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Ruf nach England und einen Theil seiner dortigen Erfolge zu danken hatte, da man ihn für den Verfasser der Camilla hielt, und er wie es scheint nichts that diesen Wahn zu zerstören. Dass er bei den Begleitungen der Gesangstücke das Violoncell öfter bedachte, wird man bei dem ausgezeichneten Virtuosen auf diesem Instrumente ganz begreiflich finden. Aus seinen Cantaten und Duetten ergibt sich noch deutlicher als aus vielen seiner Opernnummern, dass das Liedartige ihm vor allem andern zusagte, da er hier seinen Reichthum an Melodien besonders zur Geltung bringen konnte. Die „köstliche" fünfstimmige Canzona: Foss'io quel rosignuolo, welche Chrysander (Händel II. 302) für eine Composition des Marc Antonio Bononcini zu halten geneigt ist, befindet sich auch in der k. k. Hofbibliothek (Fonds R. Kiesewetter) mit dem Titel Amante in Vssignuolo. Scherzo pastorale als ein Werk des Giovanni Battista B. (Hofbibl. S A. 67. B. 93.)

Pier Francesco Tosi war von Kaiser Josef I. im Jahre 1705 zum Hofcompositor ernannt und nach des Kaisers Tode (1711) wieder entlassen. Er war in Bologna um 1647 geboren, war ein ausgezeichneter dramatischer Sänger und versuchte sich auch in Compositionen von Cantaten nicht ohne Glück; von ihm wurde 1701 das Oratorium Il Martirio di S. Catterina (389) in Wien aufgeführt. Als er sich vom Theater zurückgezogen hatte, gab er noch Unterricht im Gesange. Er starb in hohem Alter 1727 in London. Verdienten grossen Ruf verschaffte ihm seine Gesangschule Opinioni de Cantori antichi e moderni, Bologna 1723, welche ins Englische, Französische und Deutsche übertragen wurde, und noch jetzt den Sängern von Nutzen sein kann.

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V.

Fux, Kapellmeister am Dome zu St. Stephan in Wien (1705–1715) – Reformierung der Hofkapelle Fux wird Vice-Hofkapellmeister des Kaisers und Kapellmeister der Kaiserin-Witwe Wilhelmine Amalia (1713-1718) Die Compositoren Marc Antonio Ziani und Antonio

Lotti.

Aus den Musikkapellen der Kirchen der inneren Stadt Wien bei den Schotten, bei St. Peter, bei St. Augustin war die Kapelle bei der Domkirche zu St. Stephan zu jener Zeit ohne Zweifel die vorzüglichste. Obschon die Hofkapelle bei einzelnen Festen in der einen oder der andern der erstgenannten musicierte, so waren es doch die häufigsten und grössten Feste, wo der Hof in feierlichen Processionen nach St. Stephan zog, wie am Oster- und Pfingstfeste, bei grossen Tedeum wegen erfochtener Siege bei Friedensschlüssen oder höchsten Geburten, und wenn bei solchen Gelegenheiten die Hofmusik dort mitwirkte, so stellte doch auch die Kirche dazu einen bedeutenden Stamm, und leistete zugleich selbständig anerkennungswerthes. Fremde reisende Künstler rechneten es sich zur Ehre, bei ihren Musiken zur Mitwirkung eingeladen zu werden, und eine Anzahl bedeutender Namen hat diese Kapelle gemeinsam mit der Hofkapelle bis auf die neueste Zeit; so ausser Joh. Jos. Fux (seit 1705), Georg Reutter (1715), Joh. Georg Albrechtsberger (1792), noch in unseren Tagen (seit 1853) Gottfried Preyer.

Die Domkirche von St. Stephan hatte bis etwa über die Mitte des XVIII. Jahrhunderts zur Besorgung der Kirchenmusik gewöhnlich zwei Kapellmeister besoldet.

Die Dienste bestanden ausser den allgemeinen im Dome und in der Salvatorkirche (am nachmaligen Magistratsgebäude in der Salvatorgasse) auch noch in den besonderen bei dem ungarischen Gnadenbilde (Maria Böcz) im Dome. Bisweilen scheinen beide Dienste von dem ersten Kapellmeister (von J. J. Fux Essential

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Kapellmeister" genannt) versehen worden zu sein. Die Entlohnungen erfolgten nach den noch vorhandenen Rechnungen über die Dienste im Dome vom Kirchmeisteramte1, über jene in der Salvatorkirche von der Commune. Der Gehalt für den ersten Kapellmeister im Dome betrug 300 fl. und 24 fl. Kleidgeld, nebst einigen Accidentien, in der Salvatorkirche für „Salvatordienst" 74 fl. 8 kr., für Rorate, Requiem, Anniversarien 63 fl., daher in Allem, wenn die Dienste nicht getrennt waren, gegen 550 fl. Wie der Dienst des zweiten Kapellmeisters bei dem Gnadenbilde entlohnt wurde, ist aus den summarischen Rechnungen nicht zu entnehmen.

In den Rechnungen von 1696 bis 27. August 1712 erscheint als erster Kapellmeister Joh. Mich. Zächer, der 30. September 1712, 63 Jahre alt gestorben war. Nach dem magistratischen Decrete vom 1. Juli 17063 hatte Zächer dem „kays. Hoffmusico und Componisten J. J. Fux" den Musikdienst bei dem ungarischen Gnadenbilde vom October 1705 zu versehen überlassen. Mit demselben Decrete und dem späteren vom 1. August 17074 wurde bestimmt, dass Zächer von den 7 Singknaben von St. Stephan anfangs 4 (später 3) und Fux ebenfalls 3 Knaben in Kost, Verpflegung und Unterricht erhalten soll, wofür an Fux anfangs 600 fl. Kostgeld, 60 fl. Zimmerbeihilf und 75 fl. Instructionsgebühr bezahlt wurden. Seit dem 1. October 1705 war daher J. J. Fux (zweiter) Kapellmeister beim Gnadenbilde, und erst nach Mich. Zächer's Tode (30. Sept. 1712) erscheint Fux als erster (Essential-) Kapellmeister am Dome". Diese Stelle bekleidete er bis Ende 1714 oder Anfangs 1715; denn in den Rechnungen wegen des Salvatordienstes erscheint er nur bis 30. März 1715 als Kapellmeister", in den Kirchenmeisteramts-Rechnungen hat schon mit 1. Jänner 1715 sein Nachfolger Georg Reutter als Essential - Kapellmeister seinen ersten Gehalt bezogen, nachdem er schon früher als zweiter Kapellmeister beim Gnadenbilde wahrscheinlich bereits 1712 eingetreten war. Eben so hat Fux den Unterricht der Kapellknaben mit dem Jahre 1714 aufgegeben, denn Reutter erhielt nach den Rechnungen für das ganze Jahr 17158 1200 fl. für 6 Kapellknaben.

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2 Eb. 33. 3 Beil. II. 34. 4 Beil. II. 34. 5 Beil. II. 8 Beil. II. 32.

Specielle Daten über die Thätigkeit des Domkapellmeisters Fux liegen nicht vor, ein einziges Actenstück „vom Bürgermeister und Rath der Statt Wien" 1 vom 24. October 1714, gerichtet an beide Kapellmeister am St. Stephansdome, „J. J. Fux und Georg Reutter ist in den Acten der Commune Wiens aufbewahrt, wornach einige nachlässige Instrumentalisten sowohl bei den gewöhnlichen Kirchendiensten als bei dem „Marianischen Gnadenbilde von Petsch" zu grösserem Fleisse ermahnt werden sollen; eine Ermahnung, wozu auch bis auf unsere Zeiten in manchen Kapellen die Veranlassung gefunden werden möchte. Ausser dem Gesangsunterrichte der Cantoreiknaben im Dome dürfte wahrscheinlich ein ähnlicher Unterricht während seiner Stellung als Organist bei den Schotten für Fux den Bestimmungsgrund zu dem „Singfundamente" gegeben haben, das noch im Autographe im Archive des Wiener Musikvereines sich vorfindet. Diese Gesangschule für Sopran hat die Aufschrift: „Fundamentum. Authore Fux" und enthält nach den nöthigsten Vorkenntnissen für Musik überhaupt, und Solmisation insbesondere, dann einer Anzahl Uebungen in den verschiedenen Intervallen und rhythmischen Geltungen, noch 55 kurze Uebungen für zwei Soprane, sämmtlich darauf berechnet, feste Kirchensänger in möglichst kurzer Zeit heranzubilden. Dass, dabei von jeder Virtuosität des Gesanges abgesehen ist, versteht sich aus dem angegebenen Zwecke dieser Uebungen. Eine zweite Gesangschule für eine Altstimme befolgt den ganz gleichen Gang mit der früher erwähnten für Sopran, nur sind die Uebungen für 2 Altstimmen noch um einige vermehrt. Es unterliegt keinem Zweifel, dass diese Gesangschulen durch ihr practisch eingerichtetes Fortschreiten vom Leichteren zum Schwereren, so wie durch die Kürze der einzelnen Uebungsstücke, die den Lernenden nicht ermüden lassen und ganz in gebundener Schreibart der Compositionen für die Kirche gehalten sind, den wirklichen Eintritt zum Kirchengesange nur als weitere Anwendung des Erlernten entschieden anbahnen müssen, und von dem didactischen Talente des Verfassers des Gradus ad parnassum, auf einem andern aber damit verwandten Felde ein sprechendes Zeugniss geben.

1 Beil. II. 34. Alinea 3.

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Während der Tod des Kaisers Josef I. unerwartet rasch erfolgte, war sein legitimer Reichsnachfolger König Karl III. in Spanien als Heerführer im Kriege gegen Frankreich abwesend. Als Kaiserin-Regentin wurde nun die Mutter von beiden Brüdern, die Kaiserin-Witwe Eleonore (nach Kaiser Leopold I.) bestimmt. Eine ihrer ersten Sorgen war, in die durch die unaufhörlichen Kriege und sorglose Wirthschaft zerrütteten Finanzen Ordnung zu bringen, und zu diesem Ende Einschränkungen zuerst durch Reductionen des kaiserlichen Hofstaates anzuordnen 1. Dazu gehörte auch die Hof-Musikkapelle, und es wurde in dieser Richtung befohlen, von den Musicis nur diejenigen zu behalten, welche die besten sind und allein zum Kapelldienst erfordert werden; alle übrigen aber, wie auch die Sängerinen, Compositoren und was zum Theater gehört zu licentiieren" (entlassen). Der Vice-Kapellmeister Marc Antonio Ziani erhielt den Auftrag 2, von dieser Gesammtentlassung sämmtliche Mitglieder der Hofkapelle zu verständigen, zugleich soll er aber, da der Kaiser mit einer guten Musik versehen sein müsse, von den jetzt entlassenen Musikern die besten, diensttauglichsten und fleissigsten aufmerken, jedoch nur so viele an Sängern und Instrumentisten als „zur Versehung des Kapell- oder Kirchendienstes" nothdürftig erfordert werden; zugleich auch Vorschläge wegen „zulänglicher“ Besoldungen zu machen ohne Rücksicht auf die bisher genossenen, theils grossen, theils übertriebenen Gehalte und bei dieser Arbeit einen langgedienten erfahrnen Mann, als etwa den Concert dispensator Kilian Reinhard, sich zu adjungieren". Ueber diesen Vorschlag des Vice-Kapellmeisters. wurde auch eine gutächtliche Aeusserung des Hofmusik-Oberdirectors Ferdinand Ernst Graf Mollart vorgelegt. Seine Vorschläge liefen im wesentlichen darauf hinaus, dass vor allem die Bezahlung der Besoldungen richtig und pünktlich erfolge, und deshalb ein eigener Fundus bestimmt werde; die Musiker sollen nicht wie bisher aus verschiedenen Kassen, sondern in Zukunft nur aus einer und derselben Kasse dem Hofzahlamte ihre Besoldungen erhalten; nicht allein die Zahl der Musiker soll vermindert, sondern auch ihre öfter exorbitanten Besoldungen sollen restringiert werden; Scho

13. Sept. 1711. Beil. II. 27. 2 Beil. II. 28. 3 1712. Beil. II. 30.

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