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Wir stellen nun die Herkunft der oben aufgeführten Eintragungen fest, soweit das möglich ist:

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Nr. 3a

Nr. 3b

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Irenaeus (V, 33, 4).1)

Die Apologien des Quadratus u. Aristides selbst.
Der Brief Hadrian's an den Minucius.

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Nr. 9

Nr. 10

Nr. 11

Nr. 12

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Irenaeus (III, 4, 2).

Die Apologie des Justin selbst.
Irenaeus (III, 4, 2).3)

Irenaeus (III, 3, 4).

Justin, Apol. II, 3 u. Tatian., Orat. 19.4)

Der Brief der Smyrnäer über den Tod Polykarps und der Brief der Lugduner.

Die Schriften des Theophilus selbst.

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werden müssen, vgl. dazu die eigenthümliche Form der Berufung ad ann. 2067 (der Grundtext ist bei Syncell. p. 632, 10 erhalten): ovuqori lóбŋaños ¿v τούτῳ ταῖς Πράξεσι τῶν ἀποστόλων, ἔνθα τῷ θείῳ Παύλῳ κτλ.

1) Vgl. den Ausdruck dzovotys bei Irenäus und in der Chronik.

-2) Aus Irenäus (I, 24, 1. 3) lässt sich die Nachricht abgesehen von dem Datum wohl ableiten.

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3) Dass die Eintragung ebenso wie die 5. aus Irenäus stammt, zeigt ihr Wortlaut, Irenäus schrieb. Οὐαλεντῖνος ἦλθεν ... καὶ παρέμεινεν ἕως ΑνικήAber warum Eusebius zweimal den Valentin eingesetzt hat, bedarf noch der Untersuchung.

του.

4) Dass beide Stellen benutzt sind, zeigt eine genaue Vergleichung des Wortlautes.

5) Die doppelte Erwähnung des Clemens hier und Nr. 17 verlangt eine Untersuchung.

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Die Biographie des Origenes (Pamphilus).

Die Werke des Dionysius.

Dionysius' Schreiben an Novatian und andere Briefe. in Sachen Novatian's.

Die Acten der Synode gegen Paul v. Samosata.

Eigene Kunde des Eusebius als Zeitgenossen.

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Ausser Nr. 15 und 34 sind somit die Quellen für alle Eintragungen Euseb's inhaltlich ermittelt. Diese Ermittelung wird überall durch die Kirchengeschichte bestätigt, ja man kann nachweisen, dass wörtlich dieselben Excerpte der Chronik und Kirchengeschichte zu Grunde liegen. Allein es erhebt sich nun die wichtige Frage, worauf die chronologischen Ansätze des Eusebius sich gründen. Bei Erörterung dieser Frage erscheint sofort die. andere, ob die Eintragungen Euseb's selbständig sind, oder ob er für sie eine ältere Chronographie (in geringerem oder umfassenderem Maasse) bereits benutzt hat. Endlich verlangt die Auswahl seiner Eintragungen eine Erörterung. Wir haben die einzelnen Eintragungen deshalb aufs neue zu prüfen.

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Nr. 1: Zum ann. 2109 Domitian. XIII. (aber die Notiz steht beim ann. Abrah.) wird erst die domitianische Christenverfolgung eingetragen; dann folgt die Erwähnung der Verbannung des Johannes und der Apokalypse. Aus Irenäus konnte Eusebius entnehmen, dass die Apokalypse πρὸς τῷ τέλει τῆς Δομετιανοῦ ἀρzs geschaut worden sei, aber nicht mehr. Es ist indessen zu beachten, dass Eusebius nicht die Abfassung der Apokalypse auf ann. 2109 datirt, sondern den Anfang der domitianischen Verfolgung; von der Apokalypse sagt er nur, dass sie unter Domitian und, wie der Zusammenhang ergiebt, zur Zeit der Verfolgung geschrieben sei. Das bestimmte Datum, die domitianische Verfolgung sei im 13. Jahre desselben ausgebrochen, hat Eusebius in der Kirchengeschichte (III, 17) nicht festgehalten. Ob ihm die genaue Angabe nicht nöthig erschienen ist oder ob er sie selbst als willkürlich beurtheilt hat, muss zunächst unsicher bleiben.

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Nr. 2: Diese Angabe ist von Eusebius nicht zu einem bestimmten Jahr, sondern post ann. 2114 Traian. I. eingetragen. Bis zu welchem Jahr Trajan's Johannes gelebt hat, weiss Eusebius somit nicht und will daher auch nichts darüber sagen. Ebensowenig will er das Auftreten des Papias und Polykarp genauer bestimmen.

Wir stellen nun die Herkunft der oben aufgeführten Eintragungen fest, soweit das möglich ist:

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Nr. 3a.

Nr. 3b

Nr. 4
Nr. 5

Nr. 6
Nr. 7
Nr. 8
Nr. 9

Nr. 10

Nr. 11
Nr. 12

Nr. 13

Nr. 14.

Nr. 15.
Nr. 16
Nr. 17

Nr. 18
Nr. 19

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Irenaeus (V, 33, 4).1)

Die Apologien des Quadratus u. Aristides selbst.
Der Brief Hadrian's an den Minucius.

Irenaeus? 2)

Irenaeus (III, 4, 2).

Die Apologie des Justin selbst.

Irenaeus (III, 4, 2).3)

Irenaeus (III, 3, 4).

Justin, Apol. II, 3 u. Tatian., Orat. 19.4)

Der Brief der Smyrnäer über den Tod Polykarps und der Brief der Lugduner.

Die Schriften des Theophilus selbst.

Die Schriften dieser Männer.

?

Die Schriften des Irenaeus.

Die Schriften des Clemens Alex.

Die Briefe im Osterstreit.

Die Biographie des Origenes (Pamphilus).

Nr. 20 Die Briefe des Alexander.

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werden müssen, vgl. dazu die eigenthümliche Form der Berufung ad ann. 2067 (der Grundtext ist bei Syncell. p. 632, 10 erhalten): ovugoret Tooŋaños ¿v τούτῳ ταῖς Πράξεσι τῶν ἀποστόλων, ἔνθα τῷ θείῳ Παύλῳ κτλ.

1) Vgl. den Ausdruck dzovovýę bei Irenäus und in der Chronik.
2) Aus Irenäus (I, 24, 1. 3) lässt sich die Nachricht

Datum wohl ableiten.

abgesehen von dem

3) Dass die Eintragung ebenso wie die 5. aus Irenäus stammt, zeigt ihr Wortlaut; Irenäus schrieh Οἰαλεντῖνος ἦλθεν ... καὶ παρέμεινεν ἕως Ανική

του.

Aber warum Eusebius zweimal den Valentin eingesetzt hat, bedarf noch der Untersuchung.

4) Dass beide Stellen benutzt sind, zeigt eine genaue Vergleichung des Wortlautes.

5) Die doppelte Erwähnung des Clemens hier und Nr. 17 verlangt eine Untersuchung.

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Die Biographie des Origenes (Pamphilus).

Die Werke des Dionysius.

Dionysius' Schreiben an Novatian und andere Briefe in Sachen Novatian's.

Die Acten der Synode gegen Paul v. Samosata.

Eigene Kunde des Eusebius als Zeitgenossen.

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Ausser Nr. 15 und 34 sind somit die Quellen für alle Eintragungen Euseb's inhaltlich ermittelt. Diese Ermittelung wird. überall durch die Kirchengeschichte bestätigt, ja man kann nachweisen, dass wörtlich dieselben Excerpte der Chronik und Kirchengeschichte zu Grunde liegen. Allein es erhebt sich nun die wichtige Frage, worauf die chronologischen Ansätze des Eusebius sich gründen. Bei Erörterung dieser Frage erscheint sofort die andere, ob die Eintragungen Euseb's selbständig sind, oder ob er für sie eine ältere Chronographie (in geringerem oder umfassenderem Maasse) bereits benutzt hat. Endlich verlangt die Auswahl seiner Eintragungen eine Erörterung. Wir haben die einzelnen Eintragungen deshalb aufs neue zu prüfen.

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· Nr. 1: Zum ann. 2109 Domitian. XIII. (aber die Notiz steht beim ann. Abrah.) wird erst die domitianische Christenverfolgung eingetragen; dann folgt die Erwähnung der Verbannung des Johannes und der Apokalypse. Aus Irenäus konnte Eusebius entnehmen, dass die Apokalypse πρὸς τῷ τέλει τῆς Δομετιανοῦ ἀρxs geschaut worden sei, aber nicht mehr. Es ist indessen zu beachten, dass Eusebius nicht die Abfassung der Apokalypse auf ann. 2109 datirt, sondern den Anfang der domitianischen Verfolgung; von der Apokalypse sagt er nur, dass sie unter Domitian und, wie der Zusammenhang ergiebt, zur Zeit der Verfolgung geschrieben sei. Das bestimmte Datum, die domitianische Verfolgung sei im 13. Jahre desselben ausgebrochen, hat Eusebius in der Kirchengeschichte (III, 17) nicht festgehalten. Ob ihm die genaue Angabe nicht nöthig erschienen ist oder ob er sie selbst als willkürlich beurtheilt hat, muss zunächst unsicher bleiben.

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Nr. 2: Diese Angabe ist von Eusebius nicht zu einem bestimmten Jahr, sondern post ann. 2114 Traian. I. eingetragen. Bis zu welchem Jahr Trajan's Johannes gelebt hat, weiss Eusebius somit nicht und will daher auch nichts darüber sagen. Ebensowenig will er das Auftreten des Papias und Polykarp genauer bestimmen.

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Nr. 3: Die Angaben hier sind ebenfalls nicht zu einem bestimmten Jahr gestellt, sondern post ann. 2140 Hadr. VIII. Eusebius datirt die verzeichneten Vorgänge somit lediglich auf die Zeit Hadrian's resp. vielleicht auf die Zeit seines Aufenthalts in Griechenland.

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Nr. 4: Das Auftreten des Basilides ist zu einem bestimmten Jahr gestellt (2149 Abr. Hadr. XVII.; zur letzteren Zeitangabe ist es eingetragen); allein der Ausdruck: „Basilides his temporibus apparuit" (leider fehlt der Originaltext) scheint anzeigen zu sollen, dass das Jahr willkürlich gewählt ist. Indessen ist dagegen einzuwenden, dass sich im Arm. dieses ,,his temporibus" einige Male findet, während es Hieron. nie bietet (der Grundtext fehlt leider überall) und es wohl dem griechischen Tótɛ entspricht, wenn es nicht überhaupt Zusatz des Armeniers ist, s. ad ann. 2159: „Valentinianus his temporibus erat", Hieron.: Valentinus haereticus agnoscitur"; ad ann. 2220: „Clemens his temporibus libros componebat", Hieron.: ,,Clemens multa et varia conscripsit"; ad ann. 2247:,,Origenes Alexandriae in schola erat his temporibus"; Hieron.: Origenes Alexandriae clarus habetur". Oder entstammen diese Angaben mit his temporibus" einer bestimmten Quelle? Das lässt sich nicht nachweisen.

Hadr. XXI, resp.
Antonini Pii I

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Nr. 5: Die Eintragung steht post ann. 2153 nach dem Armenier N(Z) stand sie post ann. 2154 (das ist wohl, wie Hieron. bezeugt, die ursprüngliche Stellung). Auch hier hat es Eusebius vermieden, ein bestimmtes Jahr Abr. anzugeben. Er hat das Auftreten des Valentin und Cerdo, wie ihm Irenäus überliefert hat, lediglich unter dem Episkopat des Hygin vermerkt.

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Nr. 6: Die Apologie Justin's oder sein Auftreten das mag hier dahingestellt bleiben ist auf ann. 2156 Antonini Pii III. Olymp. 230, 1 (zu letzterer ist der Vermerk gegeben) datirt. Eine so genaue Bestimmung lässt sich aus der Apologie selbst nicht abstrahiren. Hier liegt also entweder eine besondere Überlieferung vor oder Willkür.

Nr. 7: Das Problem liegt hier, wie schon oben bemerkt, darin, dass beide Angaben über Valentin inhaltlich aus Irenäus stammen, aber auf 2 chronologische Daten vertheilt sind, nämlich 1) wie Irenäus angiebt, sub Hygino (Nr. 5), dazu 2) zu dem bestimmten ann. 2159 (hier der Vermerk) Antonini Pii VI., aber mit derselben allgemeinen Zeitbestimmung wie bei Basilides: ,,Valent. his temporibus erat." Diese Thatsache scheint durch die Hypothese erklärt werden zu können, Eusebius habe die erste Angabe nach Irenäus eingetragen, sodann eine Quelle benutzt, die

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