Obrazy na stronie
PDF
ePub

Kleine Beiträge zur Geschichte Eberhard Windecke's, des Biographen des Kaisers Sigismund.

Von

Prof. Dr. J. Loferth.

Eberhard Windecke von Mainz, der uns eine ausführliche Biographie des römischen Kaisers und böhmischen und ungarischen Königs Sigismund hinterlassen, ein Werk, das, so berühmt es ist, leider noch immer in ungenießbarer Ausgabe vor uns liegt, beansprucht von Seiten der Deutschen in Böhmen ein besonderes Interesse, denn man weiß, daß er schon in früher Jugend längere Zeit in Böhmen geweilt und dies Land vor anderen lieb gewonnen hat. Eberhard Windecke war nach gemeiner Annahme 1382 geboren.1) Er stammte aus Mainz; darum nennt er sich auch in dem unten folgenden ersten Documente Eberhard Windekk von Mainz. Noch in jungen Jahren, denn er zählte nicht viel über eilf Jahre, kam er nach Eger: Do blieb ich, erzählt er im 4. Capitel der Lebensbeschreibung Sigismunds, bei Nickol Junckherr und Rüdiger Junckherr und Franz Benzelin etwa ein Vierteljahr und wanderte über Elbogen und Pilsen nach Prag. Hier war ich bis 1395. Da zog ich wieder von Prag nach Mainz.") 1410 trat er in die Dienste Sigismunds: In derselben Zeit, fagt er im VIII. Capitel, zog ich Eberhard Windecke von König Sigmund gen Preßburg in Ungarn und war daselbst am hl. Kreuztage (14. Sep= tember) 1410. Da nahmen mich die Preßburger wider Gottes Ehre und Recht und Klugheit gefangen. Und sie wären gern hart mit mir verfahren, wenn sie eine Schuld an mir gewußt hätten." In des Königs Diensten ist Windecke 10 bis 12 Jahre geblieben und hat hier Sigismunds wechselvolle Geschicke an seiner Seite mit erlebt. Eine Zeitlang finden wir ihn - es war 1415 in den Diensten des Markgrafen von Brandenburg. Am Hofe Sigismunds „fand er im Finanzwesen Beschäftigung und be

1) Es wäre doch zu wünschen gewesen, daß der Ueberseher von König Sigismunds Leben des Eberhard Windecke die gröbsten Verstöße des Textes berichtigt hätte. Um z. B. nur einen solchen Fehler herauszuheben: Seite VIII wird bemerkt, daß Eberhard 1382 geboren sei. In Capitel IV erzählt dagegen Windecke, daß er zu einer Zeit, als er nach dem Obigen also noch gar nicht geboren war, nämlich als Kaiser Karl, der bekanntlich 1378 starb, seinen Sohn in Brandenburg einführte, zum ersten Mal von Vater und Mutter wegzog. 2) Geschichtschreiber der deutschen Vorzeit, XV. Jahrh., 1. Bändchen, S. 5.

gleitete den König auf seinen Reisen und war auch als dessen Gesandter und Unterhändler, ja selbst als Rathgeber thätig."')

„Die veränderte Politik Sigismunds im Jahre 1420 nöthigte ihn, aus seiner Umgebung zu scheiden. Seit 1423 lebte er in Mainz. Der König hatte ihm zur Belohnung für seine Dienste die Anwartschaft auf ein Lehen in Echzell gegeben, und da er in dessen Besiß nicht gelangen konnte, ihm dasselbe durch ein Lehen auf dem Zolle zu Mainz erseßt.

Als Bürger dieser Stadt trat er zu dem Erzbischof in nahe Beziehungen. In den politischen Streitigkeiten der Stadt spielte er eine be= deutsame Rolle. Ueber seine lezten Lebensjahre ist wenig bekannt; man nimmt an, daß er über 60 Jahre alt geworden sei.

Windecke's Charakter gehört, wie sein neuester Ueberseger sagt, nicht gerade zu den edelsten, aber seine Geschäftstüchtigkeit, Gewandtheit und fluge Mäßigung in politischen Dingen, vor allem aber die treue Anhänglichkeit an König Sigismund sind im Stande, uns mit seinem Wesen auszusöhnen."

Ueber den Inhalt, die Bedeutung und die Anlage seines Werkes zu sprechen, steht uns an dieser Stelle nicht zu. Nur das Eine mag hier betont werden, daß er verschiedene Ereignisse aus seinem Leben, die ihm besonders nahe gegangen, in dem Werke oft mit Stillschweigen übergeht, oder sie nur in knappster Weise und mit wenig belangreichen Worten berührt. So berichtet er im 246. Capitel: Damals war Peter zum Juckel mit dem Bischof von Mainz in Preßburg gewesen und hatte starke Beschuldigungen gegen mich Eberhard Windecke vorgebracht, welche aber, wie es sich später wahrheitsgemäß herausstellte, erlogen waren. Daher ritt ich nach Nürnberg und, da der König nicht kam, nach Preßburg und fand ihn zu St. Pölten, 8 Meilen von Wien. Meine Klage lautete also: „Allergnädigster lieber Herr! Ich klage Euch und bin genöthigt, vorzubringen solch großes Unrecht, welches Ew. Gnaden und auch mir geschehen ist; denn mir ist von Ew. Gnaden gar große Gunst erwiesen." Nun bittet er den König, den genannten Juckel vorzuladen, was der König auch mit dem Schreiben de dato Straubing anno 1430 am Abend unserer lieben Frauen Nativitatis (7. September) that. Man weiß, in welche Streitigfeiten Eberhard Windecke damals verflochten war,2) aber die eigentliche Klage, die er führte, ist leider nicht mitgetheilt.

1) v. Hagen S. IX.

2) S. hierüber den Auffah von Johann Gustav Droysen, Eberhard Windeck, im III. Bd. d. S. Berichte d. kgl. sächs. Ges. der Wissenschaften pag. 206 ff.

In derselben Zeit hatte er einen Proceß vor dem Nürnberger Hofgerichte zu führen; er war nämlich von den Verwaltern des Preßburger Hospitals auf die Zahlung einer Summe von 500 Gulden verklagt worden. Wir erfahren dies aus einem eigenhändigen Schreiben Windecke's de dato Regensburg 20. Mai, in welchem er an die Domherren des Stiftes und Capitels St. Martin in Preßburg die Bitte stellt, zu untersuchen, wie man dazu komme, von ihm die Summe von 500 Gulden zu verlangen. Sollte er in der That dem Spitale das Geld schulden, so werde er es wohl bezahlen. Das Original dieses Schreibens befindet sich in meinen Händen. Es ist auf starkem, am Einbug rissig gewordenem Papier ge= schrieben. Einige Worte der Adresse und das Siegel fehlen. Was für eine Bewandtniß es mit den 500 Gulden habe, würden wir nicht wissen, wenn sich nicht, leider in noch verlegterem Zustande ein Actenstück erhalten hätte, das zwar nicht die ganze Geschichte, aber den wesentlichen Theil des Processes, um den es sich handelte, enthält. Darnach klagte der Spitalmeister von Preßburg durch Jörg Hutel vor dem Vorsizenden des kgl. Hofgerichtes zu Nürnberg, Burggrafen Heinrich von Meißen und Plauen, folgendermaßen:

Vor Zeiten sei in Preßburg Jörg Kunzelmann gestorben, der all sein Gut dem Hospitale daselbst vermacht habe. Im Nachlasse Kunzelmanns fanden sich drei Schuldscheine vor, die Hutel vor Gericht vorlas. In dem einen stand, daß Eberhard Windecke und seine Hausfrau Elsbeth und deren Erben an Jörg Kunzelmann 315 Gulden, in dem anderen, daß sie 68 Gulden in Golde, und in dem dritten, daß sie an Seybold Egner 36 Pfund Wiener Pfennige schuldig seien, welche Schuld der Gläubiger auch an Kunzelmann abgetreten habe. Windecke sei demnach als Schuldner Kunzelmanns verpflichtet, die genannten Beträge dem Spitale zu Preßburg zu ersehen.

Dagegen erklärte Wygand, der Vogt von Richelhaim, im Namen des Eberhard Windecke, die Leute, welche Lehteren vor das Hofgericht ge= laden, seien in Ungarn ansäßig. Es sei nicht seine Pflicht, ihnen hier zn antworten, es wäre denn, daß auch sie ihm hier in allen Dingen zu Recht sein wollten. Nachdem zuerst über diese Vorfrage entschieden war, erklärte Windecke durch seinen Vertreter: Er sei dem Kunzelmann nichts schuldig geblieben; er habe ihn ganz ausbezahlt und ließ zum Beweise dessen eine Quittung lesen, in welcher eine Zahlung von 175 Gulden bestätigt wird. Diese Quittung habe Windecke noch unter seines Knechtes Briefen gefunden. Er habe auch noch eine andere Quittung von Kunzelmann gehabt, aber wisse Gott, wohin die gekommen sei. Nur einen Zettel besige er noch, auf

welchem verzeichnet stehe, womit und durch wen er dem genannten Kunzelmann die Schuld gezahlt habe. Windecke habe gehofft, daß jener die Schuldbriefe längst vernichtet habe. Die Briefe seien „alte“ und „verlegen", die nun feine Kraft mehr haben. Windecke habe schließlich als Zahlung noch ein Haus um 100 Gulden dahingegeben, das wohl 300 Gulden werth gewesen sei. Seit jener Zeit es sei nun 9-10 Jahre sei von ihm auch nach dem Tode Kunzelmanns nichts mehr begehrt worden. In den folgenden Theilen ist der Bericht leider stark verlegt, aber man kann doch deutlich noch den Spruch des Gerichtes erkennen. Er lautete: Die Briefe des Spitals sollen bei ihren Rechten bleiben; die Quittungen, welche Eberhard Windecke in seinen Händen habe, sollen „ihm daran abgehen". Bezüglich des Uebrigen solle man sich hier ist leider eine Lücke, es dürfte wohl heißen an das Gericht in Preßburg (?) wenden. Was man da als von Windecke bezahlt finde, das soll ihm in gleicher Weise abgeschrieben werden, vorausgeseßt, daß er es mit redlicher Kundschaft" beweisen könne. Und das soll geschehen zwischen jezt und dem nächsten Hofgerichte, das nach Johannis dem Täufer abgehalten wird.

[ocr errors]

Ueber die weiteren Stadien des Processes sind wir leider nicht unterrichtet. Es läßt sich demnach nicht sagen, inwieweit seine Angaben der Wahrheit entsprechen. Wäre dies der Fall, so möchte man geneigt sein, in dem Ganzen eine Machination seiner Gegner, die eben damals sehr rührig gegen ihn waren, zu sehen.

Wie dem auch immer sein mag: die beiden unten folgenden Schriftstücke enthalten für die Geschichte Eberhards selbst manches Belangreiche und werden dem Herausgeber des Lebens König Sigismunds es wird jezt eine kritische Ausgabe dieses Werkes durch den Archivar W. Altmann in Greifswald vorbereitet in hohem Grade willkommen sein.

[ocr errors]

I.

Eberhard Windeck von Mainz an die Domherrn des Stiftes und Capitels von St. Martin in Pressburg: Man beschuldige ihn Seitens der Spitalmeister zu Pressburg, dass er dem Spitale 500 Gulden schulde. Er bittet nachzuforschen, wasmaßen er diese Summe dem

Spitale schulde. Regensburg 1430, Mai 20.

Ersamen, fursichtigen und weisen lieben herren enpieten ich Eberhart Windekk meinen willigen dienst und was ich freuntschaft vermag. Wisst lieben bellsundern herren: Mir ist glaubleichen vorkomen, wie etzleich die zu zeiten || zu Prespurkch spitalmeister gewesen sind oder vielleicht noch sind sprechent,||

wie ich dem spital zu Prespurkh Vc gulden schuldig sei und im die en||tragen habe. Nu rueffen ich ew an und pit euch umb gottes gerechti||kait und meinen ewigen dienst willen, das ewer ersamkeit wolle lassen || mit demselben reden oder mit dem rat oder wer daz zu ́tun hiete umb || das es geistleiche sach ist und lassen zu ervarn ie aigentleichen in || welicher massen oder warumb ich dem spital Ve guldein schuldig sey||. Vint es sich dann in warheit; so han ich es wol zu beczalen und wolt || es ungern got und meiner sel zu laide tun und wollent umb gottes willen mir solichs verschreiben und er ewerm offen brief, was' euch darumb || wissende wirt. Das wil ich gen euch alle und ietzleichen besunder willik||leichen verdienen. Ewer genadige antwurt meinem diener. Geben zu Regenspurgk an Sambeztag vor dem Auffertag Anno etc xxx.

Eberhart Windekk von Maincz.

In dorso: Den ersamen, fursichtigen und weisen geistleichen, den tumherren des stifftes und capitel zu sand Mertein zu Prespurgk meinen besundern lieben herren.

Eigenhändiger Brief Eberhard Windeckes auf einem starken Papierblatte in 4°. Siegel abgefallen. Kanzleivermerk in dorso: Mainz.

[ocr errors]

II.

Heinrich, Burggraf von Meissen-Plauen, Hofrichter K. Sigismunds, entscheidet als Vorsitzender des Hofgerichtes zu Nürnberg auf die Klage des Spitalmeisters von Preßburg, daß Eberhard Windeck dem Spitale 315 und 68 Gulden und 36 Pfund Wiener Pfennige schulde, die er von Jörg Kunzelmann geliehen und dieser dem Spitale vermacht habe und auf die Einrede Windecks, daß er an Kunzelmann längst alles bezahlt habe, worüber er noch eine Quittung über. 175 Gulden besitze, während die andern Quittungen ihm bis auf einen Zettel verloren gegangen, der aber nachweise, daß er nichts mehr schuldig sei, Folgendes: die Briefe des Spitals sollten bei ihren Rechten bleiben, was sich beim nächsten Gerichtstag (24. Juni) als von Windeck gezahlt herausstelle, soll ihm in Abzug gebracht werden. Nürnberg 1431, April 12.

Wir Heinrich burggrave zu Meichssen und herre zu Plawen des allerdurchluchtigisten fursten und herren Sigmunds | von gotes gnaden romischen kunigs zu allen zyten merers des richs und zu Ungern, zu Beheim, Dalmacien, Croacien etc kungs || hofrichter bekennen und tun kunt offembar mit disem brief allen den die in sehen oder horen lesen, das wir des ytzgenannten unsers || herren des kunigs und des heligen richs hofgericht besessen haben zu Nuremburg uf der burg uff disen tag als diser brieff || gegeben ist und das do selbst fur uns kam in gericht Jorg Hutel mit gantzem und vollem gewalt

« PoprzedniaDalej »