Aber nun erhebt sich ein neues bedenken: wie können Elias und Enoch heiden genannt werden? ich meine, mit gleichem recht, wie in den vorhergehnden versen Adam und in den folgenden Noah und Hiob. in einem briefe an MHaupt wundert sich Lachmann (KLachmanns briefe an MHaupt hsg. von JVahlen s. 124), dass im Rheinauer Paulus (Zs. 3, 518 ff) der apostel vor seiner taufe v. 129 der hedine man heifst, obwol er doch jude war. auch Rödiger Zs. 20, 308 bemängelt die bezeichnung. doch machte er selbst mich vor kurzem freundlichst darauf aufmerksam, dass auch in Marien himmelfahrt (Zs. 5, 515 ff) v. 896 f von Paulus gesagt wird: wand er alrêst hatte sich bekeret von der heidenschaft. die beispiele zeigen, dass im mhd. heiden auch in der allgemeineren bedeutung von nicht-christ' gebräuchlich ist, also auch einen juden oder einen frommen der vormosaischen zeit bezeichnen kann1. es ist characteristisch für Wolfram, den anwalt der heiden, dass er das wort in diesem weiteren und milderen sinne hier anwendet. Somit möchten die schwierigkeiten unserer Willehalmstelle wol sämtlich gehoben sein. 3. Will. 458, 11 ff. Willehalm ist nach der entscheidungsNib. 944, 2 ff: ez hiez Hagne tragen Sífriden alsó tóten für eine kemenaten, was Lachmann in den anmerkungen sehr richtig übersetzt: 'tot wie er war'. unser 'als toten' besagt dasselbe, ist aber nicht mehr so nachdrucksvoll. vgl. ferner Wessobr. glaube 1, MSD xc 27 (= Bamb. glaube, MSD XC 52 f): ih glouba daz er alsó tôter in sine situn geuundot uuart Parz. 120, 8 ff: swennerrschôz daz swære.... als unzerworht (so unzerlegt wie es war) hin heim erz truoc; 141, 24: nu minne i'n alsó tốten; Wh. 203, 28 f: wand ich smorgens kuste Vivianzen alsó tót; KvMegenberg 128, 19: pockes pluot also frischez (dh, so frisch wie es vom bock kommt); neuer Parz. 618, 14 f: die truogent den bruoder min also toten mit in hinin; jTit. 5086, 4: ich wil in alsó toten minnen beide triutende und an sehende; 5574, 4: die wolt er alsó muode (1. müeder?) bestén mit ritterschaft der lobesbæren. lehrreich ist die vergleichung von W. Tit. 49, 2: wan einer der niht ougen hat, der möht dich spüren, gienger blinder mit der entsprechenden strophe im jTit. (Hahn 678, 2; Zarncke Graltempel s. 52): gieng er alsó blinder (dh. blind wie einer, der keine augen hat 'als blinder'); in der älteren fassung der blofse nominativ, in der jüngeren vorangestelltes alsó. 1 Heyne im DWb Iv 2, 800: heide heifst 'im mhd. jeder, der noch nicht oder nicht mehr den orthodoxen glauben an Christum hegt'. dagegen in seinem eignen Wb. п 95: 'ungläubiger schlechthin, auch die menschen vorchristlicher zeit, aufserhalb der juden'. schlacht trostlos über den verlust des Rennewart; sein bruder, Bernart von Brubant, tadelt seine schwäche: man müsse dem übrigen heere, das auch grofse verluste erlitten habe, ein beispiel der fassung geben: nu haben manlichen muot! nach dem gelich denn maneger tuot, und ouch mit jämer ringet. zum zweiten vers (458, 12) bemerkt Paul Beitr. 2, 338: 'denn ist conjectur: den (gewis als artikel verstanden) K, dir Imt, der n, als op. dir hat also die meiste autorität für sich und ist richtig welchem (männlichen sinne) gemäfs mancher gleich dir tun wird'. Paul ist hier leider das opfer eines druckfehlers geworden, der sich von der 2 aufl. an durch alle folgenden hindurchzieht. in der ersten, auf die allein verlass ist, weil sie die einzige ist, deren druck Lachmann selbst überwacht hat, steht: nach den gelich denn maneger tuot. die von Paul angeführten laa. beziehen sich also gar nicht auf die partikel denn vor maneger, sondern auf die pronominalform den vor gelich. das würde Paul, auch ohne die erste auflage nachzuschlagen, bemerkt haben, wenn ihn nicht der eifer, Lachmann zu corrigieren, blind gemacht hätte. die lesarten für denn folgen nämlich im variantenapparat unmittelbar nach: 'denn m, denne K, dan 1, fehlt n'. das denn vor maneger ist also nicht 'conjectur', sondern ganz sichere überlieferung, und der dat. pl. den vor gelich stammt aus K: nach denen (nämlich nach 'männern', zu entnehmen aus dem adj. manlichen v. 11) in gleicher weise (wie wir) dann mancher tun wird1. es handelt sich somit hier um die entnahme eines substantivs aus einem vorhergehnden adjectiv, jenen bekannten fall, den Benecke zu Iw. 458 und Haupt zu Er. 7814 (vgl. zu 5532) besprochen haben. Paul kann unsere stelle künftig als hübschen beleg in seinem verdienstvollen abriss der mhd. syntax § 394 citieren. Marburg, im sommer 1893. JOHANNES STOSCH. 1 tuot ist hier vielleicht nicht absolut gemeint, sondern vertreter des vorangegangenen verbs: = muot hát. 1 ALTDEUTSCHE KLEINIGKEITEN. In meinem zur 41 philologenversammlung gegebenen schriftchen 'Altdeutsches' sind eine anzahl bruchstücke der hiesigen bibliothek erwähnt, von denen noch kein abdruck vorhanden ist. einige, die dessen wol wert sind, gebe ich im nachfolgenden und füge dazu ein paar kleinigkeiten, die mir eben zur hand sind. 1 DER HARNISCH DES TOTEN RITTERS. Zwei papierblätter in 2o, einst als deckelschutz eines gedruckten buches ('Evangelibuch, Augsburg 1500') verwendet, zweispaltig in abgesetzten verszeilen von einer hand des 15 jhs. beschrieben, enthalten fast den ganzen wortlaut einer erzählung, der ich nach ihrem hauptgegenstand den obigen titel gegeben habe. sonst wenig beschädigt, haben sie durch die scheere des buchbinders den oberen rand und mit ihm auch schrift, 2—5 zeilen, verloren; da dieser verlust aber nicht mit sicherheit zeilenmässig bestimmt werden kann, habe ich ihn bei der zählung der verse nicht berücksichtigt. die erzählung ist aus den Gesta Romanorum entnommen und steht in Kellers ausgabe (Bibliothek der g. d. nat.-litteratur bd 23) s. 148 ff; in Cammerlanders ausgabe (Strafsburg 1538) s. XLI. der gang der erzählung ist in der dichterischen behandlung genau beibehalten und lässt sich mit dem prosaischen text fast satz für satz vergleichen. diese vergleichung ergibt auch, dass unserem gedicht ausser den erwähnten obersten zeilen jeder spalte nur zu anfang und ende einige zeilen fehlen. einen einzigen zug hat der dichter nicht sehr passend hinzugefügt, indem er in v. 48 die dauer der tätigkeit des ritters auf 34 jahre bestimmt, ähnlich der zahl der lebensjahre Christi in v. 203. Ob die blätter einer sammlung, entweder aus den Gesta oder von predigtmären udgl. angehört haben, lässt sich nicht bestimmen. Von den 8 spalten des bruchstückes fügen sich die des 1 blattes leicht aneinander, die des 2 blattes aber zeigen eine ganz sonderbare anordnung. es ist nämlich die seite, die ich nach dem prosatext zur ersten machen muste, in der ersten spalte nur ungefähr zu zwei dritteln beschrieben; die zweite spalte zeigt oben zuerst freien raum, dann folgt in roter schrift der titel 'Von dem geistlichen sin', und hierauf mit grofser initiale B die drei verse: Z. F. D. A. XXXVIII. N. F. XXVI. 10 Bey dem kayser Pompeio hieran schliessen sich die verse 162-175. von den drei versen können die ersten zwei nach dem prosatext der anfang unsrer geschichte sein, der dritte vers aber und das folgende hat damit keine verbindung. -die 2 seite gibt zu keiner erinnerung anlass. Die sprache des dichters ist zwar ohne höhern schwung, der vortrag aber fliefsend. die mundart ist die schwäbische mit einigen scharf ausgeprägten besonderheiten. was zur mundart bezug haben kann, ist im abdruck genau beibehalten; graphische eigenheiten dagegen, wie y für i, cz für z, v für u sind weniger berücksichtigt. die einsätze in v. 103. 161. 234. 237 stehn für schrift, die durch beschädigung des papiers verloren gegangen ist, jene in v. 14. 69 ergänzen nachlässigkeiten des schreibers; in v. 160 steht in der stat am rande. die oben an den spalten durch beschneiden erzeugten lücken habe ich, damit der gang der erzählung verständlich bleibe, auf grund des prosatextes mit einigen worten ausgefüllt. Der kaiser Pompejus hat verordnet, dass jeder ritter in seiner rüstung zu begraben sei, und wer einen toten beraube, solle selbst getötet werden. nun geschah es einst, dass eine edle stadt von einem wüterich belagert und bereits hart bedrängt wurde. die bürger verzweifelten schon an ihrem heile [bl. 1. s. 1. sp. 1] zů dem ritter aufserwelt 20 das wir seyen laides vol und vor den vieynden vnbehůt nů helfent uns zů diser frist das uns die vient mit ire list 25 nich schaden bringent vnd ze pein, der sprach zu dem ritter: in einer kirche unsrer stadt liegt begraben [bl. 1. s. 1. sp. 2] ain ritter edel und wolgetan, 35 der hatt gar guten harnesch an; 45 ligen in seinem harnesch gût. 50 der stat er frid und son gewan, |