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und den Unterricht in denselben aufzufinden vermochte, sind am Schlufs in den 5 Beilagen enthalten, von denen das Gesprächsbuch des Andreas Klatovsky ein besonders anschauliches Bild der Kulturzustände des 16. Jahrh. entwirft.

In den Originaltexten habe ich mir nur einige der häufigsten Abkürzungen aufzulösen erlaubt, sonst aber die Orthographie des Originals trotz ihrer grofsen Inkonsequenz überall sorgfältig beibehalten. Auch bei den böhmischen Texten habe ich das gethan in bewusstem Gegensatz zu dem bei den heutigen böhmischen Gelehrten üblichen Verfahren, welche Texte des 14.-17. Jahrh. in moderne Orthographie zu transskribieren pflegen.

Es folgen nun noch einige Nachträge und Verbesserungen, deren Notwendigkeit mir während des Druckes klar wurde.

Zu S. 23. Z. 7 ff.,,Sehet er ist in der wustung, so solt ir nit hinausz geen, Sehet er ist in dem durchgencklichen durchsichtigen gemechen oder in den hölern der stein etc." Der deutsche Text entspricht hier am meisten dem böhmischen Text C (S. 21 Anm.), nur dafs die Reihenfolge der Begriffe hier eine etwas andere ist: „Siehe er ist in den gewölbten Häusern (w domiech sklenutych) oder in den Durchgängen (w prochodisstiech) oder in den Durchsichtigkeiten (w prozřetedlnostech) [die gesperrt gedruckten Worte sind S. 21 durch Versehen ausgefallen] oder in der Wüste u. s. w." Die Abweichung beider Texte von einander ist wohl so zu erklären, dafs der böhmische Verfasser nicht ein genaues Citat von Mat. 24, 26 beabsichtigt, sondern die,,penetralia" der Vulgata durch andere auf seine Zeitverhältnisse passende Ausdrücke hat ersetzen wollen, während der deutsche Übersetzer diese böhmischen Ausdrücke wieder möglichst in den Rahmen von „penetralia" hineinprefst. Was jene Ausdrücke selbst betrifft, so sollen sie jedenfalls Orte bezeichnen, an welchen Christus irrtümlich gesucht wurde. Unter den gewölbten Häusern sind wohl die Kirchen und Kapellen zu verstehen; die in Prag als Verbindung zweier Strafsen sehr häufigen Durchgänge (Durchgangshäuser, Passagen) sind als öffentliche Orte genannt, welche vorzugsweise mit Kruzifixen und Heiligenbildern geschmückt waren. Worauf das Wort prozřetedlnost deutet, weifs ich nicht; im heutigen Böhmisch wird dasselbe nur im abstrakten Sinn für ,,Vorsicht" gebraucht, im alten Böhmisch dagegen konkret:,,das Durchsichtige". Soll es vielleicht eine Hindeutung auf die Mon-' stranz sein? Ähnlich wie hier verwertet Lukas die Stelle Mat. 24, 26 in der Schrift,,vom Antichrist" fol. 39b: „Wenn sie

euch sagen: „Hier ist Christus auf dem Altar", oder: „Dort ziehen sie mit ihm herum", so glaubet es nicht. Siehe ich habe es euch vorher gesagt. Darum wenn sie euch sagen:,,Siehe er ist in der Wüste fern von der Wahrheit im Antichrist sei Christus oder das Heil und sonst nirgends", so gehet nicht aus der Wahrheit hinaus,,,siehe er ist in den gewölbten Häusern", so glaubet es nicht". Das Wort,,fulgur" der Vulgata in Mat. 24, 27 wird von den Brüdern stets als Sonnenglanz verstanden. So lautet noch in der Kralitzer Bibel (1579-93) die Note zu dieser Stelle: Nämlich wenn diese Verführer, ihre Scharen einmal in der Wüste oder in Höhlen um sich versammelnd oder mein Verdienst an diese Orte knüpfend, euch auf Befreiung aus der Gewalt der Römer oder aus dem ewigen Verderben vertrösten, dann glaubt ihnen nicht. Denn mein Reich und meine Lehre kommt nirgends heimlich, sondern wie der Sonnenglanz verbreitet sie sich offenbar durch die ganze Welt".

Zu S. 61 ff. Ich habe absichtlich nicht wie Gindely und v. Zezschwitz die Brüderkonfessionen gezählt und mit ihrer Zahl citiert, denn die Zählung beider ist unvollständig, und die Begründung einer neuen richtigen Zählung hätte zu weit von dem Thema abgeführt. So habe ich die umständlichere Citationsweise teils nach dem Titel, teils nach dem Incipit gewählt.

Zu S. 72 Anm. 1. In der Aufzählung der bis 1502 von Lukas ver

fafsten Schriften ist ,,die Barke" (1492) als verloren bezeichnet, was nach S. 43 nur von der ersten Ausgabe dieser Schrift gilt. Zu S. 148. Der Satz, mit welchem die Betrachtung des Waldenserkatechismus schliefst: „Ich weifs diesen Widerspruch nicht zu lösen" bedarf einer Einschränkung. Der Widerspruch besteht darin, dafs einerseits Grund zu der Annahme vorhanden ist, der Waldenserkatechismus sei vor 1498 verfafst, andererseits die Lehre des Lukas von der Kirche, wie sie uns in seinen Schriften nach 1500 vorliegt, sich schon bis auf den Wortlaut im Waldenserkatechismus ausgesprochen findet. Nur insofern weifs ich diesen Widerspruch nicht zu lösen, als ich bis jetzt nicht in der Lage bin, die Lehre des Lukas von der Kirche in einer Schrift der Brüder vor 1498 nachzuweisen. Dafs aber Lukas diese Lehre schon vor 1498 ausgebildet habe und dieselbe auch schon vor 1498 in der Unität zum Ausdruck gekommen sein könne, ist keineswegs unwahrscheinlich, da Lukas bereits um das Jahr 1482 der Unität beitrat und wir ihn 1490 unter den Mitgliedern des ,,engen Rates" finden.

Kurz vor Beendigung des Druckes erhielt ich die Ausgabe der
nobla leyçon von Prof. Montet in Genf (Montet, La noble leçon.
Paris 1888). In einem ,,Appendice" zu dieser Ausgabe beschreibt
Montet eine interessante waldensische Handschrift, welche 1886 von
der öffentlichen Bibliothek in Dijon erworben wurde. Diese Hand-
schrift enthält aufser dem bekannten Waldenserkatechismus (Enter-
rogacions menors) noch einen anderen, bisher unbekannten unter dem
Titel: Enterrogacions majors (No. XIV. fol. 151-170). Nach dem,
was Montet über den Inhalt dieses Katechismus' mitteilt, scheint
derselbe unleugbare Verwandtschaft mit dem von mir As genannten
böhmischen Katechismus (Ms. der Prager Univ.-Bibl. 54. E. 718) zu
besitzen, dessen Inhalt ich S. 72-76 ausführlicher angegeben habe
(vgl. namentlich den zweiten Teil des letzteren Fr. 161-286 [S. 75 f.]
mit der Inhaltsangabe bei Montet a. a. O. p. 90). Nach Montet ist
die Handschrift im 15. Jahrh. geschrieben und in der That trägt sie
ungefähr denselben Charakter wie die Handschrift des Raudnitzer
Katechismus. Wie mir Herr Prof. Dr. Wattenbach gütigst mitteilte,
ist nach seinem Urteil auf grund der von Montet mitgeteilten faksi-
milierten Probe spätestens das 15. Jahrh. anzunehmen. Allerdings
sind solche Datierungen immer unsicher, denn viel hängt dabei von
dem Ort, wo die Handschrift geschrieben wurde, viel auch von dem
Alter des Schreibers ab. So trägt die mit 1511 datierte Handschr.
des Mönches Wolfgang, enthaltend die Streitschrift des Joh. Aquensis,
entschieden den Schriftcharakter des 15. Jahrh. Jedenfalls kann
darüber kein Zweifel sein, dafs jene Handschr. aus Dijon unbedingt
älter ist als die obenerwähnte Prager Handschr. Über das Verhältnis
der Abfassungszeiten des waldensischen und böhmischen Textes
wage ich bis jetzt nichts auszusagen. Aber das, was ich S. 139 über
das Verhältnis des Waldenserkatechismus zu den KF. ausgesagt habe,
wird meiner Ansicht nach durch diesen Fund nicht alteriert, dafs
nämlich der Waldenserkatechismus demselben Boden entstammt wie
die KF. Die Verschiedenheit der Enterrogacions menors von den
KF., namentlich im zweiten Teil, würde verständlicher werden, wenn
man annehmen könnte, dafs sie ein von den KF. unabhängiger Aus-
zug aus den Enterrogacions majors seien; dann wären erstere aller-
dings nicht unter die Bearbeitungen der KF. zu zählen, sondern als
eine Bearbeitung einer Quelle der KF. zu betrachten; dann wäre
ferner auch das hinfällig, was ich S. 144 ff. über die Abfassungszeit
der Enterrogacions menors festzustellen versucht habe. Ich hoffe,
später noch einmal Gelegenheit zu finden, mit Hilfe des von Montet
und mir beigebrachten Quellenmaterials das Verhältnis von Waldenser-

katechismus und Brüderkatechismus, resp. husitischem Katechismus, eingehender zu untersuchen.

Zu den „Bearbeitungen der Kinderfragen". Vor einiger Zeit wurde ich von Herrn Staatsarchivar Dr. L. Keller in Münster darauf aufmerksam gemacht, dafs ein moderner Katechismus der Taufgesinnten deutliche Anklänge an die Kinderfragen enthalte. Da es mir trotz vielfacher Bemühungen bisher nicht gelungen ist, den genannten Katechismus zu Gesicht zu bekommen, war es mir nicht möglich, Kellers Beobachtungen zu prüfen, geschweige denn die vermeintlichen Spuren eines Zusammenhangs jener beiden Katechismen weiter rückwärts zu verfolgen. Liefse sich wirklich ein solcher Zusammenhang nachweisen, so wäre jedenfalls die Priorität des Brüderkatechismus von vorn herein unzweifelhaft, da derselbe bereits lange vor dem Auftreten der Wiedertäufer in Mähren in Gebrauch war. Es ist übrigens ein weit verbreiteter Irrtum, den jedoch Keller nicht teilt, dafs ein Zusammenhang zwischen den Wiedertäufern und Brüdern stattgefunden habe. Neuerdings hat ihn A. Ritschl wieder vertreten (Geschichte des Pietismus III. 2. S. 230), und gleichzeitig machen die Baptisten in Polen einen überraschenden praktischen Gebrauch von demselben, indem sie die dortigen Freunde der Brüdergemeine durch die Behauptung für sich zu gewinnen suchen, dafs die Brüder ursprünglich Wiedertäufer gewesen und erst durch Luther zum Abfall von dieser ihrer Lehre veranlasst worden seien. Die Brüder haben jedoch nie auch nur den geringsten Zweifel an der Berechtigung der Kindertaufe gehegt (vgl. S. 73 Fr. 20 u. 21) und wenn sie trotzdessen die Wiedertaufe übten, so geschah es deshalb, weil sie den altwaldensischen Grundsatz vertraten, dafs die Wirksamkeit der Sakramente von der ethischen Beschaffenheit des spendenden Priesters abhängig sei. So sagen sie, wenn eines ihrer Mitglieder nachträglich zu der Überzeugung komme, dafs der Priester, welcher es getauft hat, sich damals in einer Todsünde befunden habe, so dürfe es zur Beruhigung seines Gewissens die Taufe nochmals an sich vollziehen lassen. Obgleich dieser Grundsatz ebensowohl im Blick auf einen Brüderpriester wie auf einen katholischen zur Anwendung kommen konnte, scheint doch die Praxis die gewesen zu sein, dafs die meisten der aus der katholischen Kirche zur Unität Übertretenden, und zwar nur solche sich noch einmal taufen liefsen; darauf deutet der Titel von Lukas' Schrift über die Wiedertaufe: „Antwort auf die Frage der Gegner der Brüderunität,

warum in ihr die von einem Priester römischer Weihe vollzogene Taufe wiederholt zu werden pflege. Weifswasser 1521". Die Wiedertäufer in Mähren suchten durch eines ihrer dortigen Häupter, den Herrn Johann von Habrovan (auch Dubčanský genannt) mehrfach Anknüpfung mit den Brüdern, doch haben sich diese stets ablehnend, ja feindlich gegen erstere verhalten. Zu den niederdeutschen Bearbeitungen der Kinderfragen". Eine Frage, deren Lösung mir nicht möglich war, die ich aber doch noch erwähnen möchte, ist die: Stehen diese niederdeutschen Bearbeitungen der Kinderfragen in irgend welcher Verbindung mit den katechetischen Arbeiten von Urban Rhegius und Benedict Gretzinger, welche auch in niederdeutschen Übersetzungen verbreitet waren? Die S. 161 charakterisierten Anschauungen in der Bearbeitung von 1525 entsprechen ungefähr dem theologischen Standpunkt des Rhegius in jenem Jahre, und bei demselben Drucker Hans Barth (S. 188), welcher 1525 jene Bearbeitung druckte, wurde 1528 eine niederdeutsche Übersetzung von Gretzingers Hovetartikel gedruckt (vgl. Mönckeberg, Die erste Ausgabe von Luthers kleinem Katechismus. 2. Aufl. Hamburg. S. 88).

Zu S. 359 ff. In dem Gesprächsbuch des Andreas Klatovsky ist der böhmische Text fortlaufend zwischen dem deutschen eingeschaltet. Die Stellen dieser Einschaltungen sind in unserem Abdruck immer durch den Anfang einer neuen Zeile gekennzeichnet worden. Im folgenden geben wir die Erklärung einiger schwierigeren Worte. Von Seite 403 ab ist diese Erklärung unter dem Texte gegeben.

Zu S. 365 Z. 12.,,Das l' mit einem virglein", damit ist das harte 1 gemeint, welches heute im Böhmischen nicht mehr, wohl aber noch im Polnischen und Wendischen als von dem gewöhnlichen 1 unterschieden wird. Die Oberlausitzer Wenden sprechen es wie das englische w aus.

Zu S. 372 Z. 4. gewert" Druckfehler des Originals für ,,begehrt" (böhmisch žádá).

Zu S. 377 Z. 26. ,,aushandeln" ausschelten.

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Z. 39.,,kürren" quieken.

Zu S. 378 Z. 19. auf einem Mutzen" (böhmisch,,na Sswabu")

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