12. Item, wenn Gott einen Meister oder Meisterin auch ihre Kinder undt Gesinde des bemeldten Goldtschmidthandtwerckhs durch den zeithlichen Todt von dieser Weldt abfordern thät, so sollen sich alle Meister undt Gesellen zur Leichen begängnuss des verstorbenen Cörpers, auch umb desselben Ehre undt der christlichen Liebe willen, wenn es Ihnen angemeldt worden wäre, finden lassen, undt einstellen, würde aber einer unten ihnen nicht kommen oder sich nicht bey den Eltesten Meistern, dass er nicht kommen könne, ansagen, so soll ein Meister ein Pfundt Wachss, undt ein Gesell ein halbes Pfundt zu erlegen schuldig seyn. 13. Item, alle Meister undt Gesellen, die sollen auf St. ElogiiTag des Bischoffs, alle Jahr in die Kirch zu St. Elogii genandt in der Alten Stadt Prag gelegen (dieweil Kayser Carl der Vierdte hochlöblicher Gedächtnuss unser Vorfahrer aus sonderbahrer Kayserlichen Gnadt undt Mildigkeith, die er zue diesem Goldtschmidthandtwerckh getragen, ihren Vorfahren viel Heiligthümber S. Elogii, wie auch anderer Heiligen verehret), zum Gottesdienst zusamben kommen, wie auch ihr Gesindt gleichergestallt, entweder in bemeldter Kirchen zu St. Elogii oder daheimb zu Hausse sich auff diesen Tag versamblen, undt diese Gedächtnus feyerlich halten undt begehen; Im Fall aber einer auss denen Meistern nicht käme, oder aber dass er umb wichtiger Ursachen halber nicht kommen konnte, sich nicht zeitlich ansagen würde, derselbe soll zwey Pfundt Wachs undt ein Gesell ein Pfundt zur Straffe in die Zechen zuerlegen schuldig seyn; diesses undt alles andere in bemeldte Zechen erlegte Wachs soll nirgends anderstwohin, dann in die vorbemeldte Kirchen zu St. Elogii zum Gottesdienst angewendet werden. 14. Item, so wollen Wir auch, dass alle andere Goldtschmile aus allen Städten undt Marckflecken in Unsserm Königreich Böheimb, welche diesse Handtthierung treiben, sich nach diessen Verordneten Artickeln undt Handtwerckhsordnungen reguliren undt richten, undt dieselben von den Prägerischen Meistern undt nirgends anderst wohero erhollen undt nehmen sollen; Würden Sie sich aber darnach nicht richten, undt sich derselben gebrauchen, so soll dasjenige Gesindt, als nemblichen die Gesellen undt Lehrjungen, so bey Ihnen gewessen undt gearbeithet oder auch gelehrnet hätten, von den Prägerischen undt anderen Meistern, welche sich nach diessen Artickeln richten undt halten, niehmahls mit Arbeith gefördert undt gehalten werden. Demnach wir nun zu ihrer demüttigen Bitte geneigt, Als haben Wir mit Unsseren gutten Vorbedacht undt gewiesser Wiessenschafft aus Königlicher Macht in Böheimb obbeschriebene Handtwerckhsordnung Ihnen gnädigst confirmirt undt bekräfftiget, diesselbe auch hiemit diessem Brieff als König zu Böheimb in allen gesetzten Inhalt, Puncten, Clausuln undt Artickeln ratificiren, verneuern undt bekräfftigen thuen, undt sindt dessen endlichen gewillet, dass Sie hierbey von allen Menschenhandt gehabt undt unverbrüchlich erhalten werden sollen, ohne unser Erben undt nachkommenden Königen zu Böheimb undt allen anderen Menschen alle undt jede Verhinderung. Befehlen derowegen allen Unseren Unterthanen aus allen Ständen diesses Königreichs insonderheit aber den, jetzigen undt künfftigen Burgermeistern undt Rath auch den gantzen Gemeinden Unserer Alten, Neuen undt Kleinem Prager Stadten jetzigen undt künfftigen Unsseren lieben Getreuen, dass Ihr obbemeldtes jetzige undt künfftige Goldschmidt-Handwerckh bey dieser Unsserer Ihnen ertheillten gnädigsten Confirmation undt Ratificirung handthaben, jetzt undt zukünfftigen Zeithen unverbrüchlichen erhalten, undt denselben hierinn keine Verhinderung zufügen noch Jemandts anderen zuzufügen gestatten sollet: jedoch wir auch diesses endlichen haben. wollen, dass sich ermeldte jetzige undt zukünfftige Goldtschmide gegen Unss, Unsseren Erben undt künfftigen Königen zu Böheimh in aller Treü unterthänigst undt gehorsambst (wie wir an Ihnen nicht zweifflen) auff Unsere Befehlich und Geboth verhalten undt erweissen sollen, undt hiervon weder im geringsten, noch in allen nicht abweichen bey Vermeydung Unssers Zohrns undt Käyserlichen Ungnadt auch würcklicher Straffe. Dessen zu Urkhundt haben wir Unsser Käyserliche Insigel an diessen Brieff anzuhengen befohlen. Datum auff Unsseren Prager Schloss Donnerstags nach Creutzerhöhung Anno 1562 undt Unsserer Königreich des Römischen im 32sten undt der andern im 36sten Jahr. Ferdinand. Joachim de Nova Domo, S. Heldt, vicecancellarius. Kunst- und Baudenkmale der Salhausen im Elbethale. Besprochen von Prof. Rudolf Müller. II. Hans von Salhausen, der die Güter Schwaden und Großpriesen ganz in seinen Besig gebracht hatte, hinterließ aus erster Ehe die Söhne: Hans und Wolf; aus zweiter: Georg Rudolph, Heinrich Abraham, Friedrich, Joachim und Christoph. Die letzten beiden waren bei seinem Ableben noch unmündig. Die zwei ersteren ließen sich ihren Theil mit Geld ablösen, so daß der Besigstand nunmehr zwischen den übrigen zur Theilung kam. Heinrich Abraham erhielt bereits 1555 Großpriesen mit dem halben Kirchlehen von Waltirsche, Friedrich nebst der anderen Hälfte dieses Patronats Taschow und einige Dörfer1) (1568). Dieses getheilte Lehen scheint jedoch Quelle brüderlichen Zwistes geworden zu sein. Denn die Sage weiß von einem beabsichtigten Zweikampf um willen der Besizansprüche, weiß aber zugleich von einem versöhnlichen Beilegen und der monumental kund gethanen Versöhnung durch den ge= meinsamen Bau eines neuen Gotteshauses in Waltirsche. Ob wir nun die Sage als dafür giltig hinnehmen oder nicht, bleibt die Gemeinsamkeit des Baues dennoch hinreichend documentirt durch die Schrift an der Kanzel, wie am Epitaph Heinrich Abrahams. Das schlicht gothisch gefügte Kirchlein erhebt sich am Westrande der im Bogen von der Elbe umflossenen Hochebene, auf welcher die Ortschaft ausgebreitet ist. Der schlanke, bis zum achtseitigen Helm viereckige, mit Quaderketten eingefaßte Thurm strebt hoch auf über das steile Satteldach. Der ritual nach Ost verlegte, mit drei Seiten des Achtecks abgeschlossene 1) Diese Angaben beruhen auf den Landtafel-Einlagen Quat. 49, B, 30; Quat. 11, J, 23 u. Quat. 38, R, 4. (Anm. d. Red.) Chor, schließt apsidenartig an das höhere und breitere Langhaus;1) der Thurm ist der Westfront vorgelegt, doch ohne Portalbildung, der Haupteingang (mit einer stilwidrigen Vorhalle versehen) besteht darum an der südlichen Längfeite, ein Nebeneingang in der Rückseite des Chores. Die Sacristei und der Aufgang zum Oratorium erscheinen ebenfalls als spätere Zubauten. Die Spätgothik des Baues ist im Inneren ausgesprochener wie am Aeußeren. Chor und Langhaus zeigen entschieden gothische Einwölbung mit hohlprofilirten, scharf vortretenden Rippen. Das Langhaus wirkt eigenartig dadurch, daß ein in den Achsenschnitt eingestellter, mächtiger Pfeiler die im Deckencentrum zusammenlaufenden Rippen aufnimmt, wodurch eine Theilung in zwei Schiffe gegeben erscheint, die indeß wegen der breit vortretenden Orgelempore wirkungslos bleibt. Die seitlichen Rippenausläufer werden von schmalen, ins Rechteck gezogenen Kämpfern aufgenommen, jene des Chores von consolenförmigen. Das für die überraschend reiche Ausstattung des Innern tonangebende Kunstwerk ist der steinerne, in feinster Renaissance durchgebildetė und polychromirte Hochaltar. In einem bedeutenden Abstande von der Chorrückwand eingestellt, sind der Mensa zwei breite Holzstufen vorgelegt; vor ihr erhebt sich der zweigeschossige Aufbau in einer Höhe von 4 M., der Breite von 1.62 M. An Stelle der Predella treten zwei mit Lederwerk ornirte Volutenconsolen vor, welche Postamente aufnehmen, die in ihren Füllungsflächen Inschriften tragen 2) und die Begrenzung bilden für die zwischenliegende Reliefdarstellung des legten Abendmahls. Unterhalb, zwischen den Consolen ist noch der Psalmspruch (111, 5) angebracht; „DER HERR GIBT SPEISE DENEN SO IHN FVRCHTEN VND GEDENCKT EWIG AN SEINEN BVND." 3) Die Stelle des Tabernakels füllt im Hochrelief mit der figurreichen und lebensvoll angeordneten Kreuzigung, umrahmt von einer Doppel 1) Das Langhaus mißt im Lichten 12:30 M. Länge, 10 M. Breite; der Chor 2) Auf der Evangelienseite: „CORINT. 11. ICH HAB ES VOM HERRN 3) Beides ist durch das Sacramenthäuschen verdeckt. säulenstellung dorischer Ordnung als Träger des verkröpften Triglyphengebälkes, dessen Metopen durch Widder- und Löwenköpfe geziert sind. Im oberen Theile umrahmen die Reliefdarstellung der Grablegung Christi mit Masken beseßte Lisenen, die in Löwenpranken auslaufen; zu Seiten sind, den Säulenachsen entsprechend, die Statuetten der vier Evangelisten angebracht. Bekrönt ist das Ganze mit freien Figuren, auf der Spige mit dem auferstandenen Heiland, je einem in die Knie gesunkenen Grabeswächter zur Seite. Den Außenriß des oberen, wie des unteren Geschosses bilden breit geschwungene Voluten. In gleicher Linie mit den Postamenten fragen noch Consolen vor, mit den - jedenfalls erst nach der Gegenreformation aufgestellten Holzstatuen St. Wenzeslaus und St. Veit.1) Den Chor zieren noch drei Grabmale und das Taufbecken, sämmtlich kunstvolle Steingebilde. Das dem Altar nächste, nordseits in die Chorwandschräge verseßt, bezeichnet die Grabstätte des Joachim von Salhausen. Ein prächtiger Aufbau fammt der Untermauerung in der Höhe von 4.77 M., der Breite von 2:16 M. der im Mittelraume auf landschaftlichem Hintergrunde die betend vor dem Crucifix kniende Gestalt des Verewigten, nebst seinem rückwärts knienden Söhnlein umfaßt. Beide lebensgroß im Runden ausgeführt, auch polychromirt, heben sich dadurch wirksam ab vom hellgrauen Grunde. Die von breiten Krausen umrahmten, kurz geschorenen Köpfe tragen Lebensähnlichkeit, und auch die den Oberkörper des Ritters bedeckende, geschmackvoll ornirte Rüstung dürfte der wirklichen nachgebildet sein. Kniehose, Tricot und niedrige Schuhe bekleiden die unteren Theile. Der Oberkörper des Söhnleins ist von einem kurzen Mäntelchen umhüllt. Den Untersag mit der Grabschrift begrenzen reichgegliederte Postamente als Träger von freistehenden, äußerst schön gearbeiteten korinthischen Säulen, zwei Drittheile des Schaftes sind fein cannelirt, das untere ist in Hochrelief mit prächtigem Rankenwerk geziert, überdies tragen sie je zwei Wappen innerhalb der Cannelierung; einerseits das Salhausen- und Grauchewig'sche, anderseits das Bünau- und Starschedel'sche. Gleich schön ausgestattet ist das auf den Säulen ruhende Consolengebälk. Dieses trägt wieder ein mit schwach vortretenden Lisenen umrahmtes Relief mit der ganz originell dargestellten Auferweckung der Todten am jüngsten Tage. 1) Auf St. Wenzeslaus lautete von da ab auch der Kirchentitel, ob die früher bestandene Holzkirche schon diesen Titel führte, ist nicht sicher zu stellen, urkundlich beglaubigt ist blos der Bestand einer solchen um Anfang des 15. Jahrh. |