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aber nur zur Hälfte wiederholt. Einige einleitende Verse (33, 133-138) und die Schlusszeilen (227-229) stehen in keiner nahen Verbindung und bilden eine Art musikalischen Vor- und Nachspiels. Bei Rugge sind die einzelnen Absätze zweitheilig, die meisten haben unter sich keine Verwandtschaft; ganz gleich sind nur die Absätze 113-122 und 151-160; und ebenso 161-168 169-176. Rhythmisch ist aber auch der Abschnitt 123-130 den an erster Stelle erwähnten beiden gleich, da man die beiden kurzen Zeilen (115 f. etc.) als eine mit Inreim (= 125) nehmen kann, und wieder unterscheiden sich von den an zweiter Stelle erwähnten beiden Absätzen diese drei nur durch die Verschiedenheit des Reimgeschlechtes in der Schlusszeile beider Hälften. Auch der Absatz 79-84 zeigt nahe rhythmische Verwandtschaft mit 123-130 so wie 113-122. 151-160, indem in den drei letzten nur Erweiterungen jeder Hälfte um einen viersilbigen Vers eingetreten ist. Nicht zweitheilig sind die Absätze 131-150, wegen deren meine Anmerkung zu vergleichen ist. Freier gebaut ist der Leich Rotenburgs, wo nur die Zweitheiligkeit jedes einzelnen Leichabsatzes fest gehalten zu werden pflegt, die manchmal auch viertheilig auftritt, und gewisse Formen sich aufs neue mit derselben Melodie wiederholen. So kommt der sechszeilige Abschnitt 43, 21-26 noch sechsmal vor, Beim Tanhauser, wo die Zweitheiligkeit fast gar nicht begegnet, kehrt eine Form (47, 5-9) ebenfalls mehrfach wieder. 851 Der wilde Alexander hat durchgehends zweitheiligen Bau der Absätze, und ausserdem Wiederholung einer grösseren Parthie: so sind die vier Absätze 71, 67-84 vollkommen gleich den vier folgenden 85-102. Der dichterischen Freiheit war hier ein ziemlicher Spielraum gegeben, und die Lyriker des 13. Jahrhunderts haben davon den ausgedehntesten Gebrauch gemacht. Gegen Ende desselben wurde es Brauch, jedem Absatze, in sich zweitheilig, eine eigene Melodie zu geben, die nicht wiederholt wurde.

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Vorstehenden Bemerkungen über Inhalt und Form unserer mhd. Lyrik lasse ich folgen, was über Zeit, Heimath und Leben der in meine Sammlung aufgenommenen Dichter bisher ermittelt worden ist. Eine so reiche Quelle wie für die Troubadours in den provenzalischen Biographien derselben besitzen wir leider bei unsern mhd. Dichtern nicht; die geringen Anhaltspunkte in ihren Liedern wie urkundliche Nachweise und Form und Charakter ihrer Poesie sind fast das einzige, worauf wir unsere Kenntniss bauen. Dennoch würde eine Darstellung des Lebens und Wirkens der deutschen Liederdichter in der Weise von Diez' Leben und

350 39-44. 51-46. 63-68. 90-95. 104-109. 118-123. 29-33. 45-49. 81-85.

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47, 10-14.

Werken der Troubadours eine dankenswerthe Aufgabe sein und ein anschauliches Bild vom mittelalterlichen deutschen Sängerleben liefern, da die Abhandlungen Hagens im vierten Bande seiner Minnesinger weder kritisch genug den Stoff behandeln, noch eine klare Entwickelung der einzelnen Dichter wie der gesammten Lyrik geben.

I. Der von Kürenberc.

Urkundlich sind mehrere dieses Geschlechtes, dessen Burg an der Donau eine Stunde westlich von Linz bei dem Kloster Wilhering lag, seit dem Anfang des zwölften Jahrhunderts nachgewiesen. Es erscheinen Burchard und Markward in einer Urkunde zwischen 1100-1139; Magnes 1121; Konrad 1140 und 1147; Heinrich 1150; Gerold 1155-60; Walther 1191; Otto und Burchard zwischen 1160-90; Heinrich zwischen 1190-1217. Die vier letztgenannten können nicht in Betracht kommen. Ob einer der früheren der Dichter ist, lässt sich nicht entscheiden: aber dem Geschlechte gehörte er an, und im Breisgau haben wir ihn nicht zu suchen. Seine Lieder, meist einzelne Strophen, habe ich alle aufgenommen. Ausgabe in 'Kiurenbergii et Alrammi Gerstensis poetarum theotiscorum carmina carminumque fragmenta recensuit G. Wackernagel. Berolini 1827' (wiederholt in Hoffmanns Fundgruben 1, 263-267); 'Minnesinger, deutsche Liederdichter des 12. 13. und 14. Jahrhunderts, von F. H. von der Hagen (MSH). Leipzig 1838' (4 Theile 4o) 1, 97; und 'des Minnesangs Frühling (MF) herausgegeben von Karl Lachmann und Moriz Haupt. Leipzig 1857' 8. 2. Ausgabe 1875. S. 7-10. Vgl. dazu die Recension von K. Bartsch und Fr. Pfeiffer, Germania 3, 481-508, und Haupts Erwiderung, Zeitschrift 11, 563-593, so wie Germania 4, 232-237. Die urkundlichen Nachweise MF. S. 229 fg. Germania 2, 492 fg. Vgl. Hagen 4, 109. Scherer in der Zeitschrift f. d. Alterth. 17, 561 ff. versuchte die Autorschaft des K. zu widerlegen und die ihm beigelegten Strophen als Produkte verschiedener nachzuweisen. Vgl dazu Fischer, Die Forschungen über das Nibelungenlied (Leipzig 1874) S. 257 ff. Scherer in der Zeitschrift 18, 150; Bartsch in der Germania 19, 356 ff., Fischer ebenda 20, 118 ff. und Paul in seinen Beiträgen 2, 406 ff. Dem Dichter hat, auf die Uebereinstimmung der strophischen Form gestützt, Franz Pfeiffer das Nibelungenlied zugeschrieben: 'Der Dichter des Nibelungenliedes. Ein Vortrag, Wien 1862. Vgl. dazu K. Vollmöller, Kürenberg und die Nibelungen Stuttgart 1874; Bartsch in der Germania 19, 352 ff. und dessen Untersuchungen über das Nibelungenlied (Wien 1865) S. 352 ff.

II. Hêr Dietmâr von Aiste.

Der Familienname lautet in Urkunden des 12. Jahrhunderts Agast, Agist, Aist; B hat Aste, C Ast. Das Geschlecht war im Lande ob der Ens, in der Riedmark, ansässig und leitete den Namen von dem Bache Agist, jetzt Aist. Dietmar erscheint in Urkunden seiner Heimath nicht selten. Zuerst in einer zu Lorch ausgestellten Urkunde von 1143, in einem Gütertausch der Probstei Berchtesgaden um 1144, in einer Urkunde Herzog Heinrichs, Wien 1158, in einer Urkunde des Bischofs Konrad von Passau 1159, in der Bestätigung des Privilegiums von 1158 im Jahre 1161. Im Salbuche des Klosters Aldersbach findet sich eine um 1170 angesetzte Urkunde über eine Schenkung Dietmars. Im Jahre 1171 war er sicher schon todt: eine Urkunde Herzog Heinrichs aus diesem Jahre gedenkt seiner Schenkungen an das Kloster Garsten und bezeichnet ihn als verstorben. Auch dem Kloster Baumgartenberg machte er Schenkungen, die 1209 Herzog Leopold VI. bestätigte. Seine Lieder tragen nicht alle das alterthümliche Gepräge, das in Form und Ausdruck der Zeit vor 1170 zukommt. Daher ist Wackernagels Vermuthung, es seien unter seinem Namen zwei Dichter gemischt, nicht unwahrscheinlich; aber nicht zwei dieses Geschlechtes, denn mit Dietmar starb dasselbe aus. Sein Erbe gieng vermuthlich an seine Schwester Sophia über, die mit Engilbert von Schonheringen vermählt war. Ich habe nur die alterthümlicheren Strophen ausgehoben. Vgl. Scherer, deutsche Studien II. (Wien 1874), 473 ff.; Paul in seinen Beiträgen 2, 457 ff., Lehfeld ebenda 2, 371 ff. Seinen Tod beklagt Heinrich vom Türlein (um 1220) in der Krone 2438 ouch muoz ich klagen den von Eist, den guoten Dietmâren, an der Spitze von andern Lyrikern des 12. Jahrhunderts. MF. 32-41. MSH. 1, 98-102. Die urkundlichen Nachweise MF. 245 (247) und Germania 2, 493; vgl. 3, 505. Hagen 4, 111.

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III. Spervogel.

Die Handschriften unterscheiden einen Spervogel und einen jungen Spervogel, weisen also auf zwei Dichter hin, wenngleich sie die Strophen beider vermischen. Die Unterscheidung bestätigt Metrik und Reimgebrauch. Nach Simrock (Lieder der Minnesänger S. IX und Paul 2, 427) hiess der ältere Dichter Herigêr, was aus 38 gefolgert werden kann, aber nicht muss. Er war ein wandernder Sänger von bürgerlichem Stande, dessen Zeit namentlich durch die in 8-12 erwähnten Persönlichkeiten sich bestimmt. Wernhard von Steinberg erscheint in einer

Wormser Urkunde Lothars III. vom 27. December 1228 und könnte der vom Dichter beklagte sein. Steinberg ist Gräfensteinberg bei Gunzenhausen, wo die Fürsten von Oettingen noch im 18. Jahrhundert Besitz hatten. Er müsste aber lange gelebt haben, wenn Spervogel seinen Tod zugleich mit dem Walthers von Husen beklagen konnte (8); denn dieser, der Vater des Dichters Friedrich von Husen, in Urkunden seit 1159, lebte noch im Jahre 1173. Heinrich von Giebichenstein ist noch nicht nachgewiesen; Heinrich von Staufen ist wahrscheinlich der Burggraf von Regensburg, denn die Steveninger Burggrafen nannten sich auch von Regenstauf oder von Stauf. Baiern war vermuthlich die Heimath des Dichters. Seine Strophen habe ich sämmtlich aufgenommen. Sie stehen hinter denen des jüngern Dichters im MF. 25-30. MSH. 2, 374–377. Lieder und Sprüche der beiden Meister Spervogel. Herausgegeben von H. Gradl. Prag 1869; vgl. Germania 15, 237 ff. Schneider, Spervogels Lieder. Halberstadt 1876. Die urkundlichen Nachweise MF. 237 (238 f.). Haupt, Hartmanns Lieder S. XVI. Pfeiffer, Germania 2, 494. Hagen 4, 685-692. Vgl. noch Scherer, deutsche Studien I. Wien 1870; Paul in seinen Beiträgen 2, 427 ff.

IV. Hêr Meinlôh von Sevelingen.

Die von Sevelingen, jetzt Söflingen, bei Ulm waren Truchsessen der Grafen von Dillingen. Nur ein jüngerer Meinlôh de Sevelingen ist in einer Urkunde des Klosters Kaisersheim von 1240 nachgewiesen (Stälin, wirtembergische Geschichte 2, 761); wahrscheinlich ein Enkel des Dichters. Derselbe hat nur gepaarte, keine überschlagenden Reime: die Strophenform seiner Lieder ist eine Erweiterung der Nibelungenstrophe. MF. 11-15; vgl. S. 231 (232). MSH. 1, 219 fg. 4, 156-158. Vgl. Paul, Beiträge 2, 418 f. 452 ff.

V. Der burcgrâve von Regensburc.

Die Burggrafschaft Regensburg war bis zum Jahre 1184 in dem Geschlechte der Grafen von Steveningen und Rietenburg erblich: daher die von Hagen (4, 155) ausgesprochene Vermuthung, es sei der Burggraf von Regensburg und der von Rietenburg eine und dieselbe Person, manches für sich hat. Demselben Geschlechte haben beide Dichter sicher angehört. Der Zeit nach würde am besten passen Heinrich von Stevening und Rietenburg, der 1161–1176 Burggraf von Regensburg war. MF. 16-17; vgl. S. 232 (233 f.) MSH. 1, 171. 4, 480–484.

VI. Der burcgrâve von Rietenburc.

Formell unterscheidet er sich von dem vorigen durch künstlichere Strophenformen und überschlagende Reime, während jener in seinen einfachen an die Nibelungenstrophe sich anlehnenden Weisen nur gepaarte kennt. Daher vielleicht der Sohn des vorigen, Friedrich, von 1176 bis um 1181 Burggraf von Regensburg. MF. 18-19. 232 (234). MSH. 1, 218. 4, 155 fg. Vgl. Paul Beiträge 2, 419 f. 455 f. Lehfeld ebenda 2, 369 f.

VII. Hêr Heinrich von Veldeke.

Stammt aus einem ritterlichen Geschlechte, das in der jetzigen belgischen Provinz Limburg heimisch war. Bis jetzt ist nur eine bei dem Dorfe Spalbecke gelegene Mühle namens Veldeke und um 1235 ein Heinrich von Veldeke, wahrscheinlich ein Nachkomme des Dichters nachgewiesen. In seiner Heimath fand er einen Gönner an Grafen Ludwig von Loz († 1171) und dessen Gemahlin, Agnes, der einzigen Tochter des Grafen von Reineck: auf ihren Anlass dichtete er nach lateinischer Quelle die Legende von S. Servatius, dem Schutzheiligen von Mastricht. Am Hofe von Cleve wurde vor 1175 der grösste Theil seines Hauptwerkes, der Eneide, bei dem er dem Roman d'Eneas von Benoît de Sainte More folgte, geschrieben, allein das Manuscript durch einen Grafen Heinrich von Schwarzburg dem Dichter entführt, der sein Werk etwa zehn Jahre später auf der Neuenburg an der Unstrut im Dienste des Landgrafen Hermann von Thüringen, damals noch Pfalzgrafen, vollendete. Zu Pfingsten 1184 war der Dichter bei dem Feste zu Mainz anwesend, welches Friedrich I. zu Ehren der Schwertleite seiner Söhne veranstaltete. Seinen Ruhm verdankt Heinrich hauptsächlich der Eneide; als Lyriker nennt ihn der Marner (XLII, 58) und ein Meistergesang des vierzehnten Jahrhunderts (m. Meisterlieder 24, 41). Bei ihm zuerst finden wir den Einfluss französischer Lyrik auf die deutsche im Strophenbau, in einzelner Nachbildung und im ganzen Geiste. Ausgabe des Servatius: Sinte Servatius Legende van Heynrijck von Veldeken, uitgegeven door J. H. Bormans. Maestricht, 1858 (8. 285 SS.); vgl. dazu K. Bartsch, Germania 5, 406-431. Eneide und Lieder in Heinrich von Veldeke herausgegeben von Ludwig Ettmüller. Leipzig 1852 (8. XX, 476 SS.); über die französische Quelle: A. Pey, essai sur li romans d'Eneas. Paris 1856, und derselbe in Eberts Jahrbuch für romanische und englische Literatur 2, 1-45. Die Lieder im MF. 56-68. MSH. 1, 35-40. vgl. 4, 72–79. Vgl. noch Braune in Zachers Zeitschrift 4, 249-304; Paul, Beiträge 2, 421 f. 471 ff.

Bartsch, Deutsche Liederdichter. 2. Auflage.

III

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