Obrazy na stronie
PDF
ePub

schülern sagt Ephraem, dass sie Acta Apostolorum geschrieben haben, „um unter den Thaten und Zeichen der Apostel, die sie geschrieben haben, im Namen der Apostel den Unglauben zu schreiben, den die Apostel vernichtet haben". Diese Acta brauchen nicht nothwendig nur syrisch gewesen zu sein. Es können auch griechische unter ihnen gewesen sein, die sich dann auch im Westen verbreitet haben. Der ganze Horizont des Verfassers der gnostischen Thomasacten, soweit man ihn aus den katholischen bestimmen kann, weist auf einen Mann, der im Osten der Kirche schreibt und ostwärts blickt. Warum sollen die Thomasacten nicht jene Acten aus der Schule des Bardesanes sein?')

Ist diese Hypothese richtig, so ist an die Einheit der Verfasser der Thomas-, Johannes-, Andreasacten nicht mehr zu denken; denn die Johannesacten sind gewiss nicht in der Gegend von Edessa verfasst. Aber auch a priori ist es unwahrscheinlich, dass ein und derselbe Mann Thomas- und Johannesacten verfasst hat (der Antrieb zu solchen Schöpfungen ist doch stets localer Natur gewesen), und was an Resten der alten Johannes- und der Thomasacten vorhanden ist, ist der Annahme, sie seien von einem Verfasser, nicht günstig: man vgl. die Hymnen in den Thomasacten mit den in Nicäa verlesenen Stücken der Johannesacten der Unterschied ist sehr viel grösser als das Gemeinsame. Der unheimliche „Leucius" verschwindet damit als Verfasser zahlreicher Apostelgeschichten. Er scheint einer Legende anzugehören, die erst entstanden ist, nachdem man die Acten des Johannes, Thomas, Andreas und vielleicht noch andere zu einem Corpus verbunden hatte.

20) Die Petrusacten.

Bei der Untersuchung der unter dem Namen des Petrus stehenden älteren Schriften habe ich die Petrusacten ausgeschlossen, weil sie mit jenen trotz Euseb., h. e. III, 3, 2 nicht einfach zusammen genannt werden dürfen. Es wird sich zeigen, dass sie höchst wahrscheinlich überhaupt nicht in das 2. Jahrh. gehören; aber weil zwei so bedeutende Forscher wie Lipsius und Zahn sie fürgnostisch halten und in diese Periode verlegen, mögen sie hier besprochen werden.

1) Es wird dann allerdings zu untersuchen sein, ob die gnostischen Acten, die den katholischen zu Grunde liegen, nicht doch ursprünglich syrischen Ursprungs sind (so Macke a. a. O.). Eusebius hat jedenfalls griechische gnostische Thomasacten gekannt. Die Annahme 1) syrisch-gnostische Acten, 2) griechischgnostische Acten, 3) griechisch-katholische Acten, 4) syrische Übersetzung dieser Acten mit Kenntniss der alten häretischen syrischen Acten, ist precär. Die sprachliche Untersuchung vermag ich nicht zu führen.

Der erste, der Petrusacten erwähnt, ist Eusebius; er nennt sie h. e. III, 3, 2 mit den übrigen falschen Petrusschriften, die er verwirft, aber nicht für häretisch hält; III, 25 nennt er sie überhaupt nicht.1) Dass unter den in späteren Zeiten citirten Пoάğaç Пéτqov (im Unterschied von den Πράξεις Πέτρου και Παύλου, den Περίοδοι IleToov [doch sind in der Synopsis Athanasii wahrscheinlich unsere Acten unter diesem Titel gemeint], sowie den pseudoclementinischen Schriften) in der Regel die von Eusebius gemeinten Acten zu verstehen sind, unterliegt keinem begründeten Zweifel (wenn auch das Buch, wie diese Litteratur überhaupt, allerlei Bearbeitungen erfahren haben mag). Somit sind es unsere Petrusacten, die in der Stichometrie des Nicephorus als 2750 Stichen umfassend angemerkt sind, und Photius hat sie in der Hand gehabt, als er biblioth. 114 jenen Codex beschrieb, der Acten des Petrus, Johannes, Andreas und Paulus umfasste. Photius sagt, das Buch selbst mache es offenbar, dass alle diese Acten von Leucius Charinus seien; allein die Paulusacten sind gewiss nicht von ihm, und die Petrusacten auf ihn zurückzuführen, liegt kein Grund vor, vielmehr spricht die Zeit ihrer Abfassung dagegen, wenn unter ihm ein Name des 2. Jahrh. zu verstehen ist (s. u.). Der Name des Leucius kann eine Etiquette für falsche Apostelgeschichten geworden sein (s. Ep. Innocentii ad Exsuperium und das Decretum Gelasii). Was Photius (1. c.) aus den falschen Apostelgeschichten anführt, ist nur zum kleinsten Theil aus den Petrusacten genommen. Lediglich der Bericht des Photius, Christus erscheine in den falschen Acten seinen Jüngern während seines Erdenwandels bald als alt bald als jung, lässt sich zur Noth aus ihnen belegen; dagegen findet sich die Betrachtung des Judengottes als bösen Gottes nicht, ebensowenig Modalismus und häretischer Gnosticismus (gegen Zahn, Kanonsgesch. II S. 842). Dass Photius und dass man schon im 5. Jahrh. die Acten für häretisch gehalten hat, ist nicht zu verwundern, aber das entscheidet nicht über ihren ursprünglichen Charakter.

Lipsius hat das Verdienst, uns in dem 1. Bande seiner Acta

1) Zahn (Kanonsgesch. II S. 841 not. 3) hält es für unzweifelhaft, dass in III, 25 unter den ungenannten unechten und häretischen Apostelgeschichten unsere Acten gemeint seien; es ist möglich, aber nicht wahrscheinlich; denn Eusebius hat die Acten an der einzigen Stelle, wo er auf sie eingeht, nicht als häretisch bezeichnet, sie vielmehr mit dem Evangelium, dem Kerygma und der Apokalypse Petri zusammengestellt und bemerkt: οὐδ ̓ ὅλως ἐν καθολικοῖς ἴσμεν παραδεδομένα, ὅτι μήτε ἀρχαίων μήτε τῶν καθ ̓ ἡμᾶς τις ἐκκλησιαστικὸς συγγραφεὺς ταῖς ἐξ αὐτῶν συνεχρήσατο μαρτυρίαις. So spricht Eusebius nicht über häretische Bücher.

Apostol. Apocr. (1891) grosse Stücke der Petrusacten in kritischer Bearbeitung vorgelegt zu haben, nämlich 1) die Actus Petri cum Simone Vercell. (p. 45-103), 2) das Μαρτύριον τ. ἁγ. ἀπ. Πέτρου aus einem Cod. Patm. und einem Athous (= Actus Petri c. 30-41), s. p. 78-102, 3) das Martyrium b. Petri apostoli a Lino episc. conscriptum (p. 1-22). Das gegenseitige Verhältniss dieser Stücke richtig zu bestimmen, ist ihm nicht geglückt (namentlich in der Frage nach dem Original und den Übersetzungen hat er geirrt); dagegen hat Zahn (a. a. O. II S. 832-839) dieses Problem in befriedigender Weise gelöst, so dass ich nichts hinzuzufügen oder abzuändern weiss. Dass das Linusstück nur insofern von Bedeutung ist, als wir an dieser von der Übersetzung im Vercell. unabhängigen Paraphrase einen immerhin brauchbaren Textzeugen für das griechische Stück haben (welches freilich wenig umfassend, aber keine Rückübersetzung ist), hat Zahn erwiesen.

Es unterliegt keinem Bedenken, in den Actus Vercell. die im Wesentlichen treue 1), sachlich wenig veränderte Übersetzung der von Eusebius genannten Пoάğaç Iléτoov zu erkennen. Dass diese aber bis gegen die Mitte des 3. Jahrh. hinaufzuschieben sind, lehrt Commodian, Carm. apolog. 623-630. Hier heisst es (ed. Dombart p. 155 f.):

...

Et deus est, hominem totidemque se fecit,
Et quidquid voluerit, faciet: ut muta loquantur.
625 Balaam sedenti asinam suam conloqui fecit

Et canem, ut Simoni diceret: Clamaris a Petro!
Paulo praedicanti dicerent ut multi de illo,
Leonem populo fecit loqui voce divina.

Deinde, quod ipsa non patitur nostra natura,
630 Infantem fecit quinto mense proloqui vulgo.

Die Geschichte vom redenden Hund ist ein Hauptstück in unseren Petrusacten (s. c. 9. 11. 12), und auch der sprechende Säugling findet sich (c. 15); er ist in unserem Texte freilich bereits 7 Monate alt, aber es mag ein Gedächtnissfehler Commodian's vorliegen oder ein Schreibfehler in unseren Acten.2) Man beachte, dass Commodian an der Glaubwürdigkeit der Geschichten nicht nur nicht zweifelt, sondern sie neben der in der Bibel stehenden Bileam-Geschichte anführt. Hieraus geht hervor, dass die Acta

1) Die Actus Petri Vercell. stellen sich, wenn sie auch lückenhaft sind, als ein Werk aus einem Guss dar.

2) Der sprechende Löwe findet sich nicht; aber er ist auch nicht in Petrus-, sondern in Paulusacten zu suchen.

Petri in kirchlichen Kreisen in der 2. Hälfte des 3. Jahrh. mit Achtung und Anerkennung gelesen worden sind. So wenig Eusebius von einem ausgesprochen häretischen Charakter der Acten etwas weiss, so wenig lässt das Citat bei Commodian einen solchen oder die Annahme eines solchen in der Kirche voraussetzen, und auch die beiden Stellen bei Ambrosiaster (Mitte des 4. Jahrh.) und Isidor von Pelusium zeigen, dass kirchliche Schriftsteller noch bis zum Anfang des 5. Jahrh. das Buch geschätzt haben.1)

Die Zeit der Abfassung der Petrusacten hat also ihren terminus ad quem an Commodian. Wo liegt der terminus a quo? Zahn be

1) Die Stelle Ambrosiaster zu Rom. 16, 11 (,,Narcissus hic illo tempore presbyter dicitur fuisse, sicut legitur in aliis codicibus. et quia praesens non erat, videtis, qua causa eos in domino salutet ut,sanctos, qui ex eius erant domo'. Hic autem Narcissus presbyter officio peregrini fungebatur, exhortatione firmans credentes") deutet Zahn so, dass er einen (unstatthaften) Gegensatz von dicitur und legitur annimmt, unter ,,codices" die Petrusacten versteht, für die der Verfasser keine Verantwortung übernehme, unter „,,dicitur" aber eine Überlieferung, die er sich aneigne (S. 845 not. 1); allein wer sollte das verstehen, und wie können „,codices" hier jene Acten sein! Nein, Ambrosiaster sagt, dass die Überlieferung, jener Narcissus sei Presbyter gewesen, auch in einige Handschriften des Römerbriefes gedrungen sei (was wir freilich nicht mehr zu bestätigen vermögen). Diese Überlieferung wird allerdings aus unseren Acten stammen, die c. 3 (bis). 6. 13. 14. 41 den Narcissus als Presbyter bezeichnen. Eine achtungsvolle Lectüre der Petrusacten folgt auch aus dieser Angabe des Ambrosiaster, namentlich aber aus der Erkenntniss, dass selbst die Bibel aus unseren Acten in einigen Handschriften bereichert worden ist. Was Ambrosiaster weiter noch bemerkt, dass Narcissus deshalb nicht selbst im Römerbrief gegrüsst worden ist, weil er abwesend gewesen sei, und abwesend sei er gewesen, weil er das officium (presbyteri) peregrini (wenn der verderbte Text so zu verstehen ist) verwaltete, wird vielleicht antiquarisch interessant werden, wenn man entziffert hat, was dieses Amt bedeutete, aber dass es aus unseren Acten c. 4 p. 49, 14 ff. herausgesponnen sei (so Zahn), ist nicht wahrscheinlich. Dort heisst alle Gläubigen in Rom seien durch Simon völlig consternirt und aufgelöst worden,,praeter Narcissum presbyterum et duabus mulieribus in hospitio Bytinorum et quattuor qui iam de domo prodire non poterant". Wie soll daraus der „presbyter peregrinus" herausgesponnen sein? Ein griechisches Citat aus unseren Acten findet sich bei Isidor, epist. II, 99 ad Aphrodisium (Migne LXXVIII col. 544) zu Joh. 21, 25: οἱ μὲν οὖν ἀπόστολοι ἃ ἐχώρησαν ἔγραψαν, καθώς Πέτρος ὁ κορυφαῖος τοῦ χοροῦ ἐν ταῖς ἑαυτοῦ Πράξεσι σαφῶς ἀπεφήνατο Α ἐχωρήσαμεν, ἐγράψαμεν" (das Folgende gehört nicht mehr zum Citat). Die Stelle findet sich Actus Vercell. 20 p. 67, 2. Man beachte, dass Isidor die Acten nicht für häretisch, vielmehr für glaubwürdig erachtet hat (s. das „σ¤¶óç“). Ob Zahn (S. 848) Recht hat, die Stelle als ,,echt gnostisch" zu bezeichnen, darüber s. u. Auch der sog. Hegesippus (de bello iudaico), Ambrosius und Andreas v. Cäsarea haben direct oder indirect aus den Acten geschöpft (s. Zahn S. 845 ff.). Dagegen kann die Stelle Apost. Const. VI, 9 (s. schon die syrische Didascalia) aus der mündlichen Überlieferung stammen.

es,

hauptet (S. 841), sie seien schwerlich nach 170 geschrieben; es wird demgegenüber zu zeigen sein, dass sie gewiss nicht vor 170 und. wahrscheinlich nicht im 2. Jahrh. verfasst sind, sondern erst im 3.

Zahn's These hängt mit der Annahme zusammen, die Acten trügen einen entschieden gnostischen Charakter und zeigten eine so innige Verwandtschaft mit den Johannesacten, dass sie, wenn nicht von demselben Verfasser, dann jedenfalls „von einem völlig einverstandenen Mitarbeiter jenes Leucius" geschrieben seien, also auch aus dessen Zeit stammen. Diese Annahme vicarirt bei Zahn für alle positiven Gründe, die für eine Abfassung um die Mitte des 2. Jahrh. angeführt werden müssten; denn Zahn hat solche nicht genannt. Ich stelle im Folgenden die Hauptmerkmale zusammen, die für den katholischen Charakter und für die Abfassungszeit der Schrift von Bedeutung sind, erwähne aber vorher noch, dass Hippolyt in den Philosophumenen (VI, 20) zwar Näheres über den Sieg des Petrus über Simon in Rom weiss, aber unsere Acten nicht kennt, da er ganz abweichend berichtet:

1) Die Schrift setzt voraus, dass das Christenthum in Rom unter den Senatoren und Rittern weit verbreitet ist; sie legt sogar dem Nero gegenüber dem christlichen Senator Marcellus die Worte in den Mund: „,ab omni officio te abstineo, ne provincias expolians Christianis conferas" (c. 8; cf. 3. 8. 28. 30). Konnte ein Christ vor der Zeit des Commodus und Sulpicius Severus so schreiben? Hätte er sich durch die Erfindung einer solchen Situation in der Mitte des 2. Jahrh. nicht lächerlich gemacht?

[ocr errors]

2) Ein Hauptzweck der Schrift ist es, zu zeigen, dass Gottes Barmherzigkeit schrankenlos ist, und dass ebensowohl Ehebrecher - c. 2 ist eigens deshalb ein Geschichtchen eingeschoben als Lapsi auf Grund der Reue wieder zugelassen werden und Frieden (,,pax") erhalten können. Wie ein rother Faden zieht sich das Interesse hierfür durch die ganze Schrift, s. c. 2. 4. 6. 7. 8. 10. 11. 20. 28. Erst seit 230/50 ist eine solche Haltung verständlich.

3) Die Schrift zeigt schlechterdings an keinem Punkt, dass sie aus den Kreisen einer Winkelgemeinde stammt, die der grossen Kirche feindlich gegenüber steht; sie steht überhaupt keiner Gemeinschaft gegenüber, sondern setzt überall selbstverständlich die eine grosse Kirche voraus mit ihren Bischöfen und Diaconen (c. 27), Wittwen (Presbyterinnen) und Jungfrauen (c. 20-22. 29), und mit jenem Interesse für Almosen und Armenpflege, wie es als Charakteristicum der christlichen Moral und Religionsbethätigung erst im 3. Jahrh. hervortritt (c. 8. 28. 29). Ex professo wird c. 30 (Graec. c. 1) die Frage, ob die Kirche Hurengeld nehmen dürfe und als Almosen geben, durch eine eingestreute Geschichte behan

« PoprzedniaDalej »