| 1856 - Liczba stron: 508
...II. Tit. 12. die Unterhaltung der Schulgebäude und Schulmeisterwohnungen als gemeine Last, welche von allen zu einer solchen Schule gewiesenen Einwohnern ohne Unterschied getragen werden müsse, und verordne» sodann §. 37. iliicl: Wo daS SchulhauS zugleich die Küsterwohnung ist, muß... | |
| 1867 - Liczba stron: 408
...beizutragen verbunden. Diese Last ist eine Persönliche, und muh, wie § 34. ausdrücklich bestimmt, von allen zu einer solchen Schule gewiesenen Einwohnern ohne Unterschied getragen werden. Da das ANgem. Landrecht keinerlei Exzeptionen zuläßt, so kann auch Kläger wegen seiner Qualität... | |
| 1854 - Liczba stron: 690
...§§. 34. und 35. aa O. §.34. Auch die Unterhaltung der Schulgebäube und Schulmeister «Wohnungen muß, als gemeine Last, von allen zu einer solchen...gewiesenen Einwohnern ohne Unterschied getragen werden; 5. 35. Doch trägt das Mitglied einer fremden zugeschlagenen Gemeine zur Unterhaltung der Gebäude... | |
| 1855 - Liczba stron: 412
...Allgem. Landrcchts i — dagegen muß die Unterhaltung der. Schulgebäude und Schulmeister-Wohnungen, als gemeine Last, von allen zu einer solchen Schule...gewiesenen Einwohnern ohne Unterschied getragen werden, — § 34, ebendaselbst. Nur insoweit erleichtert der fernere § 36. diese Verbindlichkeit der Schulgemeinde,... | |
| 1865 - Liczba stron: 510
...der Vorschriften über die Unterhaltung der Schulgebiiudc ist als Regel an die Spitze gestellt: Z. 34. Auch die Unterhaltung der Schulgebäude und Schulmeister-Wohnungen...als gemeine Last, von allen zu einer solchen Schule gewiesene» Einwohnern ohne Unterschied getragen werden. In dem Präjudiz des Ober-Tribunals Nr. 1356.... | |
| 1867 - Liczba stron: 404
...und vom § 34. an folgen Bestimmungen über die Unterhaltung der Schulgebäude. Hier verordnet es: § 34. Auch die Unterhaltung der Schulgebäude und Schulmeisterwohnungen...Last, von allen zu einer solchen Schule gewiesenen Ginwohnern ohne Unterschied getragen werden. § 35. Doch trägt das Mitglied einer fremden zugeschlagenen... | |
| Rudolf Haym, Heinrich von Treitschke, Wlihelm Wehrenpfennig, Hans Delbrück - 1869 - Liczba stron: 790
...ohne Unterschied des Glaubensbekenntnisses ob." „Auch (ß. 34) die Unterhaltung der Schulgcbäude und Schulmeister-Wohnungen muß, als gemeine Last,...gewiesenen Einwohnern ohne Unterschied getragen werden." „Kein Mitglied (§. W) der Gemeine lann wegen Verschiedenheit des Religionsbekenntnisses dem Beitrage... | |
| Friedrich Eduard Keller - 1873 - Liczba stron: 536
...ganz oder zum Theil auf eine Zeitlang unvermögend sind, dabei nach Nothdurft zu unterstützen. §. 34. Auch die Unterhaltung der Schulgebäude und Schulmeisterwohnungen...Schule gewiesenen Einwohnern ohne Unterschied getragen werben. 8. 36. Bei Bauten und Reparaturen der Schulgebäude müssen die Magistrate in den Städten... | |
| Prussia statist. Landesamt - 1884 - Liczba stron: 518
...Last", dh gemeinsame, aus dem Schulverbaude entspringende Last (Striethorst's Archiv, Bd. 16, S. 41), .von allen zu einer solchen Schule gewiesenen Einwohnern" ohne Unterschied getragen werden müsse. Den Forensen liegt eine Verpflichtung zu Schulunterhaltungsbeiträgen nicht ob (Erk. d. O.-Verw.-Ger.... | |
| Prussia (Germany) - 1886 - Liczba stron: 832
...kommenden Vorschriften der 88 34 und 35 Theil II Titel 42 Allgemeinen Landrechts bestimmen nämlich: § 34. Auch die Unterhaltung der Schulgebäude und Schulmeisterwohnungen...solchen Schule gewiesenen Einwohnern ohne Unterschied geringen werden. § 35. Doch trägt das Mitglied einer fremden zugeschlagenen Gemeinde zur Unterhaltung... | |
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