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schiedenen möglichen Betrachtungsweisen und die unter den Mönchsorden traditionellen schärferen Bestimmungen einschloß, als Erklärung der Kirche hinzustellen und so den vorhandenen theologischen Fractio= nen einige Freiheit in der Entwickelung des Dogma's zu lassen. Köllner a. a. D. S. XIII. „Und es würde keine Sünde sein bemerkt dazu Gersinus in der „Misstou der Deutschkatholiken,“ Heidelb. 1845, diese Toleranz als eine lezte Lehre von dem heil. Stuhle zu entnehmen, diese Toleranz, ohne die der Katholicismus in so viele Secten hätte auseinander fallen müssen, als es Klosterregeln und Mönchsdoctrinen gab." S. 73.

Neuere Sammlungen der symbolischen Bücher der kath. Kirche sind: 1) Libri symbolici ecclesiae Romano-catholicae, ed. J. Fr. L. Danz, Vimar. 1836 (nach welcher Ausgabe wir citirt haben); 2) Libri symbolici eccl. cath., ed. Streitwolf et Klener. Götting. 1837 u. 38. 2 Bde. (eine besonders wegen der Prolegomena sehr geschäßte Ausgabe).

S. 13.

Bekenntnißschriften der orthodoren griechischen
Kirche.

Zwischen der griechischen und abendländischen Kirche war zwar schon lange vor ihrer förmlichen Trennung eine geistige Verschiedenheit vorhanden, indem jede einen andern Theil der Dogmatik mit Vorliebe ausgebildet hatte, jene im Interesse der Speculation den theologischen, diese im Interesse der kirchlichen Gnaden den anthropologischen und sacramentlichen; auch war schon in der ersten Periode des Bilderstreites, wo die Franken, vom Papste abweichend, gegen die Bilderverehrung auftraten, die Interpolation des Symbolums durch das filioque zur Sprache gekommen (zu Gentilly bei Paris 767); aber deshalb wäre sicherlich noch keine förmliche Trennung entstanden, wenn nicht auch die römische Herrschsucht den Griechen immer unerträglicher geworden wäre. Diese zeigte sich namentlich, als in Constantinopel der dem leichtsinnigen Hofe durch seine mönchische Strenge

lästige Patriarch Ignatius abgesezt und 858 der dem Hofe verwandte, in hohen weltlichen Würden stehende, aber auch in der Theologie grundgelehrte Photius an seine Stelle gesezt worden war. Der stolze römische Papst Nicolaus I., an den sich Ignatius gewandt hatte, erklärte die Wahl des Photius für ungiltig, that denselben in den Bann und forderte bei dieser Gelegenheit mehrere Kirchenprovin= zen zurück. Photius aber vergalt 866 Gleiches mit Gleichem, schlug auch noch Bulgarien zu seinem Patriarchate und machte in einer Encyclica der römischen Kirche die Interpolation des Symbolums, das Fasten am Sabbath, den Genuß der Mehlspeisen in der ersten Fasten= woche und Anderes zum Vorwurf. Er wurde in Folge eines Regierungswechsels gestürzt und seine Abseßung wurde von den Gesandten des Papstes auf einer Synode zu Constantinopel 869 bestätigt, dann wurde er 878 wieder eingescht und 886 wieder vertrieben. Aber der Streit kam dadurch nicht zur Ruhe, da der Papst immer noch Bulgarien verlangte und die von seinem Gegner geweihten Bischöfe nicht dulden wollte. Im 11. Jahrh. brach er von Neuem aus unter dem Patriarchen Mich. Cerularius, der die alten Vorwürfe wiederholte und noch außerdem über den Gebrauch des ungesäuerten Brodes im Abendmahl, über den Cölibat der Priester u. A. ein Geschrei erhob. Im J. 1054 sprachen beide Parteien den Bann über einander aus, und seitdem sind alle Unionsversuche zwischen beiden Kirchen ohne bleibenden Erfolg gewesen. Die auf den Synoden zu Lyon (1274) und zu Florenz (1439) wurden auf Drängen der griechischen Kaiser veranstaltet, die aus dem Abendlande Hülfe gegen den Halbmond brauchten, und ste führten auch zu einer für Rom vortheilhaften Vereinbarung, aber das griechische Volk wies sie beide Male wieder mit Unwillen zurück, und seitdem hat unter ihnen der blinde Haß gegen die römische Kirche eher zu- als abgenommen, wie denn noch heute in Constantinopel der Papst mit allen seinen Anhängern am Sonntage Quadragesima feierlich verflucht und auch in den Lehrbüchern der russischen Kirche auf's pöbelhafteste verkehert wird. Daß sich die griechische Kirche von ihm getrennt und losgesagt hat, wird ihr unter uns wohl Niemand verdenken, aber eine Ursache, die römische Kirche zu verkeßern, hat sie nicht, und wenn man sieht, wie sie hinter dieser in der Entwickelung des religiösen Geistes so sehr weit zurückgeblieben ist, so fällt die Anmaßung, mit der sie sich die allein orthodore Kirche

auf Erden zu sein rühmt, geradezu ins Lächerliche und die Vorliebe, die man manchmal unter uns für sie gezeigt hat, erscheint als Schwachheit. Wahr ist es, daß sie manche Lehren noch in der älteren, unbestimmteren Fassung hat, aber deshalb ist ihre ganze religiöse Anschauung um nichts evangelischer, als die der Papisten, sondern vielmehr noch sinnlicher und abergläubischer, und eben das gilt von ihrem Cultus.

Ehedem stand diese ganze Kirche unter den Patriarchen von Constantinovel, Alexandrien, Antiochien und Jerusalem, von denen der Erstere der vornehmste war und die Oberleitung der Kirche hatte, ohne jedoch untrüglicher Glaubensrichter zu sein. Jezt leben seine Collegen meistens in Constantinopel von seiner Gnade und er steht so mit einer perennirenden Synode an der Spiße des gesammten griechischen Clerus im türkischen Reiche und verleiht den Gliedern desselben ihre priesterliche und zugleich richterliche Gewalt. Früher stand unter ihm auch die russische Kirche, aber 1589 bekam dieselbe ein eigenes Patriarchat und seit 1721 steht sie unter der heil. immerwährenden Synode in Petersburg, d. h. unter dem Kaiser. In Dogma und Ritus gehört sie aber ganz noch der griechischen Mutterkirche an und zu dem erclusiven Charakter derselben ist bei ihr noch eine ächt römische Eroberungssucht gekommen. Die Kirche des jezigen griechischen Königreiches steht seit 1833 ebenfalls unter einer einheimischen permanenten Synode.

Die gesammte orthodore griechische Kirche (mit der russischen) bekennt sich zu dem nicänischen und ächt constantinopolit. Symbolum und zu den Beschlüssen der ersten sieben ökumenischen Concilien, denen sie aber noch das zu Conftantinopel 692 gehaltene als quinisextum cinreiht und auch öfters noch das ebendaselbst 879 unter Photius gehaltene als ein achtes beifügt, während die Lateiner das vom I. 869 als ihr achtes zählen und das quinisextum nicht für ökumenisch halten. Außerdem besißt sie noch aus der Zeit der Eroberung von Constantinopel durch die Türken und aus einer spätern Periode, wo sie durch das Eindringen des Calvinismus (wie auch durch die Jesuiten) beunruhigt wurde, einige größere Bekenntnißschriften, die aber nicht alle zu dem Ansehen streng bindender Lehrvorschriften gelangt sind. Die wichtigste davon, die eigentlich allein in der ganzen russischen und griechischen Kirche den Rang eines symbolischen Buches behauptet, ist:

1) Die Confessio orthodoxa von Petrus Mogilas οδον ὀρθόδοξος ὁμολογία τῆς καθολικῆς καὶ ἀποστολικῆς énuλyolas Týs ávarodi×ýs (auch der russische Katechismus genannt) vom Jahre 1640. Sie wurde von Mogilas abgefaßt zu einer Zeit, als der griechische Clerus in Constantinopel nicht nur von den unter dem Schuße des französischen Gesandten dort verweilenden Jesuiten durch allerlei Ränke zu einer Union mit Rom versucht wurde, sondern auch Viele aus seiner Mitte dem Calvinismus sich zuneigen sah. An der Epiße der Leztern stand eine Zeitlang der Patriarch von Constantinopel selber, Cyrillus Lucaris, ein geistreicher und gelehrter Mann, der 1567 auf der venetianischen Insel Candia geboren war, dort und in Padua studirt, hierauf Italien, die Schweiz und Belgien durchreift, längere Zeit in Genf sich aufgehalten, dann zur Verhinderung der Union einen Gesandschaftsposten in Polen bekleidet hatte und 1602 Patriarch von Alexandrien, 1621 aber von Constantinopel geworden war, wo er von den Jesuiten auf's heftigste verfolgt und in Folge ihrer Anklagen auch mehrmals abgesezt, ja endlich 1638 auf ihr Anstiften als Majestätsverbrecher ersäuft wurde. Dieser Mann hatte 1629 zuerst lateinisch und dann 1633 auch griechisch in Genf eine Confeffton herausgegeben, die fast ganz calvinistisch lautete und in die griechische Kirche eine ziemliche Bewegung brachte, da sich Viele für sie erklärten und ihr auch noch dann anhingen, als sie auf einer Synode 1638 verdammt worden war. Um daher die Reinheit des griechischen Lehrbegriffes gegen Jesuiten und Calvinisten zu wahren, veranstaltete Mogilas, Metropolit von Kiew, die Abfassung eines kurzen Katechismus, den er 1640 einer Provinzialsynode zur Prüfung und Reviston vorlegte und dann nach Constantinopel schickte, wo er auf einer Conferenz griechischer und russischer Geistlichen nochmals revidirt und 1643 durch die Unterschriften der Patriarchen von Conftantinopel, Alexandrien, Antiochien und Jerusalem zur orthodoren Confession der ganzen griechischen Kirche erhoben wurde. Später ist er nochmals auf einer Synode zu Jerusalem 1672, wie auch 1721 von Peter I. sanctionirt worden. Er ist in Fragen und Antworten abgefaßt und handelt in drei Theilen: 1) de Fide (vom constantinopol. Symbolum und im 1. Art. desselben von des Menschen Natur und Fall, 2) de Spe (vom Vaterunser und den evangelischen Seligpreisungen), 3) de Caritate in Deum et Proximum. Zum ersten

male wurde diese Confession griechisch und lateinisch zu Amsterdam 1662 auf Veranstaltung des Pfortendolmetschers Panagiotes gedruckt, mit befürwortenden Briefen des Nectarius und Parthenius; dann ist fte öfter herausgegeben worden, griechisch und lateinisch von Lorenz Normann, Prof. in Upsala, Leipzig 1695. 8., griechisch, lateinisch u. deutsch von K. G. Hofmann, Breslau 1751, deutsch unter dem Titel: Liber symbolicus Russorum etc. von J. Leonh. Frisch, Frankfurt u. Leipzig 1724. 4. Das Griechische darin, wie auch in den andern Confessionen, ist schon sehr verderbt und weder alt noch neugriechisch.

Hierzu kommt 2) Synodus Hierosolymitana, adversus Calvinistas a. 1672 sub Patriarcha Hierosol. Dositheo celebrata, oder genauer die auf derselben aufgesezte Verwahrungsschrift (Clypeus orthodoxae fidei sive Apologia . . . adv. Calvinistas haereticos) gegen die immer noch vorhandenen Anhänger des Lucaris. Sie besteht aus 6 Capiteln, in denen der Beweis versucht wird, daß die berüchtigte Confession des Lucaris weder von dem bekannten Patriarchen dieses Namens herrühre, noch weniger den Glauben der griechischen Kirche ausspreche; dann ist an das sechste Capitel, zu desto gründlicherer Widerlegung jener calvinistischen Confesston, von der Synode selber eine Confessio Dosithei angehängt, die aus 18 Decreten besteht, worauf die Unterschriften von 67 Bischöfen und Geistlichen folgen, daher denn von dieser Confessio nicht gesagt werden kann, daß sie ein bloßes Privatbekenntniß des Dositheus geblieben sei. Die Acten der Synode stehen bei Harduin, T. XI. p. 179 ff.

Aelter, aber von geringerer Autorität sind 3) die beiden Confessionen des constantinop. Patriarchen Gennadius, die derselbe kurz nach der Eroberung von Constantinopel 1453 abgefaßt hat, um dem Sultan Muhamed II. auf sein Verlangen einen Begriff von dem christlichen Glauben zu geben. Das Unterscheidende des griechischen und römischen Lehrbegriffes wird in ihnen nicht berührt. Die erste dieser Confessionen ist in dialogischer Form abgefaßt, indem Muhamed den Gennadius auf das wohlwollendste über den chriftlichen Glauben befragt (Quid est Deus? Unde dicitur Deus? quot Dii sunt? etc.); die zweite ist eine bloße Ueberarbeitung und Erweiterung derselben in fortlaufender Rede. Beide handeln von Gott und seinem

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