Die entstehung des belgischen staates und des Nord-deutschen bundes

Przednia okładka
J. C. B. Mohr (P.Siebeck), 1905 - 54

Z wnętrza książki

Inne wydania - Wyświetl wszystko

Kluczowe wyrazy i wyrażenia

Popularne fragmenty

Strona 40 - Art. 6. Die Dauer des Bündnisses ist bis zum Abschluß des neuen Bundesverhältnisses, eventuell auf ein Jahr festgesetzt, wenn der neue Bund nicht vor Ablauf eines Jahres geschlossen sein sollte.
Strona 41 - Nachdem die Verfassung des norddeutschen Bundes von den verbündeten Fürsten und freien Städten mit dem Reichstage vereinbart worden ist und die Zustimmung beider Häuser des Landtags...
Strona 19 - Chambres réunies, le serment suivant : « Je jure d'observer la Constitution et les lois du peuple belge, de maintenir l'indépendance nationale et l'intégrité du territoire.
Strona 26 - Eine staatliche Neubildung ist dann vollendet, wenn alle wesentlichen Stücke eines Staates im gegebenen Falle unzweifelhaft faktisch vorhanden sind und sich das so gebildete Gemeinwesen staatlich zu betätigen in der Lage ist. Das ist aber der Fall, wenn seine Organe tatsächlich Herrschaft üben, ihnen tatsächlich Gehorsam gezollt wird.
Strona 21 - Alle ihm vorausgehenden und nachfolgenden Akte sind in der heutigen Staati'uwelt nach irgend einem Rechte zu beurteilen, ie staatengründenden Personen sind stets einer Rechtsordnung unterworfen . an der gemessen ihre Handlungen , ehe die Gründung selbst erfolgt ist, entweder als rechtswidrig oder als rechtml*sig erscheinen.
Strona iii - Die Entstehung des belgischen Staates und des Norddeutschen Bundes. Eine staatsrechtliche Studie von Dr. Heinrich Fohl.

Informacje bibliograficzne