c. als Geschworene Eidliche Zeugnisse der Juden 24 14 u. 25 14 49 Eintrittsgeld darf von neu anziehenden Juden nicht gefordert werden Elsass-Lothringen, Ressort-Verhältnisse daselbst in Bezug auf Entlassung der Synagogen-Vorsteher aus ihrem Amte Erziehungsanstalten, stehen unter Aufsicht des Staates Etat der Synagogengemeinden, dessen Festsetzung 19 36 18 4 u. 75 Exekution, administrative, gegen Juden wegen christlicher Kirchenabgaben Exekutions vollstreckung gegen Juden an ihren Festtagen 93 5 F. Familiennamen, müssen die Juden führen 12 u. 22 Feldmesser-Eleven, jüdische, deren Anstellung oder Beschäf b. Präsentation eines Wechsels an solchen Form des Austritts aus einer Kirche Freitische bei Universitäten sind auch jüdischen Studirenden Fremde Juden, deren Niederlassung in Preussen Friedhof, Kommunal-, dessen Mitunterhaltung durch Juden 96 Fristen zu Reklamationen gegen die Veranlagung von SyngogenAbgaben Gebäudesteuer, von derselben sind die den Synagogengemeinden gehörigen Grundstücke befreit Gehälter jüdischer Lehrer: a. deren Aufbesserung b. deren Festsetzung Geistliche oder andere Religionsdiener dürfen nicht Standes beamte sein Geistliche Gesellschaften, deren Korporationsrechte a. inwiefern dieselben zu den Lehrämtern an Uni- b. deren Zuziehung bei Eidesleistung von Juden Gemeindevorsteher haben die Wahlen der Synagogen-Vorsteher und Repräsentanten zu leiten Gemeinschaft der Güter bei jüdischen Eheleuten Genehmigung der Wahlen der Synagogen Vorsteher durch die Gerichtsbarkeit dürfen sich Rabbiner und Juden-Aelteste nicht anmaassen Gerichtsstand der Juden Geschworene: a. Vereidigung der Juden als solche b. zu solchen dürfen Religionsdiener nicht berufen c. auch nicht Volksschullehrer Gesetz, vor demselben sind alle Preussen gleich 27 14 37 84 3 12, 18 u. 24 Gewerksgehilfen und Gesellen, jüdische, ausländische, deren Glaubensbekenntniss, um desselben darf keinem Bundesangehö- a. dessen Erwerb durch Synagogengemeinden b. dessen Erwerb zur Einrichtung jüdischer Schulen Grundsteuer, von derselben sind die den Synagogengemeinden gehörigen Grundstücke befreit . Grundstücke: a. deren Erwerb durch Juden b. der Synagogengemeinden, deren Verpachtung, Ver- c. deren Ankauf für Synagogengemeinden H. Handelbetrieb durch Juden Handelsbücher der Juden, deren Führung Handwerksgesellen, jüdische, ausländische, deren Aufenthalt in Preussen Haushalt der Synagogengemeinden 12 u. 22 24 16 38 20 Hausstand, Gründung eines solchen durch Bundesangehörige Höhere Lehranstalten, Beschäftigung jüdischer Lehrer an solchen 80 I. Inspektion über jüdische Schulen Juden können als Inspektoren über jüdische Schulen bestellt werden Juden-Aelteste dürfen sich eine Gerichtsbarkeit nicht anmaassen Juden Jüdische Kandidaten, deren Prüfung a. deren Beschäftigung an höheren Lehranstalten Jüdische Privatlehrer, deren Beschäftigung Juristische Personen, die Rechte solcher geniessen die Syna- Jüdischer Religionsunterricht, dessen Ertheilung Jüdische Schulamtsaspiranten, deren Ausbildung Jüdische Schulen : Kandidaten jüdische, deren Prüfung Kantonpflicht der Juden 80 81 84 83 69 79 72 74 u. 85 74 u. 85 75 Kantoren, jüdische, sind von Kommunalabgaben nicht frei Kirchenvermögen, christliches, die Aufsicht über dasselbe kann a. von denselben sind Rabbiner und jüdische Kantoren b. auch jüdische Lehrer nicht Kommunal-Friedhof, Beitragleistung der Juden zur Unterhaltung desselben Konfessionelle Verhältnisse sind bei Einrichtung von Volks schulen möglichst zu berücksichtigen Kontrole der Verwaltung des Synagogen Vorstandes Korporationsrechte, deren Ertheilung an Religions- und geist liche Gesellschaften Korporationsrechte der jüdischen Religionsgesellschaften Krankenpflege der Juden, Verwaltung deren Fonds Kreisschul-Inspektoren werden vom Staate ernannt Kultusbeamte, deren Wahl und Anstellung L. 31 u. 46 Landessprache, in derselben müssen die Juden ihre Handelsbücher führen. Landesvertretung, die Theilnahme an derselben steht jetzt auch Juden zu Landstreicher, jüdische, deren Behandlung Handelsbücher Lehrämter, deren Verwaltung durch Juden Lehranstalten, höhere, Beschäftigung jüdischer Lehrer an solchen 80 a. haben die Rechte und Pflichten der Staatsdiener c. deren Einkommen 4 d. an Mittelschulen, Prüfungs-Ordnung für dieselben 78 Lehrer, jüdische: a. deren Ausbildung b. deren Anstellung an christlichen Schulen Lehrerberufungsrecht, dasselbe steht auch den jüdischen Besitzern zu Lehrergehälter für jüdische Lehrer: a. deren Aufbesserung b. deren Festsetzung Lehrlinge, jüdische, ausländische, deren Aufenthalt in Preussen a. persönliche, der Juden, deren Aufhebung und Ab- 79 81 11 73 78 16 15 b. an Kirchen, inwiefern dieselben beim Austritt aus 55 c. an Synagogengemeinden, wie vor Letztwillige Dispositionen der Juden. Lokalschul-Inspektoren werden vom Staate ernannt a. derselben sind auch die Juden unterworfen Mittelschulen, Lehrer an solchen, Prüfungs-Ordnung 0. Ober-Präsident, dessen Befugnisse in Synagogen-Angelegen heiten Obliegenheiten: a. des Synagogen-Vorstandes b. der Repräsentanten-Versammlung Oeffentliche Schulen der Juden Ortsschulen, deren Mitunterhaltung durch Juden P. 40 u. 45 Patronatsrecht über christliche Kirchen, kann von Juden nicht ausgeübt werden Pflichten der Juden 36 38 72 67 71 8, 10 u. 89 3 20 Polizeiliche Beschränkungen bei Ebeschliessungen, Aufhebung derselben Posen, Provinz: a. Austritt der Juden daselbst aus den Synagogen- h. Bestimmungen über die Juden in derselben Prasentation eines Wechsels am Sabbath Privatgottesdienst, dessen Ausübung Privatlebranstalten der Juden Privatrechtliche Verhältnisse der Juden, deren Behandlung Privatstände in den Synagogen, deren Benutzung Provinzial-Landtage, zu denselben können jetzt auch Juden gewählt werden Prozesse der Synagogengemeinden Prüfung jüdischer Kandidaten Prüfungs-Ordnung für Lehrer an Mittelschulen Rabbiner: B. a. deren Zuziehung bei Eidesleistung von Juden c. deren Wirksamkeit bei Sühneversuchen zwischen d. dürfen sich eine Gerichtsbarkeit nicht anmaassen g. deren Ernennung zu Schulinspektoren über jüdische Realberechtigungen der Synagogengemeinden, deren Veräusse Rechtskandidaten, jüdische, sind jetzt zur Juristenprüfung zuzulassen Rechtsmittel der Revision in Synagogen-Angelegenheiten ➢བ |