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klitisch gewesen sei, ist eine nicht nur unnötige, sondern unwahrscheinliche voraussetzung. nimmt man aber an, *ěģo sei vor eintritt jedes germ. auslautgesetzes proklitisch gebraucht worden, so können nominalcomposita nicht dafür zeugen, dass es in dieser stellung hätte *ěkă- bleiben müssen. das verhältnis zwischen der urnord. proklitischen und enklitischen form könnte gegen die ableitung der proklitischen aus *ěgo und für ihre ableitung aus *ěg doch nur dann sprechen, wenn man die urnord. enklitische form auf *ěgo zurückführte; das tut aber B. nicht, sondern er erkennt s. 8 an, dass sie sich mit einem idg. *ěģom verträgt. und ich möchte sogar auch das proklitische ek noch immer als reinlautgesetzliche fortsetzung eines eka"() anerkennen; jedesfalls weit lieber als etwa mit Kluge (Pauls Grdr. 1 360) an die möglichkeit von so etwas glauben, wie dass got. ana 'durch völlige tonlosigkeit der apokope entzogen' sein könne.

Das idg. *eg ist vorläufig sehr zweifelhaft und findet am germanischen jedesfalls keine stütze.

Dass wiwar langes i habe, hält B. s. 12 deshalb für wahrscheinlich, weil kurzes i unter dem einflusse des folgenden a wol zu e geworden wäre'. combinieren wir hiermit, dass er die kürze des ersten vocals von witada- stillschweigend als sicher voraussetzt und doch die qualität desselben keiner rechtfertigung würdigt, so können wir schliefsen, dass B. den eintritt des sogen. a-umlauts von i früher als den abschluss des lautwandels von

urgerm. ē in urnord. ā setzt. da ich aus inschriften, welche ungefähr auf derselben sprachstufe wie der Tunestein zu stehn scheinen, weder einen sichern beleg für eingetretenen noch einen sichern beleg für unterbliebenen a-umlaut des kenne, so kann ich bisjetzt den schluss aus der qualität des ersten vocals von wiwar auf seine quantität nicht mitmachen, sondern muss Brenners ansicht: wiwaRaisl. * Ver als eben so berechtigt gelten lassen. neben die möglichkeit des zusammenhangs von wiwar mit got. weihan stellt B. als eine zweite die nächster zusammengehörigkeit mit got. weihs heilig'. lautlich ist leider damit nichts gewonnen, und überdies können weihan und weihs, wenn man an die bedeutungsentwicklung von iɛgós denkt, leicht selber aus einer wurzel entsprossen scheinen.

after leitet B. aus vorgerm. *apter her (s. 12). alternativ neben *apteri hatte diese grundform bereits JSchmidt Plural

*

bildungen s. 197 aufgestellt, und zwar sowol für unser after wie für an. eptir, obwol mit den sonstigen dorf (s. 198 ff) angenommenen entwicklungen die grundform *apter gar nicht, und *apteri nur als grundform für an. eptir unter der voraussetzung, dass dies ursprünglich nominalcompositionsform war vereinbar ist. die grundform *apteri für after verwirft B. deshalb, weil sie nach seiner und Torps meinung auf dem Tunestein aftir ergeben hätte, wie das *-eti der 3 sg. praes. in dem bariutip des Stentoftasteines durch -ip reflectirt werde. mit eben so gutem recht könnte man sagen, vorgerm. *apter müste gleichfalls aftir ergeben, denn vorgerm. * -es erscheine in dohtria als IR. wenn B. das urgerm. i von dohtria s. 27 entstehn lässt in unbetonter silbe unter einwirkung des folgenden consonanten', so bleibt leider dunkel, ob er dem umstand, dass überhaupt ein consonant folgt, oder wie Paul Beitr. 4, 418 tat dem, dass speciell -% folgt, wert beilegen will. ich lege nur dem wert bei, dass nicht speciell r folgt, diesem umstande aber denselben wert in bariutiþ wie in dohtri¤. für in jedem falle irrelevant hält auch B. es nicht, ob der auf das ursprüngliche e folgende consonant ein r oder ein anderes nicht-z ist. an. eptir nämlich geht nach seiner meinung auf ein idg. *apterei zurück und würde nach seiner meinung auf dem Tunesteine *afteri heifsen, und hierin könnte die intactheit des e doch nur auf rechnung des folgenden r gesetzt werden, da zb. 'geheifsen' zweifellos auch auf dem Tunesteine so lauten würde wie es auf dem Tanumsteine lautet, nämlich haitina, mit i statt idg. e in mittlerer silbe. warum aber apteri nicht, trotz bariutiþ, after ergeben soll, wenn *apterei, trotz haitina, ein *afteri ergäbe, sehe ich nicht ein, und eben deshalb scheint mir die grundform *apter entbehrlich. während ich B.s standpunct hier also höchstens als halbberechtigt anerkennen kann, stimme ich ihm sowol darin vollkommen bei, dass das AfatR des Istabysteines die durch synkope regelrecht wie haþuwolafr verkürzte und wie dies mit svarabhaktischem a geschriebene fortsetzung von [afte]R sei, als darin, dass an. aftr, aptr seiner bedeutung wegen zu got. aftra zu stellen sei und sich zu ihm verhalten könne wie oft zu ufta usw.

1 bei dieser meinung hätte es jedesfalls recht nahe gelegen, die frage wenigstens zu streifen, ob auf der dohtriR-seite nicht [afti]R statt [afte]R zu ergänzen möglich sei.

Auch die neue etymologische auffassung des compositionsgliedes wodu- als des adjectivischen u-stammes mit der bedeutung 'wütend', den Kluge Stammbildungslehre § 181 f erschlossen, ist gewis die beste.

In den streitfragen, ob das -e des dativs woduride und der übrigen urnord. dative von o-stämmen, sammt dem entsprechenden an. -e, -i und westgerm. -e den idg. dativausgang -ōi oder den idg. locativausgang oi, und ob das got. -a den idg. locativausgang -oi oder einen idg. dativausgang -ō reflectiere, ergreift B. nicht partei, sondern er begnügt sich mit einem kurzen, sogar zu kurzen, berichte (s. 14). ob er mit Collitz (Bezz. Beitr. 17, 48 f) idg. -ăi und -ōi zu urgerm. -ai werden lässt, bleibt unklar, es sieht aber mehr danach aus, dass er es nicht tut; die andere Collitzsche folgerung dagegen (aao. 46 f), dass nämlich idg. -oi, -ai mehrsilbiger wörter bereits urgerm. durch -a fortgesetzt werde, lehnt er, ohne sie zu erwähnen, dadurch deutlich ab, dass er zwischen idg. oi und idg. -ōi, wie gesagt, nicht wählt und trotzdem unser -e von vorne herein als lang und -ai als seine urgerm. gestalt betrachtet. gegen die hierdurch ja gleichfalls abgelehnten herleitungen unseres -e aus einem idg. dativischen -ē (noch älteren -ē) oder ablativischen ēd oder instrumentalischen - sprechen nach seiner ansicht die urnord. nominative der masculinen n-stämme auf -a und der urnord. nominativ swestar des steines von Opedal. inwiefern, lässt sich aus seinen bemerkungen im Arkiv 8, 17 ff. entnehmen, auf die ich jedoch vorläufig nicht eingeh, weil er sie vermutlich bei der zu erwartenden neuen besprechung der Opedal-inschrift etwas modificieren wird. schon hier scheint er mir von den dort vertretenen anschauungen erheblich und glücklich abzuweichen, am klarsten mit dem satze (s. 33): 'die verkürzung der vocale in silben mit nebenton scheint erst stattzufinden gegen den schluss des zeitraums, wo die runen der längern reihe die einzige schrift im Norden waren'. ohne diese abweichung wäre er hier so wenig berechtigt das e von woduride für lang zu halten, wie er dort berechtigt ist Waze zu sprechen.

Entschiedener als in den dativ-streitfragen nimmt Bugge, gelegentlich unseres worahto, betreffs des dental-praeteritums stellung zu Collitz. er widerspricht Collitz, dessen aufsatz hierüber inzwischen auch in Bezz. Beitr. 17, 227 ff erschienen ist, nur in einem puncte, in diesem aber ausdrücklich. er ersetzt nämlich die Gislasonsche

identificierung des urnord. -o mit dem -au des got. conjunctivs durch eine neue hypothese (s. 20): im got. hat das schwache praeteritum in 2 person sg. die endung -(d)ēs. diese entspricht wahrscheinlich der aind. secundären endung in 2 ps. sg. med. -thās. also scheinen got. 1 und 3 ps. waurhta ihrem ursprung nach perf. med. zu sein, 2 ps. waurhtēs dagegen aor. med. aber in 2 ps. sg. hat das ahd. gewöhnlich die endung -ōs, zb. kesuahtoos in der Benedictinerregel. das lange o findet sich im alemann. auch in 1 und 3 ps. plur.: suohtôn, wir, sie suchten' (Kögel in der Zeitschr. f. gymn. 34, 407). Sievers vermutet (Beitr. 9, 562), dass dieser in den endungen des schwachen praeteritums auftretende wechsel von è und ō von hause aus auf verschiedener stellung des haupttones beruht, und er hält -ō in den urnord. formen der 1 ps. worahto usw. für von hause aus identisch mit dem langen ō in ahd. formen der 2 ps. zb. kesuahtoos.

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Es scheint mir möglich, dass das urnordische einst in der 2 ps. nicht nur eine dem ais!. -er, -ir, got. -ēs entsprechende form gehabt hat, sondern auch eine form mit langem o wie in ahd. -ôs. danach könnte für die 1 ps. die form *-ōn später -ō (wie in worahto usw. vorliegt) gebildet sein, wie man im ahd. teilweise das lange o aus der 2 ps. sg. in pluralformen übertragen hat und wie man im griechischen nach JWackernagel (Kuhns zs. 30, 307) nach 2 ps. -99 im aorist (aind. -thās) 1 ps. - gebildet hat. der vocal ō in worahto würde nach dieser erklärung ursprünglich dem aor. med. angehören, während das -a der endung in got. waurhta ursprünglich dem perf. med. angehört hat'.

Dass die berufung auf Sievers darlegungen Beitr. 9, 561 ff hierher passt wie die faust aufs auge, wird sich jeder selber sagen, der die stelle nachschlägt. auch die kühnheit der hypothese springt wol ohne weiteres ins auge. was aber leichter übersehen werden könnte, ist, dass diese hypothese sich selber überflüssig macht, dass sie dies aber, genau genommen, gar nicht zu tun brauchte. so, wie sie vorliegt, setzt sie ja für jene aschgraue vorzeit der nordischen sprache, wo man noch nicht flectierte: 1 ps. *worhtōn', 2 ps. *worhtōs, sondern hatte: 1 sg. perf. ich behalte dieses, auf jeden fall anachronistische, -n der bequemlichkeit halber bei und schreibe demgemäfs in der 2 ps. -8. auch im übrigen kommt es mir hier keineswegs auf genaue reconstructionen an.

*workai (resp. *worhtai), 2 sg. aor. *worhtōs, als unentbehrliches erfordernis ein paradigma voraus, in welchem die 1 ps. sg. bereits auf -n, die 2 ps. sg. auf -s ausging; denn die 1 ps. *worhtōn, auf die die hypothese hinausläuft, kann doch weder aus*workai (resp. *worhtai) noch aus irgend einer andern 1 ps. - aufser aus einer auf -n ohne das muster einer auf -n gebildet sein. waren nun aber im voraus schon- oder noch 1 pss. auf -n (= idg. -m) vorhanden, so ist schwer abzusehn, warum darunter nicht solche auf -ōn gewesen sein sollten; und waren solche auf -ōn darunter, dann brauchen wir das ō nicht aus der 2 ps. herzuholen; von einem *kunōn *kunpēs aus lässt sich durch verschleppung des p zu einem *kunpōn — *kunpēs gelangen. dagegen hätte die hypothese, wenn auch nicht hand und fufs, so doch eines von beiden, verlegte Bugge die neubildung der 1 ps. dicht vor die zeit, aus der unsere inschriften stammen: ahd. worhta 1 ps., nach Collitz-Bugge urnord. *worahtë ahd. worhtos 2 ps., mutatis mutandis urnord. *worahtōr; daraus, mit ersetzung des - der 1 ps. durch das ō der 2 ps., 1 ps. worahtō worahto auf dem Tunesteine. was Bugge verhindert hat, sich die sache so leicht zu machen, lässt sich erraten das bedenken, dass dicht vor der zeit unserer inschriften die 2 sg. praet. doch wol nirgend mehr auf -ōR ausgegangen sein werde, andererseits aber ein viel früher in die 1 ps. übertragenes nacktes -ō bereits auf dem Tunesteine -u, und bald danach gar nicht mehr geschrieben sein würde. indes ist bisher dieser entwicklungsgang nur für geradezu urgermanisch auslautendes -ō bezeugt, und was das erste bedenken anlangt, so ist es beinah ebenso unwahrscheinlich, dass eine urnordische 2 ps. sg. praet. auf eR, wie dass eine auf -OR in runen zu tage kommen werde. sobald aber eine, und zwar sichere, auf -OR zu tage kommt, bin ich überzeugt.

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Von den ausstellungen, welche B. an der Wimmerschen zeichnung der dohtriR-inschrift zu machen hat, sind die erheblichsten die, dass der abstand der rune þ von der obern kante des steines etwas zu grofs (s. 25, anm. 2) und die auf das p folgende rune nicht genau widergegeben ist (s. 38, anm. 1), was beides die photographien bestätigen.

Die bisher vorherschende lesung dieser inschrift war bekanntlich:

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