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„eine Lob-Rede zu halten: Ich hege keine solche lächerliche „Einbildung, dass ich mich selber, ohne Ursache, rühmen „sollte; aber es wohnet mir auch keine solche alberne „Schaam bey, dass ich etwas vortheilhafftes von mir zu „melden Bedenken tragen sollte, wenn es die lautere Wahr„heit ist.

„Jonsius recensirt die alten berühmten Leute, die sich selber ihr cur„riculum vitæ gestellt haben, Lib. III. de Scriptor. Histor. Philosoph. cap. 2. „§. 222. Vom Rutilio und Scauro sagt Tacitus, in vita Agric. cap. I. no. 3. „dass ihre Beschreibungen, die sie sich mit eigner Hand verfertiget, nec „citra fidem, nec obtrectationi, gewesen sind: das ist, sie haben weder un„glaubliche Prahlereyen, noch verkleinerliche Dinge vorgebracht; man hat „ihre Erzehlungen aufrichtig und so befunden, dass nichts dawider zu sagen "gewesen. Es redet Tacitus I. c. von der damaligen löblichen Gewohnheit „berühmter Männer, dass die meisten von ihnen ihr eigenes Leben selbst „beschrieben haben; nicht aus Hoffart, sondern aus fester Zuversicht ihres „gutes Wandels. Plerique suam ipsi vitam narrare fiduciam potius morum, „quam arrogantiam, arbitrati sunt. Zudem hat es hier ja noch eine ganz „andere Bewandniss, und ist solchen Falls das beste Mittel, dass, ob gleich „ein jeder seinen Lebens-Lauff selbst entwirfft, weil er solchen am besten „kennet; dennoch sothane Beschreibungen, Wohlstands halber, einem drit„ten Mann, zur Bearbeitung und Herausgabe, überlassen werden. Wüste ich „M. Hr. Verichtungen und Thaten so wohl, als er selbst, oder könnte die,,selbe aus Büchern erlernen, (vielleicht erfahre ich doch noch etwas) ich "wollte gewiss nicht viel gute Worte darum verlieren; doch werden auch „diese die letzten sein. Adio!

7. Johann Mattheson's Anschuldigung des kais. Hofcompositors Francesco Conti.

Obwohl diese Angelegenheit seit ihrem Entstehen (1739) viel mehr als ein Jahrhundert hinter sich hat, so rumort sie noch heutigen Tages in musikgeschichtlichen Werken, so in der zweiten Auflage (1861) des vielverbreiteten Werkes F. J. Fétis, Biographie universelle des musiciens wie in dem verdienstvollen Handbuche der Musikgeschichte von Arey von Dommer (1868). Beide nehmen von der Ehrenrettung Francesco Conti's durch Simon Molitor in der Allg. Mus. Zeitg. 1838 pag. 153 ff. keine Notiz, und da von Anschuldigungen, auch wenn sie durch und durch lügenhaft sind, immer etwas hängen bleibt, so soll hier der ganze Sachverhalt in allen belastenden und entlastenden Stücken kurz aufgenommen und was aus amtlichen Urkunden in neuester Zeit hinzugekommen ist, zusammengestellt werden.

Nicht leicht ist ein niederträchtigeres Gewebe von Lügen mit ganz erfundenem Detail, welche für viele als der Ausspruch einer Autorität, wofür Mattheson galt, als wahr angenommen werden konnten, im günstigsten Falle mit seltenem Leichtsinne, im schlimmeren als ein Ausfluss raffinierter

Bosheit in die Welt geschickt worden als in diesem berüchtigten Handel. Mattheson gibt in seinem vollkommenen Kapellmeister an, einen Brief aus Regensburg vom 9. October 1730 erhalten zu haben, welcher die Scandalgeschichte F. Conti's wegen thätlicher Beleidigung eines Priesters und der darauf erfolgten Kirchenstrafe, des vierjährigen Kerkers auf dem Spielberge, und der ewigen Verweisung aus den österreichischen Staaten mit minutioser Genauigkeit enthalten haben soll. War Mattheson damit mystificiert worden, was nöthigte ihn denn, in einem Werke, wie der vollkommene Kapellmeister war, eine solche Scandalgeschichte aufzunehmen? Allerdings, der schreibwüthige Mattheson findet überall und zu allem Platz, und einer solchen Verlockung konnte ein solcher Freund des Scandals nicht widerstehen. Seit 1730, wo diese Begebenheit sich zugetragen haben sollte, bis zur Herausgabe des „Kapellmeisters" im Jahre 1739, also durch volle neun Jahre hätte der Mann, der wie er sagt, „voll Hochachtung für dieses ungemeinen Virtuosen (F. Conti) Verdienste als Tonmeister" überfliesst, Zeit genug gehabt, von der Wahrheit jenes infamierenden Briefes sich zu überzeugen, allein das „herzliche Mitleiden (!!) so er über Conti's Unglück und grosse Sittenschwachheit empfindet" musste den elenden Tartüffe bestimmen, der Welt, die nichts davon zu wissen begehrte, alle diese ehrenrührigen Anschuldigungen aufzutischen; im entgegengesetzten Falle wäre freilich die Welt um die schon fertigen schalen lateinischen Verse gekommen, die "man" auf Conti gemacht hat. Auch von der 1754 in Marpurgs krit. Beitr. I. 219 ff. erschienenen Richtigstellung der Thatverhältnisse hätte der alte hartgekochte Sünder Kenntniss nehmen können und sollen, allein das war für einen Menschen mit Mattheson's eherner Stirne eine lächerliche Zumuthung.

Dem Leser, welcher die nachfolgenden Actenstücke durchzugehen Anstand nimmt, sei gleich hier erwähnt, dass Francesco Conti sich keines Vergehens schuldig gemacht, dessen Sohn, Ignazio Conti, aber in der Hitze eines Wortwechsels einen Priester thätlich beleidigt habe, worüber er zum Kirchenbann verurtheilt, durch Abbitte auch hievon nach einem Monat der Untersuchung Absolution erhielt. Alles übrige wegen Stehens an der Kirchthüre, Festungsstrafe und Landesverweisung ist vollständig Erdichtung.

8. Joh. Mattheson, vollk. Kapellmeister, p. 49, schreibt: „§. 46. Conti, der grosse, aber auch unglückselige Tonkünstler, ehemals kais. Vice-Kapellmeister (!) ein in seiner Wissenschaft vortrefflicher Mann, von dessen Fatalitäten ich bei dieser Gelegenheit einige glaubwürdige Nachricht zu geben nicht umhin kann, war . . . . .

.....

§. 47. Die Hochachtung, so ich für dieses ungemeinen Virtuosen Verdienste als Tonmeister trage, und die ein jeder, der solche Verdienste recht einsiehet, mit mir hegen wird, sammt dem herzlichen Mitleiden, so ich über sein Unglück und grosse Sittenschwachheit empfinde, werden mich entschuldigen, dass ich hier einschalte den folgenden

§. 48. Auszug eines Briefes aus Regensburg vom 9. Oct. 1730: „Am 10. Sept. ist zu Wien der kais. Compositore di Musica Francesco Conti vermöge des, von dasigem Consistorio über ihn erkannten Kirchenbannes, vor die Thür der Cathedralkirche zu St. Stephan gestellet worden. Es hatten zwar Ihro kais. Maj. aus angebornen höchsten Milde das dreimalige Stehen auf eines gesetzt; nachdem sich aber der Mann das erste Mal im Gesichte vieler hundert Personen, sehr übel aufgeführet, als ist derselbe den 17. Sept. zum andern Male, vor obgedachte Kirchthüre in einem langen härenen Rock, so man ein Busskleid nennet, zwischen zwölf Rumorknechten, die einen Kreis um ihn geschlossen, mit einer brennenden schwarzen Kerze in der Hand, eine Stunde lang gestellet worden, desgleichen auch am 24. dito geschehen soll. Seine Speise ist Wasser und Brot, so lange er unter der geistlichen Obrigkeit stehet; nach Uebergebung aber an die weltliche. soll derselbe dem von ihm geschlagenen Geistlichen 1000 Gulden Schmerzengeld und noch alle Unkosten bezahlen, sodann vier Jahre auf dem Spielberge sitzen und nachgehends auf ewig aus den östr. Landen verwiesen werden; dieweil er als er zum ersten Male vor der Kirchenthüre gestanden eine so grobe und ärgerliche Unverschämtheit gebraucht. Vorgemeldter Hofcompositeur ist darum zu solcher Strafe verurtheilt worden, dass er an einen weltlich. Geistlichen gewaltthätig Hand geleget und selbigen mit vielen Schlägen übel tractieret hat. Es ist folgendes Epigramma auf ihn gemacht worden.

Non ea Musa bona est, nec Musica composuisti

Quam Conti, tactus nam fuit ille gravis:

Et Bassus nimium crassus, neque consona clavis:
Perpetuo nigras hinc geris ergo Notas."

So weit Ehren Mattheson's Anschuldigung.

9. Joh. Joach. Quantz in Marpurg krit. Beitr. (1754) I. 219 f. sagt gelegentlich der Schilderung der Oper Costanza e Fortezza von Fux:

„Ich bediene mich dieser Gelegenheit, diesen braven Mann (Francesco Conti) gegen die sogenannte glaubwürdige Nachricht aus Regensburg vom 10. Oct. 1730, mit welcher Hr. Legationsrath Mattheson hintergangen worden, und die S. 40 des vollkommenen Kapellmeisters eingeschaltet ist zu retten. Es war nicht dieser Conti, sondern sein Sohn, der den Geistlichen geschlagen hatte, und deswegen die dort beschriebene Kirchenbusse thun musste. Die übrigen Umstände sind wahr. Weil dieser Sohn damals unter den sogenannten kais. Hofscholaren war und sich auf die Composition legte, so hat es leicht geschehen können, dass man ihn mit dem Vater verwechselt hat. Ausser glaubwürdigen Zeugen, die damals in Wien anwesend gewesen sind und beide gekannt haben, ist auch dieses ein sicherer Beweis, dass es der Vater nicht gewesen sein könne, weil er im Carneval 1732 die auf dem kais. Theater aufgeführte Oper Issipile in Musik gebracht, welches man mit dem in Wien gedruckten Buche dieser Oper allzeit beweisen kann. Dem Sohne ist die Landesverweisung erlassen wor

den. Er ist nach der Gefangenschaft wieder nach Wien gegangen, kommt aber dem Vater in musikalischen Verdiensten in geringstem nicht bei. Man nennt ihn insgemein Contini.“

10. Simon Molitor, Ehrenrettung des weiland kais. Hofcompositeurs in Wien Francesco Conti gegen eine in Mattheson's Vollkommenen Kapellmeister überlieferte ehrenrührige Anecdote. [A. Mus. Ztg. 1838. p. 153 ff.]

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Ignazio Conti, kais. sogen. Hofscholar Sohn des kais. Hofcompositeurs Francesco Conti zur Zeit des Vorfalles 31 Jahre alt, gerieth zu Anfang des Monats August 1730 mit einem Geistlichen aus Sicilien, Namens Steffano Bertoni, in einen Worstreit, in dem er sich so weit vergass, den letztern thätlich zu mishandeln. Dieser forderte ihn vor das geistliche Gericht, welches nach gepflogener Verhandlung über den Ignazio dem kanon. Rechte gemäss, den Kirchenbann aussprach, von welchem derselbe jedoch schon am 18. Sept. auf seine demüthige Bitte die Absolution erlangte. Ignazio Conti war übrigens gegen geleistete Bürgschaft während der Untersuchung auf freiem Fusse, und es kommt hervor, dass gegen denselben das brachium seculare nicht aufgerufen worden war.“

Alles übrige von Mattheson angeführte ist reine Erfindung.

11. Ignazio Conti erscheint in den Hofschematismen ununterbrochen von 1721 bis 1760, namentlich auch in den Jahren 1731, 1732, 1733, 1734 als kais. Hofscholar. Wäre er wegen eines schweren Vergehens zu mehrjähriger Gefängnissstrafe verurtheilt und gefangen gehalten worden, so würde er in den Hofschematismen sicher nicht als Hofscholar fortgeführt worden sein. Man hatte daher auch von Seite des Hofes diesem unbesonnenen Streiche des heissblütigen Italieners keine besondere Bedeutung beigelegt, da überdies schon vom Jahre 1733 durch mehrere aufeinanderfolgende Jahre Serenaden und Oratorien seiner Composition aufgeführt wurden, und Fux denselben im Jahre 1739 (Beil. VI. 257) zum Titular-Hofcompositor vorgeschlagen hatte. — Auch auf den noch lebenden Vater muss dieses Ereigniss keinen nachhaltigen Eindruck gemacht haben, denn in dessen Testament vom 2. Juli 1732 wird sein Sohn Ignaz ohne Bemerkung mit den Worten zum Universalerben eingesetzt: „8o Istituisco, facio e nomino e voglio, che sia mio erede universale vero e legitimo il de mio carissimo figlio Ignazio Conti." - Am Schlusse heisst es amtlich: „Gegenwärtiges Testament ist im Beisein des eingesetzten Universalerben Ignaz Conti und des Julii Consojno eröffnet worden." Wien 19. Juli 1732 (L. Ger. Arch. 6821

in Wien Test.

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Alle diese Behelfe zusammengenommen, sollte man meinen, können genügen, die grundlose Beschuldigung des Francesco Conti durch Joh. Mattheson für alle Zeiten darzuthun. Allein man hat Belege zu dem Worte des Dichters: L'homme est de feu pour le mensonge, il est de glace pour la vérité.

Beilage IV.

Zum Gradus ad Parnassum - Dedicationen.

1. Der vollständige Titel dieses berühmten Werkes lautet:

Gradus ad Parnassum, sive Manuductio ad Compositionem Musicæ Regularem Methodo novâ, ac certâ, nondum antè tam exacto ordine in lucem edita: Elaborata à Joanne Josepho Fux, Sacrae Caesareae, ac Regiae Catholicae Majestatis Caroli VI. Romanorum Imperatoris Supremo Chori praefecto. Viennae Austriae, Typis Joannis Petri Van Ghelen, Sac. Caes. Regiaeque Catholicae Majestatis Aulae-Typhographi, 1725.

Es ist in Folio, die Notenbeispiele mit beweglichen Typen gedruckt, enthält 280 paginierte und 6 nicht-paginierte Seiten. Einigen Exemplaren ist ein Titelkupfer beigegeben, den Musenberg vorstellend mit Stufen, auf deren oberster ein Jüngling, mit einem Buche im Arme, von Apollo mit einem Lorberkranze gekrönt wird, während die Musen sich in verschiedenen Entfernungen gruppieren.

Das Buch eröffnet mit folgender Dedication an den Kaiser Karl VI. gerichtet.

Augustissimo, Invictissimo ac Potentissimo Principi Carolo VI., Romanorum Imperatori.

Auguste Caesar

Si flumina ad Oceanum, unde originem trahunt, cursum suum reflectunt: si terra rore matutino madefacta eundem humorem, tanquam in grati animi tesseram, ad aethera denuo mittit; quo alias Opusculum hoc se vertat, nisi ad Te Auguste Caesar? Tuum enim est jure Dominii; quia partus clientis. Tuum est origine; quia Inclytorum Antecessorum Tuorum sub Auspiciis Musica mea initium sumpsit, et incrementum traxit. Tu, excelse Monarcha, animum addidisti: Tu sumptus suppeditasti: clementissimo Benignitatis Tuae annutu in lucem prodit. Quidquid itaque emolumenti studiosa juventus exinde caeperit, totum Majestati Tuae in acceptis referendum est. Quam ob rem non dedignaberis, benignis oculis adspicere, quod omni ex parte tuum est; et cujus ante actae vitae labores tam clementi assensu comprobasti (quantae autem molis est, exquisito selectoque sapori satisfacere Tuo) ejusdem postremum ferme, quasi Cygni cantum, eadem benignitate Tua Te complexurum esse, minime diffido. Hac spe fretus ad Sacratos provolutus pedes emorior

Sac. Caes. Regiaeque Cathol. Majestatis Tuae

Clientum infimus

Joannes Josephus Fux, Styrus."

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