fangen, ist wol unbestreitbar 1, aber die kunstform des stabreims. erforderte doch nicht, dass zwei auf einander folgende langzeilen mit einander durch allitteration verknüpft wurden; es wäre also etwas principiell unwesentliches, dass in beiden langzeilen gerade derselbe wortanlaut (w) reimte. die alliteration in der ersten vermeintlichen langzeile nun kann sich nicht nur ohne jede poetische absicht eingestellt haben, sondern war ja unvermeidlich, wenn nicht Wiwar seinen eigenen namen oder den des toten verschweigen wollte. Was die stellung des verbs betrifft, so wäre freilich witadahalaiban runoR worahto, als prosa betrachtet, mindestens eben so möglich und, als poesie betrachtet, eine noch schlechtere langzeile; aber schon eine langzeile witada halaiban worahto runor kommt mir für die mutmassliche zeit Wiwars so mangelhaft vor, dass ich sie nicht für beabsichtigt halten möchte. dass der reim das verbum über das object erhöhte, dazu lag weder der stellung des subjects im verhältnis zum praedicat noch dem sachlichen inhalt nach hier eine veranlassung vor, und das wäre doch leicht zu vermeiden gewesen, zb. bei ersetzung des runor durch wraita - oder, falls etwa [wraita] 2 anstatt [runoR] zu ergänzen ist (vgl. hierselbst s. 161 anm.), schon durch blofse umstellung. nun gar anzunehmen, dass dem verfasser das kraft- und farblose verbum worahto als reimwort, und somit abermals w-allitteration, im voraus festgestanden habe und er gerade darum den ausdruck witadahalaiban gewählt habe, dazu kann ich mich vollends nicht entschliefsen. Dass witadahalaiban an sich den eindruck höheren stils mache, kann ich nicht nachempfinden. dazu müste ich erstens wissen, welchen begriff es ausdrückt, und zweitens, dass man diesen begriff damals im niederen stile anders ausdrückte. der eindruck scheint auch bei Bugge nicht tief oder nicht alt zu sein: s. 18 findet B. die möglichkeit, witadahalaiban als 'fest angewiesenen kostkamerad' aufzufassen, es also nach analogie von an. unglamb u. dgl. zu zerlegen, weniger wahrscheinlich und begründet sein urteil über diese auffassung so: 'denn bei ihr drückt witadaman müste denn etwa, an got. qiwa denkend, die k-rune doppelt lesen wollen. 1 2 wer die inschrift nicht für metrisch hält, fände natürlich [waraita] besser als [wraita]. einen begriff aus, der, wie es scheint, als gattungsmerkmal nicht so bezeichnend für halaiba gewesen sein kann, dass man erwarten sollte, es als erstes zusammensetzungsglied damit verbunden zu finden'. mit so nüchternen anforderungen an praegnanz verträgt sich die characterisierung unseres compositums als eines ausdrucks höheren stils und die rechtfertigung seiner wahl durch hinweis auf das reimbedürfnis schlecht. Um aus rücksicht auf den neuentdeckten punct das verhältnis der worte after und woduride anders als bisher zu beurteilen, dazu müsten wir in der gesamtinterpunction der inschrift ein syntaktisches princip wenigstens durchschimmern sehen. Bei besprechung der andern seite des steins sucht B. die orthographische verschiedenheit des dort von ihm conjicierten [afte]R und unseres after daraus zu erklären, dass ersteres würklich proklitische praeposition ist. falls man nun etwa den spiefs umkehren wollte, so könnte ich auch diesem letzten argumente kein gewicht zugestehn. sehr glücklich führt B. s. 29 die ersetzung von r durch -, deren älteste belege [afte]R und ubaR sind, zurück auf 'analogischen einfluss comparativischer adverbia auf -R, in denen dies aus gemeingermanischem - entstanden war (so der adverbia auf *-¿R, *-ōr und *mair ‘mehr' ua.)', der natürlich sei, weil auch jenes 'comparativische worte' seien. wenn er es aber für möglich hält, dass 'die form after früher in proklitischer stellung gebraucht sein kann, als da, wo das wort absolut stand und betont war', so scheint mir die ratio dieses entwicklungsganges unentdeckbar, und ich würde a priori eher den umgekehrten voraussetzen. Wäre after tatsächlich durch orthographie, interpunction, verseinschnitt und hebung als adverb characterisiert, so würde m. e. selbst Bugges neue interpretation nicht ausreichen, sondern als der zeitpunct, von dem an gerechnet wäre, müste dann entweder die einmeifselung der dohtria - inschrift oder ein in dieser erzähltes ereignis gelten; diese müste also älter sein als die wiwaR - inschrift. B. nimmt s. 29 das gegenteil an. sein einziges argument ist freilich nur der eindruck, das äufsere des steins spreche dafür, dass nur die wiwaR -seite von vornherein dazu bestimmt gewesen beschrieben zu werden (s. 24); denn der hübschen Wimmerschen erklärung für die mangelhafte technik der dohtrix - inschrift, sie sei erst eingehauen, als der stein bereits aufgerichtet war, misst B., und allerdings mit recht, entscheidendes gewicht nicht bei (s. 39). wenn Bugges annahme (s. 25) richtig ist, dass auf der dohtrix-seite der untere teil der linken und der mittleren zeile vollständig bewahrt ist, und dass alle drei zeilen ungefähr gleich weit abwärts gereicht haben, so könnte Wimmer zu gunsten seiner bypothese auch den umstand anführen, dass die dohtrix-inschrift ca 46 cm weniger weit abwärts reicht, als die wiwar-inschrift, die, wie der stein jetzt steht, der erde bis auf 362 cm nahe kommt: an dem aufrecht aus der erde hervorragenden steine zu meifseln, wäre natürlich je weiter unten um so unbequemer gewesen. jedoch ehe dieser umstand verwertet werden dürfte, müste auch erstens noch wahrscheinlich gemacht sein, dass die grofse abbröckelung unterhalb der dohtrix-inschrift jünger als die inschrift sei, und zweitens eine untersuchung des jetzt in der erde steckenden teiles das allerdings von vornherein wahrscheinliche resultat ergeben haben, dass der stein auch bei seiner ersten aufrichtung nicht erheblich flacher eingelassen sein kann, wenn er einigermafsen fest stehen sollte 2. Das einzige wort der wiwar-inschrift, welches der übersetzung ernstliche schwierigkeit bereitet, ist der dat. sg. masc. witadahalaiban. B. übersetzt ihn: 'lags-fælle', und freier: 'krigskammerat'. ersteres könnte man etwa: 'vereinsgenosse' oder: 'gesellschaftsgenosse' verdeutschen 3. er geht von der voraussetzung aus, dass das zweite compositionsglied dasselbe bedeute wie got. gahlaiba. den mangel des ga- hier und in ahd. orrûno, notstallo erklärt er durch einen drang zusammensetzungen zu vermeiden, in denen ein glied wiederum als zusammensetzung aufgefasst wurde, denn solche 'decomposita' sind den alten germanischen sprachen überhaupt zuwider' (s. 16). letztere behauptung scheint mir etwas gewagt; denn um von solchen zusammensetzungen, deren erstes glied schon ein compositum ist, gar nicht 1 1 ungefähr diese differenz ergiebt sich aus Bugges angaben s. 6 und 25. die Petersenschen zeichnungen, sowol bei Stephens wie bei Wimmer, scheinen die proportionen sehr zu verzerren; viel correcter in dieser hinsicht scheinen die zeichnungen bei Munch zu sein. 2 wie Läffler sich das zeitliche verhältnis beider inschriften zu einander denkt, ist mir nicht ganz klar; er scheint beide für wesentlich gleichzeitig und beide für von Wiwar eingehauen zu halten (vgl. hierselbst s. 174 anm. 2). 3 Noreens 'bundesgenosse' ist mir nur in politischem sinne geläufig. zu reden so sind ja nicht nur auch nôtgestallo und órkirúno, sondern viele andere worte mit innerem -ga- belegt: got. aglaitgastalds, mipgasinpa, ahd. hûskinôz, as. helmgitrôsteo, ae. healsgebedda, béodgenéat, langob. andegauuerc et arigauuerc usw., darunter solche, die sich durch ihre lautform als recht alt erweisen, wie ae. gúpgetdwe (Kluge Kuhns zs. 26, 75, Pauls Grdr. 1 344). ferner ist es nicht in jedem falle richtig, den einem compositum innewohnenden wie Grimm ihn nennt - gesellschaftsbegriff als eben so alt wie die composition selbst zu betrachten; dieser begriff kann sich unter umständen auch erst nachträglich einfinden, wie zb. bei unserm landsmann. vor allem aber ist es überhaupt nicht sicher, dass der gesellschaftsbegriff in unserm compositum wirklich stecke. es ist ja sehr wol denkbar, dass durch witadahalaiban der tote, ohne die leiseste andeutung darüber, ob er einen gahlaiban gehabt habe, als einer bezeichnet wird, der witada - brod gewährt oder bezogen, vielleicht dem Wiwar gewährt oder von Wiwan bezogen habe. B. list, wie schon gesagt, witāda- und setzt dies = urgerm. *witēda, dem part. zu lat. videre, got. witan (witaida), das im an. sowol als adjectivisches vitadr mit den bedeutungen 'ausersehen, angewiesen, bestimmt vorkomme wie auch in dem ackernamen Vitazgjafi han som giver det, som er visst'. und wie der erste teil dieses namens so könne, meint B., auch unser witada substantivisch gedacht sein, eigentlich bedeuten det bestemte', 'anvisning' und besonders angewandt worden sein auf das durch feste bestimmungen geordnete verhältnis der gefolgsleute, welche demselben häuptlinge dienen, zu einander. Gewis ist das punct für punct denkbar. aber wodurch wird die sich so ergebende möglichkeit vorausgesetzt selbst, dass -halaiban notwendig genosse' bedeuten müsse zur wahrscheinlichkeit? erstens könnte witada- grammatisch zwar genau so aufzufassen sein, wie Bugge will, aber ein anderes verhältnis meinen als das von gefolgsleuten zu einander, auch ein anderes als das von gefolgsleuten zu ihrem häuptling. zweitens könnte es zwar etymologisch von B. richtig gedeutet, aber adjectivisch gemeint sein. B.s hiergegen erhobener einwand (hierselbst s. 163) ist schwach; denn weder dass ein adjectivisches witada- den begriff kostkammerat' erheblicher modificieren müste, als etwa trûtin trûtgespile den begriff gespile, ist uns verbürgt, noch auch dass es ihn nicht ungefähr eben so erheblich modificieren könnte wie ung- in unglamb den begriff lamb. drittens erklärt B. selbst es nur für weniger wahrscheinlich', dass witada kurzes a in der zweiten silbe habe, indem er gegen die parallelisierung von witada- und Bioto- einwendet, letzteres sei wol von einem nominalstamme Bio- abgeleitet, gegen die annahme eines ablautsverhältnisses zwischen got. witōda- und witada- aber bemerkt, gol, witōp sei doch wol am wahrscheinlichsten von einem verbum * witōn abgeleitet, und dann lakonisch hinzufügt, holl. wet f. 'gesetz', pl. wetten, erkläre Möller (Beitr. 7, 478) aus einer grundform witadă-. den ersten einwand versteh ich nicht; denn warum sollte witada- nicht von einem nominalstamme * wita-, oder idg. *vido-, abgeleitet sein können? (vgl. hierselbst s. 168). überdies liefse sich ja witada- auch mit got. liuhada- in eine linie stellen, da die kürze der ersten silbe eben so unsicher ist wie die länge der zweiten. * Die alte existenz eines verbs* witōn ist ziemlich fragwürdig — Sievers (Ags. gramm.2 § 416, anm. 6) lässt ae. bewitian in die 2 klasse nur übergetreten sein -; je zuversichtlicher man sie aber voraussetzt, um so weniger zuversichtlich kann man das a in av. vitaðr und Vitaz- auf urgerm. ē, statt auf ō, zurückführen. wenn wir von witōp absehen, begegnet im got. kein einziges neutrales part. praet. eines schwachen verbs mit ausgeprägt substantivischer bedeutung. deshalb halte ich nach wie vor die vermutung, dass witop auf einem alten consonantischen stamme beruhe, die neuerdings auch Bartholomae (Stud. z. idg. sprachgesch. 163 f.) angedeutet hat, für nicht unwahrscheinlich. Betreffs ek kommt B. zu der ansicht, zu welcher auch Kluge in Pauls Grdr. I schliefslich, dh. s. 394 § 52 gelangt. als selbständiges wort könnte ek, sagt B. s. 9, aus einem idg. *ěgo hervorgegangen sein; aber wenn die form ek auch proklitisch gebraucht wird, kann sie kaum in dieser stellung aus einer idg. grundform ego- entstanden sein; denn o müste sich wol als ǎ erhalten haben, wie o im auslaute eines vordergliedes einer zusammensetzung. vielmehr scheint das verhältnis zwischen den beiden urnord. formen ek und -eka dafür zu sprechen, dass ek aus einer idg. form *eg (ohne nachfolgenden vocal) entstanden ist, die in der idg. ursprache vor tönenden lauten zu hause gewesen'. Dass die idg. grundform des proklit. ek selber schon pro |