Zur verfassungsgeschichte PreussensBrockhaus, 1874 - 414 |
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... Preußen erscheinen . Die heftigen Be- wegungen des Verfassungsconflicts zogen mich allmählich von der Betrachtungsweise ab , welche für die beabsichtigte wissenschaftliche Sichtung des Stoffes mir zuträglich schien . Unter der Ungunst ...
... Preußen erscheinen . Die heftigen Be- wegungen des Verfassungsconflicts zogen mich allmählich von der Betrachtungsweise ab , welche für die beabsichtigte wissenschaftliche Sichtung des Stoffes mir zuträglich schien . Unter der Ungunst ...
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... Preußen von dem Geiste der deutschen Politik zwar ergriffen , doch in ihrem Zusammenhange nicht unterbrochen wird . Der Umstand , daß die verhältnißmäßig lange , überdies an Ereignissen und Um- gestaltungen ungewöhnlich reiche ...
... Preußen von dem Geiste der deutschen Politik zwar ergriffen , doch in ihrem Zusammenhange nicht unterbrochen wird . Der Umstand , daß die verhältnißmäßig lange , überdies an Ereignissen und Um- gestaltungen ungewöhnlich reiche ...
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... Preußen V. Das Herrenhaus . . 1. Eine Antwort an Graf Arnim - Boitzenburg 2. Das Finanzrecht des Herrenhauses V 1 4 36 81 159 179 213 215 271 VI . Die Krisis in Preußen 297 VII . Fragen des Staatsrechts . 321 1. Verfassungsrecht und ...
... Preußen V. Das Herrenhaus . . 1. Eine Antwort an Graf Arnim - Boitzenburg 2. Das Finanzrecht des Herrenhauses V 1 4 36 81 159 179 213 215 271 VI . Die Krisis in Preußen 297 VII . Fragen des Staatsrechts . 321 1. Verfassungsrecht und ...
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... worden ? ( 1861. ) Lasker , Zur Verfassungsgeschichte . 1 1. Von der Revision der Verfassung bis zur Neubildung der Wie ist die Verfassung in Preußen gehandhabt worden? Von der Revision der Verfassung bis zur Nenbildung.
... worden ? ( 1861. ) Lasker , Zur Verfassungsgeschichte . 1 1. Von der Revision der Verfassung bis zur Neubildung der Wie ist die Verfassung in Preußen gehandhabt worden? Von der Revision der Verfassung bis zur Nenbildung.
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... eintretendenfalls zum Gegenstand eines staatsrechtlichen Streitfalles gemacht werden , über welchen wiederum die Regierung zur einzigen und endgültigen Richterin 4 I. Wie ist die Verfassung in Preußen gehandhabt worden ? Ersten Kammer.
... eintretendenfalls zum Gegenstand eines staatsrechtlichen Streitfalles gemacht werden , über welchen wiederum die Regierung zur einzigen und endgültigen Richterin 4 I. Wie ist die Verfassung in Preußen gehandhabt worden ? Ersten Kammer.
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Abgeordneten Abgeordnetenhaus Absicht allgemeinen Ansehen Aufsicht Ausdruck Ausgaben außerhalb Beamten Bedeutung Bedürfniß Befugniß Befugnisse Behörden beiden Berathung berufen Budget Bürger darf deſſen dieſe Einfluß Einnahmen einzelnen erblichen erklärt Erlaß Erſten Ersten Kammer Etat Executive Freiheit Gefahr Gefeße Gemeinden Gensdarmen gesammte Geschichte Gesetz Gesetzgebung Gewalt gewiß Graf großen Grund gutsherrlichen Hand Haus Herr Herrenhaus Heydt höheren Intereſſe iſt Jahre jezt Kenntniß Kleinadels König Königthum konnte Krone Landes Landtage läßt liberalen lichen ließ Macht Manteuffel Maß Maßregeln Mehrheit Miniſter Ministerium Misbrauch Mitglieder Mittel muß müſſen mußte neuen nothwendig octroyirten öffentlichen Pairie Parlament Partei Person politischen Polizei Preußen preußische Herrenhaus preußischen Provinziallandtage Reaction reactionären Recht Regentschaft Regierung Regierungsact Reglement Richter Schwerin ſei ſein ſeine ſelbſt Seſſion ſich ſie ſind soll sollte Staates Staatsrechts stand ständischen Steuern und Abgaben Thatsache Theil unsere Verantwortlichkeit Vereinigten Landtages Verfaſſung Verhältniß Verhandlungen Verordnung Vertretung Verwaltung Volkes Volksvertretung Vollmacht Wahlen Weise wenig Westphalen Willen Zeugniß Zukunft Zustand
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Strona 358 - Alle Einnahmen und Ausgaben des Staates müssen für jedes Jahr im voraus veranschlagt und auf den Staatshaushalts-Etat gebracht werden. Letzterer wird jährlich durch ein Gesetz festgestellt.
Strona 81 - Umschwung nötig und wirklich geworden, so muß die Schule, wenn sie nicht in Festhaltung eines überwundenen Gegensatzes wirkungslos werden und untergehen soll, in die berechtigte neue Bewegung Leben empfangend und fördernd eintreten. Der Gedanke einer allgemein menschlichen Bildung durch formelle Entwicklung der Geistesvermögen an abstraktem Inhalt hat sich durch die Erfahrung als wirkungslos oder schädlich erwiesen.
Strona 36 - Die Erste Kammer wird durch Königliche Anordnung gebildet, welche nur durch ein mit Zustimmung der Kammern zu erlassendes Gesetz abgeändert werden kann. Die Erste Kammer wird zusammengesetzt aus Mitgliedern, welche der König mit erblicher Berechtigung oder auf Lebenszeit beruft.
Strona 358 - Die bestehenden Steuern und Abgaben werden forterhoben, und alle Bestimmungen der bestehenden Gesetzbücher, einzelnen Gesetze und Verordnungen, welche der gegenwärtigen Verfassung nicht zuwiderlaufen, bleiben in Kraft, bis sie durch ein Gesetz abgeändert werden.
Strona 221 - Rechtsstaat ist nach iimen gekehrt, er wendet sich an die stillen Tugenden der Menschen, ruft alle sittlichen Energien wach und unterdrückt jede überwuchernde, ausartende Kraft. Der Muth des Kriegers in der Schlacht gilt ihm nicht weniger und nicht mehr als der bürgerliche Muth daheim, als die Ausdauer des mühsamen Lebens in der Werkstatt, das...
Strona 354 - Die Minister des Königs sind verantwortlich. Alle Regierungsakte des Königs bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung eines Ministers, welcher dadurch die Verantwortlichkeit übernimmt.
Strona 14 - Die Freiheit des religiösen Bekenntnisses, der Vereinigung zu Religionsgesellschaften (Art. 30 und 31) und der gemeinsamen häuslichen und öffentlichen Religionsübung wird gewährleistet. Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist unabhängig von dem religiösen Bekenntnisse.
Strona 84 - Derselbe schwört nach Einrichtung der Regentschaft vor den vereinigten Kammern einen Eid, die Verfassung des Königreichs fest und unverbrüchlich zu halten und in Uebereinstimmung mit derselben und den Gesetzen, zu regieren.
Strona 48 - Es sollen ihnen überhaupt, in Rücksicht ihrer Personen, Familien und Besitzungen, alle diejenigen Rechte und Vorzüge zugesichert werden oder bleiben, welche aus ihrem Eigenthum und dessen ungestörtem Genuß herrühren, und nicht zu der Staatsgewalt und den höhern Regierungsrechten gehören.
Strona 70 - Befugniß geboten worden ist, hat zu gewärtigen, daß es auf seine Kosten zur Ausführung gebracht werde vorbehaltlich der etwa verwirkten Strafe und der Verpflichtung zum Schadenersatz...