Obrazy na stronie
PDF
ePub

nur die Frage aufwerfen, ob er das römische Symbol überhaupt gekannt hat. Diese Frage wird man geneigt sein zu bejahen; nicht nur klingt manches Einzelne an dasselbe an, sondern vor Allem ist die Formel an hervorragendster Stelle (I, 10, 1): (πίστις) εἰς ἕνα) θεὸν πατέρα παντοκράτορα von hoher Wichtigkeit; denn diese Formel ist ein specifisches Eigenthum des römischen Symbols; sie ist bisher nur in ihm und seinen Ableitungen sicher nachgewiesen. Auch ist es nicht nur nicht auffallend, sondern wohl verständlich, dass Irenäus das römische Symbol zwar kennt und von ihm u. A. auch Gebrauch gemacht hat, dass er es aber nicht als eine lehrgesetzliche Formel, ja nicht einmal als Grundlage für seine Darlegungen reproducirt hat. Irenäus, der Kleinasiat, hatte keine Ursache, die alten Formeln zu verlassen, die er aus seiner Heimath mitgebracht hatte, und sie genügten ihm vollständig zur Darlegung der fides communis. Aber in Bezug auf den Ursprung des Symbols führt uns sein Zeugniss, wenn es ein solches ist, nicht weiter, als Tertullian uns geführt hat; denn es bezeugt nur die Existenz des Symbols um c. 180.

-

Dennoch dürfen wir m. E. bei dieser Zeit nicht stehen bleiben. Es war die Zeit des brennenden Kampfes mit dem Gnosticismus, wie überall so namentlich auch in Rom. Man kann es sich nun nicht vorstellen, wie damals in Rom ein solches einfaches, untheologisches Bekenntniss entstanden sein soll. Gewiss dass man es überhaupt aufstellte und sich nicht mehr mit der kurzen Taufformel begnügte, zeigt an sich eine bestimmtere theologische Haltung, als sie die älteste Zeit für nothwendig befunden hat. Aber sollte damals noch eine solche Formel ausgereicht haben? Immer wieder klagt Tertullian, dass die Valentinianer trügerisch,,communem fidem adfirmant": es kann nach seinen Worten kein Zweifel sein: sie haben sich auch mit dem Symbol abgefunden. Sollte es damals erst verfasst worden sein? Es wäre doch ein Act höchster kirchenpolitischer Unklugheit gewesen, in dem Momente, wo man Mittel suchte und fand, sich scharf gegen alle Häresie abzuschliessen, ein Taufsymbol aufzustellen, welches so gefürchtete Gegner wie die Valentinianer anerkennen konnten.1) Es scheint mir daher nicht zweifelhaft zu sein, dass man den Ursprung des Symbols um c. 30 Jahre früher verlegen muss. Man muss vor die Zeit des brennenden Kampfes mit dem Gnosticismus zurückgehen: um die Mitte des 2. Jahrh. oder etwas früher wird das Symbol in Rom entstanden sein.

1) Der Streit über z und diά im 2. Artikel zwischen der Kirche und den Valentinianern (Tertull., de carne 20) lehrt, dass diese bei dieser Partikel auf ältere Formeln (s. Justin) zurückgreifen wollten. Noch war ja der Wortlaut des Symbols nicht in jeder Sylbe heilig.

Harnack, Altchristl. Litteraturgesch. II, 1.

34

Aber muss man nicht noch viel weiter rückwärtsschreiten? Räth uns doch eine Anzahl von Forschern, bis ins 1. Jahrh., ja bis ins apostolische Zeitalter hinaufzusteigen. Allein die Gründe, die sie vorführen, sind ohne Gewicht. Immer wieder werden Sätze wie der von der Jungfrauengeburt u. a. bis auf Justin und Ignatius, noch andere wie das Glied von Pontius Pilatus oder von der Wiederkunft Christi zum Gericht in ihrem Wortlaut bis auf das apostolische Zeitalter zurückgeführt und daraus gefolgert: also war ein dreigliedriges Symbol resp. das römische oder ein ihm ähnliches damals schon vorhanden. Allein immer wieder muss man darauf aufmerksam machen, dass jene Stücke an den betreffenden Stellen nicht in einem dreigliedrigen Symbole stehen, dass es alte kerygmatische Stücke, dem Apostolicum verwandt, zwar bereits im apostolischen Zeitalter gegeben hat, dass sie aber sich nirgendwo als Explication der Taufformel darbieten.

Dagegen giebt es ganz positive Beobachtungen, die entschieden davon abrathen, das römische Symbol über die Mitte des 2. Jahrh. (c. 140) hinaufzusetzen.

Überschaut man alle die formelhaften Stücke, die ich (Bibliothek der Symbole, hrsg. von Hahn 3. Aufl., vgl. PP. App. Opp. 1. c.) zusammengestellt habe, so müssen als älteste Formeln zweifellos folgende gelten:

I. in Bezug auf Gott den Vater: εἰς ἕνα θεὸν παντοκράτορα,
Schöpfer der Welt, (ohne лaτng)

II. in Bezug auf Jesus Christus: εἰς Χριστὸν Ἰησοῦν τὸν υἱὸν
τοῦ θεοῦ, τὸν κύριον ἡμῶν, τὸν γεννηθέντα
ἐκ (διὰ) παρθένου

τὸν ἐπὶ Ποντίου Πιλάτου σταυρωθέντα (παθόντα) ἀναστάντα (ἐκ νεκρῶν)

καθήμενον ἐν δεξιᾷ τοῦ Θεοῦ (nicht πατρός) ὅθεν ἔρχεται ἐνδόξως) κρῖναι ζῶντας καὶ νεκρούς.

Diese Formeln, in diesem Wortlaut, sind von den ältesten Zeiten bis Irenäus und Tertullian nachweisbar (ja noch weiter).

Ferner belehrt uns Ignatius, dass in alten Kerygmen die Davidssohnschaft Christi und die Taufe durch Johannes erwähnt war, und dass auch Herodes neben Pilatus genannt wurde.

Was bietet nun das Vetus Romanum?

1) im ersten Glied bietet es πατὴρ παντοκράτωρ, eine Formel, die ausserhalb des Symboles sicher erst bei Irenäus belegt werden kann (s. o., cf. Act. Petri cum Simone 2),

2) im zweiten Glied hat es uovoyevn, diese johanneische

Formel findet sich selbst bei Irenäus noch nicht (auch nicht bei Justin ausser in einem bei Irenäus erhaltenen Citat und Ignatius),

3) die Jungfrauengeburt verdeutlicht es nach den Evangelien durch ἐκ πνεύματος ἁγίου, welches in der Formel erst bei Tertullian nachweisbar ist,

4) das лadivov ergänzt es durch den Namen „Maria" (den weder Aristides noch Justin noch Irenäus in den Formeln bieten) nach den Evangelien (cf. Act. Petri cum Sim. 7),

5) es schreibt x, nicht das missverständliche diά (wie Justin), nach den Evangelien,

6) die Taufe durch Johannes bietet es nicht; sie hatte also keine grundlegende Bedeutung mehr (s. dagegen Ignatius); auch die Davidssohnschaft ist nicht ausgedrückt (wir wissen, dass über sie eine Controverse bestand, s. Matth., Barnabasbrief u. Didache), 7) die besondere Hervorhebung des tapévta wird sich schwerlich anders als aus Rücksicht auf I. Cor. 15, 3 verstehen lassen; es ist erst bei Apelles und Irenäus zu belegen, nicht bei Ignatius und Justin,

8) der dritte Tag wird bei der Auferstehung hervorgehoben, nach den Evangelien und I. Cor. 15, 4, bei Ignatius, Justin, Melito fehlt er in den Formeln (dagegen s. Act. Petri cum Sim. 7),

9) die Himmelfahrt bildet bereits ein besonderes Stück, nach der Apostelgeschichte; auch bei Justin ist es ein besonderes Stück, nicht aber bei Ignatius u. A.,

10) von der Sessio ad dexteram patris wird geredet, nicht, wie bei allen Zeugen vor Tertullian, ad dexteram dei,

11) die Ausführung des 3. Artikels lässt sich vor Tertullian überhaupt nicht belegen.

Überschaut man diesen Thatbestand, so wird man dem Urtheil beipflichten müssen: das altrömische Symbol ist ein auf dem Grunde älterer Formeln unter dem Einfluss NTlicher Schriften hergestelltes Werk, und jene particulären älteren resp. kürzeren Formeln haben sich neben ihm noch geraume Zeit erhalten und ihren Einfluss auf die Gestaltung der frei construirten regulae fidei geltend gemacht. Es ist nicht nur kein Grund vorhanden, mit dem Symbol in das 1. Jahrh. hinaufzugehen, sondern es verbietet sich das, und eine vorsichtige Abwägung der oben zusammengestellten Thatsachen macht es höchst wahrscheinlich, dass wir die Mitte des 2. Jahrh. aufwärts nicht weit überschreiten dürfen. Um diese Zeit ist das Symbol am verständlichsten, sowohl in dem, was es bietet, als in dem, was es nicht mehr bietet, und um diese Zeit erklären sich auch die starken Einflüsse des Buchstabens NTlicher Schriften erst.

Das römische Symbol ist also zwar höchst wahrscheinlich vor dem brennenden Streit mit Marcion und den grossen gnostischen Schulen verfasst, aber nicht lange vorher, etwa als die Wehen des Kampfes begannen, um 140 ); es fusst auf älteren formelhaften Ausdrücken und ist in diesem Sinne kein primäres Product mehr; aber in seiner Disposition und Auswahl, sowie besonders in der Conception des 3. Artikels ist es original. Es sind innere Erwägungen, die zu diesem Urtheile bestimmen. Will man sie nicht gelten lassen, so muss man bei der Erkenntniss stehen bleiben, dass das Symbol bei Tertullian für uns auftaucht, und dass sich über seinen Ursprung nichts ermitteln lässt.

17) Quellen der ägyptischen, sog. apostolischen Kirchen

ordnung.

In den Texten u. Unters." Bd. II Heft 1. 2. 5 (cf. Lit.-Gesch. I. Bd. S. 451 ff. 463 ff.) habe ich nachgewiesen, dass die ägyptische, sog. apostolische KO. eine um 300 in Ägypten angefertigte Compilation aus vier alten Schriften ist, nämlich der Didache, dem Barnabasbrief und zwei anderen Tractaten (ausserdem bietet sie Bestandtheile, die dem Redactor angehören, vor allem c. 1-3, und ein altes Apostelverzeichniss). Jene beiden Tractate, die natürlich nur bruchstückweise benutzt sind, habe ich zur Kennzeichnung Κατάστασις τῆς ἐκκλησίας" und Κατάστασις τοῦ κλήρου" genannt und sie (a. a. O. II, 5 S. 7 ff.) ausgeschieden und commentirt (der erste ist in cc. 16-21, der zweite in cc. 22-28 der Schrift enthalten). Sie haben ihre nächste Parallele an den Pastoralbriefen (die wohl bereits benutzt sind, s. o. S. 480 ff.) und an der Schilderung der Gemeindeorganisation bei Justin. Die Verfassungszustände, die sie voraussetzen, sind für die unmittelbare Vorstufe der katholischen Kirchenverfassung zu halten, so jedoch, dass Reminiscenzen der Organisation, für die uns die Didache ein Zeugniss bietet, nicht fehlen. Ein NTlicher Kanon ist in den Urkunden noch nicht vorausgesetzt. Eine feste Gottesdienst- und Gemeindeordnung darf mit Sicherheit für die Zeit, aus welcher die Urkunden stammen, angenommen werden. Hier hat man an der Schilderung, die Justin in der Apologie gegeben hat, die beste Parallele. Stammen die Stücke aus Ägypten, so darf man die Abfassungszeit innerhalb des Zeitraumes c. 140 bis c. 180 verhältnissmässig spät ansetzen, legt man Werth auf die Benutzung (des paulinischen und) des römischen

1) Das Fehlen jeder Spur des Symbols bei Hermas fällt auch in das Gewicht, s. sein erstes Mandat.

Korintherbriefes und versetzt deshalb die Urkunden nach Griechenland, so wird man nicht weit über die Mitte des 2. Jahrh. herabsteigen dürfen.

18) Gnostisches.

Oben S. 289 ff. 297 ff. ist die Zeit der grossen Sectenstifter und ihrer Schüler, soweit möglich, ermittelt worden. Es erübrigt noch die Zeitbestimmung einiger gnostischer Gemeinschaften und Bücher, die freilich nicht genau festgestellt werden kann.

1) Marcellinianer, Anhänger der Mariamne, Anhänger der Martha, Helenianer (neben Simonianern) gab es vor Celsus (cf. Orig. c. Cels. V, 61 sq.). Simon der Magier lebte im apostolischen Zeitalter, und es ist nicht ausgeschlossen, dass Menander dem 1. Jahrh. angehört (s. Justin, Hegesipp). Dem 1. Jahrh. gehört auch Kleobius (Kleobulus) und Thebuthis an (s. Litt.-Gesch. I S. 152); doch ist Näheres nicht bekannt. Der Dositheus, der öfters mit Simon dem Magier zusammen, resp. als sein Lehrer genannt wird (a. a. O. S. 152 f.), gehört nicht eigentlich in die Kirchengeschichte. Cerinth (über den Kunze, De historiae Gnosticismi fontibus. Leipzig 1894 zu vergleichen ist), der im 2. Jahrh. Einigen als der Verfasser der johanneischen Schriften gegolten hat, muss am Ende des 1. oder am Anfang des 2. Jahrh. gelebt haben. Zu dem a. a. O. S. 154 f. angeführten Materiale bemerke, dass in der Biene" des Salomo von Basra (p. 114 edid. Budge) steht, zwölf Jünger aus der Zahl der 70 seien gestrichen worden, weil sie auf Anstiften des Cerinth die Gottheit Christi leugneten, zwölf andere seien an deren Stelle getreten; unter diesen wird Mâr Mârî ausdrücklich genannt.

[ocr errors]

2) Peraten (Euphrates, Akembes), Enkratiten, Doketen, Hämatiten, Eutychiten (Entychiten) gab es vor Clemens Alex. (cf. Strom. VII, 17, 106), Hippolyt und Serapion.

3) Ophiten, Kainiten (Kajanisten) gab es vor Hippolyt (Syntagma), Clemens (1. c.) und Irenäus.

4) Sethianer, Kolarbasus (?) gab es vor Hippolyt (Syntagma) und Irenäus.

5) Lucanus, ein Schüler Marcion's, wirkte vor Hippolyt (1. c.) und Tertullian.

6) Naassener, der Gnostiker Justin, der Marcionit Prepon, Monoimus wirkten vor Hippolyt (Philosophumena); Nigidius, Iovis und Prodicus vor Tertullian, resp. Clemens.

7) Die Gemeinschaften, aus denen das koptisch-gnostische Buch „Pistis Sophia" und die beiden Bücher Ieû hervorgegangen sind (s. Carl Schmidt i. d. Texten u. Unters. Bd. VIII H. 1. 2, A. Harnack,

« PoprzedniaDalej »