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διαθήκη ἐν τῷ αἵματι μου fut. XXII, 20. u. 1 Cor. XI, 25.) eine eigentliche Benennung des Abendmahls fey, oder nicht, war von jeher streitig. Die meisten Dogs matiker nehmen es an und suchen zu beweisen, daß im Abendmahle alle Eigenschaften und Requisita cines Testa= ments seyen und daß die Taufe nicht in demselben Grade auf diesen Namen Anspruch machen könne. S. Jo. Gerhard Loc. theol. T. X. p. 45. In den liturgischen Sprach. gebrauch ist dieser Name übergegangen. Dieß erhellet unter andern aus der von Luther aus dem römischen Rituale beybehaltenen Präfation, wo es heißt: weil wir hie versammelt find im Namen des Herrn, sein heiliges Testament zu empfahen. Hierauf heißt es, nach der Erklärung des Vater Unsers: Zum An. dern vermahne ich Euch in Chrifto, daß Ihr mit rechtem Glauben des Testaments Chri sti wahrnehmet; und zuleht: Demnach wol len wir in senem Namen und aus seinem Be-fehl, durch seine eigene Wort, das Testas ment also handeln und gebrauchen. S. Corpus juris eccl. Saxon, 1735. S. 136-37. Hier ift Testament offenbar soviel als Abendmahl. Auch bey den Griechen wird Sadýan so gebraucht, wie aus Διαθήκη Goar's Eucholog. u. a. zu ersehen ist. Außer den lis turgischen Schriften wird man diesen Sprachgebrauch fel, ten finden.

municanten) die Co

V.

Unter allen Benennungen dürfte Communion (xowwvia, communio, communicatio, Syr. Schautophuto. Ben Assemani Bibl. Or. T. II. p. 18 find die Söhne der Communion so viel als die Com allgemeinste seyn. Man findet sie zu allen Zeiten und bey allen Kirchen- Partheyen, nicht bloß in Schriften, sondern auch im Leben. Dieß rührt unstrei, tig daher, daß dieses Wort eben so wohl in dogmatischer

und mystischer, als in historischèr, kirchlich gesellschaftlis cher und politischer Bedeutung gebraucht wird. Eine nå1 here Nachweisung wird dieß lehren:

dit.

1) Wenn der Dogmatiker von einer Communio res det, so ist es eine Communio sacramentalis d. h. eine `nur in Bezichung auf diese heilige Handlung Statt finbende Vereinigung und Gemeinschaft. Nach Isidor. Pelus. ep. 228. wird die h. Handlung deshalb communio genannt: quia nobis conjunctionem cum Deo conciliat, nosque regni ipsius consortes ac participes redAndere verstehen die norvavia vorzugsweise von der Verbindung und Gemeinschaft mit dem Heilande. Diese Gemeinschaft aber beziehet sich theils auf das Verhältniß des Leibes und Blutes Jesu Chrifti zu den Ele menten des Brodts und Weins (wobey wieder verschiede bene póñoz moglich sind); theils auf die Verbindung, in welche die Communicanten mit dem Etifter treten; theils auf die Vereinigung der Theilnehmer unter sich und auf das Band der Liebe und Gottseligkeit.

In der Stelle 1 Cor. X, 16. kann novovia TOU αἵματος unb δίς κοινωνία τοῦ σώματος τοῦ Χρι orov bald in diesem, bald in jenem Sinne genommen werden; und die Ausleger waren von jeher darüber in Streit, ob der Apostel eine physische oder moralische Vers einigung mit Christus lehren wolle, und ob 1 Cor. I, 9. die zo1vwvía rov viov von derfelben, oder von einer andern Art sey.

2) Im geschichtlichen und kirchenrechtlichen Sinne wird unter der Communio die Theilnahme an der höchften Mysterie des Christenthums und folglich die kirchliche Mitgliedschaft, im vollsten Sinne, mit allen Rechten und Vortheilen, verstanden. So erklärt es Pseudo - Dyonys. Areop. de hier. eccl. c. 3. To noivor nai rais ἄλλαις ἱεραρχικαῖς τελεταῖς ἐκκρίτως αὐτῇ παρὰ τὰς λοιπὰς ἀνατέθεται καὶ ἑνιαίως ανηγόρευεται κοινωνία τε καὶ σύναξις. llno Pachymeres feft

fegt sur Grflärung 5inju: ταύτην καὶ κοινωνίαν λεγει, διὰ τὸ τότε κοινωνεῖν τοὺς ἀξίους πάντας τῶν μυ 'origiwv. Macht sich einer der ferneren Theilnahme un wurdig (worüber die Disciplina ecclesiastica die näheren Bestimmungen enthålt), so wird er von derselben ausges schlossen. Und dieß ist nun die so bedeutungsvolle Excommunication, welche nach Art des jüdischen Ban-nes, eine größere und kleinere war, und wovon zuz| nächst nur die leßtere, oder die Ausschließung vom Abendmable (excommunicatio a celebratione et communicatione Missae), hieher gehört.

3) Im liturgischen Sinne ist es bald die Administra tion des Abendmahls, bald die Theilnahme der Glaubigen an derselben. Hierher gehören:

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a) Die. Communio Laica d. h. wenn der Priester (als Pônitenz) die Communion nicht besonders, sondern zugleich mit den Laien empfängt, womit seit dem XIII. Jahrhundert die Entziehung des Kelches verbunden war.

b) Die Communio peregrina, oder die Zue laffung zum Abendmahl in einer andern Kirche oder Dids ces. Hierzu waren in der alten Kirche besondere Lizenzen und Zeugnisse erfoderlich.

c) Communio sub una vel sub utraque specie. Der bekannte Streit-Punkt zwischen der occidentalischen, orientalischen und evangelischen Kirche.

d) Communio privata, worüber zwischen Lutheranern und Reformirten so viel gestritten wurde; indem diese die Privat- Communion für eine contradictio in adiecto erklärten und die Beybehaltung derselben für unverantwortlich hielten. Die Lutheraner dagegen ver theidigten dieselbe, so wie die Kranken-Communion, mit triftigen Gründen. Vgl. Schweigger Comment. 11. de privato S. coenae usu. Erlang. 1785. 1787. Bretschneider's Handbuch der Dogmat. der ev. luth. Kirche. 2. Ausg. II, 6. S. 716-17.

e) Die Communio, s. missa praesanctifi

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catorum beziehet sich auf die alte Gewohnheit, an ge wissen Tagen vor Ostern, besonders am Karfreitage keine Consecration vorzunehmen, sondern die vorher confecrirs ten Elemente auszutheilen -worüber zwischen Lateinern und Griechen eine Verschiedenheit Statt findet.

f) Wenn man zuweilen eine Communio servorum erwähnt findet,' so bezieht sich dieß auf die alte, obgleich nicht allgemeine, Gewohnheit, die Sclaven von der Communion am Oster-Feste auszuschließen und dages gen vorzugsweise den Grün-Donnerstag (Feria V.) das für zu bestimmen, was mit der Sitte des Fußwaschens (pedilavii) offenbar in Verbindung stehet.

VI.

Daß unter Agape (aɣánn, oder vielmehr im Plur. ai aɣánaι, wie wohl Agape auch im Singular vorkommt, wie die Erklärung Tertull. Apolog. c. 39. und Orig. contr. Cels. lib. I. c. 1. beweiset) in der alten Kirche das Abendmahl verstanden werde, ist eben so gewiß, als daß jest Liebesmahl, himmlisches Liebesmahl u. f. w. faft nur noch in der Sprache der Asceten und Mys stiker gebraucht wird. In Ansehung dieses Ausdrucks ist ftreitig: 1) ob ayάлαι Bг. Jud. V. 12. u. 2 Petr. II, 13. (wo die Lesart noch ungewiß ist) das Abendmahl selbst oder nur die dasselbe begleitenden Mahlzeiten bes deuten? 2) Ob die Administration des Abendmahls auf die Agape folgte und gleichsam der Schluß derselben war, øder derselben vorherging? S. weiter unten.

VII.

Das ebenfalls sehr alte und allgemeine Wort: Evxaqioría, welches auch die Lateiner angenommen haben, stehet zwar nicht im N. T., ist aber dennoch ganz auf den Sprachgebrauch desselben gegründet. In der Geschichte der Einsetzung Matth. XXVI, 27. Marc. XIV, 23. u. Luf. XXII, 19. bedient sich der Evangelift des Ausdrucks:

evɣaqıorýoac, und auch der Apostel Paulus 1 Cor. XI, 24. wiederholt denselben. Mit offenbarer Beziehung hierauf nennen Justin. Mart. Apol. I. c. 65. 66. p. 220. Iren. adv. haeres, lib. IV. c. 84. Clem. Al. paedag. lib.. II. c. 2. p. 178. u. a. die heil. Handlung svxaqioria, weil, nach der Erklärung der Alten, auch noch insbeson. dere des Gelasius, Petrus Lombard u. a. der Dank für die göttliche Barmherzigkeit und Gnade die Hauptsache bey der Feyer dieses Sacraments seyn soll.

VIII.

Auch

Eine ähnliche Bewandniß hat es mit Eiloria (celebratio laudis, benedictio) weil svλorýoas Matth. XXVI, 26. u. Marc. XIV, 22. als gleichbedeutend mit Evyαgiornoas gebraucht wird, und 1 Cor. X, 16.: vò ποτήριον τῆς εὐλογίας, ὅ εὐλογοῦμεν fiebet. 2lud brauchen die Kirchen- Våter bis auf Cyrillus Alex. und Chrysostomus svoria als gleichbedeutend mit svxaqıoria. Seit dem V. Jahrhundert aber wurde unter Eulogia (oder Eulogiae) theils bloß die consecrirte Hostie, theils das zur Oblation dargebrachte und besonders eingesegnete Brodt verstanden. Eulogia ist daher allerdings panis benedictus, aber nicht die consecrirte Hostie, fon dern das von der Oblation für die Kirchen-Diener, Arme, Abensende zc. bestimmte Brodt, welches die neuern Grie chen avridaga, gleichsam dona vicaria, nennen. Bingham. T. VI. p. 877 — 78.

IX.

S.

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Die utfprüngliche Bebeutung son προσφορά (Oblatio) ist, wie schon die Etymologie anzeigt, die Darbringung einer Gabe, eines Geschenks, und insbes sondere des zum Opfer erforderlichen Material's. entspricht dem hebr. aŋąz und dem hebr. fyr. arab. Korban und wird dann auch gleichbedeutend mit Mar und dvoia gebraucht. Indeß ist doch der erstere Sprachge

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