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2. 1264, Nov. 14., Prag. Ottokar II. betraut den Wok von Rosenberg und dessen Erben mit dem Schuße der Goldenkroner Güter, und verleiht zugleich demselben, sowie seinen Erben das Jagdrecht auf diesen Gütern.1)

Orig. nicht vorhanden, enthalten in Nr. 5.

3. 1325, April 24., Prag. König Johann gibt dem Peter von Rosenberg und seinen Erben die Gnade, seine Güter auch außer den 4 Quatemberzeiten veräußern zu dürfen, vors Landgericht citirt sich durch einen Bevollmächtigten vertreten zu lassen; im Falle es nöthig sei, solle sogar ein Beamter der Landtafel auf ihre Kosten zu ihnen gesandt werden.o) Orig. in Wittingau, enthalten auch in einem Vidimus vom Jahre 1456, ebenfalls in Wittingau.3)

4. 1329, Aug. 28., Elbogen. König Johann gibt dem Peter von Rosenberg und seinen Erben das Privileg, nicht mehr als 300 Schock Prager Groschen Berna zahlen zu müssen.4) Orig. in Wittingau.

5. 1333, Sept. 17., Leitmerig. König Johann erneuert und be= stätigt die obigen zwei Urkunden Ottokars II. (Nr. 1 und 2) für Wok und seine Nachkommen.5) Orig. im fürstl. Schwarzenb. Archiv Krummau, Vidimus vom Jahre 1460 in Wittingau.

6. 1334, Jänner 13., Luxemburg. König Johann ertheilt den Rosenbergen das Privileg, Vidimus an Stelle der Originale vorzeigen zu dürfen unterm Siegel von Prälaten, Herren und Rittern und anderen glaubwürdigen Leuten.") Orig. in Wittingau.

7. 1341, Juli 8., Prag. König Johann schlichtet einen Streit zwischen Bolko von Troppau und Peter von Rosenberg bezüglich der Präeminenz Beider. Erwähnung der Abstammung der Rosenberge von den Orsini.7) Orig. nicht vorhanden, Translat in Wittingau.

8. 1360, Jänner 22., Prag. Karl IV. bestätigt die nach altem Brauch von den Rosenbergen Jost, Peter, Johann und Ulrich eingegangene und erneuerte Hausordnung der Senioratserbfolge.) Orig. in Wittingau.

1) 1. c. 11 f.

2) Emler, Regesta III, 424.

3) Březan, Register majestátův etc. 1598. Manuscript im Archive des Stiftes Hohenfurt. S. 11.

4) Emler, Regesta III, 621 f.

5) F. r. A. II, 37. S. 83 f.

6) Emler, Regesta IV, 3.

7) Pangerl: Die Witigonen. Archiv f. öst. Gesch. LI, 515 f.

8) Reliquiae tabul. regni II, 454–7.

9. 1380, Mai 12., Karlstein. Wenzel IV. gibt dem Johann von Rosenberg die Güter Ottau und Tweras, die die Rosenberge größtentheils dotirt hätten.) Orig. in Krummau.

10. 1412, Juli 4., Prag. Wenzel IV. vertraut Goldenkron dem Schuße Heinrichs von Rosenberg und seiner Erben an.) Orig. nicht vorhanden. Abschrift aus dem 15. Jahrh. in Krummau.

11. 1420, October 1., Časlau. Sigmund verpfändet dem Ulrich von Rosenberg sämmtliche Güter des Stiftes Goldenkron für 3000 Schock Prager Groschen.3) Orig. im f. f. g. H. H. und St.-Arch. Wien.

12. 1421, Dec. 21., Kuttenberg. Sigmund verpfändet dem Ulrich von Rosenberg Prachatiß und Wallern mit Zubehör um 30.000 Schock Groschen.) Orig. in Prachatiz.

13. 1421, December 31., im Felde vor Kuttenberg. Sigmund gibt sein Recht und die kgl. Berna am Städtchen Wesseli an Ulrich von Rosenberg.) Orig. in Wittingau.

14. 1421, December 31. Sigmund tritt Frauenberg sammt Zubehör an Ulrich von Rosenberg ab.") Orig. in Frauenberg.

15. 1426, ohne näheres Datum, Gran. Sigmund gibt dem Ulrich die Güter des verstorbenen Čento von Wartenberg, nämlich Welisch), Brada, die Städte Jitschin, Bydschow und Wesseli und die Burg Lipnig.7) Orig. in Wittingau.

16. 1432, Mai 23. Sigmund gibt dem Ulrich von Rosenberg Moldautein, Mühlhausen, das Frauenberger und Klingenberger Gut. Orig. in Frauenberg. 8)

17. 1434, Feber 27., Basel. Sigmund ertheilt dem Ulrich von Rosenberg alle seine Rechte auf Poresching, das er von den Marschowißern gekauft hatte.") Orig. in Grazen.

18. 1434, Feber 28., Basel. Sigmund seßt Ulrich zu seinem Stell vertreter und Statthalter in Böhmen ein. 10) Orig. in Wittingau.

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ein.19)

5) Březan, Register majest. 105; Sedláček, Hrady a zámky III, 178.

6) 1. c. 134.

7) Archiv český III, 498.

8) Sedláček, Hrady a zámky VII, 267.

9) Urkunden etc. zur Gesch. d. Gutes Poreschin ed. Klimesch. Abh. d. k. b.

Gef. d. Wiss. VII, 379 f.

10) Palacký, Urkundl. Beiträge zur Gesch. d. Husitenkr. II, 517.

19. 1434, September 30. Sigmund befiehlt dem Ulrich, sich Protiwins und der dazu gehörigen Güter sofort zu bemächtigen und sie zur Klingenberger Herrschaft hinzuzufügen bis zur Auszahlung von Seite des Königs.1) Orig. in Wittingau.

20. 1437, ohne näheres Datum, Prag. Sigmund gibt dem Ulrich von Rosenberg und seinen Erben Burg und Gut Lomniß für seine treucn Dienste, und weil er die Burg mit großen Kosten auf Befehl des Kaisers belagerte und eroberte.) Orig. in Wittingau.

21. 1437, October 19., Prag. Sigmund gibt dem Ulrich von Rosenberg die Burg Klingenberg, die Klöster Mühlhausen und Goldenkron auf Lebenszeit zum Besize, nach Ulrichs Tode aber dessen männlichen Erben zum Pfande.") Orig. in Krummau.

22. 1456, April 3., Ofen. Ladislaus ergänzt das Privileg König Johanns vom Jahre 1329 (Nr. 4) dahin, daß er die Rosenberge auch von den 300 Schock Prager Groschen, also von jeglicher Berna befreit.") Orig. in Wittingau.

§ 2.

Zur Beurtheilung der Unechtheit der vorgenannten Urkunden sind zwei Privilegienverzeichnisse der Rosenberge von Wichtigkeit: das eine, in einem Marienthaler Coder, zusammengestellt um 1380,5) das andere im Jahre 1418.6) Diese zwei Verzeichnisse, von denen Pangerl das erste nur in einer Hohenfurter Abschrift) kannte, die keineswegs auf das hohe Alter des ursprünglichen Verzeichnisses schließen ließ, zeigen uns unmittelbar, welche Privilegien in den betreffenden Jahren in den Händen der Rosenberge waren, sie zeigen aber auch mittelbar, welche später hinzugekommen sind und demgemäß als Fälschung betrachtet werden müssen.

Da das Jahr 1418, in dem das zweite Privilegienverzeichniß verfaßt wurde, zugleich den Anfang der selbständigen Wirksamkeit Ulrichs markirt, so werden wir die gefälschten Urkunden zur besseren Uebersicht in die vor 1418 datirten und in die nach 1418 datirten eintheilen.

1) Sedláček, Hrady a zámky VII, 236.

2) Březan, Register majest. 107; Sedláček, Hrady a zámky III, 176.
3) F. r. A. II, 37, 431 ff.

4) Březan, Register majestátův etc. 21 f.

5) Emler, O rukopise privilegií pánů z Rosenberka ze 14. století. Sißber. d.
k. böhm. Ges. d. Wiss. 1877, 316 ff.

6) F. r. A. II, 37, 394 ff.

7) Hohenfurter Bibliothek, Papierhandschrift.

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Vor 1418 datirte Fälschungen.

1.

1264, Juni 23., Prag. Ottokar II. gibt dem Wok von Rosenberg die Burg Sokolči und den Burgstall Pschenig zu eigen, gewährt ihm und seinen Erben das Recht gegen Raubritter und Störefriede vorzugehen, ihr Gut an sich zu bringen, sezt die Rosenberge zu obersten Richtern und Burggrafen Böhmens ein, gibt ihnen auf ihren Gütern das Bergbaurecht, gestattet ihnen, Lehen zu kaufen, sich Vasallen zu erwerben, endlich gewährt er ihnen eine eigene Eidesleistung.

Die Urkunde ist gefälscht. Am 23. Juni 1264 war Wok nicht mehr unter den Lebenden; volle zwei Jahre zuvor, am 3. Juni 1262, war er in Graz als Landeshauptmann von Steiermark gestorben.1) Wok war ebensowenig Landeshauptmann von Kärnten, welchen Titel ihm unsere Urkunde gibt. Diese ist ferner in den zwei erwähnten Privilegienverzeichnissen nicht genannt, ein Original ist übrigens gar nicht vorhanden. Wenn wir näher auf den Inhalt der Urkunde eingehen, erhalten wir noch mehr Beweise der Fälschung:

a) Werden Wok und alle seine Nachfolger gleich für alle Zukunft zu obersten Richtern und obersten Burggrafen Böhmens ernannt. Nun wissen wir aber, daß weder das Oberstburggrafen-, noch das oberste Richteramt den Rosenbergen allein zugänglich war.2)

b) Erhalten die Rosenberge das Recht, alle friedenstörenden Elemente in Böhmen an Leib und Gut zu bestrafen, ihre Güter einzuziehen. und sich anzueignen. Es würde dadurch den Rosenbergen eine ungeheure Macht verliehen worden sein. Daß sie aber solche Rechte nie besaßen, bedarf keines Beweises; nur insofern sie öfter popravci einzelner Kreise waren, übten sie ähnliche Rechte aus. Von einer Einziehung und Aneignung der Güter des Verurtheilten kann schon gar nicht die Rede sein. c) Erhalten sie die Erlaubniß zum Bergbau. Das war aber fgl. Recht. Daß die Rosenberge auf ihren Gütern Bergbau trieben, wissen wir ferner erst aus einer Urkunde des Jahres 1475,") es sei denn, daß

1) F. r. A. II, 23, 338; Millauer, Fragmente aus dem Nekrolog des Cist. Stiftes Hohenfurt, S. 33.

2) Vgl. Palacký: Přehled současný nejvyšších důstojníků zemských und Tomef: Dějepis města Prahy 1. Anhang und V.

3) Sternberg: Umriß einer Gesch. d. böhm. Bergwerke I, 216.

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wir die Erwähnung alter Halden darin berücksichtigen, was vielleicht darauf schließen läßt, daß Ulrich von Rosenberg das Bergbaurecht nicht bloß erwerben wollte, sondern auch übte.

d) Wird den Rosenbergen gestattet, Lehen zu erkaufen, Dienstmannen zu erwerben. Nun behielten sich aber die Könige von jeher das Recht vor, zum Verkaufe von kgl. Lehen ihre Bewilligung zu ertheilen.1) Was die Anwerbung von Vasallen betrifft, so wurde sie thatsächlich auch früher insoweit ausgeübt, als der kleinere Adel im südlichen Böhmen sich gerne um Dienste bei den Rosenbergen bewarb und so in gewisse Abhängigkeit von ihnen gerieth.

e) Wird den Rosenbergen eine eigene Eidesformel gestattet. Der Eidschwur sollte nicht vorm Kreuze, nicht mit der üblichen Berührung des Evangeliums stattfinden, sondern die Hände sollten über die Brust gefaltet sein, und Niemand sollte die Rosenberge zu mehr Worten zwingen, als sie die in der Urkunde enthaltene Eidesformel enthalte.

Zeit der Fälschung. Da diese Urkunde weder im Verzeichniß von 1380 noch 1418 vorkommt, entstand sie also nach dieser Zeit. Nun schreibt aber Ulrich von Rosenberg in einem Briefe an die Taborer 27. Jänner 1443: Wok, unser Vorfahre, hat auch begründet und begabt das Kloster Goldenkron und damals hatte er das österreichische Land, Steiermark und Kärnten in seiner Hand vor vielen Jahren, wie Urkunden, die wir noch haben, beweisen."2) Bedenken wir nun, daß Wok wohl Landeshauptmann von Oberösterreich und Steiermark war, mit Kärnten aber nichts zu thun hatte, daß ferner die nächstzuerwähnende Fälschung Wok als Begründer von Goldenkron bezeichnet, so werden wir zugeben dürfen, daß diese Urkunden oder besser (da keine Originale von ihnen vorhanden und sie nur in der Bestätigungsurkunde von 1333 enthalten find) die Bestätigungsurkunde von 1333 bereits 1443 vorhanden war. Die Entstehungszeit fällt also zwischen 1418 und 1443, also jedenfalls in die Zeit Ulrichs.

Behalten wir den ersten Passus der Urkunde im Auge, in dem von Raubrittern von Pschenig und Sokolčí die Rede ist, daß ferner den Rosenbergen die Bestrafung aller Raubritter und der Anfall ihrer Güter an die Rosenberge zugestanden wird, so können wir die Zeit der Fälschung noch genauer begrenzen. Denn der in diesem Passus erzählte Fall ähnelt

1) Majestas Carol. c. 59, Archiv český III, 138; Wladislaische Landesordnung
§ 456, Arch. český V, 218.

2) Archiv český I, 382.

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