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JN4451
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Das Recht der Uebersehung ist vorbehalten.

Vorwort.

Zwischen Ende 1861 und Anfang 1864 ließ ich in den
„Deutschen Jahrbüchern“ eine Reihe von Beiträgen zur Geschichte
des Verfassungslebens in Preußen erscheinen. Die heftigen Be-
wegungen des Verfassungsconflicts zogen mich allmählich von der
Betrachtungsweise ab, welche für die beabsichtigte wissenschaftliche
Sichtung des Stoffes mir zuträglich schien. Unter der Ungunst
derselben Verhältnisse unterlagen die „Deutschen Jahrbücher“,
und in ihnen wurde mir der einzige gewohnte Ort meiner Ver-
öffentlichungen entzogen. So brach meine literarische Thätigkeit
im Jahre 1864 ab. Kurz darauf wurde ich in das preußische
Abgeordnetenhaus gewählt, und unter der Last der parlamen-
tarischen Aufgaben kamen mir die früheren literarischen Arbeiten
ganz aus dem Sinn, bis ich vor einiger Zeit von befreundeter
Seite wiederholt angegangen wurde, jene Beiträge gesammelt
herauszugeben. Als ich dieselben, zum Zwecke der Prüfung,
endlich wieder durchlas, nahm ich zu meiner eigenen Genug-
thuung wahr, daß ich jezt, neun bis zwölf Jahre nach den ein-
zelnen Daten der Veröffentlichung, von dem Inhalt nichts zurück-
zunehmen und an der Darstellung nichts Wesentliches einzuschränken
hatte. Auch schienen mir die behandelten Gegenstände noch der
Beachtung werth. Die Errichtung des Deutschen Reiches ver-
mindert nicht, sondern erhöht eher noch das Interesse für die
Entwickelung des Verfassungslebens in dem Staate, welcher inner-
halb des Reiches als leitende Kraft zu wirken berufen ist. Für
Preußen aber lohnt es sich zu beobachten, wie viel von den Auf-
gaben, mit denen meine Darstellungen sich beschäftigen, seitdem
gelöst worden, wie die theilweise Lösung erfolgt, was von der

Zukunft noch zu fordern und zu erwarten ist. Es lohnt ferner
zu beobachten, wie die politische Culturentwickelung in Preußen
von dem Geiste der deutschen Politik zwar ergriffen, doch in
ihrem Zusammenhange nicht unterbrochen wird. Der Umstand,
daß die verhältnißmäßig lange, überdies an Ereignissen und Um-
gestaltungen ungewöhnlich reiche Zwischenzeit vor meiner eigenen
Prüfung die früheren Darstellungen nicht unbrauchbar gemacht
hat, läßt mir die gesammelte Herausgabe derselben nicht unge-
stattet erscheinen.

Natürlich habe ich die einzelnen Beiträge einer sorgfältigen
Durchsicht unterworfen. Der innere Zusammenhang war von
Hause aus vorhanden, doch mußte ich jezt die Reihenfolge so
umordnen, daß das Näherverwandte auch räumlich näher an-
einander rückt. Einige Abänderungen im vorgetragenen Stoffe
waren unvermeidlich, aber ich habe sie in keinem weiten Umfange
und nur da vorgenommen, wo sie durch den Ablauf der Zeit
des Verständnisses wegen geboten waren. Als erheblichstes Bei-
spiel erwähne ich die eingeschaltete Abhandlung unter der Ueber-
schrift: „Anfang und Ende der neuen Aera“ (Nr. III, S. 159
bis 178). Während ich im Jahre 1863 die in der Reihenfolge
jezt unmittelbar vorangehende Abhandlung „Die Regentschaft"
niederschrieb, genügte ein einleitendes Kapitel, welches das Schick-
sal der neuen Aera in allgemeinen Zügen andeutete, da ich die
genaue Erinnerung der Thatsachen vorausseßen durfte. Heute
mußte ich, um allgemein verständlich zu sein, den geistigen Inhalt
des Zeitabschnittes an eine kurze Skizze der Ereignisse anlehnen.
In anderen Beiträgen mußte ich, was ausschließlich der Stim-
mung des Tages entsprungen oder angepaßt war, weglassen
oder passend ersehen. Doch habe ich nirgends den Inhalt ver-
ändert und in der Form war ich bedacht, den Gesammtton nicht
zu beeinträchtigen, in welchem die Abhandlungen ursprünglich
abgefaßt worden sind. Deshalb glaube ich mich zu dem An-
spruch berechtigt, daß die Arbeiten, welche ich durch die Heraus-
gabe im Ganzen aufs neue bestätige, dennoch als die Arbeiten
der früheren Jahre beurtheilt werden.

Berlin, den 1. December 1873.

Eduard Lasker.

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