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des spitalmeisters || und spitals zu Prespurg, den er vor uns in gericht bewist mit einem guten gewaltsbrive versiglet mit der sel||ben stat zu Presburg uffgedrucktem insig)el und sprach durch seinen fursprechen als des hofgerichts recht ist : Es wer vor zyten ein erber ka. (Jorg Kunz) elman genant gestorben. Der het sein leib und gut in den spital || do selbst czu Prespurg geben. (Kunz)elmansen brieven hett man dry schultbrive funden und bat die zu | horen. In dem einen stunde, d(as Eberhard Windeck) und Elsbeth sein hausfrow und alle ire erben dem vorgenannten || Jörgen Kunczelman seligen . ben wern und solten gelten dryhundert und funfftzehen | gulden in golde guter . . (In de)m andern stünde, wie das Eberhard Windeck und Elsbeth || sein hausfrow und ire erb(en) erben schuldig blieben wern acht und sechtzig gulden || in golde. In dem drytten brif(e stunde wie das Eberhard Windeck) und Elsbeth sin hausfrowe und ire erben dem vorgenannten | Seybold

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Egner. . (und) sinen erben schuldig blieben wern und gelten sollten sechs | und drysig pfund wyner pfenn(ig). und schult het der selb Egner dem selben Kuntzelman uber||geben. Und redt daruff also he . . das der vorgenannte Windeck dem von (sic) vorgenannten Kuntzelman die schuld schul||dig blieben wer und bat denselben Windeck daran zu wissen, das er dem selben spital zu Prespurg solich schuld enrichte || und bezelte.

Dawider Wygand voyt von Richelheim von des vorgenannten Windecke wegen und mit sinem gantzen und vollen gewalt || den er im an dem stab ufgeben het auch durch seinen fursprechen redt und sprach. Die vorgenannten von Prespurg, die den vorgenannten || Windeck an das hofgericht geladen hetten wern in Ungern gesessen, die möcht er nicht uf das selb hofgericht geladen. Darumb so getrut er: er bedurft in auch nicht hie antworten, es wer den, das der vorgenannte Jorg Håtel von der vorgenannten von Prespurg wegen demselben Windeck wider hie gerecht werden wolte. Solt er aber dorzu antworten, des er doch mit getrut, so wolt er das tun und saczt das zum rechten. Do ward nach unser frage von den herren und rittern an dem hofgericht ein || heilliglich (sic) erteilt als recht ist: Der vorgenannte Wygand solt Jorgen antworten; het dann der vorgenannte Windeck zu den von Prespurg icht zu sprechen, darumb möcht er sy auch furwenden als recht wer. Doruf redt der vorgenannte Wygand von des vorgenannten | Windecks wegen durch sinen fursprechen und sprach: Der selb Windeck war dem vorgenannten Kuntzelmann nicht schuldig blieben, denn er het in gar bezalt, und lies doruf ein Quitancien lesen, darinne der vorgenannte dem obgenannten || Kuntzelmann hundert und funf und sýbenczig guldein beczalt het; er die dieselben quitancien derselb Windeck under sins || knechts briven funden hete, 80 hete der vorgenannte Windeck noch ein quitancien von dem vorgenannten Kunczelman gehabt, gott || wist wol, wo die hin komen wer; und auch ein zedel lesen, doruf er geczeichent hette, wo mit und durch wen der vorgenannte || Windeck dem vorgenannten Kunczelmann soliche soliche (sic) schult beczalt wer worden. Und derselb Windeck het wol gehofft der||selb Kunczelmann solt soliche brive lange getötet haben, wann am letsten het er im ein haus zu Prespurg || am gericht on sein wissen umb hundert gulden erclagt

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und het auch das umb hundert gulden hingeben, das wol dryer || hundert guld(en) wert gewesen wer. Daran man auch wol merken möchte, das der vorgenannte Kunczelman || damit beczalt gewesen wer. So getruet er auch, das wern soliche alte verlegen briefe, das sy nu kein kraft || mer haben solten. Und wer auch der selb Windeck by des vorgenannten Kunczelmanns lebtagen bey newn oder zehen iare || sieder das er im das haus abgeclagt het, zu Ungern, zu Nuremberg, zu Franckfurt und und (sic) anderswo gewesen || das er nichts an in gefordert het und nach sinem tode auch by zehen iaren, das nichts an in von des vorgenannten Kuntzelmans wegen gefordert worden wer.

Dorumb so getruet der selb Windeck, die wile die selben brife also alte verlegen | briefe wern und in also langer zyt nichts an in gefordert worden wer, soliche brive solten kraftlos sin und solt furbas billich || nichts mer an in gefordert werden. So wolt er auch uf den letsten brief mit den sechs und drysig pfunden wyner pfenning || nichts antworten, es wer denn das der vorgenannte Jorg by brecht, das der Egner dem Kunczelman denselben brief || und schult uber gegeben hete aber . er antworten, das der vorgenannte Windeck dem oft genannten Kunczelman || gancz und gar beczalt het, und . sin recht tan; wer es aber, das im das nicht erteilt wurde, so || zuge sich des offtgenannten Windeck. s rechembuch wyst er wol, das derselb Kunczelman ein solich || byderman gewesen wer. en het, so er im derselben schult etwas beczalt hete, und getruet das den vorgenannten W(indeck) gegeben werden solt das er by desselben

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werde, das er be

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Kuntzelmans buch || komen oder da by schick.
czalt hete, das im das an siner schult || abgee; was aber nicht da.
..e dann aber umb das recht sy und saczt das zum rechten ||. Do fragten
wir die herren ..
hofgericht saszen des rechten; die namen in

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zum rechten des spitals

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dorumb ein gespreche und erteilten dar
brive, die do furbracht wern die || sollten by iren krefften blyben
Windeck quitancien daran hete, das solt im daran abgen und || umb das ubrig
solt man an das B.
spurg komen; was man dar in funde, das
Windeck beczalt hete, das || solt im auch gen und was derselb Windeck mit
redlicher kuntschaft bewysen mocht, das er beczalt het, das solt im daran
abgen, und das solt beschehen zwischen hier und dem nächsten hofgerichte, das
sin wirdet nach || Sand Johanns tag (sic) Baptiste tag schierst. Mit urkund dises
briefs versiglet mit des heiligen richs hofgerichtes || anhangenden insigel. Geben
zu Nuremberg des nechsten dornstags (sic) vor dem suntag als man in der
heiligen kirchen singet Misericordias domini. Nach Cristi geburt vierczehen
hundert und in dem eynundrisigisten || jaren etc.

Papierblatt in Folio. Der Brief war zweimal gefaltet und wurde am Rande
von Mäusen stark benagt. Auf solche Weise sind 2 große Löcher in der Mitte des
Blattes und zwei auf dem linken Rande entstanden. Von den nunmehr fehlenden
Worten konnten einige aus dem Wortlaute des folgenden oder vorhergehenden
Tertes ergänzt werden. Im Briefe finden sich einzelne, von demselben Schreiber
gemachte Correcturen; so ist einmal Windeck ausgestrichen und der richtige Kunzel=
mann dafür gesetzt. Siegel findet sich keines vor. Auf der rückwärtigen Seite steht:
1431 Khundschafft und von jüngerer Hand: Ministerium. Von der Adresse: .. reß-
purg
indeck.

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Geschichte der protestantischen Bewegung in

Braunau.

Nach Archivquellen von

P. Laur. Wintera, Priester des Benedictinerstiftes Braunau.

(Schluß.)

e) Sieg der protestantischen Sache.

Im Montagischen Hause auf der Kleinseite Prags, damaligem Palais Smiřický, zog Graf Thurn seine Vertrauten zusammen und berieth mit ihnen die Art und Weise des offenen Bruches mit den bestehenden Verhältnissen; es wurde beschlossen, die verhaßtesten kathol. Statthalter, denen man die Verfassung des oben erwähnten Rescriptes vom 21. März zuschrieb, zu ermorden. Die Sache blieb jedoch vollständiges Geheimniß. Tags zuvor, am 21. Mai, war der Protestantentag troß des 1618 kaiserlichen Verbotes eröffnet worden und zwei Tage zuvor, Sonntags, wurde von den prot. Kanzeln herab der gegenwärtige Streit dem Volke erläutert und zum Gebete für das glückliche Gelingen" der Pläne der Stände aufgefordert. Am Montage des 21. schickten zeitlich früh die Statthalter in das Versammlungslocale und befahlen den Theilnehmern, auf die Hofkanzlei in die Burg zu kommen, um ein kaiserliches Schreiben (das vom 16. Mai) zu vernehmen. Die Versammlung, etwa 100 Mann, begab sich in das Schloß, am Wege gesellte sich aber so eine Menge Volkes hinzu, daß oben das Amtslocale nicht ausreichte. Die Verlesung des Schreibens, worin wiederum versichert war, daß die Sperrung der Braunauer Kirche auf speciellen Wunsch des Kaisers und ohne Verlegung des Majestätsbriefes anbefohlen worden war, geschah durch Fabricius Platter, ohne daß ein Zeichen des Mißfallens bei den Zuhörern laut wurde. Sie versprachen, Antwort zu geben und entfernten sich. Am nächsten Tage gab der Advocat Fruewein, einer der Defenforen und Vertrauter Thurns, eine historische Darstellung aller religiösen Zerwürfnisse, insbesondere des Braunauer Streitfalles. Graf Thurn machte während der Debatte über die zu verfassende Antwort an die Statthalter

wie von ungefähr die gekünstelt ängstige Aeußerung von einem angeblichen Gerüchte, als wollten die Statthalter die Stände, wenn sie im Schlosse wären, mit Waffengewalt angreifen. Dies brachte große Aufregung hervor, und man beschloß, bewaffnet zu erscheinen. So konnte es geschehen, 1618 daß an dem denkwürdigen folgenden Tage, 23. Mai, die vier versammelten Statthalter des Königs von einer großen Menge Bewaffneter sich um= geben sahen und daß Thurn mit seinen vertrauten Genossen an 2 von ihnen jenen bekannten grausamen Act des Fenstersturzes zu verüben den Muth hatte. Was die beiden Statthalter, den Burggrafen von Karlstein und den Oberstlandrichter, welche längst ein Dorn in den Augen der Anstifter des Aufstandes gewesen waren, bei der Menge compromittiren sollte, war die vermeintliche Urheberschaft jenes Schreibens vom 21. März, dessen Verfasser aber Khlest war. Was weiter geschah, ist bekannt.

Die Renitenz der Braunauer, die daraus hervorgehende erklärliche Strenge des Kaisers, der nur die Rädelsführer gefangen sehen ließ, hatte im Verein mit einigen anderen kleineren Anlässen die Aufregung in den protestantischen Kreisen hervorgebracht, die sodann von den Häuptern derselben zur Entzündung des Aufstandes benügt wurde. Dies ist der wahre Sachverhalt, wobei besonders betont sein möge, daß eine thatsächliche Braunauer Kirchensperrung nicht geschehen ist, wie allgemein geglaubt wird; die Braunauer waren beim Ausbruch des böhmischen Aufstandes im ungehinderten Besige ihrer Kirche und blieben es auch. 1)

1) Unsere Behauptung wird durch gute Localquellen gestützt. Die Chronik des Hermsdorfer Schullehrers M. Rother (s. Mitthl. Jhrg. XXVII. S.88) als auch die (noch ungedruckte) Chronik des Schönauer Lehrers Jos. Rother, jowie noch ältere Notizen im Stadtarchiv, berichten über die prot. Kirche in Braunau immer nur, daß sie 1611 zu bauen begonnen, 1614 fertiggestellt und erst 1622 gesperrt (versiegelt) wurde. Selbst das Gindely'sche Werk über den böhmischen Aufstand ist sich dieses Factums genau bewußt; es sagt ausdrücklich, daß die Braunauer im Vollbesize ihrer Kirche blieben. Trotzdem wird überall von einer thatsächlichen Schließung der Kirche gesprochen, ja in einem Schulbuche für Mittelschulen heißt es sogar, die Kirche in Braunau sei durch den Abt niedergerissen worden. Die Braunauer prot. Kirche ist erst volle 4 Jahre nach dem Aufstande, zwei Wochen vor Weihnachten des J. 1622, also nachdem die protest. Sache schon längst verloren war, geschlossen worden, gleichzeitig, ja später noch als hundert andere protest. Kirchen in Böhmen. Von einer Sperrung im J. 1618 ist in Braunauer Quellen keine Spur zu finden.

Der böhmische Aufstand bedeutete auch für Braunau den Sieg der protestantischen Partei. Die bald nach dem Fenstersturze eingesezte Directorialregierung hatte nichts Dringenderes zu thun, als die 8 Braunauer aus dem weißen Thurme zu befreien. Mit unbegrenztem Jubel eilten diese nach Hause und verpflanzten so einen Theil der Scenen, die in Prag geschahen, nach der Stadt Braunau. Der vom Abte eingesette (1616) Magistrat wurde zwar belassen, aber er mußte Einige aus der protestantischen Gemeinde aufnehmen; die Katholiken wurden verhöhnt und verfolgt, der Abt, seines Lebens nicht sicher, nahm zum Schuße seiner Person bewaffnete Bauern in's Schloß, im Uebrigen wartete er mit festem Gottvertrauen der Dinge, die da kommen sollten. In der Localtradition erhielt sich bis heute die Nachricht, daß Abt Wolfgang einmal vor den ihn verfolgenden Braunauern über das Gebirge nach Polig flüchten mußte;1) es ist nun nicht nachweisbar, wann dies geschehen ist, aber in dieser Zeit wohl am wahrscheinlichsten.

Die Sache der Aufständischen war indessen noch nicht ganz sicher, fehlte ihnen doch das Hauptsächlichste, Geld und Militär; die Braunauer mußten sich daher in ihrem Siegestaumel mäßigen. Es galt nun übrigens vorerst, den von den Defensoren und prot. Ständen genossenen Schuß jegt durch opferwillige Unterstüßung des Aufstandes zu entgelten, was jedoch den Braunauern nicht gerade genehm war. Sie schickten zwar für die von den Directoren ausgeschriebene Landmiliz 49 Mann, dieselben waren jedoch theils schlecht, theils gar nicht bewaffnet, obwohl die Stadt in jener Zeit gegen 400 mit guten Gewehren versehene und in der Handhabung der Waffen wohlgeübte Schüßen hatte.2) Die Landmiliz war über

1) Auf dem seit jener Zeit so benannten Herrensteige. Daß diese Flucht nicht erst 1619 geschehen, wie Ziegelbauer und nach ihm andere berichten, ist daraus zu schließen, daß der Abt zum Andenken daran seinen getreuen Polihern eine Ehrensäule sehen ließ mit einer Ruthe gegen Braunau hin und mit den Buchstaben M. F. (mei fideles) gegen Polik hin. Im J. 1619 war doch der Abt so bedrängt und mittellos, daß er an derartige Sachen gar nicht gedacht haben kann.

2) Im J. 1613 war z. B. nach Frohnleichnam eine Musterung der Braunauer Schüßengilde vorgenommen worden, welche die genannte Zahl ergab. Die Gilde erfreute sich der Gunst der Aebte, oft wurden, besonders in Halbstadt, festliche Frei- und Königschießen veranstaltet und pflegten durch die Aebte mit ansehnlichen Siegerpreisen bedacht zu sein (Aufzeichnungen des Abtes Wolfgang).

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