollziehung solcher Gesetze zu wachen 1). (Cod. Theod. Lib. X. Tit. 45. 1. 5.) Unter seiner Autorität und in der Kirche wurden jetzt die Freilassungen der Sclaven vorgenommen, die dadurch unter den Schutz des Bischofs traten. (Sozom. I. 9. Conc. Agath. c. 29.) Dem Bischof war auch der Schutz der neugebornen Kinder gegen Aussetzung und der Erwachsenen gegen grausamen Missbrauch der väterlichen oder der Herrengewalt übertragen. (Cod. Theod. XI. 27. I. 1. 2. Cod. Justin. (I. 4.) 1. 24.) Das Ehewesen stand nach wie vor unter des Bischofs Aufsicht und Leitung, und Ehen, welche er als giltig erkannte, sollten auch vom Staate als solche geachtet, Ehen, die die Kirche verpönte, sollten auch vom Staate nicht geduldet werden. (Meine Gesch. des Eherechts). Die zahllosen Wohlthätigkeitsanstalten, welche die christliche Barmherzigkeit ersonnen und gegründet hatte, die Kleinkinderbewahranstalten, Waisenhäuser, Krankenspitäler, Fremdenherbergen, Pfründenhäuser und Armenhäuser standen unter des Bischofs Aufsicht und Leitung. Kaiser Valentinian I. übertrug den Bischöfen sogar die Aufsicht über die Märkte, damit das Volk und insbesondere die Armen nicht durch Wucher Schaden litten (L. 1 Cod. Just. (1, 4.) Ein anderes Gesetz von Honorius und Theodosius II. (1. 8 Cod. Just. (1, 55) gewährte den Bischöfen und dem Clerus einen wesentlichen Antheil an der Wahl der Defensoren der Städte, deren Amt hauptsächlich darin bestand, jede

1) Durch ihn konnte z. B. eine zur Lustdirne herabgewürdigte christliche Sclavin, auch ohne Loskaufung ohne weiters ihre Freiheit erlangen. (Cod. Theod. Lib. XV. Tit. 8. 1. 2.)

[ocr errors]

Art von Bedrückung von den Einwohnern abzuwenden. So waren also die Bischöfe zu Wächtern und Beschützern gegen jede Art von Bedrückung und Unrecht, von Bedrängniss und Leiden im römischen Staate aufgestellt und hatten den edelsten und schönsten Theil der eigentlichen Regierungs- und Polizeigewalt in ihren Händen.

Es war unvermeidlich, dass sie zur Ausübung derselben eine grosse Anzahl von Beamten und Dienern halten mussten, so dass man sie bald auch von einer nicht unbedeutenden äusseren Macht umgeben sah 1). Um ihnen aber die Mittel zu immer segensreicherer Entfaltung ihrer Wirksamkeit zu gewähren, wurde das kirchliche Vermögen unter den umsichtigsten und nachdrücklichsten Schutz der Staatsgewalt gestellt und dessen Vermehrung durch neue Erwerbungen auf alle Weise begünstiget 2). Diese Bestimmungen kamen vorzüglich den beiden Kirchen von Rom und Alexandrien, jener als der Wurzel und Mutter der gesammten kirchlichen Einheit, dieser als der Leuchte des Orients, auf welche beide schon Theodosius der Grosse die Gläubigen hingewiesen 3) und welchen natürlich die opferwillige Freigebigkeit, namentlich Constantins selbst und seiner Mutter, für kirchliche Zwecke am eifrigsten und vertrauensvollsten sich zuwendete, zu Gute. Daher wurden schon im vierten Jahrhundert die Reichthümer dieser beiden Kirchen gerühmt 4), von den Heiden mit Scheelsucht verschrieen 5), und der heilige Hieronymus nannte den Papst Anastasius I., der im J. 398 den päpstlichen Stuhl bestieg, einen Mann der reichsten Armuth. (Vir ditissimae paupertatis 6). Welche Macht der Bischof von Alexandrien um jene Zeit thatsächlich bereits in Händen hatte, kann man aus den falschen Anklagen entnehmen, welche die Arianer gegen den heiligen Bischof von Alexandrien, Athanasius, erhoben und welche beim Kaiser Glauben fanden, als habe er den Aegyptern einen förmlichen Tribut zu Gunsten seiner Kirche auferlegt und die Getreidezufuhr von Aegypten nach Constantinopel sperren wollen. Nicht minder, ja naturgemäss viel grösser noch war die Macht des Papstes zur selben Zeit in Rom. Die Kaiser hatten seit Constantin die Residenz in Rom,

1) L. 42. 43. Cod. Theod. (16, 2) Selvaggio Antiquit. christ. inst. Vol. 2. p. 74. Vol. 3. p. 276. Thomassin Vet. et nov. Eccl. discipl. Lib. I. c. 26. Nr. 3, 4, 11, 12, 13. (Gosselin) M. Pouvoir des Papes au moyen age Edit. I. p. 134.

2) Riffel, geschichtliche Darstellung des Verhältnisses zwischen Kirche und Staat, Mainz, Kirchheim etc. 1836. S. 114-153.

3) L. 2. Cod. Theod. de fide cath. (1, 16.)

4) Zaccariae, de rebus ad histor. atque antiquitat. ecoles. pertinentibus. Diss.

10. Tom. II. p. 68 seqq.

5) Ammian. Marcell. XXVII. 3.

6) Hieronym. Ep. 130 c. 16 ad Demetr.

« PoprzedniaDalej »