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lichen Ornat an (die stola mit den Worten: accipe jugum Domini, jugum enim ejus est suave, und die casula mit den Worten: accipe vestem sacerdotalem, per quam caritas intelligitur etc.), hierauf salbt er ihnen, nach dem Gesang: Veni creator Spiritus etc. die Hände (mit den Worten: Consecrare et sanctificare digneris, Domine, manus istas per istam unctionem etc.), dann giebt er ihnen den Kelch mit dem Hostienteller in die Hand und spricht: accipe potestatem offere sacrificium Deo etc., und zum Schluß legt er ihnen beide Hände auf, dazu sizend, und spricht: accipe Spiritum S.: quorum remiseris peccata etc. 4). Die griechische Kirche lehrt von der Priesterweihe (ZELOOτovía) ziemlich daffelbe.

Die protestantische Kirche verwirft die Idee eines zwischen Gott und den Menschen vermittelnden Priesterthums und hat auch die Ordination nicht als ein gnadenmittheilendes Sacrament, sondern nur als eine feierliche Weihe, d. H. Benediction, unter Gebet und Handauflegung beibehalten, obschon die Apologie sie in einem gewissen Sinne als Sacrament gelten lassen will. Apol. p. 201: Sacerdotium intelligunt adversarii non de Ministerio verbi et Sacr. aliis porrigendorum, sed... de sacrificio, quasi oporteat esse in N. T. sacerdotium simile Levitico, quod pro populo sacrificet etc. Si autem Ordo de Ministerio verbi intelligatur, non gravatim vocaverimus Ordinem Sacramentum. Nam ministerium verbi habet mandatum Dei et habet magnificas promissiones. Conf. Helv. II., c. 19: Ordinationem ministrorum non papisticam quidem illam sed apostolicam .... agnoscimus institutum esse Dei utile, sed non sacramentum. c. 18: Qui electi sunt .... ordinentur a senioribus cum orationibus publicis et impositione manuum. Art. Smalc. p. 352: Cum jure divino non sint diversi gradus episcopi et pastoris, manifestum est, ordinationem a pastore in sua ecclesia factam jure divino ratam esse. Vergl. dazu den §. von den Kirchendienern.

4) Daniel Cod. liturg. I, 237-242.

Neunter Abschnitt.

Von der Kirche.

S. 35.

Wesen und Begriff der Kirche.

Wenn in der protestantischen Lehre die beiden Grundsäße von der alleinigen Schriftautorität und dem allein rechtfertigenden Glauben von so principieller Bedeutung sind, daß der eine alle Lehren stügt und trägt und der andere sie alle durchdringt und beseelt, so nimmt im katholischen System diese wichtige Stelle, wie schon in der Einleitung zum 2. Theil gesagt worden, die Lehre von der Kirche, als der obersten Glaubensautorität und unumgänglichen Heilsvermittlerin, ein, so daß sie hier das ganze System zugleich stüßt, trägt, vollendet und wie ein Ring zusammenhält, und es ist daher an eine Vereini gung beider Kirchen, der protestantischen und der katholischen, nicht zu denken, so lange die erstere nicht ihr Schrift- und Glaubensprincip und die lehtere nicht ihren unbedingten Glauben an sich selber aufgiebt.

Eine gewisse Uebereinstimmung zwischen beiden Kirchen ist allerdings auch hier wieder vorhanden. Beide lehren, daß es allezeit eine Kirche Gottes auf Erden gegeben hat und geben wird, daß die des N. L.'s von Gott selber durch Christum gestiftet worden ist (durch Christum eigentlich schon durch Anordnung des Predigtamtes und durch die Einsehung der Sacramente), daß sie durch den heil. Geist allezeit regiert und im rechten Glauben erhalten wird und es mit ihr eigentlich oder zuleht auf eine Gemeinde der Heiligen abge= sehen ist, die als solche in dieser Welt nicht zur concreten Erschei nung kommt. Beide lehren, daß die wahre Kirche nur eine ist, die im Glauben einige, heilige, allgemeine und apostolische, außer der man nicht selig werden kann. Aber dabei kommt es doch zwischen beiden zu einer principiellen Differenz gleich bei der Frage: was nun die Kirche wesentlich und principaliter ist, und welches Moment im Begriff derselben die meiste Wichtigkeit hat. Die Pro

testanten allesammt bis auf die Socinianer halten sich an die Idee der Kirche und sagen, daß sie wesentlich eine Gemeinde der Wiedergebornen oder wahrhaft Gläubigen sei; die Katholiken aber, zwar auch an eine solche unsichtbare Gemeinde glaubend, aber sie als eine concrete, geschloffene Gesellschaft erst im Himmel in der Form der triumphirenden Kirche erwartend, halten sich bei Bestimmung des Wesens der Kirche Christi auf Erden an die äußere Form, in der sie als ein göttliches Gnadenmittel- Institut und eine demselben einverleibte eng verbundene Gesellschaft von Chrifto gestiftet sein und allezeit existirt haben soll, sagen, daß sich in dieser ihrer Form eben ihr Wesen auspräge, und definiren sie daher ganz nach den äußern Merkmalen, die sie an der ihrigen, als dem realen Gottesstaate, der realen Idealkirche auf Erden, wahrnehmen, als die äußere, sicht= bare Gesellschaft aller der Chriftgläubigen, die der von Christo gestifteten Gnadenanstalt angehören, in welcher mittelst eines fortdauernden, unter der Leitung seines h. Geistes stehenden Apostolates (Episcopates) seine erlösende und heiligende Thätigkeit fortgesezt wird, und in der Alle denselben Glauben bekennen, dieselben Sacramente haben und dem Papst als ihrem Oberhaupte und Christi sichtbaren Stellvertreter gehorchen. Diese Definition findet sich zwar in ihren symb. Büchern nicht vor, auch nicht so wörtlich in ihren andern Schriften, aber aus ihrer ganzen Auffassung der Kirche ergiebt sich, daß sie so die richtige ist. Gewöhnlich definiren sie dié Kirche blos als die und die äußere Gesellschaft, ohne sie geradezu mit eine Gnadenmittelanstalt zu nennen, aber aus ihrer ganzen Lehre erhellt, daß sie ihnen das eben wesentlich und principaliter ist, die mater fidelium, und daß sie sie als Gesellschaft nur definiren, um die äußern Merkmale derer anzugeben, die als ihre Kinder zu be= trachten sind. Die Kirche ist ihnen so identisch mit dem kirchlichen Amt oder dem Priesterthum und steht über der Gesellschaft der Gläubigen, als deren Erzieherin und Heilsspenderin, die durch ihre Gnadenmittel selig macht, und als die höchste Auctorität in Sachen des christlichen Glaubens und Lebens. Und dabei behaupten sie von der äußern Form, in der sie von jeher bestanden, daß diese von Christo ebenso, wie ihr inneres Glaubensleben, stamme und das Wesen der= selben in seiner ganzen Gnadenfülle in sich enthalte und zur Erschei=

nung bringe, so daß ihnen die Kirche gerade in dieser äußern Form die wahre ist und das innere Glaubensleben ihrer Glieder nicht bei der Begriffsbestimmung der Kirche als der wahren in Betracht kommt, noch bei der allgemeinern Frage, ob alle, welche die äußern Merk: male des rechten Glaubens, der rechten Sacramente und des kirchlichen Gehorsams haben, auch schon deshalb wahre Glieder der wah ren Kirche sind (denn das sind sie unbedingt, so wahr diese bestimmte sichtbare Kirche die wahre ist), sondern nur bei der besondern Frage, ob die Gottlosen auch ganz in der Weise und in dem Sinne wahre Mitglieder dieser wahren sichtbaren Kirche sind, wie die Frommen. Denn hier, sagen sie, sei allerdings ein Unterschied zu machen; Mitglieder der wahren Kirche seien sie alle, aber die erstern seien erst für das Reich Gottes droben zu erziehen und ständen der Seligkeit desselben ferner, als die, welche für dasselbe blos fortgebildet zu werden brauchten, doch troß der Beimischung von jenen bleibe die sichtbare katholische Kirche, was sie sei, die wahre. Und zum weitern Beweise dessen berufen sie sich auf die Merkmale, die der wahren zukommen, auf die der Einheit, der Allgemeinheit, des Alterthums oder der Apostolicität und der Heiligkeit, welche alle eben nur ihrer Kirche zukommen sollen, während die lutherische Kirche dieselben sich auch vindicirt, wenn auch in einem etwas andern Sinne. Sie sagen, die katholische Kirche sei in Wahrheit eine einige wegen ihrer Uebereinstimmung in Lehre, Verfassung und Gebräuchen, die katholische wegen ihrer allgemeinen Verbreitung und alleinigen göttlichen Berechtigung, die apostolische wegen der ununterbrochenen Succession ihrer Bischöfe, die heilige wegen ihrer heiligen und heiligenden Handlungen. Weil sie aber so die wahre sei, müsse fie auch den Aussprüchen Christi zufolge kraft des in ihrem Episkopat fortwaltenden heil. Geistes infallibel, über jeden Irrthum in Sachen des Glaubens und der Disciplin erhaben sein, und es müsse von ihr in ihrer Sichtbarkeit der Sah gelten: extra ecclesiam nulla salus.

Das trident. Concil hat es für rein überflüssig gehalten, diese Lehre von der Kirche aufs neue festzustellen, es hat sie als gewiß vorausgesezt und so auch den Schein eines Versuchs vermieden, sich in seiner göttlichen Auctorität vor der Christenheit erst noch zu legitimiren. Der Cat. Rom. aber handelt von der Kirche bei dem betreffenden Saz des 3. Art. (Lib. I, 3. p. 429 ff. bei Danz), und sagt dort: Ecclesia,

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ut ait S. August., est populus fidelium per universum orbem dispersus: Ecclesiae autem duae potissimum sunt partes, quarum altera triumphans, altera militans vocatur. p. 432: Jam in Eccl. militanti duo sunt hominum genera, bonorum et improborum, et improbi quidem eorundem Sacramentorum participes, eandem quoque, quam boni, fidem profitentur, vita ac moribus dissimiles: boni vero in Eccl. dicuntur ii, qui non solum fidei Professione et Communione Sacr., sed etiam Spiritu gratiae et charitatis vinculo inter se conjuncti et colligati sunt, de quibus dicitur: (1. Tim. 2, 19.) cognovit Deus, qui sunt ejus. Possunt vero etiam homines aliquibus conjecturis opinari, quinam hi .... sint; certo autem scire minime possunt. Quare existimandum non est, Christum Salv. de hac Ecclesiae parte loquutum esse, cum ad Eccl. nos remisit, eique ut pareamus, praecepit (Matth. 18, 17.). Nam cum illa sit incognita, cui certum esse poterit, ad cujus judicium confugiendum et cujus auctoritati obtemperandum sit? Bonos igitur et improbos Ecclesia complectitur, quemadmodum et div. literae et Sanctorum virorum Scripta testantur. p. 433: Haec autem Ecclesia nota est, urbique supra montem sitae (Matth. 5, 14.) comparata, quae undique conspicitur. Nam cum illi ab omnibus parendum sit, cognoscatur necesse est. Ebendaselbst: Quamvis autem bonos et malos ad Eccl. pertinere catholica fides vere et constanter affirmet, ex iisdem tamen fidei regulis. explicandum erit, utriusque partis diversam admodum rationem esse. Ut enim paleae cum frumento in area confusae sunt ... ita etiam mali in Eccl. continentur. Ex quo fit, ut tria tantummodo hominum ab ea excludantur: primo Infideles (Ethnici), deinde Haeretici et Schismatici, postremo Excommunicati. p. 434: Prima (hujus eccles.) proprietas in Symb. Patrum describitur, ut Una sit: una enim, inquit (Cantic. 6, 8.) est columba mea etc. Vocatur autem una tanta hominum multitudo... ob eas causas, quae ab Ap. (Eph. 4, 5.) scriptae sunt: unum enim Dominum, unam fidem, unum baptisma tantum esse praedicat. Unus est etiam ejus rector ac gubernator, invi

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