Obrazy na stronie
PDF
ePub

Commune von Wien, Todtenbeschauamts-Protocoll (Vol. 49. Fol 245. v.) 1683. 5. October.

[2] Der Wohledelgestrenge Hr. Johann Joseph Schnitzenbaumb, N. Oe. Regierungs Secretarius ins Hrn. Martin Todtenriederhaus in der Wohl Zeyl ist an Rother Ruhr besch. (aut) alt 52 J.“

[5.] Wiener Diarium 1731 Nr. 46.

,,1731, 8. Juni. Verstorbene."

„Dem Wohledel - Gestrengen Herrn Johann Joseph Fux, Kais. Hof- Capell - Meistern, s: Fr. Clara Juliana, geborne Schnützenbaumerin bei dem goldenen Bärn am alten Fleischmark alt 60 J.“

[6.] Maria Anna Schnitzenbaum, Kammerdienerin der Erzherzogin Maria Magdalena, gestorben am 16. Febr. 1736." (Verlassenschaftsacten im Archiv des k. k. Landesgerichtes in Wien.)

[merged small][ocr errors][merged small]

„Die Wol-Edle Frle. Maria Theres von Schnitzenbaum im Adelsburg H. bey unserm Herrn, alt 68 J."

[8.] Wiener Diarium, 19. März 1740.

[ocr errors]

Verstorbene den 17. Martii" (eigentlich: beschaut 17., gestorben 16. März. Verl. Acten).

„Der Wol-Edel-Gestrenge Hr. Paul Anton Schnützenbaum, Kais. Hofkammer-Concipist bey dem goldenen Bärn am alten Fleischmarkt, alt 65 J."

22. Aus dem Testamente der Maria Theresia von Schnitzenbaumin (Stammb. Nr. 7), Wien 16. Sept. 1743.

[ocr errors]

12ten Dem St. Joannis Nepomuc. Spittal zur Stifftung einer Weibspersohn (vermache ich) 1500 fl., jedoch dass das Jus praesentandi oder das Recht eine Persohn vorzustöllen und hineinzubringen bey meiner Universal Erbin und dessen anverwandten und befreunten zu allen Zeiten verbleiben.

13tes meinen lieben Heren Vettern Matthaeo Theophilo Fux 1000 fl. sollte aber meine Universalerbin mit Tod abgehen (welches Gott auf lang- und ville Jahre verschieben möge) od. mittels einer Heurath ihren Standt verändern, so hat dieser obbemeldter mein Herr Vetter noch 1000 fl. alss ein Ihme von mir gemachtes Legatum zu fordern.

16tens setze und ordne ich zur Universal Erbin meines zeitlichen Vermögens meine liebe Jungfrau Maimb Evam Mariam Fuxin sage zur Universalerbin ein.

Wien den 16. Septembris 1743.

Maria Theresia schnitenzbaum." Anmerkung. Nach dem Vermögensbekenntnisse belief sich der Nachlass auf 12000 fl. Banco Obl., davon die Legate abgezogen mit 8920 fl. erübrigte für die Erbin ein Rest von 3080 fl.

23. Erklärung des Matthäus Theophil Fux in Klagenfurt, das Legat der M. Theresia Schnitzenbaum betreffend. (Acten des Nachlasses derselben im Archive des k. k. Landesgerichtes in Wien.)

„Ich zu Ende Gefertigter bekenne hiemit, dass ich nicht nur diejenige 1000 fl. welche meine Mämb Fräule Maria Theresia von Schnitzenbaum seel. in Ihrem Testamente ddo. 16. September 1743 et publ. 19. Mai 1749 §. 13 mir legirt hat richtig und bar empfangen habe, sondern ich erkläre mich auch, dass die von vorgedacht meiner Frln. Mämb. eingesetzte Universalerbin und respective meine Schwester Eva Maria Fuxin wegen deren in den bemelten Testament in praefato §. 13 in jenen Fall, wenn besagt meine Schwester mit Tod abginge oder mittels heurath ihren Stand verändern wurde, mir vermachten weiteren 1000 fl. eine Sicherstellung keineswegs mir leisten dürfe So beschehen Clagenfurth den 6. Juny 1749.“ L. S. Matthaeus Theophilus Fux m./p. Einleithungs Rectifications Actuarius Registrator und Protocollista in Kärnthen.

24. Stiftung der Maria Theresia von Schnitzenbaum (in den Acten der k. k. Statthalterei in Wien).

Laut Stiftbriefes vom 26. Juni 1750 hat Frln. Maria Theresia von Schnitzenbaum in ihrem Testamente vom 16. September 1743 eine Stiftung für eine erarmte Weibsperson mit 1500 fl. in das St. Joannis-NepomuceniSpital auf der Landstrasse in Wien mit täglich 9 kr. gemacht. Zur Präsentation zu diesem Stiftungsplatze hat sie ihre eingesetzte Universalerbin Eva Maria Fuxin und nach derselben hintritte ihre nächsten Anverwandten und Befreundten zu allen Zeiten berufen.

Anmerkung. Nach Aufhebung des Klosters wurde die Stiftung in eine Betheilung auf die Hand umgestaltet, diese betrug (1866) 241⁄2 Kreuzer täglich, und Präsentantin dazu war (1867) Jungfrau Anna Nimpfling in Gratz, Tochter eines Controlors in St. Lamprecht.

Beilage II.

Urkunden: Anstellungen Beförderungen -Beschwerden des J. J. Fux Reorganisierung der Hofkapelle.

[ocr errors]

1. 1698, 16. April. Arch. des Obersthofmeister-Amtes.

(„Vnterthänigst gehorsambstes Referat Hoffsachen betreffend in Wien den 16. Aprilis 1698.)

„Joannes Josephus Fux Musicus Bringt gehorsambst ahn, dass Ewer Kay. Maytt. ihn wegen seiner compositionen in die Dienst aufgenohmen haben, Bittet dahero Vnterthenigst in der Hoffstatt mit einer solchen Besoldung, wie es Ewer Kay. Maytt. gdgst. gefällig sein wirdt, einzuverleiben.

Der Capelmaister berichtet, dass er auf dieses petitum Kein anderes parere geben könne, als dass Ewer Kay. Maytt. den Supplicanten wegen seiner guetten Qualiteten Bereits in Dero Dienst mit 40 Thaler monathlicher Besoldung aufgenohmen hetten.

Man wirdt Ewer Maytt. Befelch diessfalls erwartten, Ob, wieuill, Vnd Von welcher Zeit man ihme seine Besoldung ausferttigen solle?"

(Eigenhändige Resolution des Kaisers:)

[ocr errors]

Weilen ich diesen Supplicanten als einen guetten Virtuoso aus gewissen Vrsachen Zu meiner Musik auffzunehmen resoluirt habe, als sollen Ihme Zur Besoldung Monatlich 40 thaler oder 60 fl. von Anfang dieses Jahres angewiesen werden.""

Bescheid:

„pro Janne Josepho Fux. Ihro Kay. Mtt. haben den Supplicanten alss einen guetten Virtuoso, auss gewissen Vrsachen zu dero Music mit monatlicher 60 fl. Besoldung aufzunehmen gnädigst resoluirt, Welche das Hoff-Controlorambt durch eine gewöhnliche Ordinanz von Anfang dieses Jahres ihme an das Hoff-Zahlambt ausfertigen solle. Wien 16. Aprilis 1698.“

2. 1701. 27 Jan. Arch. des Obersthofmeister-Amtes.

Vortrag:

"Euer Kay. May. compositore in musica Johan Jacob (sic) Fuchss bittet allerunterthänigst, ihme seine Besoldung monatlicher vierzig Thaller, mit zwanzig allergnädigst zu Verbesseren, auff dass er denen anderen compositoribus gleich sey."

„Der Capellmeister berichtet, dass der Supplicant ein meritiertes Subjectum Von gar guetten Qualitäten „„Vundt einer sonderbahrer Ge

schicklichkeit sey, alles das jenige zu verrichten, was ihm auffgetragen wird, Vermeinet dahero, Wann Ewer Kay. May. es also allergnädigst gefällig sey, dass die begerte 20 Thaller monatlich seiner Besoldung von Anfang Aprilis Vorigen Jahres zugelegt werden könnten, damit er dasienige, was andere in seiner Sphaera haben, geniesse."

Der Obrist Hoffmeister remittirt dieses Begehren zu Ewer. Kay. Maytt. resolution, Vnd wan deroselben gnädigst beliebig, den Supplicanten mit einer Verbesserung zu Begnaden, von Wass für einer Zeit - Vundt ob mit oder ohne abbruch des ersten Quartals ihme die Besoldungs-Ordinanz ausgefertigt werden solle ?"

Res. Caes. (Eigenhändige Resolution des Kaisers.)

Weillen dieser Supplicant ein gutes Subjectum ist, Vnd wohl dienet, also solle Ihme die Besoldung monatlich biss 60 Thaler in allem vermehrt werden."

Bescheid:

Leopoldus m./p.

„Dem Supplicanten ist seine Besoldung mit 20 Thaler monatlich vermehrt worden, dass er also 60 Thaler in allem zu geniessen haben solle, dahero der Hoff-Contralor darüber die Ordinanz Vom ersten Januari vorigen Jahrs mit Abbruch des Quartals ausszufertigen hat. Den 27. Jan. 1701."

3. 1702, 19. August. Arch. des Obersthofmeister-Amtes.

Vortrag.

Johann Joseph Fux Compositore in musica hat seinen Vorgeben nach Vmb Ewer Kay. Maytt. besser vnd ohne Verhindernus zu bedienen seinen Posto bey den Scotten allhier quittirt, Wordurch ihme jährlichen bis 400 fl. abgiengen, bittet dahero Aller-Vnterthänigst Ewer Kay. Maytt. Wollen diesen seinen Verlust mit einer Besoldungs Verbesserung gnädigst

ersezen.

Hierauf vermeldet der Capelmaister, dass dieses Virtuosi talenta dergestalt bekannt vnd das motivum, so er anfihret so billig sey, dass er nicht zweiflet, Ewer Kay. Maytt. werden sein aller Vnterthenigstes Bitten erhören, vnd seine Besoldung bis auf 80 Thaler vnd zwar Von anfang dieses iahrs Monatlich vermehren.

Auss angeführter Vrsach conformirt sich der Obrist Hoffmaister mit dem Capelmaister, dass dem Supplicanten sein dermahlen geniessende Besoldung der 60 Thaler mit 20 Thaler Monatlich Vermehrt Vnd dardurch, wass Ihme bei den Scotten abgehet, ersetzt werde, zumalen etwelche andere musici auch so vüll geniessen, es Beruehet aber bey Ewer Kay. Maytt. Wass Sie wegen der Verbesserung, alss Von Welcher Zeit solche anfangen solle, allergnädigst befehlen werden."

(Eigenhändige Resolution des Kaisers :)

„placet in Ansehung der verlassenen 400 fl. vnd zwar

von anfang dieses iahres".

Referat in Hoffsachen. Wien den 19. Augusti 1702."

4. 1711. 22. März. Arch. des Obersthofmeister-Amtes.

Hofresolution. „Solis 22. Martii 1711.

„Johan Joseph Fuchs, Compositore in musica.

Ihre Kay. Mtt. haben vermög zuruckstehender allergnädigster decretirung, den Supplicanten die gnad gethan, vnd dessen Besoldung jährlichen biss 2000 fl. vermehret Weilen er nun anizo 1440 fl. hat, so bestehet die Verbesserung in 560 fl., welche der Hoff-Contralor dessen Besoldung zuschreiben Vnd darüber die Ordinanz an das Hoff Zahlambt vom ersten dieses lauffenden jahrs ausfertigen solle."

5. 1713 Arch. des Obersthofmeister-Amtes.

Hoff-Prothocol in Parthey Sachen de Anno 1713.
Jovis 26. Januarij 1713. Joseph Fux.

Ihre Kay. May. haben den Joseph Fux alss Vice-Capelmaisteren resolvirt vnd Ihme zur jährl. Besoldung Sechszehnhundert Gulden zugelegt, welche Ihme durch eine ordinanz an das Hoff Zahlambt vom 1. October des VIII. Jahrs (also 1708) ohne Abbruch des ersten Quartals ausszufertigen seynd."

6. 1715, 7. Febr. Arch. des Obersthofmeister-Amtes.

„Allerunterthenigst gehorsambstes Referat. Euer Kay. May. Vice Capellmaister Johann Joseph Fux allerunterthenigstes Begehren Vmb die Erlangung der durch absterben dess.Ziani erledigte Capellmeistersstelle betr. Wienn den 7. Febr. 1715.

„Euer Kay. May. Vice Capellmeister Johann Joseph Fux (dessen allerunterthenigstes Memoriale mit dem allergnädigsten Befehl darüber gehorsambst zu referiren, mir Deroselben gehorsambsten Ob. Hofmaister durch den Secretari Imbsen zugeschickt worden) bittet allerunterthenigst, anstatt des Verstorbenen Marco Antonio Ziani für Ewr Kay. May. würkhlichen Capellmaister aufgenohmen zu werden, mit dieser besonder allerhöchster Kay. Gnad, dass wie Er jezo von Ewr Kay. May. alss Vice Capellmaister Jährl. 1600 fl. vnd annebens alss Ihrer May. der Verwittibten Kayserin Amalia Capellmeister andere 1500 fl. — also in allem zu würkhlicher Hoffbesoldung 3100 fl. angewisen hat, also Ihme solche bey der allergnädigst gefälligster aufnahme für Ewr Kay. May. Capellmaister allermildist placidirt werden mögten.

Nun seynd Ewr Kay. Mtt. dess allerunterthenigsten Supplicanten Persohn, capacität und merita also allergnädigst bekandt, das man derentwegen auch das geringste ferner zu allegiren für überflüssig haltet, dahero es bey dessen allergnädigst resolvierender Aufnehmung blosshin auf die

« PoprzedniaDalej »