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auch die Gelegenheit der Aergernifs aus der Nachbarschaft derer, welche der Satan der Hexerei beschuldigt, gemeidet werde. Im übrigen befehlen wir Ew. Hochfürstl. Gnaden und Dero Regierung der gnädigen Obhut Gottes, und wünschen, dafs der grofse Gott sich der elenden geplagten umb des Herrn Jesu Wunden und Todes willen erbarme und den Satan in Kurtzem unter unsre Füfse treten wolle.

Gegeben Rostock unter unserer Facultaet Insiegel, den 11. Junii A. 1691,

Ew. Hochfürstl. Gnaden unterthänigst gehorsamste
Diener und Vorbitter bei Gott

Decanus, Senior und andere Doctores
der theologischen Facultaet in der Uni-
versität zu Rostock. *)

*) Die Namen der Mitglieder der theologischen Facultät sind nicht angegeben. Decan war damals, der Handschrift nach, D. Andreas Daniel Habichhorst, die übrigen Professoren in derselben Facultät waren D. Johann Fecht u. D. Justus Christoph Schomer.

Zeitschr. f. d. histor. Theol. 1841. I.

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VI.

Kirchengeschichtliche Miscellen.

Von

D. Gottlieb Mohnike,

Consistorial- und Schulrathe und Superintendenten zu Stralsund.

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1.

Wallensteins Schutzbrief für die Pommersche
Geistlichkeit.

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Wir Albrecht, von Gottes Gnaden Herzog zu Friedland und Sagan, Römisch Kaiserlicher Majestät General, Obrister Feld-Hauptmann, wie auch des Oceanischen und Baltischen Meers General, geben allen und jeden höchsterwehnter Ihro Kaiserlichen Majestät bestalten Obristen, Obristlieutnanten, Obrist-Wacht- und Quartier-Meistern, Rittmeistern, Kapitainen und anderen hohen und niedrigen Officieren, Befehlshabern und Soldaten zu Ros und Fus hiemit zu vernehmen:

Demnach wir alle die Prediger, Geistliche und was sonst zum Clero begriffen im ganzen Herzogthume Pommern, in der Römisch Kaiserlichen Majestät, unseres allergnädigsten Herrn, Schutz und Schirm auf- und angenommen und von aller Einlogir-Einquartirung und anderen Krieges -Beschwerlichkeiten gänzlichen eximiret und befreiet: als ist an alle obbemeldete Obristen, Obristlieutenants, Obrist-Wacht- und Quartiermeister, Rittmeister, Kapitaine und andere hohe und niedrige Officiers, Befehlshaber und Soldaten, bevoraus die verordnete QuartierMeistern und Fouriers, unser, bei unnachlässiger Leib- und Lebensstrafe, ernstlicher Befehlich, dafs sie alle und jede obgedachte Prediger, Geistliche und was sonst zum Clero begrif fen, unperturbiret und quartierfrei verbleiben lassen, sie und die Ihrigen mit eigenmächtigen Exactionen oder Geld-Schatzungen nicht beschweren, antasten oder beleidigen, weniger ihnen nicht was an gros und klein Vieh, Ros, Wagen, Getreide, Victualien und alles andere, wie das Nahmen haben

mag, mit Gewalt abnehmen, noch Anderen, solches zu thun, gestatten sollen, vielmehr aber in allen Vorfallenheiten sie zu defendiren. Wornach sich männiglich zu richten und für Schaden zu hüten wissen wird. Gegeben im Feldlager vor Stralsund den 16. Juli 1628.

(L, S.) .

Albrecht, Herzog zu Friedland."

Es findet sich dieser Schutzbrief, wenn auch nicht im Original, so doch in einer Abschrift, die, wie aus Allem hervorgeht, unmittelbar vom Original genommen ist, im Archiv des Ministeriums der Stadt Stralsund. Man sieht aus diesem Schutzbriefe, dafs Wallenstein auch gegen die Geistlichen eines Protestantischen Landes nicht so hart war, wie er gewöhnlich dargestellt wird, und schon deshalb verdient dieser Schutzbrief bekannt zu werden. Die dem berühmten Feldherrn untergebenen Regimenter und deren Befehlshaber erfüllten jedoch keinesweges die ihnen gewordenen Befehle, wie aus den noch vorhandenen einzelnen Berichten der sämmtlichen damaligen Prediger Pommerns, insofern sie zum Sprengel der damaligen Greifswaldischen Generalsuperintendentur gehörten, an den Generalsuperintendenten D. Barthold von Krakevitz hervorgeht. Krakevitz, oder vielmehr das Consistorium zu Greifswald, dessen Präses er war, erliefs unter dem 14ten November 1628 an die ihm untergebenen Präpositen, Prediger und Schuldiener eine Verfügung, in welcher diesen aufgegeben wurde, sich über folgende 6 Puncte zu erklären:

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,,1) Um welche Zeit an jeglichem Orte Kriegsvolk und wie viel, auch unter was für Befehlshabern und welcher Religion, angekommen und wie oft solches verändert;

2) wie es sich gegen die öffentlichen gottesdienstlichen Verrichtungen mit Worten, Werken und Gebehrden bezeiget; 3) was es den Kirchen an ihren Siegeln und Briefen, Ornat, Kelchen, Stühlen, Bänken, Altären, Glocken und sonsten zugefüget;

4) wie mit den Predigern selbst in den Märschen, Einquartierungen und Durchzügen umgegangen, und was ihnen an ihrem Leibe, Weibern, Kindern, Gesinde, Büchern, Habe und Gütern widerfahren;

5) wie die ausgewirkten Salviguardien sowohl der Herren Feldmarschalle als der Herren Generale des Herzogs von Friedland respectirt worden;

6) wie es anjetzo noch sowohl des öffentlichen Gottesdienstes und der Gemeinden halber, als auch wegen ihrer Person securität und Armuth stehe."

Die fast sämmtlich noch in dem Jahre 1628 eingegangenen Berichte der Geistlichen, welche in mehrfacher Hinsicht von Interesse und Wichtigkeit sind, liefern uns ein trauriges Bild von den Schicksalen der Pommerschen Kirchen und der Geistlichen während jener Zeit des dreifsigjährigen Krieges. Es darf jedoch nicht übersehen werden, dafs die Protestantischen Regimenter und einzelne Protestantische Befehlshaber es eben so arg gemacht haben, wie die Katholischen. Dieses wird von mehrern Geistlichen ausdrücklich bemerkt. Wallenstein selbst war nur eine kurze Zeit, etwas über 14 Tage, bei der Belagerungsarmee vor Stralsund und überhaupt in Pommern. Der Feldmarschall Johann Georg von Arnim war der com mandirende General unter Wallensteins Oberbefehl, und Arnim selbst war ein Märker von Geburt und Protestant. Das fraga liche Actenconvolut ist ein Eigenthum des Archive der vormali gen Greifswaldischen Generalsuperintendentur.

Am 16. Juli des neuen, oder am 6. des alten Styls 1629 stellte Wallenstein jenen Schutzbrief aus, und der 24. des selben Monats, oder, nach dem neuen Styl, der 3. August war der Tag, an welchem die Kaiserliche Belagerungsarmee von Stralsund abzog. Die Kaiserlichen, als Katholiken, bedienten sich des neuen Kalenders; die Stralsunder, als Protestanten, hatten aber damals noch den alten Kalender. Das Jahres gedächtnifs der Befreiung von der Wallensteinischen Belage rung wird von der Stadt alljährlich noch am 24. Juli, oder am Tage vor Jacobi, begangen, weshalb es auch wohl der Jacobi Samstag genannt wird. In den letzten Tagen des Juni kam Wallenstein selbst vor Stralsund an und blieb daselbst bis zum 15. Juli, oder bis zum 25. Juli des neuen Styls. Man sehe D. E. H. Zober, Geschichte der Belagerung Stralsunds durch Wallenstein im Jahr 1628. Stralsund, 1828. 4. S. XIX und XX. Vom 13. und 14. Mai A. St. 1628 datirt sich der Beginn der Belagerung der Stadt, die mit dem 24. Juli, wie wir gesehen haben, aufhörte.

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2.

Zur Geschichte des Aberglaubens im Skandinavischen Norden im 17. Jahrhundert.

Einem Briefe des Dänischen Ministers Juel an König Friedrich III. von Dänemark, datirt vom 5. December 1669, ist folgender Bericht einverleibt:

Eine kurze Relation von der beklagenswerthen Tyrannei, welche Satan gegen Alte und Junge in den Kirchspielen Mora and Elfdabl*) gräfslich verübt. Anno 1669.

1) Giebt es Einige in jedem Kirchspiel, die schon von Kindheit an verführt sind und alle ihre Lebtage hindurch mit dem Satan verkehrt haben, von welchem sie ein Schmiereisen**) erhalten haben, mit dem sie die Creaturen antreiben, auf des nen sie in der gröfsten Eile durch die Luft nach Blåkulla reiten oder fahren.

2) Sie werden von dem Satan gezwungen, kleine einfältige Kinder zu nehmen und mit ihnen dem Teufel entgegen zu ziehen; sie werfen ihnen eiligst einen blauen oder rothen Mantel um, setzen sie auf die Creatur und rufen:,,Nun komm, Satan, und fahre aus!" Dieses Trollpack (Hexenpack ) · hat Geld vom Satan genommen und sich dadurch verbindlich gemacht, ihm Kinder zu bringen, sie mögen sie auch bekommen, woher sie wollen.

3) Wann die Kinder zu ihm (dem Satan) kommen, fragt er sie, ob sie ihm dienen wollen. Dann müssen sie Ja sagen. Hierauf giebt er ihnen Käse und andere Speisen, die aber gar keinen Geschmack haben, wenn sie davon essen. Er zeigt ihnen seine Herrlichkeit, und sagt, derselben würden sie theilhaftig werden, falls sie ihm dienen wollten. Desgleichen zeigt er ih nen die Hölle, darin sie die Seelen der Verdammten heulen und zähnknirschen hören.,, Dahin," sagt Satan, „werden die kommen, so Gott dienen."

*) In der Provinz Dalarne oder Dalekårlien. Den Kennern der Geschichte Gustav Wasa's ist das Kirchspiel Mora bekannt.

**) Smörjejern, wahrscheinlich eine eiserne Ruthe. Das Schiwedische Zeitwort smörja, schmieren, salben, bedeutet auch schlagen, prügeln, in welcher figürlichen Bedeutung auch das Deutsche Wort schmieren vorkommt.

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