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qui prave ambulabat; moestitia tua potest ei prodesse." Der letztere Gedanke kommt auch schon in den Acten des Paulus und der Thekla vor (Gebet für eine abgeschiedene Heidin), aber doch nicht in so grober Form. Er weist in eine spätere Zeit der Kirche, und auf spätere Zeit deuten auch die feineren Entschuldigungen des Götzendienstes (c. 11: „Sunt vero homines qui dicunt: In honorem dei facimus ei simulacrum, scil. ut adorent simulacrum dei absconditi, ac nesciunt deum in omni loco esse etc.", u. c. 12: Rursus vero sunt homines qui dicunt: Quodcunque reliquerunt nobis patres nostri colimus"). Da es auch nicht eine einzige sichere Spur giebt, die diese Apologie in das 2. Jahrhundert zurückzuführen heisst, so darf sie nicht als Quelle für die Zeit vor Septimius Severus verwerthet werden um so weniger, als sie in ihrem Verhältniss zu den Apologieen des 2. Jahrh. den Eindruck späteren Ursprunges resp. litterarischer Abhängigkeit macht. Ist die Schrift an Caracalla gerichtet, so darf man sich erinnern, dass er 215 (216) in Antiochien gewesen ist (der Syrer bietet die Einleitung: „Oratio Melitonis philosophi, quae habita est coram Antonino Caesare. et locutus est ad Caesarem etc."; aber s. c. 5: „,quid scribam vobis"). Gegen. Elagabal spricht die Erwähnung der Söhne; doch könnte man sie zur Noth hypothetisch fassen.

16) Das altrömische Taufbekenntniss.

Das altrömische Symbol, dessen Wortlaut (griechisch und in altlateinischer Übersetzung) Caspari, Quellen z. Gesch. des Taufsymbols Bd. III 1875 S. 3 ff., und Kattenbusch, Das apostolische Symbol I. Bd. 1894, genau festgestellt haben (vgl. Patr. Apostol. Opp. I, 22 p. 115 ff., neu von mir bearbeitet in Hahn's Bibliothek der Symbole, 3. Aufl., und meinen Artikel „Apostol. Symbolum in Herzog's REncyklop.3), ist zunächst mit absoluter Sicherheit in die Zeit Cyprian's und Novatian's hinaufzuführen (Cypr. ep. 67, 7; 69; 70 und sonst). Damals aber existirte bereits die afrikanische Abwandelung des Symbols, also muss die römische Gestalt älter sein. Da aber sicher nachgewiesen ist, dass alle abendländischen provinzialkirchlichen Taufsymbole aus dem Romanum geflossen sind (s. besonders Kattenbusch S. 78 ff.), so kann die Thatsache, dass dieses Symbol am Anfang des 3. Jahrh. bereits in dem uns vorliegenden Wortlaut vorhanden gewesen ist, nicht bestritten werden und wird auch m. W. von Niemandem mehr in Zweifel gezogen.

Alle, namentlich auch in den letzten Jahren angestellten Versuche, eine noch ältere Form des Symbols zu ermitteln, haben zu keinem Ziele geführt (s. meine Abhandlung in d. Ztschr. f. Theol. u. Kirche

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Bd. III 1894 S. 130 ff.); aber auch die Versuche, ein uraltes orientalisches Symbol (Schwester- oder Muttersymbol des römischen) zu constatiren resp. zu construiren, sind gescheitert. Sie mussten nothwendig scheitern; denn ein eindringendes Studium der späteren orientalischen Symbole lehrt, dass die orientalischen Kirchen erst verhältnissmässig spät eine feste, explicirte Taufformel als Taufbekenntniss erhalten haben wahrscheinlich nicht ohne römischen Einfluss. Auch der Nachweis, den Caspari versuchte, die alexandrinische Kirche habe z. Z. des Clemens ein dreigliedriges Taufbekenntniss, also ein dem römischen verwandtes Symbol besessen (Ztschr. f. kirchl. Wissensch. u. kirchl. Leben Bd. VII 1886 S. 354 ff.), ist nicht gelungen; denn die Hauptstelle Strom. VII, 15, 90 verträgt eine so bestimmte Interpretation nicht, und die Ausdrucksweise und die Beweisführung des Clemens in den Stromateis müssten anders gestaltet sein, wenn er ein kirchliches Symbol in der Hand gehabt hätte.

Was immer wieder die Forscher verlocken wird, nach einem uralten Symbol im Orient zu suchen, ist die unleugbare Thatsache, dass es vom apostolischen Zeitalter her eine nicht geringe Anzahl von stehenden Formeln, von formelhaft ausgeprägten Bekenntnissen zu dem einen allmächtigen Schöpfergott, von christologischen Kerygmen, doxologisch-christologischen Sätzen und dergl. gegeben hat (vgl. meine oben citirte Abhandlung), mit denen das Symbolum Romanum verwandt ist, weil es sie benutzt hat. Aber dass diese Formeln in einem dreigliedrigen Bekenntniss (über der Taufformel auferbaut) gestanden haben, ist nirgendwo nachweisbar. Aus Hermas lässt sich eine Bekenntnissformel zum einen Schöpfergott, aus Justin eben eine solche und ein ausgeführtes, festes christologisches Kerygma gewinnen (s. Bornemann, Ztschr. f. KGesch. Bd. III S. 1 ff.). Auch Ignatius bietet ein, freilich von dem justinischen sehr verschiedenes, festes christologisches Kerygma (s. meinen Aufsatz im ,,Expositor" 1885 Dec. p. 413 ff.), und aus dem Polykarpbrief lässt sich auf etwas Ähnliches schliessen, aus den Pastoralbriefen sogar vielleicht auf eine zweigliedrige Formel (Schöpfergott und der unter Pontius Pilatus uaorvońoas Christus Jesus). Aber nirgendwo begegnet in dieser Litteratur auch nur die geringste Spur einer dreigliedrigen Formel, welche im 2. Gliede die Geschichte Christi, im 3. die heilige Kirche, Sündenvergebung und Fleischesauferstehung enthalten hätte. Wir sind daher mindestens bis auf Weiteres zu der Annahme genöthigt, dass diese grosse und folgenreiche Conception ein Werk der römischen Kirche gewesen ist.

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Es fragt sich nun, in welche Zeit sie zu verlegen ist; zunächst stehen die 150 Jahre zwischen c. 60 und c. 210 offen.

Durchmustert man die Stellen Tertullian's in Bezug auf Symbol und Glaubensregel, die ich Patr. App. Opp. I, 22 p. 118 ff. zusammengestellt habe (vgl. auch noch de spect. 13. 24; ad mart. 3; de virg. vel. 2; de carne 16; de pudic. 8. 19. 21; de ieiunio 1; de monog. 2; adv. Marc. I, 20. 21; IV, 2. 5; V, 19. 20; adv. Prax. 13. 27. 28), so ergeben sich folgende Erkenntnisse mit Sicherheit:

1) Tertullian hat ein festes Bekenntniss gekannt, welches über der Taufformel erbaut war, und bei der Taufhandlung gebraucht wurde (cf. z. B. de corona mil. 3 f.).

2) In diesem Bekenntniss kam auch die Kirche" vor (cf. z. B. de orat. 2; de bapt. 6; de monog. 7).

3) Dieses Bekenntniss enthielt die resurrectio carnis (cf. de praescr. 13. 23. 26. 36; de vig. vel. 1).

4) Es enthielt in dem 2. Artikel ein christologisches Kerygma, in welchem Jesus Christus als Sohn und als Herr bezeichnet, die Jungfrau ausdrücklich Maria genannt, die Kreuzigung als unter Pontius Pilatus vollzogen, bei der Auferstehung der dritte Tag hervorgehoben, die Himmelfahrt angeführt, die sessio ad dextram patris (nicht dei) gefasst und die Wiederkunft zum Gericht bekannt war. Dagegen waren die Davidssohnschaft, die Taufe Christi durch Johannes und die Höllenfahrt nicht in diesem Bekenntniss enthalten (auch das Begräbniss führt Tertullian in der Regel nicht an; aber dieses Glied konnte bei freien Wiedergaben leicht wegfallen; de carne 5 aber lesen wir: „crucifixus est dei filius .... et sepultus resurrexit"; was die ausdrückliche Hervorhebung des Todes neben der Kreuzigung anlangt, so fehlt er de praescr. 13 und de virg. vel. 1, findet sich aber ad Prax. 2).

5) Dass dieses Bekenntniss aus Rom stammt, resp. in der römischen Gemeinde gebraucht wird und von dort nach Karthago gekommen ist, sagt Tertullian de praescr. 36, wenn er schreibt: „Si autem Italiae adiaces, habes Romam, unde nobis auctoritas quoque praesto est ... videamus quid didicerit (die römische Kirche), quid docuerit, cum Africanis quoque ecclesiis contesserarit. unum deum dominum novit, creatorem universitatis, et Christum Jesum ex virgine Maria filium dei creatoris, et carnis resurrectionem; legem et prophetas cum evangelicis et apostolicis litteris miscet; inde potat fidem, eam aqua signat, sancto spiritu vestit, eucharistia pascit, martyrium exhortatur, et ita adversus hanc institutionem neminem recipit."

Auf Grund dieses Thatbestandes ist das Urtheil unumgänglich: Tertullian fusst bereits auf dem altrömischen Symbol, ja man darf wahrscheinlich noch einen Schritt weiter gehen und sagen, dass eine ähnliche Abwandelung, wie wir sie in den afrikanischen Sym

bolen der späteren Zeit finden (,,remissionem peccatorum et vitam aeternam per sanctam ecclesiam", s. bereits Cyprian), sich schon in dem Symbole Tertullian's findet; denn es ist schwerlich zufällig, dass er de virg. vel. 1 schreibt: „,venturum iudicare vivos et mortuos per carnis resurrectionem" (vgl. die Umschreibung de praescr. 13: „venturum cum claritate ad sumendos sanctos in vitae aeternae et promissorum caelestium fructum et ad profanos iudicandos igni perpetuo facta utriusque partis resuscitatione cum carnis restitutione"). Vielleicht lautete also zu Tertullian's Zeit das Symbol in Karthago also: „,venturum iudicare vivos et mortuos per carnis resurrectionem, et in spiritum sanctum et in remissionem peccatorum (et vitam aeternam) per sanctam ecclesiam" (es ist beachtenswerth, dass Cyprian, wo er den 3. Artikel wiedergiebt, die Fleischesauferstehung nicht nennt, sondern nur Sündenvergebung, ewiges Leben und Kirche; las auch er die Fleischesauferstehung noch beim 2. Artikel?). Gegen diese Annahme spricht freilich, dass nach de praescr. 36 und den anderen Stellen die carnis resurrectio doch am Schluss des Symbols gestanden zu haben scheint. Man wird also nicht mehr entscheiden können, wie der Wortlaut des Symbols in Karthago z. Z. Tertullian's gelautet hat.

Die Unsicherheit, die hier nachbleibt, ist nicht unbedenklich. Man sollte erwarten, dass, wenn wirklich das altrömische Symbol oder eine leichte Abwandelung desselben allen einschlagenden Äusserungen Tertullian's zu Grunde liegt, der Wortlaut keinen Zweifel übrig lassen dürfe. Die Unsicherheit hat sogar zu der Hypothese geführt, Tertullian repräsentire eine ältere Form des römischen Symbols (so Zahn); dieses sei somit am Anfang des 3. Jahrh. in Rom noch mehr oder weniger umgestaltet worden. Allein die Beweisführung für diese Annahme erwies sich als ganz schwach und ungenügend; dagegen beruht sie z. Th. auf richtigen Beobachtungen. Folgendes ist hier anzuführen:

1) Tertullian hat sich in seinen Darstellungen der Glaubensregel nicht überall streng an den Wortlaut des Symbols gebunden,

2) er verfährt überhaupt mit grosser Freiheit an den verschiedenen Stellen,

3) er befolgt auch ein zweigliedriges Schema, in welchem der h. Geist nur als ein Bestandtheil des christologischen Gliedes vorkommt,

4) er hebt im ersten Gliede nicht sowohl den „pater omnipotens" als den „unus (unicus) deus creator universitatis“ hervor,

5) er lässt das uovoyers im zweiten Gliede vermissen.

Diese Beobachtungen erklären sich am einfachsten, ja überhaupt nur befriedigend durch die Annahme, dass das römische (karthaginiensische) Taufsymbol für Tertullian noch nicht die einzige, exclusive, souveräne Grundlage der fides communis gewesen ist, sondern dass sie ihre Dignität in dieser Hinsicht noch mit anderen Formeln theilte mit Formeln, die z. Th. älter waren, wie die Vergleichung der Abweichungen vom Symbol bei Tertullian mit den Formeln des Justin, Irenäus, Hermas usw. beweisen. Gab also Tertullian diese fides communis wieder, so hat er sich nur vornehmlich an das Symbol gehalten, aber er hat auch andere alte Formeln eingemischt; zu den ältesten gehörten aber zweigliedrige (Bekenntniss zu Vater und Sohn), in denen beim Sohne die Sendung des Geistes genannt war, ferner solche zweigliedrige (oder eingliedrige), in denen die Einheit des allmächtigen Gottes und seine Schöpferkraft hervorgehoben war. In solchen alten zweigliedrigen Formeln war auch der Sohn u. W. nie uovoyevs genannt.

Diese Annahme erklärt alle Beobachtungen, die die Ausdrucksweise Tertullian's hervorruft: das Taufsymbol war wirklich noch Taufsymbol und nichts anderes. Seine exclusive lehrgesetzliche Geltung war erst im Anzuge, aber noch nicht perfect.

Haben wir so richtig geurtheilt, so folgt, dass aus den Schwankungen Tertullian's bei der Wiedergabe der regula fidei nicht geschlossen werden darf, dass der Wortlaut des Symbols damals noch ein schwankender war nur seine lehrgesetzliche Dignität war noch eine unvollkommene. Die positiven Beobachtungen aber machen es völlig deutlich, dass das Symbol in dem festen, uns bekannten Wortlaut bereits existirte. Also kann der Ursprung desselben in Rom jedenfalls nicht nach c. 180 angesetzt werden.

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Eine Betrachtung der einschlagenden Stellen bei Irenäus führt uns leider nicht weiter. Dass Irenäus seine Darstellung der fides communis aus überlieferten Formeln zusammensetzt, ist ohne Weiteres klar; aber ein gewaltiger Unterschied von Tertullian das römische Symbol ist für ihn, den Kleinasiaten und Gallier, in der Regel nicht die Grundlage. Nur mit grosser Willkür kann man seine Sätze so interpretiren, dass ihnen das Symbolum Romanum zu Grunde liege. Er benutzt vielmehr eine Formel des Hermas, Formeln des Johannesevangeliums, zweigliedrige Bekenntnisse zu dem Schöpfergott und seinem Sohn Jesus Christus, antithetisch und speculativ zugespitzte kerygmatische Sätze von Christus, Stücke eines historischen Kerygmas von Christus, usw. Das Meiste ist uralt, klingt auch mit Sätzen des Justin und Ignatius beachtenswerth zusammen, aber es ist nicht das römische Symbol. Somit lässt sich

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